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Alter Grenzstein mit eingemeißeltem Kreuz direkt am Pfosten eines anthrazitfarbenen Zauns zwischen zwei Gärten

Wo darf der Zaun an der Grundstücksgrenze stehen?

Lesedauer 5 Minuten

Wer einen neuen Zaun direkt auf die Grenze setzen will, stößt regelmäßig auf Bedenken des Nachbarn wegen der Höhe. Diese Situation ist der häufigste Anlass für Nachbarschaftsstreit rund um Grundstücke, und sie lässt sich mit drei geklärten Fragen fast immer vermeiden.

Wer regelt was?

Beim Zaunrecht greifen drei Ebenen ineinander, und genau das macht pauschale Antworten unmöglich.

  • Bundesrecht: Das BGB regelt die Grundlagen des Nachbarrechts, etwa die gemeinschaftliche Grenzeinrichtung in § 921 BGB und deren Unterhaltung in § 922 BGB.
  • Landesrecht: Die Nachbarrechtsgesetze der Länder bestimmen, ob eine Einfriedungspflicht besteht, welche Höhe als ortsüblich gilt und wer die Kosten trägt. Sie unterscheiden sich erheblich.
  • Ortsrecht: Bebauungsplan und Gestaltungssatzung der Gemeinde können Material, Höhe und Bauart vorschreiben, besonders an der Straßenseite.

Das Ortsrecht ist übergreifend: Was die Gemeinde vorgibt, gilt, auch wenn Landesrecht mehr erlauben würde.

Welche Höhe ist zulässig?

Als ortsübliche Einfriedung gelten in den meisten Ländern 1,20 bis 2,00 m, wobei zwischen Straßenseite und rückwärtiger Grenze unterschieden wird. An der Straße sind oft nur 1,00 bis 1,20 m erlaubt, damit die Sicht auf Ein- und Ausfahrten frei bleibt.

Baugenehmigungsfrei sind Einfriedungen in den Landesbauordnungen meist bis 1,80 oder 2,00 m im Innenbereich. Darüber wird ein Bauantrag fällig, was bei einem Gartenzaun selten vorkommt, bei hohen Sichtschutzanlagen aber durchaus.

Ein praktischer Rat: Rufen Sie beim Bauamt an und fragen Sie nach der zulässigen Höhe für Ihre Adresse. Das dauert zehn Minuten und ist verbindlicher als jede allgemeine Auskunft.

Auf die Grenze oder daneben?

Beide Varianten sind möglich und haben unterschiedliche Folgen.

Steht der Zaun mittig auf der Grenze, ist er eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung. Beide Nachbarn dürfen ihn nutzen, beide tragen die Unterhaltskosten, und keiner darf ihn allein entfernen. Der Bau setzt die Zustimmung des Nachbarn voraus.

Steht er vollständig auf Ihrem Grundstück, gehört er Ihnen allein. Sie entscheiden über Material, Farbe und Rückbau, tragen aber auch alle Kosten. Üblich ist ein Abstand von 5 bis 20 cm zur Grenze, damit Sie den Zaun von beiden Seiten pflegen können, ohne fremden Grund zu betreten.

Die zweite Variante ist die konfliktärmere. Sie kostet ein paar Zentimeter Grundstück und erspart jede spätere Abstimmung.

Welche Seite zeigt zum Nachbarn?

Eine feste bundesweite Regel gibt es nicht, aber eine verbreitete Übung: Die sogenannte schöne Seite, also die Seite ohne sichtbare Pfosten und Querriegel, zeigt zum Nachbarn oder zur Straße.

Einzelne Landesnachbarrechtsgesetze und viele Gestaltungssatzungen schreiben das ausdrücklich vor, andere schweigen dazu. Wo nichts geregelt ist, entscheidet der Eigentümer, wenn der Zaun auf seinem Grund steht. Bei einer Grenzeinrichtung müssen sich beide einigen.

