Letzte Aktualisierung am 25. September 2019 von
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Anfang letzten Jahres den Weg für streckenbezogene Fahrverbote in Städten mit starker Stickoxidbelastung frei gemacht hat, ist das Handwerk in Sorge wegen Diesel-Fahrverboten. In einigen Städten sind die streckenbezogenen Fahrverbote bereits Alltag, andere Städte wollen nun nachziehen. Neben Hamburg, Berlin und Stuttgart wird es also bald wohl auch in Köln oder Hannover zum Teil nicht mehr möglich sein, mit einem älteren Diesel-Fahrzeug die Stadt zu befahren. Doch für Handwerksbetriebe sollen Ausnahmeregelungen gelten.
Wo kommt es zu Diesel-Fahrverboten?
Nachdem das erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg verhängt und im Mai 2018 eingeführt wurde, ziehen nun weitere belastete Städte nach. Die neuen, streckenbezogenen Fahrverbote sollen 2019 in Kraft treten. Für folgende Städte sind die neuen Diesel-Fahrverbote laut ADAC bereits per Urteil beschlossen:
- Berlin: Auf elf Strecken ab Ende Juni 2019
- Bonn: Zwei vielbefahrene Straßen ab April 2019
- Darmstadt: Hügelstraße und Heinrichstraße ab Mitte 2019
- Essen: Innerhalb der grünen Umweltzone, unter anderem Teilstrecken der BAB 40 ab Juli 2019
- Frankfurt: Derzeitige Umweltzone innerhalb des Autobahnrings, Umsetzung steht noch offen
- Gelsenkirchen: Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019
- Hamburg: Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und mehrspurige Kraftfahrzeuge und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG mit Anhänger und Zugmaschinen seid Juni 2018
- Köln: Gesamte Umweltzone ab April 2019
- Mainz: Zonen sind noch nicht bekannt, gültig ab eventuell September 2019, wenn Grenzwerte für Stickstoffdioxide bis dahin nicht eingehalten werden
- Stuttgart: Fahrverbot in der gesamten innerstädtischen Umweltzone ab Januar 2019, ab April für Stuttgarter
Sollte es jedoch zur Berufung in den Verfahren kommen, könnten sich die Fristen noch verschieben.
Wo Diesel-Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen, ist den Städten selbst überlassen. Die Bundesregierung und viele Kommunen wollen weitere Fahrverbote jedoch größtenteils vermeiden und andere Lösungen zur Verbesserung der Luft finden. Mögliche Gegenmaßnahme zur Vermeidung von Fahrverboten wäre beispielsweise die Einführung von mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen auf das Tempo 30 in bestimmten Zonen. Vielfach gefordert wurden außerdem neue Plaketten, um den Kommunen den Umgang mit Fahrverboten zu erleichtern. Die Bundesregierung lehnt das jedoch ab.
Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot?
Inzwischen lässt sich die Frage nach den betroffenen Fahrzeugen nicht mehr allgemeingültig beantworten, da jede Stadt hier eigene Entscheidungen trifft. Grundsätzlich gelten die Fahrverbote meist für alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter.
In Berlin sind beispielsweise Selbstzünder der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 betroffen, während das Fahrverbot in Frankfurt sowohl für Euro-Diesel 4 als auch für Benziner der Euro 1 und 2 gelten wird.

Folgen für das Handwerk
Vor allem im Handwerk und anderen Gewerben, die stark auf Mobilität angewiesen sind, sorgte das Urteil und die damit verbundenen Fahrverbote für großen Unmut. So befürchteten viele Betriebe, sie könnten ihre Kunden nicht mehr erreichen, ohne ihren kompletten Fuhrpark auszutauschen. Die Kosten dafür wären letztendlich auf die Auftraggeber zurückgefallen. Das hätte negative Folgen für beide Seiten gehabt. Das Handwerk forderte dementsprechend Sonderregelungen.
Ausnahmen für das Handwerk
Um die Gewerbetreibenden zu entlasten, sollen für manche Branchen Ausnahmen gelten – das wird derzeit geprüft. Vor allem für Handwerker und Taxifahrer sollen diese Ausnahmegenehmigungen gelten, sodass diese die Streckenabschnitte mit Fahrverbot weiterhin befahren können. Nach aktuellem Stand stehen die Regierungsparteien zu ihrer Zusage für Ausnahmegenehmigungen im Handwerk. Gleichzeitig keimt im Handwerk auch die Angst vor erhöhter Bürokratie auf. Derzeit hoffen sowohl die Handwerkskammern als auch die Handwerksbetriebe selbst auf einen geringen Bürokratieaufwand für die Ausnahmegenehmigungen.
Handwerker sollen bei der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge außerdem am Staat unterstützt werden. So wurde ein staatliches Förderprogramm für Hardware-Nachrüstungen bei Nutzfahrzeugen angekündigt. Für rund 30.000 Liefer- und Handwerkerfahrzeuge soll es dadurch eine Förderung für die Umrüstung geben. Jedoch könnten die Hardware-Nachrüstungen voraussichtlich erst 2020 starten. Gleichzeitig gilt der Austausch der alten Fahrzeuge gegen neue allerdings als die bessere und schnellere Lösung, um die Luft sauberer zu machen.
Was haben die Fahrverbote bisher gebracht?
Seit Mai 2018 gelten in Hamburg Fahrverbote für Teile der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße im Stadtteil Hamburg-Altona. Seit Mitte Juni verhängt die Polizei Strafzettel für unerlaubtes Befahren der gesperrten Strecken. Einige Hundert Fahrer von unzulässigen Diesel-Fahrzeugen wurden so in den letzten Monaten zur Kasse gebeten. Das Knöllchen kostet für PKW-Fahrer 20 Euro, während LKW-Fahrer 75 Euro bezahlen müssen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Fahrverbote vor allem zu einer Verlagerung des Verkehrs geführt haben. Die Fahrzeuge, die für eine erhöhte Luftverschmutzung verantwortlich sind, befahren die Städte mit erhöhter Stickoxidbelastung weiterhin.