Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Die Hecke schneiden, das Unkraut entfernen, den Rasen vertikutieren und mähen – diese Aufgaben und noch vieles weitere erwarten Gartenbesitzer nach dem Winter. Um im Frühling all diese anfallenden Tätigkeiten zu bewältigen, stehen Ihnen Gärtner professionell zur Seite und kümmern sich darum, Ihren Garten wieder auf Vordermann zu bringen. Dabei nehmen Ihnen Gärtner nicht nur eine Menge Arbeit ab, sondern unterstützen Sie darüber hinaus mit wertvollen Erfahrungswerten und Kreativität bei der Gartenpflege und -gestaltung.
Doch abgesehen von der grundlegenden Pflege und der Instandhaltung von Gärten, gestaltet sich das Tätigkeits- und Aufgabenfeld eines Gärtners äußerst vielseitig. So gibt es kaum Arbeiten im Garten, die nicht von einem Gärtner übernommen werden. Demnach ist ein Gärtner nicht nur für die Gestaltung, Pflege und Instandhaltung von Gärten zuständig, sondern kümmert sich darüber hinaus um die Anlegung von Teichen, Wiesen, Wällen und Wegen. Des Weiteren zählt auch das fachgerechte Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Sträuchern und Blumen zum Spezialgebiet eines Gärtners. Hierfür verfügt ein Gärtner über ein breites fachspezifisches Wissen. Auf Grundlage dieses Wissens kann er Ihnen Auskunft darüber geben, welche Pflanzen welche besonderen Wuchs- und Standortbedingungen benötigen, um sich bestmöglich entfalten zu können. Auch das Wissen darüber, welche Pflanzen für welche Bodenbedingungen geeignet sind, zählen zu diesem Gebiet. Auf Grundlage dieses Wissens kann Ihnen ein Gärtner spezifische Pflanzen und Bäume empfehlen, welche auf die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Garten angepasst sind.
Demnach befassen sich Gärtner mit der Anlegung und Gestaltung von unterschiedlichen Außenbereichen, zu denen neben privaten Gärten und Terrassen, aber auch öffentliche Fußgängerzonen, Parkanlagen, Verkehrsinseln sowie Spiel- und Sportplätze zählen. Im Zuge dessen werden neben Begrünungsarbeiten auch Tätigkeiten wie der Bau von Treppen, das Pflastern von Wegen und Plätzen sowie der Aufbau von Trockenmauern, Zäunen und Lärmschutzwänden übernommen. Darüber hinaus werden auch Aufgaben aus den Bereichen der Dachbegrünung sowie des Gemüseanbaus durchgeführt. Abgerundet werden diese vielseitigen Leistungen eines Gärtners durch das Anlegen und Pflegen von Biotopen.
Demnach sind Gärtner Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um die optisch sinnvolle sowie ökologische Gestaltung, Pflege und Instandhaltung Ihres Gartens. Auch in Sachen Begrünung und Bepflanzung stehen Ihnen Gärtner mit Rat und Tat zur Seite.
Welche Kosten Sie dabei für die Beauftragung eines Gärtners einplanen sollten und ob Sie diese von der Einkommenssteuer absetzten oder auf die Mieter umlegen können, wird nachfolgend erläutert.
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Gärtners und von welchen Faktoren ist dieser abhängig?
Die Gehälter von angestellten, ausgelernten Gärtnern werden über Tarifverträge bemessen. Dabei belaufen sich die Gehälter durchschnittlich auf 16,84 Euro in den alten Bundesländern und auf 16,76 Euro in den neuen Bundesländern. Auf Grundlage dieser tarifvertraglichen Regelungen liegen die Stundensätze für beauftragte Gärtner bei ungefähr 30 bis 50 Euro. Wie hoch der Stundenlohn jedoch im konkreten Fall ausfällt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
So wird der Stundenlohn unter anderem von der zugrunde liegenden Preisgestaltung des beauftragten Gärtners oder des Gärtnerbetriebs abhängig. Auch die Art der Arbeit, die vom Gärtner ausgeführt werden soll, und deren Komplexität stellen weitere Faktoren dar, die den Preis beeinflussen. Sollten der Arbeit zudem besondere Gestaltungswünsche zugrunde liegen, hat dies ebenfalls eine Auswirkung auf den Preis. Außerdem stellt die Regelmäßigkeit einen weiteren wichtigen Faktor bei der Preiszusammensetzung dar. Denn für wiederkehrende und regelmäßige Arbeiten erhalten Sie bei Gärtnern sowie bei Gärtnereibetrieben oftmals günstigere Abopreise, die sich von Einzelleistungen deutlich unterscheiden. Hinzu kommen weitere Kosten, die sich in Anbetracht der angewandten Materialien, der verwendeten Pflanzen, der benötigten Maschinen sowie der Entsorgung des entstandenen Bauaushubs sowie der Schnitt- und Grünabfälle ergeben. Außerdem können zusätzliche Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen anfallen. Diese werden allerdings je nach Gärtnereibetrieb unterschiedlich berechnet. So ist bei vielen Betrieben eine grundlegende Beratung kostenfrei, insofern die Gartengestaltung oder die Gartenpflege über diesen Betrieb in Anspruch genommen wird.
