Die Heizungsförderung 2026 übernimmt 30 bis 80 % der Kosten, wenn Sie auf eine der geförderten Heiztechniken umsteigen, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten im Einfamilienhaus, also maximal 22.400 € Zuschuss für entsprechend berechtigte Selbstnutzer. Gefördert werden Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärmeanschluss und Hybridlösungen über die KfW, dazu kommen Steuerbonus und regionale Programme. Wir zeigen Ihnen, welche Boni Sie kombinieren können, wie der Antrag läuft und welche Fehler den Zuschuss kosten.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
| Baustein | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung (KfW 458) | 30 % | geförderte Heiztechnik im Bestandsgebäude |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Tausch funktionierender Öl-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- oder über 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung, selbstnutzende Eigentümer, bis 31.01.2027 |
| Einkommensbonus | +10 bis 40 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 €, Selbstnutzer; bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 € |
| Effizienzbonus | entfällt | seit 21.07.2026 nicht mehr förderfähig |
| Maximal | 80 % | Deckel: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit |
Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtsatz ist grundsätzlich bei 70 % gedeckelt; für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen sind bis zu 80 % möglich. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten um 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpe: Der Normalfall: Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus kombinierbar; ein Effizienzbonus wird seit 21.07.2026 nicht mehr gewährt. Die Gesamtkosten zeigt der Beitrag Wärmepumpe Kosten
- Pelletheizung und Holzheizung: Grundförderung plus Boni, mit Auflage Pufferspeicher und Staubgrenzwert, Details unter Pelletheizung. Für wasserführende Einzelöfen siehe Pelletofen Kosten
- Fernwärmeanschluss: Anschlusskosten und Übergabestation sind förderfähig. Was der Anschluss kostet, zeigt der Beitrag Fernwärme Kosten
- Brauchwasserwärmepumpe und Solarthermie: als Teil der Heizungslösung. Kosten und Ersparnis erklärt der Beitrag Brauchwasserwärmepumpe
- Hybridheizung: gefördert wird der erneuerbare Anteil
- NICHT gefördert: reine Gas- und Ölheizungen (seit 8/2022), Infrarot- und Elektroheizkörper, gebrauchte Anlagen
So läuft der Förderantrag
- Angebot einholen und Vertrag mit Aufschiebebedingung schließen: Der Liefer-/Leistungsvertrag muss eine Klausel enthalten, dass er erst mit Förderzusage wirksam wird
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieberater erstellen lassen
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen, mit BzA-ID, vor Vorhabensbeginn
- Zusage abwarten, dann beauftragen: Bei vollständigen Unterlagen kommt die Zusage oft binnen Tagen
- Nach Einbau: Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweise hochladen, die Auszahlung folgt auf das angegebene Konto
Diese Fehler kosten den Zuschuss
- Auftrag vor Antrag: Wer ohne Aufschiebebedingung beauftragt, ist raus, der häufigste Fehler überhaupt
- Eigenleistung beim Einbau: Gefördert wird nur die Umsetzung durch den Fachbetrieb (Materialeigenleistung ist teils anrechenbar, Beratung nötig)
- Falsche Reihenfolge bei Boni: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus gelten nur für Selbstnutzer. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %
- Frist verpasst: Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung
- Fehlende Heizlastberechnung
Steuerbonus und regionale Programme als Alternative
Wer den KfW-Antrag verpasst hat, kann 20 % der Lohnkosten über 3 Jahre steuerlich absetzen (§ 35c EStG), ohne Antrag vorab, aber deutlich weniger als der Zuschuss. Zusätzlich legen viele Länder und Kommunen eigene Programme auf, etwa für Wärmepumpenbohrungen oder den hydraulischen Abgleich. Die Übersicht liefert die Förderdatenbank des Bundes in der Förderdatenbank des Bundes; verbindliche Programmdetails stehen bei der KfW.
Zwei Beispielrechnungen: So viel bleibt bei Ihnen hängen
Familie tauscht funktionierende Ölheizung gegen Wärmepumpe
Kosten der Luft-Wasser-Wärmepumpe komplett: 29.000 €, förderfähig davon 28.000 € (unter dem 28.000-€-Deckel). Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % ergeben 46 % – also 12.880 € Zuschuss. Eigenanteil: 16.120 €. Den kompletten Ablauf dieses Wechsels beschreibt der Beitrag Von der Ölheizung zur Wärmepumpe, die Entsorgung des alten Tanks der Beitrag Öltank entsorgen.
