Ein Gärtner kostet je nach Tätigkeit 30 bis 50 € pro Stunde, qualifizierte Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau liegen bei 40 bis 60 € pro Stunde. Hinzu kommen meist Anfahrt, Material und Entsorgung. Für regelmäßige Gartenpflege bieten viele Betriebe günstigere Pauschalen an, und über den Steuerbonus nach § 35a EStG holen Sie sich bis zu 4.000 € pro Jahr vom Finanzamt zurück. Welche Preise für welche Arbeiten üblich sind und wie Sie die Rechnung absetzen, lesen Sie hier.
Welche Arbeiten übernimmt ein Gärtner?
Ein Gärtner übernimmt praktisch alle Arbeiten im Garten, von der laufenden Pflege bis zur kompletten Neugestaltung. Die Hecke schneiden, das Unkraut jäten, den Rasen vertikutieren und mähen: Gerade nach dem Winter nehmen Ihnen Profis eine Menge Arbeit ab und bringen den Garten wieder auf Vordermann. Darüber hinaus unterstützen sie mit Erfahrung und Kreativität bei der Gestaltung, legen Teiche, Beete und Wege an und pflanzen Rasen, Bäume, Sträucher und Blumen fachgerecht ein.
Dahinter steht fachspezifisches Wissen: Ein Gärtner weiß, welche Pflanzen welche Wuchs- und Standortbedingungen brauchen und welche Gewächse zu den Bodenverhältnissen in Ihrem Garten passen. Auf dieser Grundlage empfiehlt er Ihnen Pflanzen und Bäume, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und sich dort langfristig gut entwickeln. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus gehen noch weiter: Sie bauen Treppen, pflastern Wege und Plätze, errichten Trockenmauern, Zäune und Sichtschutzwände und übernehmen auch Dachbegrünungen. Damit sind Gärtner Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die optisch stimmige und ökologisch sinnvolle Gestaltung, Pflege und Instandhaltung des Gartens.
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Gärtners?
Für einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt oder Beetpflege zahlen Sie 30 bis 50 € pro Stunde. Fachbetriebe für Garten- und Landschaftsbau, die auch pflastern, Mauern setzen oder Bewässerungsanlagen installieren, rechnen mit 40 bis 60 € pro Stunde. Der konkrete Preis hängt von mehreren Faktoren ab: von der Art und Komplexität der Arbeit, von der Preisgestaltung des Betriebs und von der Region, denn in Ballungsräumen liegen die Sätze spürbar höher als auf dem Land.
Dass zwischen dem Tariflohn eines angestellten Gärtners und dem Stundensatz auf Ihrer Rechnung eine Lücke klafft, hat einen einfachen Grund: Der Betrieb kalkuliert neben dem Bruttolohn auch Lohnnebenkosten, Maschinen, Fahrzeuge, Versicherungen und Verwaltung ein. Ein Stundensatz von 40 € bedeutet also nicht, dass der Gärtner selbst diesen Betrag verdient.
Auch die Regelmäßigkeit spielt eine Rolle. Für wiederkehrende Arbeiten erhalten Sie bei Gärtnereibetrieben oft günstigere Konditionen als für Einzeleinsätze, weil Anfahrt und Planung nur einmal kalkuliert werden müssen. Zum Stundenlohn kommen in der Regel weitere Posten: Materialkosten für Pflanzen und Maschinen, Entsorgungskosten für Schnittgut oder Bodenaushub sowie gegebenenfalls Planungs- und Beratungsleistungen. Bei vielen Betrieben ist eine grundlegende Beratung kostenfrei, sofern Sie die Arbeiten anschließend dort beauftragen.
Die wichtigsten Preisfaktoren im Überblick:
- Art und Komplexität der Tätigkeit
- Einmaliger Einsatz oder regelmäßige Pflege
- Region und Preisgestaltung des Betriebs
- Materialkosten für Pflanzen, Dünger und Maschinen
- Entsorgungskosten für Schnittabfälle und Aushub
- Planungs- und Beratungsleistungen
Was kosten typische Gartenarbeiten?