Bei modernen Systemzäunen hat sich das Thema weitgehend erledigt, weil Doppelstabmatten von beiden Seiten gleich aussehen. Details zur Bauart stehen in Preise für Doppelstabmatten.

Gibt es eine Pflicht, einzuzäunen?

In einigen Ländern ja. Wo eine Einfriedungspflicht besteht, kann der Nachbar verlangen, dass Sie sich an einer ortsüblichen Einfriedung beteiligen, meist zur Hälfte der Kosten. Voraussetzung ist, dass er sie ordnungsgemäß verlangt hat, bevor gebaut wird.

Wer ohne Absprache baut und danach die Hälfte einfordert, steht schlecht da. Umgekehrt sollten Sie eine solche Aufforderung nicht ignorieren, wenn sie berechtigt ist.

Ein verwandter Punkt betrifft Bewuchs: Ragen Äste vom Nachbargrundstück über den Zaun, dürfen Sie sie nach § 910 BGB erst nach fruchtloser Fristsetzung selbst entfernen, und nur, wenn sie die Nutzung tatsächlich beeinträchtigen.

Streit vermeiden: drei Schritte

  1. Grenze klären. Suchen Sie die Grenzsteine oder lassen Sie die Grenze vom Vermessungsamt anzeigen. Hecken und alte Zäune stehen erfahrungsgemäß oft nicht auf der Grenze.
  2. Ortsrecht abfragen. Ein Anruf beim Bauamt klärt Höhe, Material und ob eine Gestaltungssatzung greift.
  3. Nachbarn informieren. Auch wenn der Zaun auf Ihrem Grund steht und keine Zustimmung nötig ist: Ein Gespräch vor Baubeginn nimmt fast jedem Konflikt die Schärfe.

Grenzeinrichtung oder eigener Zaun im Vergleich

Auf der GrenzeGanz auf eigenem Grund
Zustimmung des Nachbarnerforderlichnicht erforderlich
Eigentumgemeinschaftlichallein bei Ihnen
Kosten Bauhäufig hälftigvollständig bei Ihnen
Kosten Unterhalthälftigvollständig bei Ihnen
Änderung oder Rückbaunur gemeinsamallein entscheidbar
Pflege von beiden Seitengegenseitiges Betretungsrechtüber den eigenen Streifen
Die Details regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder unterschiedlich.

Der Streifen zwischen Zaun und Grenze wird gern unterschätzt. 10 cm klingen wenig, reichen aber nicht, um mit dem Freischneider zu arbeiten. Wer den Zaun später ohne fremde Hilfe pflegen will, plant 20 bis 30 cm ein.

Was passiert mit dem alten Zaun?

Steht bereits ein Zaun, ist vor dem Abriss die Eigentumsfrage zu klären. Ein Zaun, der eindeutig auf dem Nachbargrundstück steht, gehört dem Nachbarn, auch wenn er von Ihrer Seite aus gepflegt wurde.

Bei einer Grenzeinrichtung darf keiner der beiden sie allein beseitigen, solange der andere ein Interesse an ihr hat. Das gilt auch dann, wenn der Zaun alt und unansehnlich ist. Der Ersatz durch etwas Neues braucht eine Einigung, am besten schriftlich mit einer kurzen Notiz zu Bauart, Höhe und Kostenverteilung.

Bei einem eigenen Zaun auf eigenem Grund entfällt das alles. Sie bauen ab und neu, ohne jemanden fragen zu müssen. Welche Bauart dann infrage kommt, zeigt Zaunarten im Vergleich.

Sonderfall Eckgrundstück und Sichtdreieck

An Kreuzungen und Einmündungen gilt eine zusätzliche Einschränkung, die viele erst nach der Beschwerde erfahren. Im sogenannten Sichtdreieck darf nichts stehen, was höher ist als etwa 80 cm, damit Autofahrer freie Sicht auf den Querverkehr haben.

