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Mann repariert die Gasheizung

Heizungsgesetz – Wann kommt die Austauschpflicht?

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann

Bild von Tomasz Zajda – stock.adobe.com

Nach viel Streit und Verzögerung wurde das Heizungsgesetz beschlossen. Hier erfahren Sie, was ab 2024 noch möglich ist, welche Förderung es gibt und mit welchen Heizungen man die neuen Anforderungen am besten erreicht.

Wann ist der Austausch Pflicht?

Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen mit mehr als 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für bestehende Gebäude gibt es eine längere Frist: Bis zum 30. Juni 2028 muss jede Kommune eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten. Dort steht zum Beispiel drin, welche Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden könnten und wie die Netze ausgebaut werden. Erst wenn diese Planung fertig ist, gilt die Austauschpflicht auch für alte und unreparierbar kaputte Heizungen. Bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Planung bis zum 30. Juni 2026 fertig sein.

Unabhängig von der Wärmeplanung gilt: Gas- und Ölheizungen mit Heizwerttechnik müssen ab einem Alter von 30 Jahren immer ausgetauscht werden. Außerdem dürfen fossile Brennstoffe nur bis Ende 2044 genutzt werden.

So erreicht man die 65 Prozent

Es gibt in dem Gesetz keine Vorschrift, eine Wärmepumpe einbauen zu lassen. Wichtig ist nur, dass man mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Dafür kann man folgende Lösungen nutzen:

Bei Fernwärme kann es sich um ein Nebenprodukt unterschiedlicher Vorgänge handeln, beispielsweise die Produktion von Strom oder die Verbrennung von Müll. Sie ist besonders günstig, aber nicht überall erhältlich. Mehr Details finden Sie auf der Website Ihres lokalen Energieversorgers.

Wärmepumpen sind besonders effizient und können komplett mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Sie können Ihre Wärme aus der Erde, dem Grundwasser, der Luft oder einer Solarthermieanlage auf dem Dach gewinnen. Ihre Anschaffungskosten sind aktuell jedoch noch sehr hoch. Mehr Infos zu den Kosten und Eigenschaften finden Sie hier:

Holzheizungen verbrennen Pellets oder Holzscheite und erzeugen so Wärme. Pelletheizungen sind besonders beliebt. Sie sind etwas günstiger als Wärmepumpen, aber teurer als Gasheizungen. Die Bundesregierung empfiehlt den Einbau nur, wenn eine andere Variante nicht möglich ist. Nachhaltig erzeugte Biomasse könnte auch teurer werden.

Solarthermie und Infrarotheizungen kommen in der Regel nur ergänzend zum Einsatz. Mit Solarthermie kann man zum Beispiel warmes Wasser bereitstellen oder die Wärmepumpe entlasten. Infrarotheizungen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen sehr ineffizient und sollten nur in gut gedämmten Räumen bei Bedarf eingesetzt werden.

Die Brennstoffzellenheizung ist eine stromerzeugende Heizungsart, in der Wasserstoff mit Sauerstoff reagiert und so die benötigte Energie produziert. Dabei entsteht nicht nur Wärme, sondern auch Strom.

Auch Gasheizungen können in manchen Fällen ohne Ergänzung weiter verwendet werden. “H2-Ready”-Heizungen können zum Beispiel mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Langfristig lohnt sich das jedoch nicht, denn für die Wasserstoffproduktion wird Strom eingesetzt. Den könnte man auch direkt und effizienter mit einer Wärmepumpe nutzen. Außerdem zahlt man bis dahin den steigenden CO2-Preis. Falls der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht möglich ist, hat man ab fertiger Wärmeplanung drei Jahre Zeit, die Heizung auszutauschen. Bei einem Einbau vor der beschlossenen Wärmeplanung muss die Heizung in der Lage sein, folgende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien zu erfüllen:

  • 2029: 15 Prozent
  • 2035: 30 Prozent
  • 2040: 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Sogar Öl-Brennwertheizungen dürfen bis 2045 weiterhin betrieben werden, wenn sie die vorgeschriebenen 65 Prozent einhalten können. Sie könnten also als Unterstützung für eine klimafreundliche Heizung dienen.

Wie viel Zeit hat man für den Austausch?

Geht eine alte Zentralheizung nach 2028 oder 2026 kaputt, haben Sie fünf Jahre Zeit, um eine klimafreundliche einzubauen. Bei Gasetagenheizungen sind es sogar 13 Jahre. Bei einem möglichen Anschluss an ein Wärmenetz haben Sie 10 Jahre Zeit. In der Übergangszeit kann man zum Beispiel eine Gasheizung leasen.

Neue Förderung

30 % Grundförderung für den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung

20 % Geschwindigkeitsbonus, wenn Sie vor der gesetzlichen Pflicht Ihre alte fossile Heizung austauschen. Dieser Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent.

30 % Bonus, wenn Sie im selbstgenutzten Eigentum leben und das zu versteuernde Einkommen des Haushalts unter 40.000 Euro liegt.

5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Ein Nachteil: Die förderfähigen Kosten wurden von 60.000 auf 30.000 Euro gesenkt. Bei 70 Prozent Förderung erhält man ab 2024 also nur noch maximal 21.000 Euro für die Heizung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Kosten für weitere Maßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro.

Sollten Sie die Maßnahmen trotz Förderung nicht umsetzen können, ist ein Härtefallantrag möglich. Sie können dann mehr Zeit bekommen oder in manchen Fällen sogar komplett von der Austauschpflicht befreit werden. Zum Beispiel wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder der Preis des Umbaus höher als der Wert der Immobilie ist.

Diese Kosten dürfen Vermieter umlegen

Mit staatlicher Förderung dürfen Vermieter maximal 10 Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umlegen. Ohne Förderung sind es 8 Prozent. Die Miete darf beim Heizungstausch maximal um 50 Cent pro Quadratmeter und Monat steigen. Wenn man den Heizungstausch mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert, dürfen es bis zu 3 Euro pro Quadratmeter sein.

Unser Fazit

Mit einer sehr alten Heizung lohnt es sich, schon jetzt eine Alternative vom Blauarbeit-Heizungsbauer durchrechnen lassen und einen Umstieg mit der neuen Förderung zu planen. Leider sind längere Wartezeiten durch Fachkräftemangel und die neue Förderung möglich, daher raten wir Ihnen zu einer möglichst frühen Eingabe Ihres gewünschten Auftrages.

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