Somit setzen sich die grundlegenden Kosten eines Gärtners durch verschiedene Faktoren zusammen. Nachfolgend sind nochmals die wichtigsten Faktoren zusammengefasst, die einen Einfluss auf die Kosten eines Gärtners haben:
- Art der auszuführenden Tätigkeit
- Komplexität der auszuführenden Tätigkeit
- grundsätzliche Preisgestaltung des beauftragten Gärtners oder des Gärtnereibetriebs
- handelt es sich um regelmäßige oder einmalige Arbeiten?
- Materialkosten (für Pflanzen, Maschinen, etc.)
- Entsorgungskosten (für Schnittabfälle, Bauaushub, etc.)
- Planungs- und Beratungsleistungen
Was kosten verschiedene Gärtnertätigkeiten?
Je nachdem, welche Tätigkeiten ein Gärtner ausübt fallen meist unterschiedliche Kosten an. Welche spezifischen Kosten sich jedoch in Abhängigkeit verschiedener Tätigkeitsarten ergeben, wird in nachfolgender Tabelle ausführlicher dargestellt.
Tätigkeit | Kosten |
---|---|
Hecke schneiden (leichter bis normaler Rückschnitt) |
1- 4 € pro laufendem Meter |
Hecke schneiden (starker Rückschnitt) |
20 – 40 € pro laufendem Meter |
Bepflanzung eines Beetes |
25 – 35 € pro Quadratmeter |
Rasenmähen |
0,10 – 0,15 € pro Quadratmeter |
Rasen vertikutieren |
1 € pro Quadratmeter |
Rasen anlegen |
10 – 20 € pro Quadratmeter |
Überwinterung von Pflanzen |
50 – 100 € pro Quadratmeter |
Neben den Kosten für die eigentliche Tätigkeit werden bei vielen Gärtnereibetrieben zudem Anfahrtskosten erhoben. Diese sind von dem jeweiligen Anfahrtsweg abhängig und belaufen sich dabei auf etwa 10 bis 100 €. Zudem werden meist noch Entsorgungskosten für anfallende Grünabfälle oder Bodenaushub berechnet. Die Kosten belaufen sich hierbei auf etwa auf 50 €.
Sollen in Ihrem Garten nicht nur einzelne Arbeiten übernommen werden, sondern eine gesamte Gartengestaltung von Gärtnern durchgeführt werden, so sind die Kosten hierbei unter anderem von Ihren individuellen Gestaltungswünschen abhängig. Durchschnittlich belaufen sich die Kosten bei einer ebenen Gartenfläche dabei auf rund 35- 100 € pro Quadratmeter. Sollten Sie jedoch über ein Grundstück mit Hanglage verfügen, werden höhere Kosten für die Gartengestaltung fällig. Demnach können Sie für eine Gartengestaltung allgemeingültig betrachtet mit Kosten in Höhe von etwa 15 bis 20 % Ihres Hauspreises kalkulieren. Für das Anlegen eines Teiches werden im Zuge dessen nochmals Kosten von durchschnittlich 80 – 300 € pro Quadratmeter fällig.
Können Kosten für Gärtnerarbeiten vom Vermieter umgelegt werden?
Vermieter sind in der Lage, alle laufenden Kosten auf den Mieter umzulegen. Im Zuge dessen lassen sich auch anfallende Kosten für Gärtnerarbeiten auf die Nebenkosten des Mieters umlegen. Allerdings mit der Voraussetzung, dass es sich bei diesen Arbeiten um regelmäßige und pflegende Tätigkeiten handelt. Um als regelmäßige Tätigkeit aufgefasst zu werden, müssen die Arbeiten in einem wiederkehrenden Abstand durchgeführt werden, der auch mehrere Jahre betragen kann. Anfallende Kosten für die Instandhaltungen oder Neuanlegungen von Gärten dürfen jedoch nicht auf den Mieter umgelegt werden. Auch im Falle, dass der Mieter sich selbst um die Gartenpflege kümmert, dürfen mögliche Gärtnerarbeiten nicht auf dessen Nebenkosten umgelegt werden. Sollte der Mieter allerdings seinen pflegerischen Tätigkeiten im Gartenbereich nicht nachkommen, kann vom Vermieter eine Strafzahlung eingefordert werden.
Können Kosten für Gärtnerarbeiten steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich lassen sich anfallende Kosten für Gärtnerarbeiten als Handwerkerkosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommenssteuer absetzten. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die reinen Arbeitskosten, die für die erbrachten Leistungen des Gärtners anfallen. Alle anderen, aufkommenden Materialkosten sowie weitere Kostenpositionen sind folglich von der steuerlichen Absetzung ausgeschlossen. Daher müssen die Lohnkosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sein, um diese von der Steuer absetzen zu können. Des Weiteren muss die Rechnung für den Gärtner durch eine Überweisung beglichen worden sein. Barzahlungen werden hierbei nicht anerkannt. Zudem müssen die Gärtnertätigkeiten auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sein, um diese steuerlich geltend machen zu können. Gartenneugestaltungen sowie Gartenumbauten können Sie jedoch nicht von der Steuer absetzen.
Demnach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie Ihre nächste Gärtnerrechnung von der Steuer absetzen können:
- Gärtnertätigkeit erfolgt auf dem eigenen Grundstück
- Rechnung wurde per Überweisung beglichen
- Lohnkosten sind auf der Rechnung separat aufgeführt
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Arbeitskosten von Gärtnern bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 6.000 € steuerlich geltend machen. In diesem Fall werden Ihnen dann bis zu 1.200 € steuermindernd angerechnet.