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Ein Mann tippt etwas auf einem Taschenrechner, auf dem Tisch liegen viele Rechnungen

Privatrechnung – Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Wer ab und zu alte Sachen verkauft, sollte eine Privatrechnung schreiben. Sie gibt beiden Seiten mehr Rechtssicherheit. Auch kleine Dienstleistungen im Haushalt kann man unter bestimmten Bedingungen als Privatperson durchführen. Wir beantworten alle Fragen, die beim Schreiben einer Privatrechnung aufkommen können.

Muss man als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Nein. Privatrechnungen sind bei kleinen Verkäufen nicht unbedingt nötig. Sie können sich aber trotzdem lohnen, da Käufer und Verkäufer so einen Nachweis darüber haben, dass der Kauf oder die Leistungserbringung stattgefunden hat. Außerdem kann der Käufer manche Leistungen und Käufe von der Steuer absetzen. Ohne Beleg wäre das besonders bei Barzahlungen nicht möglich.

Wann ist eine Privatrechnung nicht erlaubt?

Man darf keine Privatrechnung schreiben, wenn die Tätigkeit einen gewerblichen Charakter hat. Sie darf nicht gewinnorientiert sein, einem unternehmerischen Interesse dienen, regelmäßig oder langfristig erfolgen. Wenn man das alte Fahrrad auf ebay verkauft, kann man also eine Privatrechnung schreiben. Wenn man aber alte Fahrräder kauft und weiterverkauft handelt es sich klar um eine gewerbliche Tätigkeit und muss beim Finanzamt angemeldet werden. Eine genau definierte Grenze gibt es leider nicht. Im Zweifelsfall können auch schon wenige Geschäfte über 50 Euro vom Finanzamt als unternehmerisches Interesse gewertet werden.

Was muss man auf der Privatrechnung angeben?

Name und Anschrift des Verkäufers/Dienstleisters Name und Anschrift des Käufers/Auftraggebers Rechnungsdatum Art und Umfang der erbrachten Leistung Hinweis darauf, dass es eine Privatrechnung ist und daher keine Umsatzsteuer berechnet wird. Zahlungsfrist und Bankverbindung müssen nicht angegeben werden, sind aber auch sinnvoll.

Was muss man auf der Privatrechnung u003cstrongu003enichtu003c/strongu003e angeben?

Rechnungsnummer und Steuernummer müssen nicht auf der Privatrechnung stehen. Auch die Umsatzsteuer und die nötigen Hinweise fallen weg. Um das zu begründen, sollte aber ein Hinweis darauf stehen, dass es sich um eine Privatrechnung handelt und deswegen die Angaben nicht nötig sind.

Gibt es bei einer Privatrechnung Garantie?

Nein, es gibt keine gesetzliche Garantie. Der Gegenstand muss jedoch nach u003ca rel=u0022noreferrer noopeneru0022 aria-label=u0022§ 433 BGB (öffnet in neuem Tab)u0022 href=u0022https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.htmlu0022 target=u0022_blanku0022u003e§ 433 BGBu003c/au003e bei der Übergabe “frei von Sach- und Rechtsmängeln” sein. Alle Mängel und Defekte müssen vor dem Kauf klar schriftlich angegeben werden oder in Fotos sichtbar sein. Wenn man einen Gegenstand also trotz Mängeln kauft, besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder u003ca href=u0022https://ratgeber.blauarbeit.de/lexikon/maengelbeseitigungu0022u003eMängelbeseitigungu003c/au003e bei handwerklichen Arbeiten. Bei nicht angegebener Beschädigung sollte der Käufer das dem Verkäufer so schnell wie möglich mitteilen, um eine Lösung zu finden. Falls das nicht erfolgreich ist, bleibt noch eine Anzeige, zum Beispiel wegen Betrug. Die gleiche Möglichkeit hat natürlich auch der Verkäufer, wenn innerhalb der Frist keine Zahlung eingeht.

Müssen Privatverkäufe und -dienstleistungen versteuert werden?

Nein, sofern es sich auch wirklich um einen Privatverkauf handelt, die Einnahmen nicht wiederkehrend sind und der Betrag bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Trotzdem lohnt es sich, jede private Rechnung bei der Steuererklärung anzugeben, denn so entsteht beim Finanzamt kein Verdacht auf Schwarzarbeit. Die Grenzen für die Besteuerung von Privatverkäufen hängen von der steuerlichen Situation der Person ab.

