Wenn Sie auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installieren wollen oder diese sogar schon für den Eigengebrauch nutzen, so ist es einen Gedanken wert, überschüssige Energie in das Stromnetz einzuspeisen. Die Einspeisung von Strom in das Netz erhöht nicht nur den Anteil erneuerbarer Energien für alle Verbraucher, sondern bringt Ihnen auch eine satte Einspeisungsvergütung. Diese sorgt neben der Ersparnis durch den Eigenverbrauch des Solarstroms dafür, dass sich die Solaranlage schnell amortisiert und Sie sogar perspektivisch an dieser Investition Geld verdienen. Im Juli 2022 wurden neue Vergütungstarife für die Einspeisung von Solarstrom an Gebäuden und Lärmschutzwänden beschlossen.
Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Einspeisungsvergütung Sie bei welchen Anlagen erhalten können, wie sich eine Volleinspeisung auf die Vergütung auswirkt und wie sich dies im Laufe der nächsten Jahre ändert. Sollten Sie von diesen Argumenten überzeugt sein und auf Ihrem Dach eine Solaranlage installieren lassen wollen, so finden Sie auf blauarbeit.de zahlreiche Expertenfirmen, die Sie gerne beraten und die Installation der Photovoltaikmodule sowie den Anschluss übernehmen.
Überschusseinspeisung – Einspeisungsvergütung für unterschiedliche Solaranlagen
Die Einspeisungsvergütung für Solaranlagen richtet sich nach der Nennleistung der Anlage, die in kWp (Kilowattpeak) angegeben wird und die maximale Stromerzeugung der Anlage darstellt. Je höher diese Nennleistung ist, desto geringer ist die Einspeisevergütung je erzeugter Kilowattstunde. Dies soll auch kleinere Solaranlagen wirtschaftlich machen. Hier gibt es eine dreigeteilte Staffelung für Anlagen bis zu 10 kWp, 40 kWp und 750 kWp. Als Orientierungshilfe gilt die Faustregel, dass 50 m² Dachfläche etwa 10 kWp erzeugen. Die tatsächliche Leistung der Solarmodule richtet sich nach dem Sonnenstand, dem Wetter und dem Zustand der Module. Auch Schmutz oder Staub auf den Solarmodulen verringert den erzielten Stromverbrauch, weswegen eine Reinigung der Solarmodule sinnvoll ist.
Staffelung der Einspeisungsvergütung
Hier ein Überblick über die ab Juli 2022 geltende Staffelung der Einspeisungsvergütung bei Überschusseinspeisung. Bei dieser wird ein Teil des Solarstroms für hauseigene Geräte genutzt und nur der überschüssige Strom in das Stromnetz eingespeist. Dies ist vor allem bei kleineren Solaranlagen und relativ hohem Haushaltsstromverbrauch sinnvoll.
Leistung | Vergütung |
---|---|
bis 10 kWp | 8,6 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 7,5 Cent/kWh |
bis 750 kWp | 6,2 Cent/kWh |
Zusatzvergütung bei Volleinspeisung
Wenn eine Photovoltaikanlage nicht den Strombedarf des Gebäudes deckt, sondern ihre volle Leistung in das Stromnetz einspeist, so erhält der Betreiber einen Zuschlag auf seine Einspeisungsvergütung. Auch die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Nennwert der Photovoltaikanlage. Es ist bei großen Solaranlagen möglich, einen Teil der Anlage für Überschusseinspeisung einzurichten und den Rest der Photovoltaikanlage auf Volleinspeisung zu schalten. Hierzu werden beide Solaranlagen elektrisch getrennt und zwei Zähler eingerichtet. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei Haushalten mit geringem Stromverbrauch und besonders großen Anlagen. Sollte sich der Stromverbrauch ändern (etwa durch die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte oder eines Elektroautos) und eine Überschusseinspeisung wirtschaftlicher sein, so können Anlagenbetreiber zum Jahreswechsel zwischen den Modellen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln.
Staffelung der Einspeisevergütung für Volleinspeisung
Hier eine Übersicht über die Einspeisevergütung für Anlagen mit Volleinspeisung.
Leistung | Vergütung | Zuschlag für Volleinspeisung | Gesamt |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 8,6 Cent/kWh | 4,8 Cent/kWh | 13,4 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 7,5 Cent/kWh | 3,8 Cent/kWh | 11,3 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 6,2 Cent/kWh | 5,1 Cent/kWh | 11,3 Cent/kWh |
bis 300 kWp | 6,2 Cent/kWh | 3,2 Cent/kWh | 9,4 Cent/kWh |
bis 750 kWp | 6,2 Cent/kWh | keine Zusatzvergütung | 6,2 Cent/kWh |
Begrenzung der Volleinspeisung
Bis Ende 2022 dürfen Photovoltaikanlagen ab einer Nennleistung über 40 kWp ihre volle Leistung ins Stromnetz einspeisen. Kleinere Anlagen müssen der sogenannten 70 % Regel folgen, also von ihrer erzeugten Nennleistung maximal 70 % in das Stromnetz einspeisen und die restlichen 30 % entweder im Haushalt verbrauchen oder die Anlage drosseln. Dies soll eine Überlastung des Stromnetzes an besonders sonnigen Tagen verhindern. Mit Beginn des Jahres 2023 entfällt diese Begrenzung und alle Anlagen können jederzeit eine Volleinspeisung durchführen. Im Übrigen bezieht sich die Begrenzung der Einspeisung auf die Nennleistung der Solarmodule, die nur selten erreicht wird.
Voraussichtliche Änderungen an der Einspeisungsvergütung
Bis zur Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Juli 2022 war eine Degression festgelegt. Diese verringerte die Einspeisevergütung monatlich nach einem festgelegten Schema, um die Belastung durch die Förderung der erneuerbaren Energien zu reduzieren und eine Überförderung zu vermeiden. Durch die aktuellen Geschehnisse auf dem Weltmarkt wurde diese Degression als nicht mehr zeitgemäß erachtet und deshalb bis 2024 ausgesetzt. Ab 2024 soll die Einspeisungsvergütung nur um einen halben Prozentpunkt in jedem halben Jahr sinken. Dies macht die Investition in Solaranlagen mit Einspeisung des erzeugten Stroms auch langfristig deutlich attraktiver.
Ende der Einspeisungsvergütung
Die Einspeisungsvergütung läuft für einmal verbaute Solaranlagen nicht unbegrenzt. Nach 20 Jahren Betriebsdauer gilt die Photovoltaikanlage als Post-EEG-Anlage und fällt aus der Förderung. Sie darf weiter betrieben werden, jede Kilowattstunde wird jedoch nur noch nach dem aktuellen Marktwert bezahlt. Dieser betrug in den letzten Jahren je nach aktueller Lage auf den Strommärkten 2,5 bis 4,5 Cent/kWh. Von dieser Vergütung ziehen die meisten Stromanbieter noch eine Vermarktungspauschale für die Deckung ihrer laufenden Kosten ab. Diese beträgt etwa 0,4 Cent/kWh, bei Verwendung eines intelligenten Messsystems 0,2 Cent/kWh. Ohne Förderung sollte man darauf achten, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Dafür eignet sich zum Beispiel eine Wärmepumpe oder ein zusätzlicher Stromspeicher.