Die meisten Standardarbeiten rechnen Gärtner nicht pro Stunde, sondern pro Meter oder m² ab. So können Sie Angebote leichter vergleichen und wissen schon vor der Beauftragung, was auf Sie zukommt. Die folgende Tabelle zeigt übliche Preisspannen:
| Tätigkeit | Kosten |
|---|---|
| Hecke schneiden (leichter bis normaler Rückschnitt) | 1 bis 4 € pro laufendem Meter |
| Hecke schneiden (starker Rückschnitt) | 20 bis 40 € pro laufendem Meter |
| Rasen mähen | 0,10 bis 0,15 € pro m² |
| Rasen vertikutieren | etwa 1 € pro m² |
| Rasen neu anlegen | 10 bis 20 € pro m² |
| Beet bepflanzen | 25 bis 35 € pro m² |
| Anfahrt | 10 bis 100 € je nach Entfernung |
| Entsorgung von Grünabfällen | ab etwa 50 € pro Einsatz |
Detaillierte Preisaufstellungen zu den häufigsten Einzelarbeiten finden Sie in unseren Ratgebern Hecke schneiden Kosten, Rasen mähen Kosten und Baumschnitt Kosten.
Soll nicht nur gepflegt, sondern der ganze Garten neu gestaltet werden, hängen die Kosten stark von Ihren Wünschen ab. Bei ebener Fläche kalkulieren Betriebe mit rund 35 bis 100 € pro m², bei Hanglage entsprechend mehr. Als Faustregel für eine komplette Neuanlage gelten 15 bis 20 % des Hauswertes. Einen genauen Überblick gibt der Beitrag Garten anlegen Kosten, für Wasserflächen der Ratgeber Gartenteich Kosten.
Was kostet regelmäßige Gartenpflege?
Für die laufende Pflege bieten die meisten Betriebe Pauschalen an, die günstiger sind als einzeln beauftragte Termine. Üblich ist ein fester Rhythmus, etwa alle zwei Wochen in der Saison. Rechnen Sie bei einem durchschnittlichen Einfamilienhausgarten mit zwei Einsätzen pro Monat zu je ein bis zwei Stunden, also etwa 60 bis 200 € monatlich je nach Gartengröße und Leistungsumfang. Von März bis Oktober fällt dabei deutlich mehr Arbeit an als im Winterhalbjahr, viele Verträge staffeln die Pauschale deshalb nach Saison.
Achten Sie darauf, dass der Leistungskatalog im Angebot klar beschrieben ist. Steht dort nur “Gartenpflege pauschal”, ist Streit programmiert, etwa wenn im Herbst plötzlich das Laub liegen bleibt oder der Heckenschnitt extra berechnet wird. Ein gutes Angebot listet jede Leistung mit Häufigkeit auf. Zu einer typischen Pflegepauschale gehören:
- Rasen mähen und Kanten stechen
- Hecken- und Strauchschnitt
- Beete jäten und Unkraut entfernen
- Düngen und Wässern nach Bedarf
- Laub entfernen im Herbst
- Abtransport und Entsorgung des Schnittguts
Was Sie bei der laufenden Pflege selbst übernehmen können und welche Arbeiten wann anstehen, zeigt unser Ratgeber zur Rasenpflege. Für die fachgerechte Pflege von Gehölzen lohnt ein Blick in den Beitrag Baumpflege.
Wie setzen Sie Gärtnerkosten von der Steuer ab?
