Letzte Aktualisierung am 20. April 2023 von Mika Lehmann
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Wenn Sie auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installieren wollen oder diese sogar schon für den Eigengebrauch nutzen, so ist es einen Gedanken wert, überschüssige Energie in das Stromnetz einzuspeisen. Die Einspeisung von Strom in das Netz erhöht nicht nur den Anteil erneuerbarer Energien für alle Verbraucher, sondern bringt Ihnen auch eine satte Einspeisungsvergütung. Diese sorgt neben der Ersparnis durch den Eigenverbrauch des Solarstroms dafür, dass sich die Solaranlage schnell amortisiert und Sie sogar perspektivisch an dieser Investition Geld verdienen.
Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Einspeisungsvergütung Sie bei welchen Anlagen erhalten können, wie sich eine Volleinspeisung auf die Vergütung auswirkt und wie sich dies im Laufe der nächsten Jahre ändert. Sollten Sie von diesen Argumenten überzeugt sein und auf Ihrem Dach eine Solaranlage installieren lassen wollen, so finden Sie auf blauarbeit.de zahlreiche Expertenfirmen, die Sie gerne beraten und die Installation der Photovoltaikmodule sowie den Anschluss übernehmen.
Überschusseinspeisung – Einspeisungsvergütung für unterschiedliche Solaranlagen
Die Einspeisungsvergütung für Solaranlagen richtet sich nach der Nennleistung der Anlage, die in kWp (Kilowattpeak) angegeben wird und die maximale Stromerzeugung der Anlage darstellt. Je höher diese Nennleistung ist, desto geringer ist die Einspeisevergütung je erzeugter Kilowattstunde. Dies soll auch kleinere Solaranlagen wirtschaftlich machen. Als Orientierungshilfe gilt die Faustregel, dass 50 m² Dachfläche etwa 10 kWp erzeugen. Die tatsächliche Leistung der Solarmodule richtet sich nach dem Sonnenstand, dem Wetter und dem Zustand der Module. Auch Schmutz oder Staub auf den Solarmodulen verringert den erzielten Stromverbrauch, weswegen eine Reinigung der Solarmodule sinnvoll ist.
Staffelung der Einspeisungsvergütung
Hier ein Überblick über die seit 2023 geltende Staffelung der Einspeisungsvergütung bei Überschusseinspeisung. Bei dieser wird ein Teil des Solarstroms für hauseigene Geräte genutzt und nur der überschüssige Strom in das Stromnetz eingespeist. Dies ist vor allem bei kleineren Solaranlagen und relativ hohem Haushaltsstromverbrauch sinnvoll.
Leistung | Vergütung |
---|---|
bis 10 kWp | 8,2 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 7,1 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 5,8 Cent/kWh |
Zusatzvergütung bei Volleinspeisung
Wenn eine Photovoltaikanlage nicht den Strombedarf des Gebäudes deckt, sondern ihre volle Leistung in das Stromnetz einspeist, erhält der Betreiber einen Zuschlag auf seine Einspeisungsvergütung. Auch die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Nennwert der Photovoltaikanlage. Es ist bei großen Solaranlagen möglich, einen Teil der Anlage für Überschusseinspeisung einzurichten und den Rest der Photovoltaikanlage auf Volleinspeisung zu schalten. Hierzu werden beide Solaranlagen elektrisch getrennt und zwei Zähler eingerichtet. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei Haushalten mit geringem Stromverbrauch und besonders großen Anlagen. Sollte sich der Stromverbrauch ändern (etwa durch die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte oder eines Elektroautos) und eine Überschusseinspeisung wirtschaftlicher sein, so können Anlagenbetreiber zum Jahreswechsel zwischen den Modellen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln. So hoch ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung:
- Bis 10 kW: 13 Cent/kWh
- Bis 100 kW: 10,9 Cent/kWh
Voraussichtliche Änderungen an der Einspeisevergütung
Bis zur Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Juli 2022 war eine Degression festgelegt. Diese verringerte die Einspeisevergütung monatlich nach einem festgelegten Schema, um die Belastung durch die Förderung der erneuerbaren Energien zu reduzieren und eine Überförderung zu vermeiden. Durch die aktuellen Geschehnisse auf dem Weltmarkt wurde diese Degression als nicht mehr zeitgemäß erachtet und deshalb bis 2024 ausgesetzt. Ab 2024 soll die Einspeisungsvergütung nur um einen halben Prozentpunkt in jedem halben Jahr sinken. Dies macht die Investition in Solaranlagen mit Einspeisung des erzeugten Stroms auch langfristig deutlich attraktiver.
Ende der Einspeisevergütung
Die Einspeisungsvergütung läuft für einmal verbaute Solaranlagen nicht unbegrenzt. Nach 20 Jahren Betriebsdauer gilt die Photovoltaikanlage als Post-EEG-Anlage und fällt aus der Förderung. Sie darf weiter betrieben werden, jede Kilowattstunde wird jedoch nur noch nach dem aktuellen Marktwert bezahlt. Dieser betrug in den letzten Jahren je nach aktueller Lage auf den Strommärkten 2,5 bis 4,5 Cent/kWh. Von dieser Vergütung ziehen die meisten Stromanbieter noch eine Vermarktungspauschale für die Deckung ihrer laufenden Kosten ab. Diese beträgt etwa 0,4 Cent/kWh, bei Verwendung eines intelligenten Messsystems 0,2 Cent/kWh. Ohne Förderung sollte man darauf achten, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Dafür eignet sich zum Beispiel eine Wärmepumpe oder ein zusätzlicher Stromspeicher.
Wie beantragt man die Einspeisevergütung?
In der Regel finden Sie dazu PDF-Dokumente auf der Website Ihres örtlichen Netzbetreibers oder auch Checklisten. Außerdem müssen Sie die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Ein Online-Antrag ist leider noch nicht möglich. Erst ab 2025 müssen Netzbetreiber laut EEG 2023 ein bundesweit einheitliches Portal zur Verfügung stellen, in dem man die Anlage anmelden kann.