
Heizung & Klimatechnik
Heizungspumpe austauschen - Vorteile und Kosten
27. Aug. 2026
Handwerker-Vermittlung
Handwerkerleistungen kosten 2026 je nach Gewerk, Region, Betriebsgröße und Leistungsumfang unterschiedlich viel. Für viele handwerkliche Arbeiten liegen die Stundenverrechnungssätze grob zwischen 45 und 95 € netto. Einen einheitlichen „deutschen Handwerker-Stundenlohn“ gibt es allerdings nicht. Der Verrechnungssatz enthält neben dem Arbeitslohn unter anderem auch Kosten für Fahrzeuge, Werkzeuge, Verwaltung, Versicherungen und den Betrieb.
Auch die Baupreise sind 2026 weiter gestiegen. Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im 2. Quartal 2026 um 5,0 % über dem Vorjahresquartal.
Auf dieser Seite finden Sie konkrete Preisrahmen für häufige Bau- und Sanierungsvorhaben: Kernsanierung, Hausbau, Bodenplatte, Treppe, Umzug, Kamin, Wärmepumpe und mehr. Dazu kommen Informationen zu Förderprogrammen, zur Auswahl eines Handwerksbetriebs und zu typischen Fragen rund um Handwerkerkosten.
Die genannten Preise dienen als Orientierung. Regionale Unterschiede, die Bausubstanz, Materialqualität, Zugänglichkeit und der tatsächliche Leistungsumfang können den Endpreis erheblich verändern. Für größere Vorhaben sollten Sie deshalb mehrere vergleichbare Angebote einholen.
Der Preis einer Handwerkerstunde lässt sich nicht allein mit dem Lohn des Mitarbeiters erklären. Im Verrechnungssatz stecken auch Lohnnebenkosten, Fahrzeug, Werkzeug, Maschinen, Versicherungen, Verwaltung und weitere Betriebskosten.
| Gewerk | Orientierungswert netto | Mit 19 % MwSt. |
|---|---|---|
| Maler und Lackierer | 45 bis 65 € | 54 bis 77 € |
| Maurer | 55 bis 75 € | 65 bis 89 € |
| Elektriker | 60 bis 85 € | 71 bis 101 € |
| Heizungsbauer | 65 bis 95 € | 77 bis 113 € |
| Fliesenleger | 50 bis 70 € | 60 bis 83 € |
| Tischler | 55 bis 80 € | 65 bis 95 € |
Die Werte sind keine amtlichen Durchschnittswerte, sondern Orientierungswerte für die Kalkulation. Ein Fachbetrieb kann je nach Region und Leistungsumfang darüber oder darunter liegen.
Material kann bei Bau- und Sanierungsarbeiten einen großen Teil der Rechnung ausmachen. Wie hoch der Anteil ist, hängt stark vom Gewerk ab. Bei einer Heizungsmodernisierung, einem Fensterwechsel oder einer Dachsanierung ist der Materialanteil beispielsweise wesentlich höher als bei reinen Malerarbeiten.
Die Baupreise haben sich seit 2020 deutlich erhöht. Nach dem aktuellen Destatis-Baupreisindex lag der Index für Wohngebäude im 2. Quartal 2026 bei 137,0 Punkten gegenüber 100 Punkten im Jahr 2021. Gegenüber dem 2. Quartal 2025 entspricht das einem Anstieg von 5,0 %.
Handwerkerpreise unterscheiden sich regional. Großstädte und Regionen mit hoher Nachfrage können höhere Verrechnungssätze aufweisen als strukturschwächere Regionen. Einen belastbaren bundesweiten Aufschlag von beispielsweise 15 oder 30 % für bestimmte Städte kann man daraus jedoch nicht allgemein ableiten.
Auch Anfahrt, Parkmöglichkeiten, Entfernung zur Baustelle und die Dauer des Einsatzes können die Rechnung beeinflussen.
Ein Handwerkerauftrag kann je nach Umfang mehrere Schritte umfassen:
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst genau. Fotos, Maße, gewünschte Materialien und der gewünschte Zeitraum helfen dem Betrieb bei der Kalkulation.
Bei größeren Arbeiten sollten Sie mehrere Angebote einholen. Entscheidend ist, dass die Angebote denselben Leistungsumfang enthalten. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Endpreis, sondern auch Material, Arbeitsleistungen, Entsorgung, Gerüst, Anfahrt und mögliche Zusatzarbeiten.
