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Die Geländerhöhe des Balkons dient vor allem der Sicherheit.

Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?

Lesedauer 3 Minuten

Ein Balkongeländer muss in den meisten Bundesländern mindestens 90 cm hoch sein; liegt der Balkon mehr als 12 m über dem Boden, steigt die Mindesthöhe auf 110 cm. Verbindlich regelt das die Landesbauordnung Ihres Bundeslands, und einzelne Länder weichen von diesen üblichen Werten ab. Im Zweifel gibt das örtliche Bauamt eine verbindliche Auskunft. Dieser Beitrag zeigt die gängigen Vorgaben, erklärt Bestandsschutz und Haftung und nennt die Kosten, wenn ein Geländer nachgerüstet werden muss.

Diese Höhen sehen die Landesbauordnungen vor

Als Faustregel gelten 90 cm Geländerhöhe bis 12 m Absturzhöhe und 110 cm darüber. Diese Werte stehen so oder ähnlich in den meisten Landesbauordnungen, verbindlich ist aber allein die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands.

AbsturzhöheÜbliche Mindesthöhe des Geländers
bis 12 m90 cm
mehr als 12 m110 cm

Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Balkonbodens und dem Gelände darunter. Eine Umwehrungspflicht besteht in den meisten Ländern ab etwa 1 m Absturzhöhe. Für Arbeitsstätten gelten eigene Regeln mit mindestens 100 cm Geländerhöhe. Da einzelne Bundesländer von den üblichen Werten abweichen, führt bei Neubau und Sanierung kein Weg an einem Blick in die eigene Landesbauordnung oder einer Nachfrage beim Bauamt vorbei. Für Treppen gelten wiederum eigene Vorgaben, die der Beitrag Treppengeländer erklärt. Beim Neubau übernimmt der Planer diese Prüfung, denn ohne vorschriftsmäßige Umwehrung gibt es keine Abnahme; aufpassen müssen vor allem Eigentümer, die in Eigenregie sanieren oder ein altes Geländer austauschen.

Worauf es bei der Kindersicherheit ankommt

Öffnungen im Geländer dürfen nach den meisten Landesbauordnungen höchstens 12 cm breit sein, damit Kleinkinder nicht hindurchrutschen können. Ebenso wichtig ist die Bauform: Das Geländer darf keine Kletterhilfe bieten. Horizontale Streben wirken auf Kinder wie eine Leiter, senkrechte Füllstäbe sind die sichere Wahl. Auch Blumenkästen, Sitzmöbel oder Kisten direkt an der Brüstung verwandeln ein vorschriftsmäßiges Geländer schnell in ein Sicherheitsrisiko und gehören deshalb nicht dauerhaft an die Absturzkante. Nachrüstlösungen wie transparente Platten oder engmaschige Netze können den Schutz für Kleinkinder verbessern; sie ersetzen aber kein ausreichend hohes, fest montiertes Geländer und müssen so angebracht sein, dass sie selbst keine Tritthilfe bilden.

Welchen Bestandsschutz genießen alte Geländer?

Ein Altbaugeländer darf die heutige Mindesthöhe unterschreiten, solange es zum Zeitpunkt seiner Errichtung zulässig war und am Balkon nichts Wesentliches verändert wird. Dieser Bestandsschutz endet bei wesentlichen Umbauten: Wird der Balkon saniert, vergrößert oder etwa mit Wintergarten-Elementen geschlossen, verlangt die Bauaufsicht in der Regel die aktuellen Maße. Vorsicht auch beim Bodenbelag: Ein neuer Aufbau hebt die Oberkante des Balkonbodens an und verringert damit die wirksame Geländerhöhe.

Wer haftet bei einem zu niedrigen Geländer?

