Mehrgenerationenwohnen im bestehenden Einfamilienhaus – Tipps für die Umsetzung

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Kinder, Eltern und wenigstens ein Großelternteil unter einem Dach. Das ist die landläufige Definition des modernen Mehrgenerationenwohnens. Nur: Üblicherweise handelt es sich dabei um ein Wohnen in einem vollwertigen Zweifamilienhaus oder zumindest einem Einfamilienhaus (EFH), das von vornherein mit einer zusätzlichen Wohneinheit geplant und errichtet wurde. 

In einem herkömmlichen, das heißt Eltern-Kind-Einfamilienhaus, kann es nachträglich etwas schwieriger werden, hier nicht nur Raum für die Großelterngeneration zu schaffen, sondern ebenso deren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Möglich ist aber alles – teilweise sogar vergleichsweise günstig.

Ein Familienhaus – drei Generationen: Die Herausforderungen

Ein Einfamilienhaus zeichnet sich stets dadurch aus, eine einzige vollständige Wohneinheit zu beherbergen. Also die Gesamtheit von

  • Aufenthaltsräumen,
  • Schlafzimmern,
  • Küche,
  • Bad und
  • Räumen zur praktischen Nutzung; etwa ein Hauswirtschaftsraum.

Im Gegensatz dazu beherbergt ein Mehrfamilien- oder Mehrparteienhaus stets mindestens zwei vollständige Wohneinheiten, wobei es keine wirklichen Überschneidungen gibt; sich also die Parteien bestimmte Räume nicht teilen müssen.

Ein von Eltern und Kindern bewohntes EFH stellt diesbezüglich keine Schwierigkeit dar. Sollen jedoch Großeltern dort ebenso wohnen, dann zieht eine zweite „erwachsene Partei“ ein. Selbst, wenn das Haus ohne weitere Umbauten dafür genügend Platz bietet, so stellt das immer eine gewisse Herausforderung dar. Nicht zuletzt deshalb, weil sich dann alle zwangsläufig viele Räume bis auf vielleicht lediglich die Schlafzimmer teilen müssen.

Das kann zwischen der Abendgestaltung im Wohnzimmer, der morgendlichen Badezimmerbenutzung und der schlichten Notwendigkeit zu Rückzugsräumen durchaus Zündstoff für Reibereien bieten – und zwar erfahrungsgemäß umso mehr, je mehr von den Großeltern dort wohnen. Wer sich für diese Wohnform interessiert, sollte deshalb verschiedene Optionen durchspielen und sich für die entscheiden, die für die Belange seiner Familie am passendsten erscheinen. Die wichtigsten Varianten mit dem klassischen EFH als Basis zeigen wir in den folgenden Zeilen. Doch zunächst zu etwas, das grundsätzlich angesprochen werden muss:

Die Basics: Zwischen altersgerechten Notwendigkeiten und Genehmigungen 

Darf mindestens eine weitere Person ohne Weiteres in ein selbst besessenes Einfamilienhaus mit einziehen? Es kommt darauf an: 

  • Solange das Haus dabei eine einzelne Wohneinheit bleibt, ist prinzipiell nicht davon auszugehen, irgendeine Form von Genehmigung zu benötigen. Wer beispielsweise als Single oder Alleinerziehender in seinem eigenen Haus lebt, muss ja ebenso wenig einen Antrag stellen, wenn er einen neuen Partner einziehen lassen will.
  • Werden jedoch Arbeiten durchgeführt, durch die eine zweite Wohneinheit entsteht, dann ist sehr wohl eine Genehmigung erforderlich. Und zwar zumindest ein Bauantrag auf eine Nutzungsänderung – das Gebäude ist schließlich auch rechtlich gesehen ein Einparteienhaus. Bei umfassenderen Arbeiten müssen naturgemäß diese ebenso genehmigt werden. 

Nun ist es bei großen Einfamilienhäusern durchaus möglich, dort nachträglich eine komplette zweite Wohneinheit zu integrieren (mehr dazu weiter unten). Häufiger wird sich die gesamte Familie jedoch bei dieser Spielart des Mehrgenerationenhauses zumindest einige Bausteine teilen – und wenn das nur Küche, Esszimmer, Diele und Treppenhaus sind. 

