Verpasse nicht diese Infos!

Hier kannst du dich für unseren wöchentlichen Newsletter anmelden:

BAFA oder KfW: Welche Förderung passt zur Dachsanierung?

Lesedauer 6 Minuten

Für eine energetische Dachsanierung stehen 2026 je nach Umfang der Sanierung unterschiedliche Förderwege offen: Einzelmaßnahmen wie die Dämmung des Dachs können über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung des BAFA bezuschusst werden. Wird die Dachsanierung als Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus durchgeführt, kommt der KfW-Kredit 261 mit einem Tilgungszuschuss infrage. Seit der Förderanpassung vom 21. Juli 2026 sind dabei je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschüsse von 5 bis 15 % vorgesehen; zusätzliche Boni können den Zuschuss erhöhen. Alternativ kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Steuerbonus nach § 35c EStG genutzt werden, der insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, verteilt über drei Jahre, beträgt. Wir zeigen, welche Förderung für Ihre Dachsanierung infrage kommt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Welche Förderprogramme gibt es 2026?

Bei einer energetischen Dachsanierung können Sie 2026 verschiedene Förderwege nutzen. Für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zusätzlich der iSFP-Bonus von 5 % hinzu. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dabei eine neue Voraussetzung: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € gewährt.

Alternativ kann eine Dachsanierung Bestandteil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus sein. Dann kommt der KfW-Kredit 261 mit einem Tilgungszuschuss infrage. Für selbst genutzte Wohngebäude kann außerdem die Steuerermäßigung nach § 35c EStG interessant sein. Die verschiedenen Förderwege haben unterschiedliche Voraussetzungen und können nicht beliebig miteinander kombiniert werden.

ProgrammWas wird gefördert?Förderung 2026Antrag
BEG-EinzelmaßnahmeDachdämmung und andere Maßnahmen an der Gebäudehülle15 %, mit iSFP-Bonus unter den geltenden Voraussetzungen zusätzlich 5 %BAFA
KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Effizienzhaus-StufeFinanzierungspartner
KfW 358/359Ergänzungsfinanzierung für bereits bezuschusste EinzelmaßnahmenKredit bis 120.000 € je WohneinheitFinanzierungspartner
§ 35c EStGEnergetische Maßnahmen an selbst genutzten Immobilien20 % Steuerermäßigung, maximal 40.000 € je Objekt über drei JahreEinkommensteuererklärung
iSFP-BonusEnergetische Einzelmaßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans5 Prozentpunkte zusätzlich, aber erst ab dem vorgeschriebenen Mindestinvestitionsvolumenüber die BEG-Förderung

Der Ergänzungskredit 358/359 ist keine eigenständige Zuschussförderung. Voraussetzung ist eine bereits bewilligte Zuschussförderung für eine BEG-Einzelmaßnahme.

Wie funktioniert die BAFA-Förderung für die Dachdämmung?

Die energetische Dämmung von Dachflächen zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Ein iSFP kann den Fördersatz grundsätzlich um weitere 5 Prozentpunkte erhöhen.

Förderhöhe

  • Grundförderung: 15 %
  • iSFP-Bonus: zusätzlich 5 Prozentpunkte
  • Förderfähige Kosten ohne iSFP-Bonus: bis zu 30.000 € je Wohneinheit
  • Förderfähige Kosten mit iSFP: bis zu 60.000 € je Wohneinheit
  • Wichtig: Der iSFP-Bonus wird seit dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € gewährt. Der zusätzliche Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle berechnet.

Bei einem Einfamilienhaus mit förderfähigen Kosten von beispielsweise 60.000 € ergibt sich damit nicht einfach eine Förderung von 20 % auf die gesamten 60.000 €. Die Grundförderung von 15 % gilt für die förderfähigen Kosten; der zusätzliche 5-%-Bonus wird nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln nur auf den über der Mindestinvestitionsgrenze liegenden Betrag angerechnet. Das BMWE nennt für 60.000 € förderfähige Kosten ein Beispiel mit 10.500 € Gesamtförderung.

Voraussetzungen

Bei einer geförderten Dachdämmung müssen unter anderem die technischen Anforderungen der BEG eingehalten werden. Für Dachflächen gilt dabei grundsätzlich ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Die konkrete Ausführung und der erforderliche Dämmstandard sollten vor Beginn der Arbeiten von einem Energieeffizienz-Experten geplant beziehungsweise bestätigt werden.

Wichtig ist außerdem das Verfahren vor der Beauftragung: Die Förderbedingungen müssen vor Maßnahmenbeginn eingehalten werden. Ein Förderantrag nach bereits erfolgtem Beginn der Arbeiten kann nicht einfach nachträglich gestellt werden.

