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BAFA oder KfW: Welche Förderung passt zur Dachsanierung?

Lesedauer 5 Minuten

Für eine Dachsanierung stehen 2026 drei Förderwege offen:
BAFA-Zuschuss bis 20 %,
KfW-Kredit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss oder
der Steuerbonus nach §35c EStG mit 20 % über drei Jahre.
Wir zeigen, welche Förderung wann am besten passt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wo die häufigsten Fehler bei der Antragstellung liegen.

Welche Förderprogramme gibt es 2026?

Wer das richtige Programm wählt, kann bei einer durchschnittlichen Dachsanierung von 30.000 € zwischen 4.500 und 13.500 € staatliche Förderung erhalten.

ProgrammWas gefördert wirdFörderhöheAntragsstelle
BAFA BEG-EMEinzelmaßnahmen (Dachdämmung)15% (mit iSFP 20%)bafa.de
KfW-261Effizienzhaus-Sanierung (Komplettsanierung)Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss je nach EffizienzhausstufeHausbank → KfW
KfW 358/359 ErgänzungskreditErgänzungsfinanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum mit geringerem Einkommen bei geförderten energetischen SanierungenZinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit (keine eigenständige Zuschussförderung)Hausbank → KfW
Steuerbonus §35c EStGSelbstgenutzte Immobilie20% über 3 Jahre, max 40.000 €Finanzamt mit Steuererklärung
iSFP-BonusSanierungsfahrplan vorlegen5% Bonus zusätzlich zu BAFAEnergieberater

Wichtig: BAFA- und KfW-Förderungen können in bestimmten Fällen kombiniert werden. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition ist jedoch ausgeschlossen.

Wie funktioniert die BAFA Förderung im Detail?

Die BAFA bezuschusst die Dachdämmung als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM). Die Höhe richtet sich danach, ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.

Förderhöhe

  • Standardförderung: 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
  • Mit iSFP-Bonus: 20 % Zuschuss
  • Maximale förderfähige Kosten: Immer wechselnd, gültigen Förderleitfaden einsehen
  • Maximale Zuschusshöhe: 6.000 € pro Jahr (mit iSFP), 4.500 € ohne

Voraussetzungen

  • U-Wert-Anforderung: Dachdämmung darf maximal 0,14 W/(m²K) erreichen
  • Energieeffizienzexperte (EEE): Ein vom BAFA gelisteter Energieberater muss die Maßnahme planen und abnehmen
  • Antrag VOR Auftragserteilung: Häufigster Fehler – nachträgliche Anträge werden abgelehnt
  • Eigentümer: Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Vermieter
  • Bestandsgebäude: mindestens 5 Jahre alt

Ablauf des Antrags

  1. Energieberater suchen (Liste auf BAFA-Energieberater-Suche)
  2. Beratungsgespräch und Sanierungsplanung
  3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Onlineantrag bei BAFA mit allen Unterlagen
  4. Danach darf ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Förderbedingung abgeschlossen werden.
  5. Sanierung durchführen
  6. Nachweis (Rechnungen sowie Bestätigung des Energieberaters) bei BAFA einreichen
  7. Auszahlung 4 bis 12 Wochen nach Nachweis

Detaillierte Informationen finden Sie unter BAFA Sanierungsförderung Wohngebäude.

Wann lohnt sich der KfW Kredit statt BAFA Zuschuss?

Die KfW Förderung Effizienzhaussanierung (KfW-261) ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur das Dach erneuern, sondern weitere energetische Maßnahmen durchführen.
Der Vorteil: höhere Förderhöhen bei Komplettsanierungen, aber als Kredit statt Zuschuss.

  • Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss 5 bis 45 % je nach Effizienzhaus-Standard (EH 85, EH 70, EH 55, EH 40)
  • Niedrige Zinsen deutlich unter Hausbankkonditionen
  • Voraussetzung: Energieberaterbegleitung, Erreichen eines Effizienzhausstandards

Beispielrechnung: Bei einer 50.000-€-Komplettsanierung zum EH 85 erhalten Sie 5 % Tilgungszuschuss = 2.500 €. Bei EH 55 sind es 25 % = 12.500 €. Details unter KfW Bestandsimmobilien.

Wie funktioniert der Steuerbonus nach §35c EStG?