Halten Sie den vereinbarten Leistungsumfang, Preis beziehungsweise die Abrechnungsart und den geplanten Ausführungszeitraum schriftlich fest.
Eine pauschale gesetzliche Grenze von 30 % für Anzahlungen gibt es nicht. Entscheidend sind die Vereinbarung und die konkrete Situation. Bei größeren Anzahlungen sollten Sie besonders darauf achten, dass ihnen bereits entsprechende Leistungen oder Materialbestellungen gegenüberstehen.
Bei größeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, den Fortschritt zu dokumentieren und Änderungen oder zusätzliche Arbeiten schriftlich festzuhalten.
Bei Werkleistungen ist die Abnahme ein wichtiger rechtlicher Schritt. Bei größeren Bauarbeiten sollten Sie ein Abnahmeprotokoll erstellen und vorhandene Mängel dokumentieren.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken nach § 634a BGB grundsätzlich fünf Jahre. Für andere Werkleistungen gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist. Bei wirksam vereinbarter VOB/B kann bei Bauwerken eine vierjährige Verjährungsfrist gelten.
Eine Kernsanierung kann je nach Gebäudezustand, Umfang und Ausstattung mehrere hunderttausend Euro kosten. Ein pauschaler Preis pro Quadratmeter ist deshalb nur als grobe Orientierung geeignet.
Bei einem Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche können für eine umfassende Sanierung beispielsweise etwa 170.000 bis 350.000 € anfallen. Bei schwerwiegenden Schäden, hochwertiger Ausstattung oder umfangreichen energetischen Maßnahmen kann der Betrag auch darüber liegen.
Bei einer umfassenden Kernsanierung werden mehrere Gewerke erneuert. Dazu können gehören:
Tragende Bauteile bleiben bei einer Kernsanierung oft erhalten. Müssen auch Dachstuhl, Tragwerk oder Außenwände umfassend erneuert werden, steigen die Kosten entsprechend.
Eine Bodenplatte kostet je nach Größe, Konstruktion, Bewehrung, Dämmung, Baugrund und Erdarbeiten unterschiedlich viel. Für eine einfache Bodenplatte können grob 100 bis 180 € pro m² angesetzt werden. Eine hochwertige gedämmte Bodenplatte kann darüber liegen.
Bei einem Haus mit 100 m² Grundfläche ergibt das für die Bodenplatte allein etwa 10.000 bis 18.000 €. Erdarbeiten, Entwässerung, Bodenaustausch oder besondere Gründungsmaßnahmen können zusätzliche Kosten verursachen.
Bei problematischem Baugrund können zusätzliche Gründungskosten entstehen. Eine konkrete Pauschale für Bodenaustausch oder Pfahlgründung lässt sich deshalb nicht seriös vorab nennen.
Für ein neu gebautes Einfamilienhaus müssen Sie 2026 je nach Größe, Bauweise, energetischem Standard, Ausstattung und Region mit erheblichen Kosten rechnen. Ein Orientierungswert von etwa 2.200 bis 3.500 € pro m² Wohnfläche für das Gebäude kann bei vielen Bauvorhaben als erste Kalkulationsgröße dienen. Grundstück und Baunebenkosten kommen hinzu.
Bei 140 m² Wohnfläche entspricht das etwa 308.000 bis 490.000 € für das Gebäude.
Die aktuellen Baupreisdaten zeigen, dass sich die Preise weiter erhöhen. Im 2. Quartal 2026 lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude 5,0 % über dem Vorjahresquartal.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Grundstück, Keller, Ausstattung und Haustechnik abweichen.
Eine neue Innentreppe kann je nach Material, Konstruktion und Ausstattung etwa 1.500 bis 15.000 € kosten.
| Treppenart | Orientierungswert komplett |
|---|---|
| Einfache Holzwangentreppe | 1.500 bis 3.500 € |
| Massivholztreppe | 3.500 bis 6.500 € |
| Betontreppe mit Holzauflage | 3.500 bis 8.000 € |
| Stahltreppe | 4.000 bis 9.000 € |
| Designtreppe mit Glasgeländer | 8.000 bis 15.000 € |
Geländer, Podeste, gewendelte Konstruktionen, besondere Holzarten und individuelle Anfertigungen können die Kosten erhöhen.