Für die Sicherheit des Balkons haftet der Eigentümer, bei vermieteten Wohnungen der Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Er muss das Geländer in einem Zustand halten, der Stürze zuverlässig verhindert: fest verankert, tragfähig und ohne lose Teile. Mieter sollten Mängel schriftlich melden; bleibt ein erheblicher Sicherheitsmangel bestehen, kommt eine Mietminderung in Betracht. Zur Sicherheit gehört auch die Bausubstanz: Lockere Verankerungen oder Risse in der Wand am Balkonanschluss sollte ein Fachmann prüfen. Das gilt übrigens nicht nur für Vermieter: Auch Eigenheimbesitzer haften, wenn Besucher wegen eines maroden Geländers zu Schaden kommen.

Was kostet ein neues oder höheres Geländer?

Ein neues Balkongeländer vom Metallbauer kostet 150 bis 400 € pro laufendem Meter inklusive Montage, je nach Material und Ausführung. Einfache verzinkte Stahlgeländer liegen am unteren Ende der Spanne, Edelstahl und Sonderanfertigungen mit Glasfüllung am oberen. Das Erhöhen eines vorhandenen Geländers durch einen Aufsatz ist meist günstiger, setzt aber eine tragfähige Verankerung voraus, die der Fachbetrieb vorab prüft. Solche Metallarbeiten kalkulieren Schlossereien ähnlich wie andere Projekte am Grundstück, etwa den Zaunbau; ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich deshalb fast immer. Rechnen Sie über die Jahre auch die Pflege ein: Verzinkte und pulverbeschichtete Geländer brauchen kaum Wartung, gestrichene Stahlgeländer müssen dagegen regelmäßig entrostet und neu gestrichen werden, damit Substanz und Verankerung tragfähig bleiben.

Häufig gestellte Fragen zur Geländerhöhe

Wie wird die Geländerhöhe richtig gemessen?

Gemessen wird senkrecht von der Oberkante des fertigen Balkonbodens bis zur Oberkante des Handlaufs beziehungsweise der Brüstung. Ein nachträglich verlegter Belag verschiebt den Messpunkt nach oben. Die Absturzhöhe wird vom Balkonboden bis zum Gelände unter dem Balkon gemessen.

Ab wann braucht ein Balkon überhaupt ein Geländer?

In den meisten Landesbauordnungen gilt die Umwehrungspflicht ab rund 1 m Absturzhöhe. Balkone liegen praktisch immer darüber und brauchen deshalb ausnahmslos ein Geländer oder eine gemauerte Brüstung in der vorgeschriebenen Höhe.

Gelten die Vorgaben auch für Terrassen und Dachterrassen?

Ja, entscheidend ist allein die Absturzhöhe, nicht die Bezeichnung. Ebenerdige Terrassen brauchen kein Geländer, eine Dachterrasse in 15 m Höhe dagegen üblicherweise ein Geländer von 110 cm. Maßgeblich bleibt auch hier die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands beziehungsweise die Auskunft des örtlichen Bauamts.

Muss ein altes Geländer erhöht werden?

Nicht automatisch: Solange der Bestandsschutz gilt, darf das alte Maß bleiben. Bei wesentlichen Umbauten, einer Balkonsanierung oder wenn das Geländer erkennbar unsicher ist, verlangen Bauamt und Verkehrssicherungspflicht eine Anpassung. Im Zweifel klärt das eine kurze Anfrage beim örtlichen Bauamt.

Bildquelle: 
U. J. Alexander /stock.adobe.com

Alexander Oberst, Redakteur für Auftragsvergabe und Handwerksalltag

Verfasst von

Alexander Oberst Redakteur für Auftragsvergabe und Handwerksalltag

Alexander Oberst ist seit 2017 Redakteur beim Blauarbeit-Ratgeber und damit eine der dienstältesten Stimmen der Redaktion. Sein Thema ist die Zusammenarbeit von Auftraggebern und Handwerksbetrieben: Angebote vergleichen, Aufträge sicher vergeben, Gewährleistung und Anfahrtskosten richtig einordnen. Sein Blick ist dabei immer der des Auftraggebers: Was muss ich wissen, bevor ich unterschreibe?

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