Privat angemeldet kostet ein Raumpfleger 15 bis 25 € pro Stunde, über eine Reinigungsfirma werden 25 bis 45 € pro Stunde fällig. Für eine wöchentliche Reinigung von drei bis vier Stunden zahlen Sie damit rund 200 bis 400 € im Monat. Wer die Haushaltshilfe ordentlich anmeldet, holt sich über die Steuer bis zu 20 % der Kosten zurück und ist bei einem Unfall abgesichert. Dieser Ratgeber vergleicht die Stundenlöhne, erklärt die Anmeldung über die Minijob-Zentrale.
Was kostet eine Haushaltshilfe pro Stunde?
Der Stundenlohn hängt vor allem davon ab, ob Sie die Haushaltshilfe selbst anstellen oder eine Reinigungsfirma beauftragen. Eine privat angemeldete Reinigungskraft im Minijob kostet 15 bis 25 € pro Stunde, wobei der Betrag Lohn und pauschale Abgaben umfasst und Sie das Reinigungsmaterial stellen. Eine Firma berechnet 25 bis 45 € pro Stunde, liefert dafür aber Material, Geräte, Versicherungsschutz und bei Krankheit eine Vertretung. Die folgende Tabelle stellt beide Wege gegenüber.
| Beschäftigungsform | Stundenlohn | im Preis enthalten |
|---|---|---|
| Privat angemeldet (Minijob) | 15 bis 25 € | Lohn und Abgaben, Material stellen Sie |
| Über eine Reinigungsfirma | 25 bis 45 € | Material, Geräte, Versicherung, Vertretung |
Der Stundenlohn schwankt zusätzlich nach Region und Nachfrage. In Großstädten und Ballungsräumen liegen die Sätze am oberen Ende, auf dem Land eher darunter. Beauftragen Sie eine Firma nur für einzelne Sonderaufgaben wie die Fensterreinigung oder eine gründliche Grundreinigung, gelten oft höhere Sätze als bei einem laufenden Auftrag mit festem Turnus.
Warum Sie eine Haushaltshilfe anmelden sollten
Eine nicht angemeldete Haushaltshilfe für 12 oder 13 € bar auf die Hand wirkt zunächst günstig, kommt Sie im Schadensfall aber teuer zu stehen. Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, und zwar auf beiden Seiten. Der entscheidende Punkt ist jedoch die Haftung: Stürzt eine schwarz beschäftigte Reinigungskraft in Ihrem Haushalt von der Leiter, gelten Sie als Arbeitgeber und haften unter Umständen persönlich für Behandlungs- und Folgekosten. Eine angemeldete Kraft ist dagegen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Hinzu kommt der finanzielle Nachteil: Nur bei einer angemeldeten Beschäftigung mit Rechnung oder Haushaltsscheck erkennt das Finanzamt die Kosten an und Sie erhalten den Steuerbonus. Rechnet man diese Ersparnis gegen, ist die legale Variante oft kaum teurer als die Schwarzarbeit, aber ohne das Risiko. Die Anmeldung ist zudem in wenigen Minuten erledigt.
So melden Sie eine Haushaltshilfe an
Für eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis nutzen Sie das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Sie melden die Kraft online oder per Formular an und geben den monatlichen Verdienst an, solange dieser unter der geltenden Minijob-Grenze bleibt. Die Minijob-Zentrale berechnet daraufhin die pauschalen Abgaben, die im Haushaltsscheckverfahren mit rund 15 % des Lohns niedriger liegen als bei gewerblichen Minijobs. Darin ist die gesetzliche Unfallversicherung bereits enthalten. Die Beiträge werden zweimal im Jahr per Lastschrift eingezogen.
Der Ablauf in Kürze:
- Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale per Haushaltsscheck anmelden
- Monatlichen Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze festlegen
- Lohn per Überweisung zahlen, damit ein Nachweis für das Finanzamt vorliegt
- Pauschale Abgaben von rund 15 % über die halbjährliche Lastschrift begleichen
- Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale für die Steuererklärung aufbewahren
So viel holen Sie über die Steuer zurück
Die Kosten für eine Haushaltshilfe zählen zu den haushaltsnahen Aufwendungen nach §35a EStG. Sie ziehen 20 % der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Wie hoch der jährliche Höchstbetrag ist, hängt von der Beschäftigungsform ab.
| Beschäftigungsform | Abzug von der Steuerschuld | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Minijob über Haushaltsscheck | 20 % der Kosten | 510 € |
| Reinigungsfirma oder sozialversicherungspflichtige Anstellung | 20 % der Kosten | 4.000 € |
Ein Beispiel: Beschäftigen Sie eine Reinigungskraft im Minijob für 200 € im Monat, zahlen Sie 2.400 € im Jahr. Davon erstattet das Finanzamt 20 %, also 480 €, und bleibt damit knapp unter dem Höchstbetrag von 510 €. Beauftragen Sie stattdessen eine Firma und zahlen 2.000 € Arbeitskosten im Jahr, holen Sie ebenfalls 400 € zurück, hier ist der Deckel mit 4.000 € aber weit höher. Voraussetzung ist in beiden Fällen die unbare Zahlung; für Barzahlungen gibt es keinen Bonus.
Wie viele Stunden braucht welche Wohnung?