Ein Umzug innerhalb derselben Stadt kann bei einer 3-Zimmer-Wohnung grob 800 bis 2.200 € kosten. Bei einem Fernumzug über 200 Kilometer können je nach Haushaltsgröße und Leistungsumfang 1.500 bis 4.500 € oder mehr anfallen.
| Wohnung | Lokal | Fernumzug |
|---|---|---|
| 1 Zimmer | 400 bis 900 € | 800 bis 1.600 € |
| 2 Zimmer | 600 bis 1.500 € | 1.200 bis 2.500 € |
| 3 Zimmer | 800 bis 2.200 € | 1.500 bis 3.500 € |
| 4 Zimmer | 1.200 bis 3.000 € | 2.200 bis 4.500 € |
Zusatzkosten können beispielsweise für Halteverbotszonen, Möbelmontage, Einpackservice oder besondere Transporte entstehen.
Ein Kaminofen kostet inklusive Einbau je nach Modell und baulichen Voraussetzungen etwa 1.500 bis 12.000 €. Muss ein neuer Schornstein errichtet oder angepasst werden, können weitere Kosten hinzukommen.
| Ofentyp | Anschaffung | Einbau/Anschluss |
|---|---|---|
| Kaminofen | 800 bis 2.500 € | 800 bis 2.000 € |
| Pelletofen | 2.500 bis 5.500 € | 1.000 bis 2.500 € |
| Speicherofen | 3.500 bis 6.500 € | 1.500 bis 3.000 € |
| Kachelofen | 6.000 bis 12.000 € | 2.000 bis 4.000 € |
Vor der Inbetriebnahme muss die Feuerstätte durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger überprüft werden. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Ofen, Schornstein und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Bei älteren Einzelraumfeuerungsanlagen können die Anforderungen der 1. BImSchV relevant sein. Nicht jede alte Feuerstätte muss automatisch ersetzt werden; entscheidend sind Baujahr, Emissionswerte und mögliche Ausnahmen.
Das Entfernen von Fliesen kostet je nach Untergrund, Fliesengröße, Kleber und Zugänglichkeit grob 15 bis 60 € pro m². Bei besonders schwierigen Untergründen können höhere Kosten entstehen.
| Situation | Orientierungswert |
|---|---|
| Einfach zu lösende Wandfliesen | 15 bis 30 €/m² |
| Bodenfliesen | 25 bis 45 €/m² |
| Festsitzende Fliesen | 40 bis 65 €/m² |
| Besonders schwierige Untergründe | bis etwa 80 €/m² |
Die Entsorgung kommt je nach Angebot hinzu oder ist bereits enthalten.
Bei sehr alten Gebäuden kann vor Beginn der Arbeiten eine Prüfung auf Schadstoffe sinnvoll sein. Ein pauschaler Asbestverdacht bei alten Fliesenklebern besteht allerdings nicht automatisch.
Eine Wärmepumpe kostet 2026 inklusive Installation je nach Gebäude und System häufig etwa 18.000 bis 42.000 €. Bei aufwendigen Erdsondenbohrungen oder umfangreichen Anpassungen der Heizungsverteilung können die Kosten höher liegen.
Für private Eigentümer von Bestandsgebäuden ist die KfW-Förderung 458 maßgeblich. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Der Einkommensbonus beträgt je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 10, 30 oder 40 % für selbstnutzende Eigentümer.
Für ein Einfamilienhaus werden aktuell grundsätzlich bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge je Wohneinheit.
Die Förderung aus Grund- und Bonusförderungen ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen kann die Obergrenze auf 80 % steigen.
Wichtig: Die Förderbedingungen wurden erst im Juli 2026 geändert. Angaben aus älteren Ratgebern mit einem 5-%-Effizienzbonus oder 20-%-Klimageschwindigkeitsbonus sind für neue Anträge nicht mehr aktuell.
Zusätzlich kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 interessant sein. Er steht für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung und kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen. Voraussetzung ist eine vorherige Zuschusszusage beziehungsweise Bewilligung von KfW oder BAFA.
Bei der Auswahl eines Handwerksbetriebs sollten Sie nicht allein auf den Preis achten.
Eine pauschale Forderung nach „maximal 30 % Anzahlung“ ist rechtlich nicht richtig. Entscheidend sind Vertragsgestaltung, Leistungsstand und Art des Auftrags.
Bei energetischen Sanierungen stehen je nach Maßnahme unterschiedliche Förderwege zur Verfügung.