So läuft die Förderung der Dachdämmung ab

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und die geplante Maßnahme prüfen lassen.
  2. Förderfähigkeit und technische Anforderungen klären.
  3. Förderantrag stellen beziehungsweise die erforderliche Förderzusage einholen.
  4. Die vertraglichen Voraussetzungen für den Beginn der Maßnahme beachten.
  5. Dachsanierung durchführen lassen.
  6. Rechnungen und erforderliche Nachweise einreichen.
  7. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Die konkreten Verfahrensvorgaben sollten vor Auftragserteilung anhand der aktuellen BEG-Richtlinie geprüft werden.

Wann ist der KfW-Kredit 261 sinnvoll?

Der KfW-Kredit 261 ist nicht die Alternative für eine reine Dachdämmung. Er richtet sich an Sanierungen, bei denen das Gebäude insgesamt auf einen geförderten Effizienzhaus-Standard gebracht wird. Dafür ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Der Kredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Effizienzhaus-Stufen und reduzierte Tilgungszuschüsse. Beispielsweise gelten aktuell:

  • EH 85 NH: 5 %
  • EH 70 NH: 5 %
  • EH 55 EE: 5 %
  • EH 55 NH: 10 %
  • EH 40 EE: 10 %
  • EH 40 NH: 15 %

Für bestimmte Sanierungen können zusätzliche Boni hinzukommen, etwa 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building oder 15 Prozentpunkte für eine förderfähige serielle Sanierung.

Die bisher im Artikel genannten 5 bis 45 % Tilgungszuschuss sind daher nicht mehr aktuell.

Wie funktioniert der Steuerbonus nach § 35c EStG?

Für selbst genutzte Wohngebäude kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG eine Alternative zur staatlichen Zuschussförderung sein. Begünstigt sind unter anderem die Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden und Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen.

Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 40.000 € je begünstigtem Objekt. Sie verteilt sich auf drei Jahre:

  • 7 % im Jahr des Abschlusses
  • 7 % im folgenden Jahr
  • 6 % im zweiten Folgejahr

Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Außerdem muss die energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt und die vorgeschriebene Bescheinigung ausgestellt werden.

Wichtig: Der Steuerbonus ist nicht mit einer öffentlich geförderten Maßnahme kombinierbar, für die Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen in Anspruch genommen werden.

Welche Förderung passt zu Ihnen?

SituationSinnvoller Förderweg
Nur DachdämmungBEG-Einzelmaßnahme mit 15 % Zuschuss
Dachdämmung ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und vorhandener iSFPBEG-Einzelmaßnahme plus iSFP-Bonus nach den aktuellen Regeln
Umfangreiche Sanierung zum EffizienzhausKfW 261
Selbst genutztes Haus, keine BEG-Förderung genutztPrüfung des Steuerbonus nach § 35c EStG
Zuschuss reicht nicht für die FinanzierungErgänzungskredit 358/359 prüfen
Vermietetes GebäudeBEG/KfW prüfen; § 35c EStG steht nicht zur Verfügung

Der iSFP-Bonus ist nicht einfach ein pauschaler Zuschlag von 5 % auf jede Sanierung. Seit Juli 2026 gelten hierfür zusätzliche Mindestinvestitionsgrenzen. Bei einem Einfamilienhaus müssen mindestens 30.000 € förderfähige Ausgaben erreicht werden.

Wie viel kostet ein Energieberater?

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan hängen vom Gebäude und vom Leistungsumfang ab. Die Energieberatung für Wohngebäude kann selbst gefördert werden. Ein iSFP ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die 15-%-Grundförderung der Dachdämmung.

Der iSFP kann insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben interessant sein, weil er den Zugang zum zusätzlichen Bonus und zu den höheren förderfähigen Ausgaben ermöglicht. Seit Juli 2026 ist dabei besonders wichtig, dass die neue Mindestinvestitionsgrenze tatsächlich erreicht wird.

Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

  • Mit der Sanierung zu früh beginnen: Fördervoraussetzungen müssen vor Maßnahmenbeginn erfüllt sein.
  • iSFP-Bonus automatisch einkalkulieren: Seit Juli 2026 gelten zusätzliche Mindestinvestitionsgrenzen.
  • Falsche Förderhöchstgrenze verwenden: Ohne iSFP gelten bei sonstigen Effizienzmaßnahmen 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP können es bis zu 60.000 € für die erste Wohneinheit sein.
  • BAFA und § 35c für dieselben Kosten kombinieren: Das ist nicht zulässig.
  • KfW-261 mit einer reinen Dachdämmung verwechseln: KfW 261 setzt die Sanierung zum Effizienzhaus voraus.
  • Alte KfW-Fördersätze verwenden: Die Förderbedingungen des KfW-Programms 261 wurden zum 21. Juli 2026 geändert.
  • Ergänzungskredit als Zuschuss betrachten: 358/359 ist ein Kredit und setzt eine bereits bewilligte Zuschussförderung voraus.