Der genaue Bedarf hängt vom Sauberkeitsanspruch, der Zahl der Bewohner und der Ausstattung ab. Ein Haushalt mit Kindern oder Haustieren braucht mehr Zeit als ein aufgeräumter Singlehaushalt.
| Wohnungsgröße | Dauer pro Einsatz | üblicher Turnus |
|---|---|---|
| 1 bis 2 Zimmer, bis 60 m² | 2 bis 3 Stunden | alle 1 bis 2 Wochen |
| 3 bis 4 Zimmer, 60 bis 100 m² | 3 bis 4 Stunden | wöchentlich |
| Haus ab 100 m² | 4 bis 6 Stunden | wöchentlich |
Raumpfleger privat anstellen oder Reinigungsfirma beauftragen?
Die privat angestellte Kraft ist günstiger und persönlicher. Die Firma kostet mehr, nimmt Ihnen dafür Organisation, Versicherung und Ausfallrisiko ab. Diese Punkte helfen bei der Entscheidung:
- Kosten: Der Stundenlohn der privaten Kraft ist niedriger als der Firmensatz
- Aufwand: Bei der Anstellung übernehmen Sie Anmeldung, Lohnzahlung und Abgaben selbst
- Ausfallsicherheit: Wird die private Kraft krank, stehen Sie ohne Ersatz da, die Firma stellt eine Vertretung
- Kontinuität: Bei einer festen Kraft kommt immer dieselbe Person, bei der Firma wechselt das Personal häufiger
- Haftung: Ein seriöser Betrieb ist gegen Schäden am Hausrat versichert
Für den regelmäßigen Grundbedarf im Privathaushalt ist die angemeldete Kraft meist die günstigste Lösung. Sobald Ausfallsicherheit, ein fester Reinigungsstandard oder ein Schadensersatzanspruch wichtig werden, spielt die Firma ihre Stärken aus. Einen Überblick über Leistungen und Preise der Branche gibt der Ratgeber zur professionellen Gebäudereinigung. Steht ein Umzug an, hilft der Beitrag zu den Kosten der Endreinigung weiter. In einem Mehrfamilienhaus lässt sich die Haushaltshilfe zudem gut mit der Treppenhausreinigung kombinieren.
Woran Sie eine zuverlässige Reinigungskraft erkennen
Weil Sie einer Haushaltshilfe Zutritt zu Ihrer Wohnung und oft einen Schlüssel geben, zählen Vertrauen und Zuverlässigkeit ebenso wie ein sauberes Ergebnis. Nehmen Sie sich vor der ersten Beauftragung Zeit für ein persönliches Kennenlernen und eine Probestunde. An diesen Punkten erkennen Sie eine gute Kraft oder einen seriösen Betrieb:
- Klare Absprache, welche Räume und Aufgaben in welchem Turnus erledigt werden
- Bereitschaft zur ordentlichen Anmeldung und zur Zahlung per Überweisung
- Pünktlichkeit und eine verlässliche Ankündigung bei Verhinderung
- Positive Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder gute Bewertungen im Profil
- Sorgsamer Umgang mit Ihren Möbeln, Böden und empfindlichen Oberflächen
Vereinbaren Sie zu Beginn eine Probephase von einigen Wochen. In dieser Zeit zeigt sich, ob Tempo, Gründlichkeit und Verlässlichkeit zu Ihren Erwartungen passen, bevor Sie die Zusammenarbeit dauerhaft festlegen.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Haushaltshilfe
Was kostet eine hauswirtschaftliche Kraft pro Stunde?
Privat angemeldet zahlen Sie 15 bis 25 € pro Stunde, über eine Reinigungsfirma 25 bis 45 €. In Großstädten liegen die Sätze am oberen Ende. Bei der privaten Anstellung ist das Material nicht enthalten, bei der Firma dagegen inklusive Geräten und Versicherung.
Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?
Ja. Eine regelmäßige Haushaltshilfe müssen Sie über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale anmelden. Nur dann sind Sie bei einem Unfall abgesichert und erhalten den Steuerbonus. Eine nicht angemeldete Beschäftigung gilt als Schwarzarbeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie viel bleibt nach dem Steuerbonus übrig?
Sie ziehen 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld ab, bei einem Minijob bis zu 510 €, bei Firma oder sozialversicherungspflichtiger Anstellung bis zu 4.000 € im Jahr. Bei 2.400 € Jahreskosten für eine Minijob-Kraft erstattet das Finanzamt so 480 €. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung.
Wie viele Stunden braucht eine 80-m²-Wohnung?
Für eine Wohnung mit rund 80 m² sollten Sie drei bis vier Stunden pro Einsatz einplanen, meist im wöchentlichen Turnus. Haushalte mit Kindern oder Haustieren brauchen etwas mehr Zeit.
Wer haftet, wenn die Putzkraft etwas beschädigt?
Beauftragen Sie eine Firma, haftet der Betrieb über seine Betriebshaftpflicht für Schäden am Hausrat. Bei einer privat angestellten Kraft greift je nach Fall Ihre Privathaftpflicht oder die der Kraft. Klären Sie den Versicherungsschutz vor Beginn, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Was ist günstiger, Reinigungskraft oder Reinigungsfirma?
Die privat angemeldete Kraft ist beim reinen Stundenlohn günstiger. Rechnet man Material, Versicherung und Ausfallsicherheit dazu, verringert sich der Abstand zur Firma. Für den festen Grundbedarf ist die private Anstellung von Vorteil, für hohe Ansprüche an Standard und Ausfallschutz die Firma.





