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Welche rechtlichen Bestimmungen gelten, wenn man einen Pool im Garten bauen möchte.

Pool im Garten – Genehmigung, Baumeldung & Rechtliches

Letzte Aktualisierung am 22. Juli 2022 von Mika Lehmann

Bild: vh-studio / freepik.com

Gerade im Hinblick auf immer wärmere Sommer wünschen sich viele Menschen einen Pool im eigenen Garten. Aber lässt sich das einfach so umsetzen? Welche Genehmigungen werden benötigt und wie ist die Lage in Mietwohnungen und -häusern? In diesem Beitrag erklären wir, worauf man achten sollte, wenn man im Garten einen Pool bauen möchte.

Poolbau planen – Was muss ich vorher beantragen?

Wer einen Swimmingpool im eigenen Garten bauen möchte, sollte sich vor Beginn der Bauarbeiten darüber informieren, welche Genehmigungen dafür gegebenenfalls nötig sind. Je nach Art und Größe des Gartenpools müssen Sie sich nämlich eine Baugenehmigung einholen oder eine Baumeldung an entsprechender Stelle abgeben. 

Dieser Abschnitt bezieht sich auf fest verbaute Einbaupools, nicht aber auf sogenannte Quick-Up- beziehungsweise Aufstellpools oder Planschbecken für Kinder. Hier ist keine Genehmigung nötig.

Baugenehmigung für den Gartenpool einholen

Welche Bestimmungen für Bauvorhaben und bauliche Veränderungen auf Grundstücken gelten, ist zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, in Bezug auf Schwimmbecken sollten in der Regel aber in den meisten Bundesländern die Bestimmungen der Musterbauordnung gelten. 

Dementsprechend sind “Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen” nach § 61 Absch. 10 MBO genehmigungsfrei. Für kleinere Pools benötigt man in den meisten Fällen also keine Baugenehmigung. Die meisten Schwimmbecken haben ein Standardmaß von 4 x 8 x 1,5 Metern und ein Fassungsvermögen an Wasser von insgesamt rund 48 Kubikmetern. Für handelsübliche Gartenpools ist daher keine Baugenehmigung nötig. 

Der Musterbauordnung nach sind auch Sprungtürme und -schanzen sowie Rutschbahnen, die nicht höher als 10 Meter hoch sind, genehmigungsfrei. 

Größere Pools kommen gerade in den Gärten von Wohnhäusern eher selten vor. Sollte das Schwimmbad auf dem eigenen Grundstück allerdings größer ausfallen und einen Beckeninhalt von mehr als 100 Kubikmetern überschreiten, müssen Sie je nach Bundesland in der Regel eine Baugenehmigung bei der entsprechenden Stelle einholen – Also beispielsweise beim Bauamt oder der Kommune. Hier lohnt es sich auf jeden Fall vorab zu erfragen, ob eine Baugenehmigung nötig ist. Sollte das der Fall sein, ist es sinnvoll sich möglichst früh darum zu kümmern, damit keine Verzögerungen auftreten, wenn sich der Bewilligungsprozess zieht. 

Baumeldung für den eigenen Gartenpool

Selbst, wenn für den von Ihnen geplanten Swimmingpool keine direkte Baugenehmigung nötig ist, handelt es sich beim Bau eines Einbaupools auf dem eigenen Grundstück um eine relativ umfangreiche bauliche Veränderung. Das heißt Sie können trotzdem nicht einfach mit den Bauarbeiten beginnen ohne eine Baumeldung einzureichen.

Eine solche Baumeldung informiert die zuständige Stelle über ihre Pläne und wird in den meisten Fällen bewilligt. Die Baumeldung sollte die genauen Pläne, eine Planzeichnung sowie gegebenenfalls Fotos beinhalten. Darin sollte beispielsweise ersichtlich sein, dass auch Punkte wie Grenzabstände oder Wasserentsorgung berücksichtigt werden. Sobald dann eine Baubewilligung bei Ihnen eintrifft steht dem geplanten Bauvorhaben nichts mehr im Weg und die Bauarbeiten für Ihren Gartenpool können beginnen. 

Sobald der Pool dann fertig ist, informieren Sie die zuständige Stelle noch mit einer Baufertigmeldung. 

Was ist noch zu beachten? 

Neben Baumeldung und Baugenehmigung, können dem Poolbau gegebenenfalls noch weitere Faktoren entgegenstehen. Auch hier sollten Sie sich vorab umfassend informieren, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Projektes zu garantieren. 

Bebauungspläne

Ebenfalls entscheidend dafür, ob und wie Sie Ihren Traum vom eigenen Pool im Garten erfüllen können, ist auch der Bebauungsplan Ihres Viertels – Falls einer vorhanden ist.

Bebauungspläne regeln die bauliche Nutzung von Grundstücken – In Ihnen wird also vorgegeben, welche und wie bauliche Maßnahmen in der jeweiligen Gegend umgesetzt werden dürfen. Darunter fallen Vorgaben bezüglich der zu bebauenden Fläche, aber auch bezüglich der Gestaltung.