Beispiel: Dachdämmung für 20.000 €

Bei förderfähigen Kosten von 20.000 € beträgt der Grundzuschuss:

20.000 € × 15 % = 3.000 €

Ein iSFP führt bei diesem Betrag nicht automatisch zu weiteren 1.000 € Förderung, weil die seit Juli 2026 geltende Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 € für den iSFP-Bonus nicht erreicht wird.

Beispiel: Dachdämmung für 60.000 €

Bei 60.000 € förderfähigen Kosten und einem förderfähigen iSFP ergibt sich nach dem aktuellen Berechnungsmodell:

  • Grundförderung: 15 % von 60.000 € = 9.000 €
  • iSFP-Bonus: 5 % auf den Betrag oberhalb der 30.000-€-Schwelle = 1.500 €
  • Gesamtförderung: 10.500 €

Damit entspricht die Förderung in diesem Beispiel effektiv 17,5 % der förderfähigen Kosten.

Häufige Fragen zur Dachsanierungsförderung 2026

Welche Dachsanierung wird 2026 gefördert?

Eine energetische Dachdämmung kann als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Unter den aktuellen Voraussetzungen kann ein iSFP den Zuschuss um weitere 5 Prozentpunkte erhöhen. Der iSFP-Bonus setzt seit Juli 2026 allerdings ein Mindestinvestitionsvolumen voraus. Eine reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung ist keine förderfähige BEG-Einzelmaßnahme.

Was ist günstiger: BAFA-Förderung oder Steuerbonus?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei der BEG-Einzelmaßnahme erhalten Sie einen Zuschuss. Der Steuerbonus nach § 35c EStG reduziert dagegen Ihre Einkommensteuer über drei Jahre. Der Steuerbonus steht ausschließlich für selbst genutzte Immobilien zur Verfügung und kann nicht für Kosten genutzt werden, für die bereits öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen wurden.

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Eine Kombination kann grundsätzlich möglich sein, wenn unterschiedliche Maßnahmen beziehungsweise Kosten gefördert werden und die jeweiligen Förderbedingungen dies zulassen. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden. Bei einer geplanten Kombination sollte die Förderstruktur vor Beginn der Sanierung mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.

Brauche ich für die BAFA-Förderung einen Energieberater?

Bei einer Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Der iSFP selbst ist dagegen nicht zwingend erforderlich, um die 15-%-Grundförderung zu erhalten. Er wird vor allem relevant, wenn der zusätzliche iSFP-Bonus und die höheren förderfähigen Kosten genutzt werden sollen.

Brauche ich für § 35c EStG einen Energieberater?

Ein iSFP ist für den Steuerbonus nicht erforderlich. Die Maßnahme muss allerdings von einem Fachunternehmen ausgeführt und durch die vorgeschriebene Bescheinigung nachgewiesen werden. Auch die Anforderungen an die energetische Qualität müssen eingehalten werden.

Kann ich als Vermieter den Steuerbonus nutzen?

Nein. § 35c EStG gilt für Gebäude, die der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Vermieter können stattdessen prüfen, ob eine Förderung über die BEG oder KfW infrage kommt.

Welche Dämmstärke brauche ich für die BAFA-Förderung?

Eine pauschale Dämmstärke lässt sich nicht nennen. Entscheidend ist der erforderliche U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) bei der geförderten Dachdämmung. Welche Dämmstoffdicke dafür notwendig ist, hängt unter anderem von Wärmeleitfähigkeit, vorhandener Dachkonstruktion und gewähltem Dämmverfahren ab.

Kann ich den KfW-261-Kredit nur für das Dach nutzen?

Nein, KfW 261 ist auf die Sanierung zum Effizienzhaus ausgerichtet. Eine reine Dachdämmung ist normalerweise kein eigenständiger KfW-261-Förderfall. Das Dach kann aber Bestandteil einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung sein.


Passend zum Thema:

Dach neu decken: Was kostet 1 m² 2026?
Was kostet der Einbau eines Dachfensters 2026?
Die häufigsten Dachprobleme und wie man sie vermeidet


Bild: istock.com/Stadtratte

Corinna Fröhling, Redakteurin für Kosten und Sanierung

Verfasst von

Corinna Fröhling Redakteurin für Kosten und Sanierung

Corinna Fröhling verantwortet als Redakteurin einen Großteil der Kosten-Ratgeber auf Blauarbeit und prüft neue Beiträge vor der Veröffentlichung. Seit 2019 schreibt sie über Kosten und Preise rund um Haus, Garten und Sanierung, daneben quer durch alle Gewerke. Ihr Anspruch: Preisspannen, mit denen man wirklich planen kann, statt Lockangebote und Schaufensterzahlen.

So entstehen unsere Ratgeber

Handwerker-Vermittlung

Kostenlose Angebote in 48 Stunden.

Anfrage stellen
2 Mio+Anfragen
150 k+Handwerker
48 hØ Reaktion
20Jahre Erfahrung
Nach oben scrollen