Für den Heizungstausch bei privaten Wohngebäuden ist die KfW zuständig. Die aktuelle Grundförderung beträgt 30 %. Weitere Boni können hinzukommen. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %; der frühere Effizienzbonus wurde abgeschafft.
Wer ein bestehendes Wohngebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann den KfW-Kredit 261 nutzen. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe gibt es unterschiedliche Tilgungszuschüsse.
Aktuell gelten beispielsweise:
Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Der Ergänzungskredit kann nach einer bereits bewilligten Zuschussförderung für energetische Einzelmaßnahmen genutzt werden. Möglich sind bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Der Kredit ist keine zusätzliche Zuschussförderung.
Für selbstgenutzte Wohngebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen die steuerliche Förderung nach § 35c EStG genutzt werden. Sie beträgt insgesamt bis zu 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 40.000 € je begünstigtem Objekt. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt.
Eine Kombination derselben Kosten mit einer öffentlichen Förderung ist nicht möglich. Für eine konkrete Maßnahme muss daher vorab geprüft werden, welcher Förderweg günstiger ist.
Eigenleistungen sind bei vielen Ausbau- und Renovierungsarbeiten möglich. Bei sicherheitsrelevanten oder zulassungspflichtigen Arbeiten gelten jedoch besondere Anforderungen.
Bei Gasinstallationen und Arbeiten am öffentlichen Stromnetz gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nach § 13 NAV grundsätzlich nur durch ein in das Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Auch bei Heizungs-, Gas- und Trinkwasserinstallationen sollten Sie die Arbeiten einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb überlassen.
Bei Eingriffen in tragende Bauteile ist eine statische Prüfung erforderlich, sofern dies nach den baurechtlichen und statischen Anforderungen notwendig ist.
Je nach Gewerk und Region können Sie grob mit 45 bis 95 € netto je Stunde rechnen. Das sind Orientierungswerte, keine amtlichen Durchschnittspreise. Bei Spezialarbeiten oder Notdiensteinsätzen können die Kosten deutlich höher liegen.
Ja. Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können nach § 35a EStG 20 % der begünstigten Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Materialkosten sind dabei grundsätzlich nicht begünstigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag unbar bezahlen.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen kann alternativ § 35c EStG relevant sein.
Eine gesetzliche allgemeine Obergrenze von 30 % gibt es nicht. Abschlagszahlungen können vereinbart werden und sollten sich am tatsächlichen Leistungsstand orientieren.
Bei größeren Aufträgen sollten Sie hohe Vorauszahlungen kritisch prüfen und Zahlungspläne schriftlich vereinbaren.
Bei größeren Vorhaben sind drei vergleichbare Angebote eine gute Grundlage. Bei umfangreichen Sanierungen können auch mehr Angebote sinnvoll sein.
Wichtig ist weniger die genaue Anzahl als die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs.
Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich keine verbindliche Preisgarantie. Eine feste gesetzliche Grenze von 15 oder 20 % gibt es nicht.
Überschreitet der Unternehmer einen als unverbindlich vereinbarten Kostenvoranschlag wesentlich, muss er den Besteller grundsätzlich unverzüglich informieren. Der Besteller kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag kündigen; dann sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Eine starre „15-%-Regel“ sollten Sie deshalb nicht als gesetzliche Grenze darstellen.
Mängel beziehungsweise daraus entstehende Schäden können je nach Situation über unterschiedliche Versicherungen abgesichert sein. Die Betriebshaftpflicht des Handwerksbetriebs ist keine allgemeine Versicherung gegen mangelhafte Werkleistung.
Für Bauherren kommen unter anderem Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung infrage. Welche Versicherung einen konkreten Schaden übernimmt, hängt vom Schaden und vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Ein Festpreis kann sinnvoll sein, wenn der Leistungsumfang genau feststeht. Bei schwer kalkulierbaren Altbausanierungen können dagegen Nachträge entstehen, wenn während der Arbeiten nicht erkennbare Schäden gefunden werden.
Lesen Sie deshalb genau, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind und welche Positionen als Zusatzleistung gelten.
Bei Bauwerken beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634a BGB grundsätzlich fünf Jahre. Bei anderen Werkleistungen gelten grundsätzlich kürzere Fristen.
Bei einer wirksamen Vereinbarung der VOB/B kann für Bauleistungen eine vierjährige Verjährungsfrist gelten.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Abnahme. Bei einem Mangel sollten Sie den Handwerksbetrieb möglichst schnell schriftlich informieren und die weitere Vorgehensweise dokumentieren.

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