Die Maße des Sichtdreiecks ergeben sich aus der zulässigen Geschwindigkeit und werden von der Gemeinde festgelegt. Betroffen sind neben Zäunen auch Hecken, Mauern und geparkte Anhänger. Verstöße führen zur Aufforderung, den Zaun zurückzubauen, und zwar auf eigene Kosten.

Dasselbe gilt für die eigene Grundstückszufahrt: Ein blickdichter Zaun bis direkt an die Einfahrt macht die Ausfahrt gefährlich. Üblich ist, die letzten ein bis zwei Meter niedriger oder durchsichtig auszuführen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, zeigt Kostenübersicht Sichtschutz.

Wenn der Nachbar nicht mitzieht

Der häufigste Konfliktfall ist nicht der Streit über den Zaun selbst, sondern über die Kosten. Drei Konstellationen kommen immer wieder vor.

Er lehnt die Beteiligung ab. Besteht in Ihrem Land keine Einfriedungspflicht, kann er das. Dann bauen Sie den Zaun auf eigenem Grund und tragen die Kosten allein, sind dafür aber auch alleiniger Eigentümer und müssen niemanden fragen.

Er will eine andere Ausführung. Bei einer gemeinsamen Grenzeinrichtung müssen sich beide einigen, und zwar auf eine ortsübliche Bauart. Wer eine teurere Variante möchte, trägt üblicherweise die Mehrkosten selbst.

Er verweigert den Zugang zur Pflege. Bei einer Grenzeinrichtung bestehen wechselseitige Duldungspflichten, bei einem Zaun auf eigenem Grund nicht. Deshalb der Rat, 20 bis 30 cm Abstand zur Grenze zu lassen: Dann brauchen Sie den Zugang nie.

Vor einem Rechtsstreit steht in vielen Ländern ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren bei einer Gütestelle. Es kostet einen Bruchteil eines Gerichtsverfahrens und endet häufig mit einer Einigung. Wer den Zaun ohnehin allein auf eigenem Grund plant, umgeht das Thema von vornherein.

Häufige Fragen

Darf ich einen bestehenden Zaun einfach erhöhen?

Wenn er Ihnen allein gehört und die zulässige Höhe eingehalten bleibt, ja. Bei einer Grenzeinrichtung geht es nur mit Zustimmung des Nachbarn.

Muss der Nachbar meinen Sichtschutz dulden?

Innerhalb der ortsüblichen Höhe in der Regel ja. Darüber hinaus kann er Rückbau verlangen, besonders wenn eine Verschattung entsteht.

Wer zahlt die Reparatur bei einer Grenzeinrichtung?

Beide zu gleichen Teilen, solange keine abweichende Vereinbarung besteht. Hat einer den Schaden verursacht, trägt er ihn allein.

Was gilt bei einer Hecke statt Zaun?

Für Pflanzen gelten eigene Grenzabstände, die sich nach Höhe und Art richten und je Land unterschiedlich ausfallen. Sie liegen meist zwischen 0,25 und 2,00 m. Was Zaun und Hecke sonst unterscheidet, zeigt Sichtschutz im Garten.

Brauche ich für ein Tor zur Straße eine Genehmigung?

Für das Tor selbst meist nicht, wohl aber für eine neue Grundstückszufahrt. Und öffnen darf es fast nirgends nach außen in den Gehweg. Mehr dazu in Preise für Gartentore.

Bild: Symbolbild, KI generiert

Corinna Fröhling, Redakteurin für Kosten und Sanierung

Verfasst von

Corinna Fröhling Redakteurin für Kosten und Sanierung

Corinna Fröhling verantwortet als Redakteurin einen Großteil der Kosten-Ratgeber auf Blauarbeit und prüft neue Beiträge vor der Veröffentlichung. Seit 2019 schreibt sie über Kosten und Preise rund um Haus, Garten und Sanierung, daneben quer durch alle Gewerke. Ihr Anspruch: Preisspannen, mit denen man wirklich planen kann, statt Lockangebote und Schaufensterzahlen.

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