Berufsgenossenschaft: Das müssen Unternehmer*innen wissen

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Die Berufsgenossenschaften spielen im deutschen Sozialversicherungssystem eine sehr wichtige Rolle. Doch wozu genau ist eine Berufsgenossenschaft gut? Alle weiteren Details erklären wir hier.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gesundheitlichen Aspekte von Unternehmen und deren Beschäftige zuständig. Insgesamt gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Diese sind unter dem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) organisiert. Ihre Zuständigkeiten sind nach Branchen gegliedert. Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften, wie die BG Bauwirtschaft, gibt es auch andere, wie zum Beispiel die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Das Aufgabenspektrum der verschiedenen Berufsgenossenschaften ist vergleichbar, daher gehen wir im Folgenden vor allem auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften ein.

Diese gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland:

  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Welche Leistungen erbringt eine Berufsgenossenschaft?

Die Zentralen Aufgaben sind die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. In der Regel genießen alle Arbeitnehmer eines Unternehmens den Versicherungsschutz – dazu zählen auch Auszubildende und geringfügig beschäftigte Personen.

Prävention

Mit der Prävention zielt man darauf ab, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Handwerk zu verhindern. Zudem versucht man für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dafür unterstützen die Berufsgenossenschaften Unternehmen und ArbeitnehmerInnen mit mehreren Mitteln. Zu den Mitteln der Prävention zählen beispielsweise:

  • Schulungen zu sicherheitsbewusstem Verhalten
  • Untersuchung von Unfällen
  • Besichtigung und Beratung der Unternehmen hinsichtlich im Zuge der Unfallverhütung
  • Aus- und Fortbildung (zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Lehrgang)

Rehabilitation

Im Rahmen der Rehabilitation sorgen die Berufsgenossenschaften dafür, dass nach beispielsweise einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit die Gesundheit der Versicherten möglichst vollständig wiederhergestellt wird. Es wird zwischen drei Arten der Rehabilitation unterschieden: Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Beispiele für Mittel der Rehabilitation sind:

  • Medizinische Versorgung
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen in das berufliche Leben
  • Zurverfügungstellung von Leistungen zur sozialen Teilhabe (zum Beispiel: Wohnungshilfe sowie Hilfe bei der Gestaltung von Sport und Freizeit)

Entschädigung

Nach beispielsweise einem Arbeits- oder Wegeunfall unterstützen Berufsgenossenschaften die Versicherten finanziell mit Entschädigungsleistungen. Zu den Entschädigungsleistungen zählen unter anderem:

  • Verletztengeld
  • Pflegegeld
  • Übergangsgeld
  • Hinterbliebenen- und Waisenrente
  • Sterbegeld

Ist die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft Pflicht?

Grundsätzlich muss jedes neu gegründete Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Binnen einer Woche nach der Gründung muss die zuständige Stelle benachrichtigt worden sein. Diese Meldepflicht ist in § 192 des Sozialgesetzbuches VII (SBG VII) geregelt. Wenn das Unternehmen nicht angemeldet wird oder dies verspätet geschieht, sind Beitragsnachzahlungen und/oder Bußgelder die Folge.

Einige Personengruppen sind von der Versicherungspflicht bei einer Berufsgenossenschaft befreit. Dazu zählen unter anderem selbstständig tätige Ärzte, Apotheker und Beamte. In § 4 SGB VII gibt es eine Übersicht aller Personengruppen, die davon befreit sind.

Übrigens: Unternehmer*innen können sich bei vielen Berufsgenossenschaften von der Beitragspflicht für seine eigene Person auf Antrag befreien lassen. Die Arbeiter*innen bleiben aber weiterhin über die Berufsgenossenschaft versichert.

Wo muss man sich für eine Mitgliedschaft anmelden?

Unternehmen müssen sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, unter dessen Zuständigkeitsbereich ihre Hauptbranche fällt. Für die Anmeldung muss man ein Formular ausfüllen. Bei vielen Berufsgenossenschaften ist die Anmeldung auch online möglich.

Es ist wichtig zu wissen, dass für Unternehmen immer nur eine Berufsgenossenschaft zuständig ist – auch wenn man in verschiedenen Bereichen geschäftlich tätig ist. Wenn unklar ist, wo du dich anmelden musst, kannst du bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Unterstützung anfordern.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Berufsgenossenschaften legen die Beitragskosten anhand verschiedener Faktoren fest. Grundsätzlich richten sich diese nach der Höhe der gezahlten Bruttogehälter an die Versicherten, der Gefahrenklasse und des Beitragsfußes.

  • Die Gefahrenklasse: Je nach Art der Branche bestehen unterschiedliche Gefahrenklassen. Die Zuordnung der Gefahrenklassen erfolgt anhand der Anzahl und Schwere der in der Branche vorkommenden Arbeitsunfälle. Die Kosten für die Berufsgenossenschaft trägt der Arbeitgeber.
  • Der Beitragsfuß: Dieser spiegelt das Verhältnis zwischen Aufwendungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft und den Entgeltssummen wider. Der Beitragsfuß wird jährlich neu berechnet.

Je nach Schadensentwicklung kann es übrigens zu Beitragsnachlässen kommen. Andererseits kann es auch passieren, dass Beitragsaufschläge erhoben werden. Durch diese sollen Unternehmen dazu animiert werden, die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb langfristig zu verbessern.

Die Höhe der Beiträge wird nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet. Das heißt, Unternehmen müssen die Kosten des vorangegangenen Kalenderjahres tragen.

Lohnt sich eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft?

Eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft bietet den gesetzlich Versicherten viele Versicherungsvorteile, aber auch eine freiwillige Mitgliedschaft kann sich lohnen. Denn oft sind die Maßnahmen zur Rehabilitation umfangreicher als bei einer Krankenkasse. Falls du an einer freiwilligen Mitgliedschaft interessiert bist und mehr Informationen benötigst, kannst du dich hierzu bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beraten lassen.

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