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Entsorgung von Erdaushub und ihre Kosten

Bild: Fotoschlick – stock.adobe.com

Ob beim Neubau, bei der nachträglichen Installierung einer Vertikalsperre oder bei der Errichtung von Pools oder Brunnen, bei vielen Bauarbeiten entsteht Erdaushub. Hierbei werden die unnötigen Erdmengen mit Schaufeln oder Baggern ausgehoben, um die Arbeiten zu ermöglichen. Nicht nur die Aushubarbeiten selbst, sondern auch die Entsorgung sind nicht ohne Tücken und verursachen erhebliche Kosten, die in die Gesamtplanung des Projektes eingepreist werden müssen.

Hier erfahren Sie, welche Details bei der Entsorgung von Erdaushub zu beachten sind, wie Sie diese Entsorgung richtig planen und durchführen und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Bei jedem größeren Projekt empfiehlt es sich hierbei, nicht auf eigene Faust den Erdaushub zu entsorgen, sondern eine Fachfirma zu beauftragen. Häufig ist die Entsorgung von Erdaushub bereits im Service der Baufirmen oder LandschaftsgärtnerInnen inbegriffen. So wird der Erdaushub kostengünstig, störungsarm und schnell entsorgt und alle wichtigen Regelungen werden beachtet.

Woraus setzt sich Erdaushub zusammen?

Erdaushub wird in die beiden Teilbereiche Mutterboden und die tieferen Erdschichten eingeteilt. Bei den Aushubarbeiten werden beide Arten Erdaushub entfernt, allerdings optimalerweise getrennt gesammelt und unterschiedlich behandelt.

Mutterboden

Der wertvolle Mutterboden findet sich in den obersten Schichten der Erde. Je nach Bewuchs und örtlichen Umständen hat er eine Dicke von etwa 20 bis 30 Zentimetern. Er enthält neben den ortsüblichen Erdsorten Humus, also verrottende Pflanzenbestandteile sowie durch diese freigesetzte Nährstoffe, die für Rasen und andere Pflanzen äußerst wertvoll sind. Außerdem ist Mutterboden Heimat von Insekten, Mikroben und anderen Kleinstlebewesen, die in jedem gesunden Garten ein wertvoller Bestandteil des Ökosystems darstellen. Auch bei der Regulierung der Bodenfeuchtigkeit spielt er eine wichtige Rolle. Mutterboden sollte aus diesen Gründen nach Möglichkeit nicht entsorgt werden, sondern nach den Arbeiten an anderer Stelle wieder ausgebracht werden (§ 202 BauGB) Besonders in weniger fruchtbaren Gebieten müssen Gärtner für ihren Garten sogar Mutterboden dazukaufen. Sollte für den Mutterboden allerdings kein Platz sein und sich auch kein günstiger Abnehmer im Bekanntenkreis finden, so kann auch Mutterboden entsorgt werden. Dies muss jedoch gesondert geschehen, da er auf der Deponie nur gelagert und an anderer Stelle wieder ausgebracht wird.

Untere Erdschichten

Unterhalb des Mutterbodens schließen sich die unteren Erdschichten an. Diese enthalten nur wenig für den Gartenbau interessantes Material, sondern bestehen je nach Region aus einer Mischung aus Sand, Ton oder Lehm. Bei steigender Tiefe finden sich häufig auch Kiesel und größere Steine in der Erdmischung. Erdaushub dieser Art muss fachgerecht entsorgt werden. Davor muss allerdings sichergestellt werden, dass nur Erdaushub im eigentlichen Sinne vorhanden ist und keine Verunreinigungen enthalten sind.

Bestandteile von Erdaushub

Häufig ist es der Fall, dass die bei Erdarbeiten anfallende Erde nicht nur aus Lehm, Sand und Ton besteht. Stattdessen kann sie Baumaterial, Plastikmüll, Schotter oder Wurzeln enthalten. Auch Verunreinigungen durch Öl, Benzin oder andere chemische Stoffe sind möglich. Bei der Entsorgung von Erdaushub ist es wichtig, dass dieser vorher von solchen Verunreinigungen befreit wird.

Was gehört in den Erdaushub?

In den Erdaushub gehören alle Bestandteile des natürlichen Erdbodens. Dies können Lehm, Ton, Sand oder Zusammensetzungen dieser Stoffe sein. Auch Mutterboden kann im Erdaushub entsorgt werden, wenn sich keine sinnvolle Verwendung für ihn findet. Kleinere Mengen natürlicher Steine werden als Bestandteil des Erdbodens toleriert. Als Richtwert gilt, dass natürliche Steine mit einem Durchmesser unter zehn Zentimetern im Erdaushub entsorgt werden können.

  • Mutterboden (gesondert entsorgen für Wiederverwendung)
  • Lehm
  • Ton
  • Sand
  • Natürliche Steine mit einem Durchmesser kleiner zehn Zentimeter

Was gehört nicht in Erdaushub?

Allgemein lässt sich sagen, dass alles, was nicht Erde im engeren Sinne ist, im Erdaushub nichts zu suchen hat. Baumaterialien wie Fliesen, Asphalt oder Plastik müssen händisch oder maschinell aussortiert werden, sodass zumindest augenscheinlich in der Erde keine dieser Materialien mehr zu finden sind. Grasboden kann entsorgt werden, die Grasnarbe muss aber ebenso entfernt werden wie in der Erde befindliches Wurzelwerk von Unkräutern, Sträuchern und Bäumen. Sollte der Verdacht vorliegen, dass der Erdaushub durch Chemikalien wie Öl oder Benzin verunreinigt wurde, so muss ein Gutachter die Erde untersuchen.