Der Steuerbonus ist eine Alternative zur BAFA/KfW-Förderung und besonders interessant für Selbstnutzer mit hohem Steuersatz. Er reduziert die Einkommensteuer um 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre.

  • Förderhöhe: 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Wohneinheit
  • Verteilung: 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr
  • Voraussetzungen: Selbstgenutzte Immobilie, Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmererklärung notwendig
  • Kombinierbar mit: Nichts. Wenn Sie BAFA oder KfW nutzen, ist §35c ausgeschlossen
  • Antrag: mit jährlicher Steuererklärung beim Finanzamt

Wann lohnt sich §35c? Wenn Sie keinen Energieberater einplanen wollen und der bürokratische Aufwand minimal sein soll. Wann lohnt sich BAFA stattdessen? Wenn die 20 % BAFA-Zuschuss (mit iSFP) sofort als Geld fließen statt erst über 3 Jahre als Steuerersparnis. Den Volltext des § 35c finden Sie hier.

Welche Förderung passt zu Ihnen?

Die richtige Wahl hängt von drei Faktoren ab:
Umfang der Sanierung, Eigennutzung oder Vermieter, und ob Sie einen Energieberater einschalten möchten.

Ihre SituationEmpfehlung
Nur Dachdämmung, SelbstnutzerBAFA mit iSFP (20% Zuschuss sofort)
Nur Dachdämmung, ohne EnergieberaterSteuerbonus §35c (kein Berater nötig, aber 3 Jahre Verteilung)
Komplettsanierung zum EffizienzhausKfW-261 mit Tilgungszuschuss
Komplettsanierung als VermieterKfW-261 (Steuerbonus nicht verfügbar)
Selbstnutzer mit hohem Steuersatz und Kapital§35c statt KfW-Kredit
Mehrere Einzelmaßnahmen über mehrere JahreBAFA jährlich neu beantragen (30.000 € Cap pro Jahr nutzen)

Wie hoch sind die Kosten für den Energieberater?

Ein zertifizierter Energieberater kostet 500 bis 2.500 € für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP selbst wird auch gefördert mit 50 % der Kosten, maximal 650 € durch BAFA.

  • iSFP-Beratung: 800 bis 1.500 € typisch für Einfamilienhaus
  • BAFA-Zuschuss zum iSFP: 50 %, max 650 €
  • iSFP-Bonus bei späterer Sanierung: 5 % zusätzlich, also bei 30.000 € Sanierung sind das 1.500 € extra

Beispielrechnung: Der iSFP kostet netto 800 € (1.300 – 500 Förderung), bringt aber bei einer 30.000-€-Sanierung 1.500 € extra. Nettogewinn 700 € plus systematischer Sanierungsplan für die Zukunft.

Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

  • Auftrag vor BAFA-Förderbescheid erteilt. Häufigster und teuerster Fehler. BAFA lehnt rückwirkende Anträge ab. Erst Förderbescheid, dann Auftrag
  • U-Wert nicht eingehalten. 0,14 W/(m²K) ist verpflichtend für eine BAFA-Förderung. Niedrige Dämmstärken erfüllen das nicht, der Energieberater muss die nötige Stärke planen
  • Falsche Fachfirma. Nur Fachunternehmen mit Eintrag in Handwerksrolle dürfen die Bestätigung für den Steuerbonus ausstellen
  • BAFA und §35c gleichzeitig beantragt. Geht nicht. Sie müssen sich für einen Weg entscheiden
  • Antragfrist verpasst. BAFA-Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum eingereicht werden
  • Unzureichende Dokumentation. Sammeln Sie alle Rechnungen, Bestätigungen, Fotos sowie Berichte des Energieberaters

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Reine Dachdämmung 20.000 €

  • Bruttokosten: 20.000 €
  • BAFA-Zuschuss mit iSFP: 20 % = 4.000 €
  • Plus iSFP-Beratungskosten netto 800 €
  • Effektive Nettokosten: 16.800 €
  • Ersparnis gegenüber Bezahlung ohne Förderung: 3.200 €

Beispiel 2: Komplettsanierung 60.000 € zum EH 85

  • Bruttokosten: 60.000 €
  • KfW-261-Kredit: bis 150.000 € verfügbar, hier 60.000 € genutzt
  • Tilgungszuschuss EH 85: 5 % = 3.000 €
  • Restkredit zu KfW-Konditionen (sehr niedrige Zinsen)
  • Über 20 Jahre Tilgung: deutliche Zinsersparnis gegenüber Hausbank