20 % der Arbeitskosten Ihrer Gärtnerrechnung können Sie über § 35a EStG direkt von der Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwei Kategorien. Regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt oder Beetpflege zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier sind Ausgaben bis 20.000 € pro Jahr begünstigt, die Ersparnis beträgt also bis zu 4.000 €. Neuanlagen und Umbauten im Garten, etwa das Pflastern einer Terrasse oder das Anlegen eines Teichs, gelten dagegen als Handwerkerleistungen: Hier sind Arbeitskosten bis 6.000 € pro Jahr begünstigt, was bis zu 1.200 € Steuerersparnis bringt.
Absetzbar sind in beiden Fällen nur die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Arbeiten erfolgen auf Ihrem eigenen oder selbst bewohnten Grundstück
- Die Rechnung wurde per Überweisung beglichen, Barzahlung wird nicht anerkannt
- Die Lohnkosten sind auf der Rechnung separat ausgewiesen
Ein Rechenbeispiel: Kostet die regelmäßige Gartenpflege 1.500 € im Jahr, davon 1.200 € Arbeitslohn, erstattet das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten, also 240 €. Die Ersparnis wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg auf, das Finanzamt kann beides anfordern.
Dürfen Vermieter Gärtnerkosten auf Mieter umlegen?
Ja, aber nur für regelmäßige Pflegearbeiten. Kosten für wiederkehrende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt oder Laubentfernung dürfen Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Als regelmäßig gilt eine Arbeit auch dann, wenn sie nur alle paar Jahre ansteht, solange sie wiederkehrend ist. Nicht umlagefähig sind dagegen Instandhaltungen und Neuanlagen, etwa die Neugestaltung eines verwilderten Gartens. Kümmert sich der Mieter laut Mietvertrag selbst um die Gartenpflege, dürfen ihm keine Gärtnerkosten berechnet werden. Kommt er dieser Pflicht allerdings nicht nach, kann der Vermieter die Arbeiten nach Fristsetzung auf Kosten des Mieters ausführen lassen. Als Mieter lohnt deshalb ein Blick in die Betriebskostenabrechnung: Umgelegte Gartenpflegekosten können Sie anteilig ebenfalls über § 35a EStG absetzen.
Häufig gestellte Fragen zu Gärtnerkosten
Was kostet ein Gärtner für 2 Stunden?
Für zwei Stunden Gartenpflege zahlen Sie 60 bis 100 € Arbeitslohn, im Garten- und Landschaftsbau 80 bis 120 €. Dazu kommt die Anfahrtspauschale von 10 bis 100 €. Bei so kurzen Einsätzen lohnt es sich, mehrere Arbeiten zu bündeln, damit sich die Anfahrt verteilt.
Was kostet Gartenpflege im Monat?
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhausgarten mit zwei Pflegeterminen pro Monat liegen die Kosten bei etwa 60 bis 200 € monatlich. Der genaue Betrag hängt von Gartengröße, Leistungsumfang und Region ab. Pauschalverträge sind meist günstiger als einzeln gebuchte Einsätze.
Ist Gartenpflege eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Ja, laufende Pflegearbeiten wie Mähen, Schneiden und Jäten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. Sie können 20 % der Arbeitskosten absetzen, maximal 4.000 € pro Jahr. Neuanlagen und Umbauten gelten dagegen als Handwerkerleistungen mit maximal 1.200 € Ersparnis.
Warum sind Gärtnerpreise regional so unterschiedlich?
Die Stundensätze folgen den Lohn- und Betriebskosten vor Ort. In Großstädten und Ballungsräumen zahlen Sie am oberen Ende der Spanne von 30 bis 60 €, in ländlichen Regionen eher am unteren. Auch die Auslastung der Betriebe in der Hochsaison von April bis Oktober treibt die Preise.
Wie finden Sie einen günstigen Gärtner?
Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Stundensatz, sondern auch Anfahrt, Entsorgung und Maschinenkosten. Ein detailliertes Angebot mit klarem Leistungskatalog schützt vor Überraschungen. Bei regelmäßiger Pflege lohnt die Frage nach einer Jahrespauschale.