Rentnerpaar mit kleiner Rente und alter Gastherme
Zu versteuerndes Einkommen 32.000 €: Grundförderung 30 % plus Geschwindigkeitsbonus 16 % plus Einkommensbonus 30 % ergeben 76 %. Bei 26.000 € Wärmepumpen-Kosten fließen 19.760 € Zuschuss, der Eigenanteil schrumpft auf 6.240 €. Für diesen Betrag gibt es keine neue Gasheizung mit vergleichbarer Zukunftssicherheit.
Abgrenzung: Was läuft über die BAFA?
Die Zuständigkeiten sind seit 2024 geteilt: Der Heizungstausch selbst läuft über die KfW (Zuschuss 458). Die BAFA fördert die Effizienzeinzelmaßnahmen drumherum mit 15 bis 20 %: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz sowie die Heizungsoptimierung wie den hydraulischen Abgleich nach GModG oder den Pumpentausch an Bestandsheizungen. Wer Heizung und Gebäudehülle gemeinsam anpackt, kombiniert beide Töpfe; der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hebt die BAFA-Sätze zusätzlich um 5 %. Heizungsoptimierung bestehender Heizungen bleibt ebenfalls BAFA-förderfähig.
Wie lange dauert das Verfahren?
Mit vollständiger Bestätigung zum Antrag kommt die KfW-Zusage häufig innerhalb weniger Tage bis Wochen. Danach haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Der Engpass ist eher der Fachbetriebstermin: Zwischen Auftrag und eingebauter Wärmepumpe liegen je nach Region 2 bis 5 Monate. Die Auszahlung folgt nach Einreichung der Durchführungsbestätigung, typisch 4 bis 8 Wochen später. Wichtig für die Liquidität: Sie gehen mit der Schlussrechnung in Vorleistung.
Kombinationsstrategie: Heizung, Hülle und Reihenfolge
Die maximale Gesamtförderung erhält, wer Maßnahmen klug aufteilt: Die Heizung läuft über die KfW (bis 80 % auf 28.000 €), Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung parallel über die BAFA-Einzelmaßnahmen (15 bis 20 % auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit innerhalb des Bewilligungszeitraums). Wer beides plant, startet sinnvollerweise mit dem individuellen Sanierungsfahrplan: Er kostet nach Förderung wenige hundert €, hebt die BAFA-Sätze um 5 % und liefert die technische Reihenfolge gleich mit. Bei knapper Liquidität ist es häufig sinnvoll die Heizung zuerst zu modernisieren, sie bringt pro investiertem Euro die größte Betriebskostensenkung und den höchsten Fördersatz.
Zusätzlich lässt sich die Förderung optimieren, wenn man über Jahresgrenzen hinaus plant: Die BAFA-Obergrenze von 60.000 € förderfähigen Kosten gilt pro Kalenderjahr. Beim Heizungstausch dagegen zählt der Maßnahmenbeginn; hier bringt Warten keine neuen Töpfe, wohl aber das Risiko schlechterer Konditionen.
Checkliste: Bereit für den Antrag?
- Alte Heizung dokumentiert: Foto vom Typenschild, Baujahr aus dem Schornsteinfegerprotokoll, das entscheidet über den Geschwindigkeitsbonus
- Einkommenscheck gemacht: Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen der relevanten Jahre unter 50.000 €, lohnt das Heraussuchen der Steuerbescheide doppelt. Bei mindestens einem minderjährigen Kind kann die Einkommensgrenze um 10.000 € steigen
- Zwei bis drei Fachbetriebsangebote eingeholt: Mit Heizlastberechnung und ausgewiesener Bestätigung zum Antrag, nicht nur Pauschalpreise
- Aufschiebebedingung im Vertrag geprüft: Ein Satz entscheidet über fünfstellige Zuschüsse
- Nebenkosten mitgedacht: Tankentsorgung, Heizkörpertausch und Elektrik gehören in die förderfähige Rechnung. Nachträglich lassen sie sich nicht mehr anmelden
- Liquidität geplant: Zwischen Schlussrechnung und KfW-Auszahlung liegen Wochen. Der Puffer gehört ins Budget
Mit Vertragsabschluss darf erst nach Antragstellung begonnen werden
(Ausnahme: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung).