Wann ist die Privatrechnung steuerfrei?

Auf der Privatrechnung selbst werden nie Steuern ausgewiesen. Trotzdem kann es auch ohne Gewerbe schnell passieren, dass das zusätzliche Einkommen aus dem Verkauf oder der Dienstleistung versteuert werden muss. Damit Sie dabei auf der sicheren Seite sind, fassen wir hier alle wichtigen Steuern zusammen.u003cbr/u003eu003cbr/u003eu003cstrongu003e410 Euro Nebeneinkünfte pro Jahr sind steuerfreiu003c/strongu003eu003cbr/u003eDabei geht es um die Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, also private, freiberufliche oder gewerbliche Verkäufe und Dienstleistungen. Um Nebeneinkünfte handelt es sich, wenn die Haupteinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, also als Arbeitnehmer, Beamter oder Rentner verdient werden. Dieser Härteausgleich ist aber u003cstrongu003ekein Freibetrag, sondern eine Freigrenzeu003c/strongu003e. Sobald die Nebeneinkünfte über 410 Euro gehen, müssen sie komplett versteuert werden. Festgelegt ist das in u003ca href=u0022https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.htmlu0022u003e§ 46 EStGu003c/au003e.u003cbr/u003eu003cbr/u003eu003cstrongu003e9.168 Euro Grundfreibetrag (2019)u003cbr/u003eu003c/strongu003eDer Grundfreibetrag als ledige Person beträgt für das Jahr 2018 9.000 Euro und 9.168 Euro für das Jahr 2019. Nur auf das Einkommen über diesen Betrag hinaus fällt Einkommensteuer an.u003cbr/u003eu003cbr/u003eu003cstrongu003e600 Euro Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäftenu003c/strongu003eu003cbr/u003e- Freigrenze bei 600 Euro pro Jahru003cbr/u003e- Steuerfrei wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr liegtu003cbr/u003e- Grundstücke und Gebäude steuerfrei bei 10 Jahren zwischen Kauf und Verkauf

Bei welchen Gegenständen handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft?

Bei den Verkäufen bestimmter Wertgegenstände handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Alle privaten Veräußerungen sind bis zur Freigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei und u003cstrongu003ekönnen sogar komplett steuerfrei seinu003c/strongu003e. Bei den meisten Gegenständen gilt das, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt: u003cbr/u003eu003cbr/u003e- Gold und andere Edelmetalleu003cbr/u003e- Kunstgegenständeu003cbr/u003e- Schmucku003cbr/u003e- Antiquitäten oder Oldtimeru003cbr/u003e- Briefmarken- und Münzsammlungenu003cbr/u003e- Fremdwährungenu003cbr/u003e- Kryptowährungenu003cbr/u003eu003cbr/u003eAndere Wertgegenstände muss man mindestens zehn Jahre halten, um sie steuerfrei verkaufen zu können. Beispiele dafür sind:u003cbr/u003e- Unbebaute Grundstückeu003cbr/u003e- Gebäude, Gebäudeteile oder Eigentumswohnungenu003cbr/u003e- Grundstücksgleiche Rechte (Wohnungseigentumsrecht, Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Mineralgewinnungsrecht) u003cbr/u003eu003cbr/u003eLeider werden in u003ca href=u0022https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.htmlu0022 target=u0022_blanku0022 rel=u0022noreferrer noopeneru0022 aria-label=u0022§ 23 EStG (öffnet in neuem Tab)u0022u003e§ 23 EStGu003c/au003e nicht alle Gegenstände explizit genannt, die unter diese Art der Besteuerung fallen. Es handelt sich aber immer um u003cstrongu003eselbstständig bewertbare Gegenstände, die im Wert steigen könnenu003c/strongu003e. Auch vermögenswerte Vorteile können darunter fallen. Bei der Steuererklärung müssen die Gewinne in der u003ca href=u0022https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular?themaGlobal=help_est_ufa_10_2016#c9712u0022u003eAnlage SOu003c/au003e (Sonstige Einkünfte) angegeben werden.

Bildquelle: torwaiphoto / stock.adobe.com

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