Was gilt bei Überstunden?

Überstunden auszahlen oder abfeiern? – Was rechtlich gilt!

Letzte Aktualisierung am 30. August 2019 von Alex Mroos

Aufträge, Aufträge, Aufträge – Handwerkern wird es niemals an Arbeit fehlen. Da sind Überstunden definitiv keine Seltenheit. Aber wann ist die Grenze genau erreicht? Was ist erlaubt und was sind die Arbeitsrechte und Rechtsformen? Im folgenden möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihre Stunden, die Sie mehr arbeiten, richtig organisieren. Die Überstundenregelung ist sehr komplex, deshalb achten Sie auf folgende Punkte:

  • Vertraglich festgelegte Arbeitszeitmodelle
  • Ausnahmen wie Anstellungsverhältnisse
  • Auszahlung von Überstunden oder Überstundenabbau?

Hier den Überblick zu behalten, fällt nicht unbedingt immer leicht. Auch der Finanzierungs-Aufwand, der mit der Erfassung und der Verarbeitung von Extra-Stunden zu berücksichtigen ist, sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.

Überstunden – eine Übersicht

Grundsätzlich spricht man von Überstunden, wenn mehr als die im Arbeitsvertrag festgelegte Zeit gearbeitet wird, egal ob befristete Teilzeit oder Vollzeit. Bei einer Vollzeitstelle arbeiten Sie in der Regel acht Stunden pro Tag. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund eines größeren Auftrags zehn Stunden arbeitet, sind es schon zwei Überstunden, die vertraglich nicht vereinbart wurden. Pausen zählen allerdings nicht dazu.

Achtung: Überstunden dürfen mit der sogenannten Mehrarbeit nicht verwechselt werden. Mehrarbeit ist vielmehr die Überschreitung einer gesetzlich festgelegten obersten Grenze einer Maximalarbeitszeit, die im Arbeitszeitgesetz eingetragen ist.

Was ist rechtlich erlaubt?

Das Arbeitsrecht schreibt vor, acht Stunden am Tag zu arbeiten. Das ist in Deutschland im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Auf maximal zwei Stunden dürfen Arbeitgeber die Arbeitszeit am Tag erhöhen. Dementsprechend darf man in der Woche nicht mehr als 60 Stunden arbeiten. Beachten Sie also, dass Ihre durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag in den darauffolgenden sechs Monaten entsprechend nicht höher als acht Stunden sein darf. Dies wäre eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Demnach hat der Arbeitnehmer also das Recht auf eine Verkürzung seiner Arbeitszeit.

Mitarbeiter müssen in der Regel dann Überstunden leisten, wenn das in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Sofern Arbeitgeber keine entsprechenden Vereinbarungen diesbezüglich mit ihren Mitarbeitern festgehalten haben, dürfen sie keine Überstunden anordnen. In Notfallsituationen allerdings kann diese Regel gebrochen werden. Wenn ein Unwetter Hausdächer demoliert, muss der Dachdecker hier seine Dienste leisten.

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Überstunden in Handwerksberufen

Überstunden sind in Handwerksberufen grundsätzlich zu vergüten. Ob Unternehmen auch wirklich für Überstunden zahlen müssen, hängt von Einzelfällen ab. Wenn Sie mit Ihrem Mitarbeiter keinerlei Vereinbarungen bezüglich Überstunden durchgeführt haben, entscheidet die sogenannte “objektive Vergütungserwartung”.

Bei der Vergütungserwartung geht es an sich darum, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beispielsweise für Mehrarbeit zusätzlich bezahlen. Hierüber können Sie sich in den Tarifverträgen informieren.In der Baubranche zum Beispiel ist die Vergütung von Überstunden in den Tarifverträgen geregelt.

Überstunden belegen

Überstunden sowie Mehrarbeit werden häufig auf einem Dokument festgehalten. Viele Firmen geben mittlerweile ihren Mitarbeitern ein halbes bis ganzes Jahr Zeit, die gesammelten Überstunden “abzufeiern”. So verfällt in einigen Fällen anschließend die entsprechende Stundenanzahl, die man nach und nach gesammelt hat.

Überstunden sind oft saisonabhängig. Bei Handwerkern ist es häufig die Sommerzeit, in der die Handwerksbranche Überstunden leisten muss. Im Regelfall steht dies auch im jeweiligen Arbeitsvertrag und ist somit erlaubt, solange das Arbeitszeitgesetz auch eingehalten wird. Der Chef ist hierbei verpflichtet, seinen Mitarbeitern die Überstundenanzahl anschließend wieder zu gewährleisten. Er legt außerdem vertraglich fest, wie und wann der Mitarbeiter seine Stunden wieder ausgleicht. Wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag einen Ausgleich auf jeden Fall vorschreibt, ist diese Vereinbarung auch maßgeblich. Sinnvoll ist es die Überstunden durch Freizeit auszugleichen, da extra Stunden viel Geld beanspruchen.

Regeln zu Überstunden im Überblick

  • Überstunden muss nicht jeder leisten. Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer anderen entsprechenden Betriebsvereinbarung allerdings eine Vereinbarung festgelegt wurde, können Arbeitgeber dementsprechend Extra-Stunden anordnen.
  • Das Arbeitsgesetz besagt, dass Arbeitende nicht mehr als 48 Stunden pro Woche beschäftigt sein dürfen. In Ausnahmefällen sind auch 60-Stunden-Wochen akzeptabel, solange man diese wieder ausgleicht. In einem halben Jahr dürfen die 48 Stunden pro Woche durchschnittlich nicht überschritten werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Regelungen halten, müssen sie teure Bußgelder zahlen.
  • Betriebsräte müssen den Regelungen der Überstunden zustimmen und gegebenenfalls bei Ausnahmen die entsprechende Überstundenvereinbarung bestätigen.
  • Achten Sie darauf Überstunden zu dokumentieren, hierzu eignen sich zum Beispiel eine elektronische Zeiterfassung. Wenn diese nicht verfügbar ist, sollten diese aufgeschrieben und anschließend vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Im Fall eines Rechtsstreits sind Zeugen, wie Arbeitskollegen, ausschlaggebend.

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