Wie stabil ist die Förderlandschaft?
Die Heizungsförderung hat seit 2020 mehrere Reformen durchlaufen, vom BAFA-Zuschuss über die BEG-Bündelung bis zum heutigen KfW-Programm 458 mit Bonuslogik.
Konstant geblieben ist: Der Staat fördert den Wechsel zu erneuerbarer Wärme durchgehend mit den höchsten Sätzen im Gebäudebereich, und reine Fossillösungen sind seit 2022 endgültig raus. Für die Planung heißt das: Wer die Voraussetzungen heute erfüllt, sichert sich die Konditionen mit der Antragstellung und sollte politische Debatten über künftige Fördersätze nicht zum Abwarten nutzen. Bereits bewilligte Förderzusagen bleiben nach den zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Förderbedingungen bestehen.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Heiztechnik und der persönlichen Situation ab. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und der Einkommensbonus (10 bis 40 %). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21.07.2026 entfallen. Insgesamt sind maximal 80 % Zuschuss möglich, für selbstnutzende Eigentümer 70 %. Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Zwei Fristen sollten Sie im Blick behalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft am 31. Januar 2027 aus, und ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Wärmepumpen aus EU-Produktion sollen die 30 % Grundförderung behalten, außerhalb produzierte Geräte könnten auf 15 % fallen.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Selbstnutzer mit funktionierender Öl- oder alter Gasheizung erreichen mit Grund- und Geschwindigkeitsbonus 46 %, bei 28.000 € Kosten also 12.880 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus sind bis zu 80 % (22.400 €) möglich.
Bekommen Vermieter die Heizungsförderung?
Ja, die Grundförderung von 30 % gilt auch für Vermieter und Wohnungsunternehmen. Der Effizienzbonus ist seit 21.07.2026 entfallen. Geschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten. Umlegen dürfen Vermieter nur die um die Förderung gekürzten Kosten.
Wird die Förderung 2026 gekürzt?
Die Fördersätze wurden zum 21.07.2026 angepasst. Die aktuellen Konditionen gelten vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich die aktuellen Konditionen mit der Antragstellung; die Zusage gilt dann unabhängig von späteren Programmänderungen.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein, für dieselbe Maßnahme gilt entweder der KfW-Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber aufteilen: die Heizung über die KfW, die Dämmung über die BAFA oder die Steuer.
Was ist mit Förderung für Gasheizungen?
Reine Gasheizungen sind seit August 2022 aus der Förderung gestrichen. Auch “H2-ready”-Modelle erhalten ohne verbindlichen Wasserstoffnetzplan nichts. Die Alternativen und ihre Kosten vergleicht der Beitrag Was kostet eine neue Heizungsanlage? Was Betrieb und Austausch einer bestehenden Therme kosten, lesen Sie unter Gastherme Kosten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den KfW-Zuschuss: die Bestätigung zum Antrag des Fachbetriebs oder Energieberaters, den Liefer-/Leistungsvertrag mit Aufschiebebedingung und Ihre Identifikation im Kundenportal. Für den Geschwindigkeitsbonus zusätzlich den Nachweis der alten Heizung (Typenschild, Schornsteinfegerprotokoll), für den Einkommensbonus die Steuerbescheide der relevanten Jahre. Der Fachbetrieb kennt die Liste und liefert seine Teile routiniert zu.
Was passiert, wenn die Kosten am Ende höher ausfallen?
Der Zuschuss bleibt auf die bewilligte Summe und den 28.000-€-Deckel begrenzt. Mehrkosten tragen Sie allein. Umgekehrt sinkt die Auszahlung anteilig, wenn die Schlussrechnung niedriger ausfällt. Deshalb lohnt ein realistisch kalkuliertes Angebot inklusive absehbarer Nebenarbeiten wie Tankentsorgung oder Heizkörpertausch von Anfang an.
Gilt die Förderung auch für Ferienhäuser und Zweitwohnungen?
Die Grundförderung von 30 % ja, sofern das Gebäude dauerhaft beheizbar und als Wohngebäude genutzt ist. Geschwindigkeits- und Einkommensbonus sind dagegen an die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz gebunden. Bei gemischter Nutzung zählt der überwiegende Zweck. Im Zweifel klärt das die KfW vor Antragstellung verbindlich.