Ein Pool gilt demnach als Nebengebäude und wird ähnlich behandelt wie zum Beispiel ein Gartenhaus. Bestehen Vorgaben zum Poolbau könnte das beispielsweise bedeuten, dass der Pool eine gewisse Größe nicht überschreiten darf oder einem bestimmten Design folgen muss. Gegebenenfalls untersagt der Bebauungsplan sogar den Bau eines Swimmingpools im Garten. Dementsprechend sinnvoll ist es vor Beginn der genauen Planung den Bebauungsplan einzusehen, um auf Nummer sicher zu gehen, dass Sie Ihren Pool bedenkenlos so bauen können, wie Sie es sich vorstellen. 

Nachbarschaft

Selbst wenn Ihrem Bauvorhaben von offizieller Seite nichts entgegensteht, kann das Projekt gegebenenfalls Unmut in der Nachbarschaft erregen. Fast jeder zehnte Deutsche hatte bereits einen Konflikt mit seinen Nachbarn. Damit es soweit gar nicht erst kommt und sich niemand in Ihrer Nachbarschaft oder Siedlung übergangen fühlt, sollten Sie die Möglichkeit nutzen vorab mit Ihren Nachbarn über das von Ihnen geplante Projekt zu sprechen. 

Gehört Ihr Grundstück einer Eigentümergemeinschaft oder hat mehrere Besitzer, müssen Sie sich mitunter vorab von allen eine Einverständniserklärung einholen. 

Naturschutz

Der Naturschutz kann Ihrem Bauvorhaben gegebenenfalls einen Strich durch die Rechnung machen. Gelten auf Ihrem Grundstück bestimmte naturschutzrechtliche Bestimmungen, kann es mitunter untersagt sein, einen Gartenpool im Boden zu verbauen. Hier lässt sich meist wenig machen – Als Alternative kann es also sein, dass Sie auf Aufstellpools oder aufblasbare Pools zurückgreifen sollten. 

Dürfen Mieter einfach einen Swimmingpool in ihrem Garten bauen?

Für Mieter sieht die Lage insgesamt noch einmal anders auf. Gehört ein Garten zum Mietobjekt, können diese gegebenenfalls einen Aufstellpool oder auch ein Planschbecken in der Regel bedenkenlos in ihrem Garten aufbauen – Vorausgesetzt sie nutzen den Garten alleine. Dann ist keine Genehmigung des Vermieters für solche Modelle nötig. Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten oder die Mieter teilen ihr Stück Garten mit einer anderen Partei ist zumindest die Zustimmung der anderen betroffenen Mieter erforderlich. 

Wer allerdings in einem hochwertigen, fest verbauten Gartenpool schwimmen möchte, muss eine umfangreiche bauliche Veränderung des Grundstücks vornehmen. In einem solchen Fall ist auf jeden Fall die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nötig. Erteilt der Vermieter diese nicht, wird es schwierig den Traum vom eigenen Schwimmbad im Garten umzusetzen. Sollte der Vermieter doch einverstanden damit sein, müssen Sie den Preis für den Bau sowie die laufenden Kosten allerdings selbst tragen. 

Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für Schwimmbecken?

Sobald alle baurechtlichen Faktoren bezüglich des Poolbaus geklärt sind, sollten Sie zusätzlich einen Blick auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen für private Pools im Garten werfen. Die europäische Norm (EN 16582-1) regelt die Sicherheitsbestimmungen. Sie dient vor allem dazu die Nutzer des Pools – insbesondere Kinder – vor Badeunfällen zu schützen. Kommt es zu Badeunfällen und diese hätten durch ausreichende Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können, muss der Besitzer dafür haften. 

Mitunter können diese Bestimmungen je nach Kommune und Bundesland zusätzliche Regeln beinhalten, über die Sie sich an der jeweiligen Stelle informieren sollten.

Generell sollten Sie folgende Punkte für die Nutzung Ihres Gartenpools berücksichtigen: 

  • Hygiene und Reinigung des Pools: Um langfristig etwas von dem Schwimmbecken zu haben, sollten Sie unter anderem darauf achten, dass das Wasser nicht verunreinigt wird. Neben dem Einsatz einer hochwertigen Filterpumpe, sollten Sie auch darauf achten, den Pool regelmäßig abzudecken, um ihn vor Laub oder anderen Verschmutzungen zu schützen
  • Absicherung und Zugang zum Pool: Generell sollten Pools gut abgesichert sein, damit beispielsweise Kinder oder Haustiere nicht ungesehen hineingelangen und sich gegebenenfalls Schaden zuziehen. Die gängige Rechtsprechung sieht dementsprechend vor, dass Besitzer den Pool für andere unzugänglich macht. Hier können beispielsweise ein Sicherheitszaun, eine Abdeckung oder eine einfahrbare Sicherheitsleiter dabei helfen unbefugten Zugang zu vermeiden. 
  • Rettungsausrüstung: Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, ist es sinnvoll über Schutzausrüstung zu verfügen. Poolbesitzer sollten so unter anderem über ein Erste-Hilfe-Set verfügen. Außerdem kann es sinnvoll sein Zubehör wie beispielsweise Rettungsringe in Poolnähe aufzubewahren.

Um das Sicherheitsrisiko für die Nutzung des Pools insgesamt zu reduzieren, sollten Sie darauf achten, dass dabei die gängigen Schwimmregeln befolgt werden. Kinder und Nichtschwimmer sollten im Pool generell nicht unbeaufsichtigt schwimmen. Generell kann es für Poolbesitzer sinnvoll sein sich mit erster Hilfe für den Ernstfall auszukennen.

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