Das heißt, man wird als Mindestmaß kaum herumkommen, gewisse(!) Maßnahmen für Seniorentauglichkeit in diese gemeinsam genutzten Bereiche zu integrieren. Dafür gibt es je nach Landesbaugesetz umfassende Möglichkeiten, aber ebenso Vorgaben. An der Basis sollte wenigstens auf die typischen Altersgebrechen reagiert werden. Das bedeutet 

  • reduzierte Sinneswahrnehmung, 
  • verlangsamte und weniger sichere Bewegungen und
  • eventuell verminderte geistige Leistungsfähigkeit.

Dabei sei deutlich unterstrichen, wie sehr alles davon bei jedem Senior unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann.

Dies sollte sich insbesondere auf die Treppen beziehen. Sie sind nicht nur erfahrungsgemäß besonders unfallträchtig, sondern bedeuten ebenso eine körperliche Anstrengung für alternde Gelenke und Muskeln. 

Das bedeutet hohe Rutschfestigkeit, sehr gute Ausleuchtung und im Zweifelsfall der Einbau eines Treppenlifts. Die häufigste Variante davon ist der Sitzlift, also mit integriertem Sessel. Alternativ wäre je nach körperlichen Gebrechen ein reiner Stehlift denkbar (ebenso bei extrem engen/schmalen Treppen) oder ein Rollstuhllift zur Verwendung mit einer solchen Hilfe. Wichtig dabei ist, dass der Großelternteil alle für ihn notwendigen Räumlichkeiten so erreichen kann.  

Wenn die zugezogene Großmutter also beispielsweise im ersten Stock schläft, aber ebenso im Keller ihre Wäsche macht, dann müssen beide Treppen ein solches System erhalten – ebenso wie eine mitunter vorhandene Außentreppe vor der Haustür.

Option 1: Das Großelternschlafzimmer

Die definitiv einfachste Möglichkeit, ein Einfamilien- in ein Mehrgenerationenhaus umzuwandeln, besteht darin, die Großeltern schlicht in einem bereits als Wohnraum vorhandenen Zimmer unterzubringen. Diese Lösung ist insbesondere dann brauchbar, wenn es sich um einen einzelnen Großelternteil handelt oder ein Paar. 

In diesem Fall werden also alle anderen Räume von allen Bewohnern gemeinsam genutzt. Das bedarf definitiv guter Planung und Absprachen, kann aber definitiv funktionieren. Ein solches Zimmer sollte jedoch einige Bedingungen erfüllen:

  • Es sollte dicht an einem Badezimmer liegen oder sogar zumindest eine Toilette mit Waschbecken integriert haben. Das ist mit Trockenbauweise besonders leicht, wenn eine Wand direkt an ein Bad und dessen Frisch- und Abwasserleitungen angrenzt – oder eine Kleinsthebeanlage genutzt wird.
  • Es sollte möglichst viel Raum vorhanden sein, damit neben dem Bett Kleiderschränke und gegebenenfalls eine kleine Sitznische integriert werden können. Nur so taugt das Zimmer auch als Rückzugsraum.
  • Falls möglich, sollte das Zimmer möglichst weit weg von Jugendzimmern entfernt sein – der dort häufig herrschenden Lautstärke wegen.

Ein solches Zimmer ähnelt ein wenig einem Pensionszimmer: Platz zum Schlafen und ein wenig Privatsphäre, mehr jedoch nicht.

Option 2: Das Großelternstockwerk

Diese Lösung eignet sich bei größeren EFH insbesondere dann, wenn mindestens zwei Großeltern einziehen wollen. Bedeutet, es wird ein ganzes Stockwerk zur Wohnung umgestaltet. Beispielsweise Schlafzimmer, eigenes Wohnzimmer und Ähnliches. Aber: Es handelt sich nicht um eine selbstständige Wohneinheit nach rechtlicher Definition.

Es fehlen daher dafür relevante Merkmale wie 

  • bauliche Abtrennung vom restlichen Haus,
  • eigene Küche bzw. zumindest Kochnische,
  • vollständiges Badezimmer.

Kurzum: Hierin lässt es sich nicht vollumfänglich leben, ohne andere Räume des Hauses mitbenutzen zu müssen. Das ist in vielen Häusern das Maximum des Möglichen, ohne eine Nutzungsänderung beantragen zu müssen. 

