Letzte Aktualisierung am 11. Juni 2026
Die letzte Frist der 1. BImSchV ist abgelaufen: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Kaminöfen mit Baujahr zwischen 1995 und dem 21. März 2010 nur noch betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte einhalten – sonst gilt: nachrüsten, stilllegen oder austauschen. Wir zeigen Ihnen, welche Öfen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und was Nachrüstung oder Neukauf kosten.
Welche Kaminöfen sind betroffen?
Maßgeblich sind die Grenzwerte der Stufe 2: maximal 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Öfen, die das nicht per Herstellerbescheinigung oder Messung nachweisen, mussten nach Baujahr gestaffelt vom Netz – zuletzt die Geräte von 1995 bis März 2010 zum 31. Dezember 2024. Damit ist die Übergangszeit für alle Altgeräte beendet: Wer heute einen nicht konformen Ofen betreibt, riskiert Beanstandung durch den Schornsteinfeger und Bußgelder bis 50.000 €.
| Baujahr (Typprüfung) | Frist abgelaufen seit |
|---|---|
| vor 1975 | 31.12.2014 |
| 1975 bis 1984 | 31.12.2017 |
| 1985 bis 1994 | 31.12.2020 |
| 1995 bis 21.03.2010 | 31.12.2024 |
| ab 22.03.2010 | hält Stufe 1/2 ein – kein Handlungsbedarf |
Diese Ausnahmen gelten weiterhin
- Historische Öfen: Geräte mit Errichtung vor 1950 dürfen weiterlaufen
- Einzige Heizquelle: Ist der Ofen die einzige Wärmequelle der Wohnung, entfällt die Pflicht
- Offene Kamine: Sie dürfen ohnehin nur gelegentlich betrieben werden und sind von den Stufen ausgenommen
- Herde und Backöfen: Bis 15 kW Leistung gelten Sonderregeln
Nachrüsten oder austauschen: Was kostet das?
| Option | Kosten | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Feinstaubfilter nachrüsten (passiv) | 300 bis 1.000 € | hochwertiger Ofen, Grenzwert knapp verfehlt |
| Elektrischer Partikelabscheider | 1.000 bis 2.000 € inkl. Einbau | fest verbaute Kachel- und Kamineinsätze |
| Neuer Kaminofen inkl. Montage | 1.500 bis 5.000 € | Geräte über 25 Jahre – moderne Öfen verbrennen sauberer und sparsamer |
| Kamineinsatz tauschen (Kachelofen) | 2.000 bis 5.000 € | erhaltenswerte Kachelofen-Hülle |
| Stilllegen | 100 bis 300 € (Schornsteinfeger-Abnahme) | Ofen wird ohnehin kaum genutzt |
Ob sich die Nachrüstung lohnt, hängt vom Gerätewert ab: Bei einfachen Stahlblech-Öfen unter 1.000 € Neuwert ist der Austausch fast immer wirtschaftlicher als der Filter. Die Beratung übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger – er bestätigt auch die Konformität.
Häufige Fragen zur Kaminofen-Stilllegung
Woher weiß ich, ob mein Ofen die Grenzwerte einhält?
Auf dem Typschild stehen Hersteller und Typbezeichnung – damit finden Sie die Werte in der Datenbank des Industrieverbands (HKI-Datenbank) oder in der Herstellerbescheinigung. Alternativ misst der Schornsteinfeger direkt am Gerät (100 bis 150 €).
Was passiert, wenn ich den Ofen einfach weiterbetreibe?
Der Schornsteinfeger stellt die Abweichung bei der Feuerstättenschau fest und meldet sie der Behörde. Es drohen Betriebsuntersagung und Bußgeld – und im Schadensfall Probleme mit der Gebäudeversicherung.
Gilt die Regelung auch für Pelletöfen?
Pelletöfen ab Baujahr 2010 erfüllen die Stufen in aller Regel problemlos. Ältere Pellet- und Hackschnitzelkessel fallen unter dieselben Fristen wie Holzöfen – das Typschild gibt Auskunft.
Was prüft der Schornsteinfeger?
Bei der Feuerstättenschau, die alle 3 bis 4 Jahre ansteht, kontrolliert der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Typschild, Bescheinigungen und den Zustand der Anlage. Fehlt der Grenzwertnachweis, setzt er eine Frist zur Nachrüstung oder Stilllegung und meldet unbehobene Verstöße der zuständigen Behörde. Wer unsicher ist, fragt am besten vor dem Termin nach – die Beratung gehört zu seinen Aufgaben und kostet im Rahmen der Schau nichts extra.
Richtig heizen senkt Feinstaub und Verbrauch
Auch ein konformer Ofen qualmt, wenn er falsch betrieben wird. Drei Regeln machen den Unterschied: Nur trockenes Holz mit unter 25 % Restfeuchte verbrennen (Messgerät ab 15 €), von oben anzünden statt von unten – das halbiert die Emissionen in der Anheizphase – und die Luftzufuhr erst drosseln, wenn der Ofen auf Betriebstemperatur ist. Frisch geschlagenes Holz braucht 2 Jahre Lagerung unter einem belüfteten Unterstand, bevor es in den Ofen darf.
Neukauf geplant? Diese Beiträge helfen weiter
Moderne Öfen unterschreiten die Grenzwerte deutlich und holen aus demselben Holz spürbar mehr Wärme. Einen Überblick über die Bauformen gibt der Beitrag Kaminarten im Kaminbau, die Preise für den kompletten Neubau zeigt Was kostet es, einen Kamin bauen zu lassen? – und wer die Zentralheizung unterstützen will, findet im wasserführenden Kaminofen die Variante mit Anschluss an den Heizkreislauf.
Darf ich einen gebrauchten Kaminofen einbauen?
Ja – entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Nachweis: Hält das gebrauchte Gerät die Stufe-2-Grenzwerte laut Typschild und Herstellerbescheinigung ein, darf es eingebaut werden. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die HKI-Datenbank, denn ein Gebrauchtgerät ohne Nachweis ist praktisch wertlos: Der Schornsteinfeger nimmt es nicht ab.
Was muss ich beim Einbau eines neuen Ofens beachten?
Jede neue oder geänderte Feuerstätte muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vor der ersten Nutzung abnehmen (50 bis 150 €). Er prüft Schornsteinquerschnitt, Verbrennungsluftversorgung und Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen. In Räumen mit Lüftungsanlage oder Dunstabzug ist zusätzlich ein Unterdruckwächter oder ein raumluftunabhängiger Betrieb nötig – das klärt der Fachbetrieb bei der Planung.
Kann ich die Stilllegung später rückgängig machen?
Ein stillgelegter Ofen darf nicht einfach wieder angeschlossen werden – die Wiederinbetriebnahme gilt als Neuerrichtung und braucht die Abnahme samt Grenzwertnachweis. Wer sich die Option offenhalten will, rüstet besser gleich einen Partikelabscheider nach, statt stillzulegen.