Folgende Objekte müssen aus dem Erdaushub entfernt werden, bevor dieser entsorgt werden kann:

  • Pflanzenmaterial (Wurzeln, Grünschnitt, Gras)
  • Größere Mengen natürlicher Steine
  • Baumaterialien (Fliesen, Asphalt, Schotter, Ziegelreste, Putz, Metall, Holz)
  • Chemische Verunreinigungen (Benzin, Öl, Chemikalien)

Wie kann Erdaushub entsorgt werden und was kostet das?

Fällt Erdaushub bei Bauarbeiten an, so kann dieser auf mehrere Arten entsorgt werden. Neben der Sammlung und Entsorgung im Container oder Lkw ist es häufig möglich, den Erdaushub an anderer Stelle zu verwenden. Dies spart Geld, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung.

Erdaushub wiederverwenden

Wenn möglich, macht es Sinn, Erdaushub auf dem eigenen Grundstück weiterzuverwenden. Dies eröffnet nicht nur zahlreiche Möglichkeiten in der Landschaftsgärtnerei, sondern spart auch die Entsorgungsgebühren. Möglich ist etwa eine Geländeanpassung, die Abflachung einer Steigung oder das Aufschütten von Terrassen und Plateaus. Auch als Unterboden für ein erhöht liegendes Beet, zum Aufschütten von Terrassen oder zum Ausfüllen von ausgedienten Brunnen ist Erdaushub verwendbar. Daneben besteht die Möglichkeit, bei örtlichen Unternehmen anzufragen, ob für ein Projekt Erdaushub benötigt wird. Gelegentlich können Sie so Ihren Erdaushub auf einer anderen Baustelle einer sinnvollen Verwendung zuführen und Geld sparen.

Entsorgung auf der Deponie

Wenn Sie Ihren Erdaushub in einer Deponie entsorgen müssen, so muss dieser erst einmal zu der Deponie transportiert werden. Während bei kleineren Projekten ein Container genügt, so lohnt sich für Großprojekte ein Lastkraftwagen. Container sind üblicherweise mit einem Volumen von zwei, sieben oder zehn Kubikmetern erhältlich. Entsorgungsunternehmen liefern diese Container an den von Ihnen gewünschten Ort, holen sie ab und bringen sie zur Deponie, wo sie entsorgt werden. Der Erdaushub wird hierzu vergraben, während Mutterboden getrennt gesammelt und gelagert wird. Für die Lagerung von Mutterboden fallen üblicherweise keine Gebühren an, während die Entsorgung der unteren Erdschichten etwas kostet. Es ist mit folgenden Kosten inklusive Container und Transport zu rechnen:

KostenpunktKosten
Containermiete 10 m³, eine Woche120 – 150 €
Befüllung durch Unternehmen200 – 250 €
Entsorgung Container100 – 150 €
Lkw Miete1000 €
Entsorgung Lkw1000 – 1500 €

Auflockerungsfaktor

Für die Entsorgung von Erdaushub ist zu beachten, dass es nicht damit getan ist, die Ausmaße der zukünftigen Baugrube zu berechnen, daraus das Volumen der zu entfernenden Erde zu multiplizieren und dieses Volumen als Grundlage für die Entsorgungsplanung zu nutzen. Grund ist der sogenannte Auflockerungsfaktor. Während Erde im Erdboden verdichtet ist, wird sie beim Ausgraben automatisch aufgelockert und nimmt an Volumen zu. Je nach Zusammensetzung der Erde erhöht sich das Volumen unterschiedlich stark. Der Auflockerungsfaktor wird hierbei aus dem Quotienten des Volumens vor und des Volumens nach dem Lösen gebildet. Er ist abhängig von der mittleren Korngröße des Bodens. Wenn Sie die Zusammensetzung Ihres Erdbodens kennen, können Sie das gelöste Volumen berechnen, indem Sie den mittleren Auflockerungsfaktor aus den Werten folgender Tabelle berechnen und das Volumen des festen Erdbodens durch dieses teilen.

BodenartAuflockerungsfaktor
Mutterboden0,84
Sand, Kies0,89
Ton0,84
Lehm0,79
Schluff0,84

AVV von Erdaushub

Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) regelt die genaue Zusammensetzung von Abfällen unterschiedlichster Art. Sie ist damit auch maßgebend für die Definition von Erdaushub und wird von den Deponien als Grundlage ihrer Entscheidungen, was als Erdaushub zu werten ist, genutzt. Dabei ist für Erdaushub die AVV 170504 und AVV 170503* relevant.

Die AVV 170504 legt fest, dass steinige Erde bis zu einer Menge von fünfzig Tonnen als Erdaushub von Deponien angenommen wird. Verunreinigungen wie Baumaterial, Wurzeln oder Schotter müssen aussortiert werden. Zudem muss bei Verdacht auf chemische Verunreinigungen ein Gutachten durchgeführt werden. Ab einer Masse von fünfzig Tonnen ist ein Gutachten dieser Art verpflichtend.

Sollte der Erdaushub gefährliche Stoffe, Baumaterial oder andere Verunreinigungen enthalten, so wird er nach der AVV 170503* entsorgt. Eine Entsorgung nach dieser AVV ist erheblich teuer und kann das Zehnfache einer Entsorgung von unbelastetem Erdaushub kosten.

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