Zwischen 20 und 40 € pro Reinigungsdurchgang kostet die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus. Bei der üblichen wöchentlichen Reinigung ergeben sich daraus 85 bis 195 € im Monat, je nach Größe des Hauses. Der genaue Preis hängt von der Zahl der Etagen, den Wohneinheiten und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. In diesem Ratgeber lesen Sie, welche Arbeiten zum Leistungskatalog gehören, wie die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden und wann sich eine Reinigungsfirma gegenüber der Kehrwoche rechnet.
Die Kosten pro Reinigungsdurchgang im Überblick
Für ein kleines Mehrfamilienhaus mit zwei bis drei Etagen zahlen Sie 20 bis 25 € pro Durchgang, für größere Objekte mit sechs Etagen oder zwei Aufgängen bis zu 45 €. Entscheidend sind die zu reinigende Fläche, der Verschmutzungsgrad und die Anfahrt. Die folgende Tabelle zeigt übliche Preisspannen bei wöchentlicher Reinigung.
| Objektgröße | Preis pro Durchgang | Kosten pro Monat (wöchentlich) |
|---|---|---|
| 2 bis 3 Etagen, bis 6 Wohnungen | 20 bis 25 € | 85 bis 110 € |
| 4 bis 5 Etagen, 7 bis 10 Wohnungen | 25 bis 35 € | 110 bis 150 € |
| 6 und mehr Etagen oder 2 Aufgänge | 35 bis 45 € | 150 bis 195 € |
Lassen Sie nur alle zwei Wochen reinigen, halbieren sich die Monatskosten annähernd. Vorsicht bei Angeboten, die mit 1,50 bis 3 € pro Stufe oder Etage kalkulieren: Solche Modelle klingen günstig, lassen sich aber kaum vergleichen, weil jedes Haus anders geschnitten ist. Rechnen Sie jedes Angebot deshalb auf den Preis pro Einsatz und pro Monat um. Manche Betriebe rechnen alternativ nach Zeit ab; eine Reinigungsfirma berechnet dann 25 bis 45 € pro Stunde inklusive Material und Anfahrt.
Welche Leistungen gehören zur Treppenhausreinigung?
Zum Standardumfang gehören das Fegen und feuchte Wischen aller Stufen und Podeste sowie die Reinigung der Handläufe. Ein seriöses Angebot führt jede Position einzeln auf, damit Sie den Umfang prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen können. Üblich sind diese Arbeiten:
- Treppenstufen, Podeste und Hausflure fegen und feucht wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Briefkastenanlage, Klingelschilder und Türgriffe reinigen
- Hauseingangstür und Glasflächen im Eingangsbereich säubern
- Fensterbänke, Lichtschalter und Heizkörper abstauben
- Spinnweben entfernen sowie Aufzug und Kellerabgang nach Vereinbarung reinigen
Die Innenseiten der Treppenhausfenster berechnen viele Betriebe gesondert; die üblichen Sätze dafür finden Sie im Ratgeber zu den Kosten der Fensterreinigung. Auch eine jährliche Grundreinigung mit Maschineneinsatz auf stark beanspruchten Böden wird separat angeboten und berechnet.
Wie werden die Kosten auf die Mieter umgelegt?
Die Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Der Vermieter verteilt die Jahreskosten dann über die Betriebskostenabrechnung, nach Wohnfläche. Dabei gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter darf keinen überteuerten Vertrag abschließen und muss die Kosten auf Nachfrage mit Belegen nachweisen können. Übernimmt ein Hausmeisterservice die Reinigung zusammen mit anderen Aufgaben, muss die Rechnung die Reinigungsleistung getrennt ausweisen, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt. In der Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über die Vergabe, und die Kosten fließen in das Hausgeld ein.
Wann lohnt sich die Firma statt des Selbstputzens?
Eine Reinigungsfirma lohnt sich, sobald die Kehrwoche regelmäßig für Streit sorgt oder die Qualität stark schwankt. In kleinen Häusern mit eingespielter Hausgemeinschaft funktioniert die gewöhnliche Regelung, bei der die Parteien abwechselnd putzen, oft jahrelang gut und kostet nichts. Sie hat aber Schwächen: Ältere oder beruflich stark eingespannte Bewohner können die Arbeit kaum leisten, bei Mieterwechseln bricht die Ordnung schnell zusammen, und die Ergebnisse fallen selten einheitlich aus. Ab etwa sechs bis acht Wohneinheiten rechnet sich der externe Dienst fast immer, weil die Kosten pro Wohnung nur wenige Euro im Monat betragen und der Hausfrieden profitiert.
Eine privat angestellte Reinigungskraft ist die Zwischenlösung für kleinere Häuser. Welche Löhne üblich sind und wie die Anmeldung funktioniert, lesen Sie im Beitrag zu den Kosten einer Putzfrau. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum professioneller Betriebe gibt der Ratgeber zur professionellen Gebäudereinigung.
So wechseln Sie den Anbieter oder holen neue Angebote ein
Der Wechsel beginnt mit einem Blick in den laufenden Vertrag: Übliche Kündigungsfristen liegen bei ein bis drei Monaten zum Monatsende. Holen Sie anschließend mindestens drei Angebote mit identischem Leistungsverzeichnis ein, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Achten Sie auf einen Reinigungsplan im Treppenhaus, auf dem jede Reinigung mit Datum und Unterschrift quittiert wird, und vereinbaren Sie für den Anfang eine Probephase von drei bis sechs Monaten. Viele Gebäudereiniger übernehmen neben Wohnhäusern auch die Büroreinigung und machen Kombiangebote, wenn Sie mehrere Objekte betreuen lassen.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Üblich ist eine wöchentliche Reinigung. In stark frequentierten Häusern oder in der nassen Jahreszeit kann der Eingangsbereich einen zweiten Durchgang pro Woche vertragen, während die oberen Etagen mit einer Reinigung alle zwei Wochen auskommen. Viele Verträge kombinieren beides, um die Kosten im Rahmen zu halten.
Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat?
Bei wöchentlicher Reinigung liegen die Kosten je nach Hausgröße bei 85 bis 195 € im Monat. Umgerechnet auf acht Wohneinheiten sind das etwa 11 bis 25 € pro Wohnung. Wird nur alle zwei Wochen gereinigt, halbiert sich der Betrag annähernd, allerdings sinkt dann auch das Sauberkeitsniveau.
Dürfen die Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart und die Gebäudereinigung dort erfasst ist. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln und die Kosten auf Verlangen belegen. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag, trägt der Eigentümer die Kosten der Reinigung selbst.
Warum sollten Sie Preismodelle pro Stufe meiden?
Abrechnungen nach Stufen oder Etagen wirken transparent, machen Angebote aber schwer vergleichbar, weil Stufenzahl, Podestgrößen und Flurflächen in jedem Haus anders ausfallen. Aussagekräftig ist nur der Gesamtpreis pro Einsatz und pro Monat bei einem klar definierten Leistungskatalog. Lassen Sie sich Stufenpreise deshalb immer umrechnen.
Können Mieter zum Reinigen verpflichtet werden?
Nur wenn der Mietvertrag die Reinigungspflicht ausdrücklich auf die Mieter überträgt. Steht dort nichts, ist die Reinigung Sache des Vermieters. Beauftragt dieser stattdessen eine Firma, dürfen die Kosten bei vereinbarter Umlage über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien verteilt werden.