Beispiel 3: Selbstnutzer 25.000 € mit Steuerbonus §35c

  • Bruttokosten: 25.000 €
  • Steuerbonus: 20 % = 5.000 € verteilt über 3 Jahre
  • Jahr 1: 1.750 € Steuerermäßigung (7 %)
  • Jahr 2: 1.750 € Steuerermäßigung
  • Jahr 3: 1.500 € Steuerermäßigung (6 %)
  • Kein Energieberater nötig – dafür Wartezeit über 3 Jahre

Häufige Fragen zur Dachsanierungsförderung

Welche Dachsanierung wird 2026 gefördert?

Dachdämmungen mit U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) wird über BAFA BEG-EM mit 15 bis 20 % bezuschusst. Reine Neueindeckung ohne Dämmungsverbesserung ist nicht förderfähig. Bei Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard kommt KfW-261 in Frage mit Kredit plus Tilgungszuschuss bis 45 %.

Was ist günstiger – BAFA oder Steuerbonus?

Bei 20 % BAFA (mit iSFP) und 20 % Steuerbonus identische Förderhöhe.
Vorteil BAFA: Geld fließt sofort.
Vorteil §35c: kein Energieberater nötig, keine technische U-Wert-Pflicht. Bei kleinen Sanierungen unter 15.000 € ist §35c oft praktischer, weil die iSFP-Beratungskosten dann relativ höher wiegen.

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Ja, das ist möglich und wird oft gemacht. BAFA fördert Einzelmaßnahmen (z.B. Dachdämmung), KfW fördert die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus. Beide schließen sich nicht aus. Wichtig ist nur, dass Sie die gleichen Kosten nicht doppelt abrechnen.

Wie lange dauert ein BAFA Antrag?

Vom Onlineantrag bis zum Förderbescheid vergehen 4 bis 8 Wochen. Nach Abschluss der Sanierung bis zur Auszahlung weitere 4 bis 12 Wochen. Insgesamt sollten Sie 3 bis 6 Monate von Antragsstellung bis Auszahlung einplanen. Bei Spitzenzeiten zum Jahresbeginn und -ende, länger.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für die Förderung einer Dachdämmung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen ist eine Energieberater erforderlich, für KfW-261 ebenfalls, jedoch für den Steuerbonus §35c nicht. Dort reicht die Fachunternehmerbescheinigung des Dachdeckers. Ein iSFP-Sanierungsfahrplan ist immer nur optional, bringt aber 5 % Bonus.

Was kostet eine BAFA konforme Dachdämmung?

Um den U-Wert von 0,14 W/(m²K) zu erreichen, brauchen Sie z.B. Mineralwoll- oder Holzfaserdämmung zwischen den Sparren.

Die notwendige Dämmstärke hängt ab von:
Dämmstoff
– Wärmeleitgruppe
– Sparrenaufbau
– Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung

Die Kosten belaufen sich hierfür beim Material 30 bis 60 € pro m², Verlegung 30 bis 70 € pro m². Bei 150 m² Dachfläche sind das 9.000 bis 19.500 € Dämmungskosten. Mit Eindeckung gesamt 21.000 bis 34.500 € – mehr unter Dachsanierung Kosten.

Kann ich Förderung als Vermieter beantragen?

Ja, BAFA und KfW sind auch für Vermieter offen. Der Steuerbonus §35c gilt aber nur für selbstgenutzte Immobilien. Vermieter dürfen jährlich 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen, aber zusätzlich gelten gesetzliche Höchstgrenzen.


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Bild: istock.com/Stadtratte

Corinna Fröhling, Redakteurin für Kosten und Sanierung

Verfasst von

Corinna Fröhling Redakteurin für Kosten und Sanierung

Corinna Fröhling verantwortet als Redakteurin einen Großteil der Kosten-Ratgeber auf Blauarbeit und prüft neue Beiträge vor der Veröffentlichung. Seit 2019 schreibt sie über Kosten und Preise rund um Haus, Garten und Sanierung, daneben quer durch alle Gewerke. Ihr Anspruch: Preisspannen, mit denen man wirklich planen kann, statt Lockangebote und Schaufensterzahlen.

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