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PV-Anlage anmelden – Anmeldung einer Photovoltaikanlage

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann

Foto von Smileus – stock.adobe.com

Sie möchten eine eigene PV Anlage betreiben und hierdurch Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie Energiekosten senken? Dann sollten Sie daran denken, dass die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme an verschiedenen Stellen angemeldet werden muss. Wo Sie die PV-Anlage anmelden müssen und welche Fristen hierfür gelten, erfahren Sie nachfolgend. Außerdem erklären wir Ihnen, was passiert, wenn Sie die Anlage nicht anmelden.

PV-Anlage anmelden – das Wichtigste auf einen Blick

  • Die meisten Solaranlagen müssen bei der Bundesnetzagentur und an weiteren Stellen angemeldet werden
  • Benutzen Sie einen Speicher, muss dieser ebenfalls angemeldet werden
  • Die Registrierung kann online durchgeführt werden und ist kostenlos
  • Melden Sie die Solaranlage nicht oder zu spät an, kann ein hohes Bußgeld drohen
  • Für die sogenannte Inselanlage ist keine Anmeldung notwendig

Warum muss die PV Anlage angemeldet werden?

Die Anmeldung der PV-Anlage ist notwendig, damit der Strommarkt „überwacht“ werden kann. So möchte der Staat beispielsweise wissen, wie viele Solaranlagen aktuell betrieben werden und wie viel Strom diese erzeugen können, denn dies dient unter anderem als Ausbaugrundlage für die erneuerbaren Energien. Deshalb sind auch Privatpersonen verpflichtet, die technischen Daten ihrer Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragen.

Welche Fristen müssen für die Anmeldung der PV Anlage beachtet werden?

Für die Anmeldung der Photovoltaikanlage haben Sie nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Kaufen Sie später einen Stromspeicher hinzu, muss dieser innerhalb einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann es schnell teuer werden, denn es besteht die Möglichkeit, dass ein Bußgeld gegen Sie verhängt wird. Die Grundlage hierfür ergibt sich aus §95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wo muss die PV Anlage angemeldet werden?

Neben der Bundesnetzagentur müssen Sie die Solaranlage auch noch an weiteren Stellen anmelden, vor allem, wenn Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Sie erhalten dann nämlich die Einspeisevergütung, welche entsprechend versteuert werden muss. Die Anmeldung muss daher an den folgenden Stellen erfolgen:

Photovoltaik anmelden bei der Bundesnetzagentur

Für diese Anmeldung müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister eintragen lassen. Dies gilt sowohl für die Solaranlage als auch für den Speicher, der separat registriert werden muss. Sie können sich dafür einfach auf der Website registrieren. Auch spätere Erweiterungen der Photovoltaikanlage oder KWK-Anlagen muss man dort angeben. Die Photovoltaikanlage muss nicht vom Betreiber angemeldet werden, auch ein Solarinstallateur mit Bevollmächtigung kann das erledigen.

Die Anlage kann schon bis zu 14 Tage vor der eigentlichen Inbetriebnahme registriert werden, und zwar als „geplante Inbetriebnahme“. Nach der Inbetriebnahme haben Sie 28 Tage Zeit.

PV Anlage anmelden beim Netzbetreiber

Die nächste Stelle, an der Sie die Photovoltaikanlage anmelden müssen, ist der zuständige Netzbetreiber. Hier ist zu beachten, dass die Anmeldung schon erfolgen muss, ehe die Montage erfolgt. Das ist wichtig, damit der Netzbetreiber eine Prüfung durchführen kann, ob Ihre Anlage überhaupt kompatibel ist. Hierbei spricht man von der „Netzverträglichkeitsprüfung.“ Diese Prüfung kann rechtlich bis zu 8 Wochen dauern, bei kleinen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 10 kWp geht das jedoch wesentlich schneller. Sobald Sie die Zusage erhalten haben, ist es möglich, die Anlage zu installieren und ein Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll muss nun an den Netzbetreiber übersendet werden, und zwar gemeinsam mit der Bescheinigung, die Sie von der Bundesnetzagentur erhalten.

Die Anmeldung ist für die Fälle wichtig, in denen der erzeugte Strom den Eigenverbrauch übersteigt und daher für die Versorgung der öffentlichen Netze verwendet werden kann.

Photovoltaik anmelden beim Finanzamt

Betreiben Sie eine Solaranlage mit Einspeisung, entspricht dies einer gewerblichen Tätigkeit und die ist steuerlich relevant. Innerhalb eines Monats müssen Sie daher dem Finanzamt mitteilen, dass Sie eine entsprechende Gewerbetätigkeit aufgenommen haben. Das können Sie auch online mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erledigen.

Seit 2023 beträgt die Umsatzsteuer für Anlagen, die bis zu 30 kWp erzeugen, 0 Prozent. Sie werden also sozusagen von der Steuer befreit. Die Anmeldung beim Finanzamt muss dennoch erfolgen. Grundsätzlich fallen für den Betrieb der Solaranlage folgende Steuern an, wenn Sie Strom einspeisen und hierdurch Geld verdienen:

Einkommensteuer

Für alle Gewinne, die Sie erwirtschaften, muss die Einkommensteuer bezahlt werden. Dies gilt also nicht nur für Ihr Gehalt oder Mieteinnahmen, sondern auch für die Einnahmen, die Sie für den Verkauf des eingespeisten Stromes erzielen. Sie zahlen dann keine Einkommensteuer, wenn die Leistung der Anlage bei unter 30 kWp liegt.

Umsatzsteuer

Kaufen Sie eine kleine Photovoltaikanlage, liegt die Umsatzsteuer im Jahr 2023 bei 0 Prozent. Wir empfehlen, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen, und zwar in den folgenden Fällen:

  • wenn die Anlage im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro und
  • in den Folgejahren jeweils weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielt.

Nach Beantragung der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

PV Anlage anmelden beim Gewerbeamt

Wie erwähnt, üben Sie grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen und hiermit Geld verdienen. Jedoch hängt es von der Höhe des Gewinns ab, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Bei Einnahmen von mehr als 24.500 Euro pro Jahr ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Sie erhalten dann einen Gewerbeschein. Mit einer privaten Photovoltaikanlage auf dem Dach erreichen Sie diese Einnahmen wahrscheinlich nicht.

Anmeldung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke – auch Stecker-Solargeräte genannt – müssen genau wie Dach-Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das kommende Solarpaket 1 soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und nur noch eine Anmeldung wird nötig sein.

In welchen Fällen muss ich die PV Anlage nicht anmelden?

Im Grunde gibt es nur einen Fall, in dem die Photovoltaikanlage nicht angemeldet werden muss, und zwar wenn es sich um eine sogenannte Inselanlage handelt. Diese wird nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, sodass folglich auch kein Strom eingespeist wird.

Betreiben Sie eine normale PV Anlage, speisen den Strom aber nicht in das öffentliche Netz ein, würde rein theoretisch auch keine Anmeldung beim Finanzamt notwendig sein. In der Praxis ist dieser Fall jedoch normalerweise ausgeschlossen, denn es wird Ihnen schlichtweg nicht oder nur in sehr seltenen Fällen gelingen, die vollen einhundert Prozent des erzeugten Stromes ausschließlich selbst zu verbrauchen.

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