Dafür allerdings erhalten die Großeltern ein recht umfangreiches „eigenes Reich“, das sie in die Lage versetzt, sich ohne große Nachteile zurückziehen zu können; wenigstens zeitweise. 

Option 3: Die Einliegerwohnung

Hierbei handelt es sich definitionsgemäß um die Integration einer zweiten vollständigen Wohneinheit ins Haus. Das bedeutet zuvorderst: Ohne Baugenehmigung ist hier nichts möglich. 

Die Großeltern erhalten also ihre eigene, vollständig autark funktionierende Wohnung innerhalb des Hauses. Bad und WC gehören ebenso dazu wie Kochmöglichkeiten – und mitunter sogar ein separater Eingang.

In aller Regel wird dies bei Einfamilienhäusern gehandhabt, indem der bisherige Keller entsprechend zu umgestaltet wird, um mehr einem Tiefparterre oder einem Souterrain zu ähneln:

  • Klassische Kellerfenster oder Lichtschächte werden gegen vollformatige Fenster ersetzt. Gleichsam wird davor eine Böschung angelegt, um mehr Licht in den Keller zu leiten. 
  • Eine Außenwand wird durchbrochen, um dort eine eigene Eingangstür zu installieren.
  • Sofern noch nicht vorhanden, wird ein vollständiges Bad installiert. Bedeutet: WC, Waschbecken und mindestens eine Duschmöglichkeit.

Ferner kann es mitunter nötig sein, alle Zimmer hinsichtlich ihrer Deckenhöhe und weiterer Faktoren auf ein Niveau zu bringen, das den rechtlichen Anforderungen an Wohnräume genügt. Das bedeutet in den meisten Bundesländern beispielsweise eine lichte Mindesthöhe zwischen 2,20 und 2,50 Meter und eine Mindestfläche von 9 Quadratmeter pro erwachsenem Bewohner.

Wo sich dies im Keller nicht durchführen lässt, wäre es eine weitere Option, dafür ein anderes Stockwerk heranzuziehen. Mitunter wäre es sogar möglich, das Dachgeschoss durch entsprechende Umbauten zu einer Einliegerwohnung zu machen. In diesem Fall sollten allerdings die angesprochenen Altersgebrechen besonders starke Berücksichtigung finden. Daher kann es besser sein, eine solche Wohnung durch eine Außentreppe samt Treppenlift zu erschließen statt über eine enge Wendeltreppe vom Treppenhaus aus.

Option 4: Die Anbauwohnung

Wenn das bestehende Gebäude einfach nicht ausreicht, um die Großeltern unterzubringen, dann besteht bei hinreichender Grundstücksfläche zumindest die theoretische Option, eine vollwertige (aber ebenso mitunter eine nicht eigenständige) Wohneinheit an anderer Stelle zu realisieren:

  1. Als einfacher An- bzw. Erweiterungsbau des bisherigen Gebäudes. 
  2. In Form einer Aufstockung einer bisherigen Garage, falls dies statisch möglich ist. Das ist sowohl bei freistehenden Garagen interessant als auch solchen, die an das EFH angebaut wurden. 
  3. Durch Umwidmung und Ausbau eines bislang anders genutzten Gebäudeteils. Dies können abermals Garagen sein, ebenso aber beispielsweise (ehemalige) Stallungen etc.  

Nicht zuletzt muss hier noch das Tiny House Erwähnung finden. Normalerweise ist dies in Deutschland ein wenig komplex, weil solche Gebäude ausschließlich auf erschlossenen Grundstücken stehen dürfen. Das ist bei einem bestehenden Einfamilienhaus allerdings bereits der Fall. Nur ist dann noch die Gemeindesatzung zu beachten: Dauerhaftes Wohnen inklusive Anmeldung eines Erstwohnsitzes muss durch den gültigen Bebauungsplan explizit gestattet werden

Eines steht allerdings zweifelsfrei fest: Selbst, wenn ein Einfamilienhaus ursprünglich nicht dafür vorgesehen war, drei Generationen aufzunehmen, so ist es dennoch fast immer möglich, es für ein solches Mehrgenerationenwohnen umzugestalten – und so alle Vorzüge zu genießen, die diese Wohnform zwischen Arbeitsteilung und mehr familiärer Geselligkeit bietet.

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