Letzte Aktualisierung am 27. November 2020 von Alex Mroos
Seit Montag, 2. November, gelten in Deutschland erneut zum Teil weitreichende Corona-Maßnahmen. In einem Beschluss vom 25. November verlängerten Bund und Länder diese Maßnahmen nun vorerst bis zum 20. Dezember. Über die Weihnachtsfeiertage soll es Lockerungen geben.
Die Bürger sollen weiterhin ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Freizeit- und Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben und das öffentliche Leben bleibt von Einschränkungen betroffen. Allerdings fallen die Maßnahmen insgesamt weniger gravierend als im Frühling aus, so sollen Geschäfte, Schulen und Kitas beispielsweise weiterhin möglichst geöffnet bleiben.
Was genau aber bedeuten die Einschränkungen konkret für Handwerker und Auftraggeber? Dürfen Handwerker trotz Kontaktverbot arbeiten? Ist es überhaupt sicher, Handwerker ins Haus zu lassen? Sollte man Aufträge verschieben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen!
Dürfen Handwerker weiterhin arbeiten?
Unabhängig vom Bundesland gilt eine wichtige Ausnahmeregelung: Handwerker dürfen weiterhin arbeiten, wenn sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
Leider sind trotzdem gerade kleine Handwerksbetriebe und Soloselbstständige von der verschlechterten wirtschaftlichen Lage betroffen. Es macht also gerade jetzt Sinn, Ihren Auftrag nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben und stattdessen wie geplant ausführen zu lassen. So helfen Sie auch dabei, die lokale Wirtschaft zu stärken!
Sollten Sie allerdings gerade in Quarantäne sein, müssen sie den Handwerker unbedingt informieren. Der Auftrag muss dann verschoben werden, wenn es sich nicht gerade um einen Notfall handelt.
Kann ich Blauarbeit wie gewohnt nutzen?
Ja, an unserem Service ändert sich auch trotz der Krise nichts. Sie können auch weiterhin Aufträge einstellen und den passenden Handwerker finden! Bei Fragen und Problemen erreichen Sie uns zwischen 9 und 19 Uhr unter 0221 / 3 90 90 122 oder unter info@blauarbeit.de.
So schützen Sie sich beim Handwerkertermin
Generell ist der Handwerkerbesuch sehr risikoarm. In der Regel haben Sie nicht viele Handwerker im Haus und Körperkontakt ist für die Ausführung der Arbeiten auch nicht nötig. Es gibt jedoch ein paar Dinge, auf die Sie zusätzlich achten sollten:
- Verzichten Sie auf den Handschlag
- Zeigen Sie dem Handwerker direkt, wo er sich die Hände waschen kann
- Mindestens 1,5 Meter Abstand halten (wenn möglich)
- Hände regelmäßig gründlich waschen
- Husten und Niesen Sie nur in die Ellenbeuge
So schützen unsere Dienstleister Sie
Viele Blauarbeit-Dienstleister werden diese Maßnahmen inzwischen kennen. Wichtige Tipps für Arbeitgeber und Dienstleister haben wir ebenfalls auf unserem Blog zusammengestellt. Hier finden Sie unseren Artikel für Handwerker: Coronavirus: Wissenswertes für Arbeitgeber
Kontaktverbot: Das empfiehlt die Bundesregierung
- Die Bürger sollen die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands erneut auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines anderen Haushalts gestattet (maximal 5 Personen ohne Kinder unter 14 Jahren).
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den oben genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
- Der Einzelhandel darf unter den bestehenden Hygieneauflagen weiterhin geöffnet bleiben. Im Laden darf sich höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land nicht gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Freizeit-, Unterhaltungs- und Gastronomiebetriebe werden wieder geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch touristische Angebote im Inland werden stark beschränkt und sind nur noch für notwendige Zwecke möglich. Bürger sind dazu angehalten auf private Reisen zu verzichten.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Anders als im Frühjahr dürfen Friseursalons unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorgaben geöffnet bleiben. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere in solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. Auch in Industrie und Handwerk soll umfassend auf den Schutz der Mitarbeiter geachtet werden. Wenn möglich sollen Mitarbeiter im Home Office arbeiten.
Die Umsetzung des Kontaktverbots liegt bei den Ländern. Sie können also je nach Bundesland mitunter noch strenger ausfallen.
Bild: Angelov / stock.adobe.com
Guten Tag,
ic h finde Ihr Angebot klasse, habe aber das Problem voll im Beruf zu stehen.
Schön, werden Sie sagen, aber ich kann keinen Handwerker bestellen, wenn ich
nicht zu Hause bin. Ich habe auch keinen, der in der Zeit in meiner Wdohnung
anwesend sein könnte. Sollte sich das ändern, komme ich gerne darauf zurück,
den mein Balkon braucht eine neue Holzbeplankung. Zwar nur zum Teil, also 7
Latten, aber ich bin halt nicht da. Ich melde mich, wenn ich aktiv werden kann.
Hi und danke für den Beitrag. Es geht ja viel Verunsicherung dieser Tage. Weil ich, wie viele andere Kollegen, im Homeoffice sitze, dachte ich, ich könnte Handwerker einige wichtige Arbeiten in der Wohnung verrichten lassen. Allerdings kommen mir da die neuen Beschhlüssen von der Regierung in die Quere. Nun lese ich in IHrem Artikel, dass man unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen getrost einen Handwerker ins Haus lassen kann, Danke für die Info. Dann werde ich mein Vorhaben doch zeitnah umsetzen. Jetzt muss ich nur noch einen Handwerker finden, der Zeit hat! Gruß, Ertan