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Wassereintritt im Dach: Was Sie tun müssen
11. Juni 2026
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Wer 2026 Dach oder Fassade saniert, muss technische Anforderungen, Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben zusammendenken. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet bestimmte Eigentümer zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs. Gleichzeitig fördert der Staat energetische Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Entscheidend ist dabei: Fördermittel gibt es nur, wenn die Maßnahme die gesetzlichen Mindeststandards übertrifft.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer frühzeitig plant und die Sanierung technisch sauber aufsetzt, kann erhebliche Zuschüsse sichern und langfristig Heizkosten senken.
Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet bestimmte Eigentümer zur energetischen Nachrüstung bestehender Gebäude. Besonders relevant ist § 47 GEG: Danach müssen neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, sofern die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
Maßgeblich ist dabei der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert). Für Dachflächen und oberste Geschossdecken gilt ein maximal zulässiger U-Wert von 0,24 Watt/(m²•K).
Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die das Gebäude bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
Die gesetzliche Grundlage stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Bundesministerium der Justiz bereit.
Passend dazu:
Förderfähig sind energetische Maßnahmen nur dann, wenn die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Diese liegen regelmäßig deutlich über den gesetzlichen Mindestwerten des GEG.
Für geförderte Dachdämmungen verlangen die aktuellen technischen Mindestanforderungen einen maximalen U-Wert von 0,14 W/(m²•K).
Das beeinflusst unmittelbar:
Die aktuellen Förderbedingungen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Infos:
Die Kosten hängen stark vom Umfang der Arbeiten ab. Eine reine Neueindeckung ist deutlich günstiger als eine energetische Komplettsanierung mit Aufsparrendämmung.
| Sanierungsart | Kosten pro m² | Förderfähig |
|---|---|---|
| Neueindeckung ohne Dämmung | 80–130 € | Nein |
| Neueindeckung mit Lattung | 110–170 € | Nein |
| Zwischensparrendämmung | 50–90 € | Ja |
| Aufsparrendämmung inkl. Neueindeckung | 220–340 € | Ja |
| Dachstuhl-Komplettsanierung | 350–600 € | Teilweise |
Ein typisches Einfamilienhaus mit rund 120 m² Dachfläche erreicht bei Aufsparrendämmung und neuer Eindeckung häufig Gesamtkosten zwischen 26.000 und 41.000 €.
Vertiefend:
Das Satteldach bleibt die wirtschaftlichste Lösung im Bestand. Die Konstruktion ist vergleichsweise einfach, gut zu dämmen und ideal für Photovoltaik geeignet.
Mehr dazu:
Tonziegel sind teurer in der Anschaffung, erreichen aber meist deutlich längere Standzeiten. Betonsteine sind günstiger und heute technisch ausgereift, jedoch etwas schwerer und oft weniger langlebig.
| Material | Preis pro m² | Lebensdauer |
|---|---|---|
| Tonziegel | 25–55 € | 60–80 Jahre |
| Betondachsteine | 18–35 € | 40–60 Jahre |
| Schiefer | 70–130 € | bis 150 Jahre |
| Metall-Stehfalz | 55–95 € | 50–80 Jahre |
Weitere Beiträge zu Dachdeckungsarten:
Ein Dachausbau kostet meist zwischen 800 und 1.700 € pro m² Wohnfläche und bleibt damit häufig günstiger als ein klassischer Anbau.
Entscheidend sind:
Mehr dazu:
Bei Flachdächern dominieren drei Systeme:
| Material | Lebensdauer |
|---|---|
| EPDM (Synthesekautschukbasis) | 40–50 Jahre |
| Bitumenbahnen | 30–40 Jahre |
| PVC/FPO (Kunststoff-Dachbahnen) | 25–35 Jahre |
EPDM (Synthesekautschuk) gilt als besonders langlebig und UV-beständig, ist jedoch kostenintensiver.
Weiterführend:
Die wirtschaftlichste Lösung im Bestand bleibt meist die Putzfassade mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) gelten dagegen als besonders langlebig und feuchteresistent.
| Fassadenart | Kosten pro m² |
|---|---|
| Putzfassade mit WDVS | 130–200 € |
| Klinkerfassade | 180–280 € |
| Holzfassade | 150–260 € |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 200–350 € |
Vertiefende Inhalte:
WDVS (Wärmedämmverbundsystem: mehrschichtige Konstruktion zur Außendämmung von Gebäudeaußenwänden) bleibt die Standardlösung bei energetischen Sanierungen. Die Dämmplatten werden direkt auf die Außenwand geklebt und anschließend verputzt.
Die vorgehängte hinterlüftete Fassade arbeitet dagegen mit einer Hinterlüftungsebene zwischen Dämmung und Außenhaut. Das verbessert den Feuchteschutz und erhöht die Lebensdauer.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Eigentümer die langfristige Wirtschaftlichkeit von Fassadendämmungen häufig unterschätzen.
Mehr dazu:
Die Wahl des Dämmstoffs beeinflusst sowohl Förderfähigkeit als auch sommerlichen Hitzeschutz.
| Material | Wärmeleitfähigkeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| EPS (Hartschaumplatten) | günstig | Standard im WDVS |
| Mineralwolle | nicht brennbar | guter Schallschutz |
| Holzfaser | hoher Hitzeschutz | ökologisch |
| PUR/PIR (synthetische Hartschaumplatten auf Erdölbasis) | sehr hohe Dämmleistung | geringe Aufbauhöhe |
Gerade im Dachbereich bietet Holzfaser Vorteile beim sommerlichen Wärmeschutz, weil sie Wärme langsamer ins Gebäudeinnere weiterleitet.
Weiterführend:
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle derzeit mit:
15 % + 5 % iSFP-Bonus = 20 % Förderung
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist. (Quelle: bafa.de)
Die offiziellen Programme:
Praxisberichte zeigen, dass viele Eigentümer den Energieberater zu spät einbinden und dadurch Förderpotenzial verschenken.
Eigenleistungen sind nur bei einfachen Arbeiten sinnvoll und rechtlich unkritisch.
Gerade bei geförderten Maßnahmen ist eine Fachunternehmererklärung verpflichtend.
Bei Asbest gelten zusätzlich die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519.
Alternativ zur BAFA-Förderung können Eigentümer energetische Sanierungen nach § 35c EStG steuerlich geltend machen. Dabei lassen sich über drei Jahre verteilt bis zu 20 % der Kosten von der Einkommensteuer abziehen.
Die steuerliche Förderung kann jedoch nicht zusätzlich mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden.
Details bietet das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen.
Wer Dach oder Fassade 2026 saniert, sollte technische Anforderungen, Förderbedingungen und Bauabläufe gemeinsam planen. Besonders wichtig sind dabei:
Eine sauber geplante energetische Sanierung erhöht nicht nur den Gebäudewert, sondern reduziert dauerhaft Energiekosten und verbessert den Wohnkomfort deutlich.

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