Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 50 € pro Stunde oder wird als feste Monatspauschale für ein Objekt abgerechnet. Für die laufende Betreuung eines kleinen Mehrfamilienhauses zahlen Sie meist 150 bis 350 € im Monat, größere Wohnanlagen entsprechend mehr. Der Preis richtet sich nach dem Leistungsumfang, der Objektgröße und der Frage, ob es um einmalige Aufgaben oder eine dauerhafte Betreuung geht. Dieser Ratgeber zeigt, wie Stundensatz und Pauschale zusammenhängen, welche Arbeiten dazugehören und welche Kosten Sie auf die Mieter umlegen dürfen.
Was kostet ein Hausmeisterservice pro Stunde und pro Monat?
Für einzelne Aufträge und Kleinreparaturen rechnen die meisten Anbieter nach Stunden ab, für die laufende Objektbetreuung nach einer festen Monatspauschale. Die Pauschale ist günstiger pro Einsatz, rechnet sich aber nur bei regelmäßigem Bedarf. Hinzu kommen je nach Anbieter eine Anfahrtspauschale und die Kosten für Material oder Streugut. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Spannen.
| Abrechnungsart | Preis | geeignet für |
|---|---|---|
| Stundensatz | 25 bis 50 € pro Stunde | einzelne Aufträge, Kleinreparaturen |
| Monatspauschale, kleines Objekt | 150 bis 350 € pro Monat | laufende Betreuung bis rund 10 Einheiten |
| Monatspauschale, größeres Objekt | ab 350 € pro Monat | Wohnanlagen mit vielen Einheiten |
Der Stundensatz schwankt nach Region und Qualifikation. Ein Betrieb, der auch anspruchsvollere technische Arbeiten übernimmt, liegt am oberen Ende, ein Service für einfache Hilfstätigkeiten darunter. Vereinbaren Sie eine Pauschale, sollte das Angebot genau auflisten, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert nach Stunden berechnet werden.
Welche Leistungen übernimmt ein Hausmeisterservice?
Ein Hausmeisterservice bündelt die wiederkehrenden Aufgaben rund um ein Gebäude und sein Grundstück. Der genaue Umfang wird im Vertrag festgelegt und lässt sich frei zusammenstellen. Anbei die gängisten Leistungsbereiche.
| Leistungsbereich | Gängige Aufgaben |
|---|---|
| Kleinreparaturen | Leuchtmittel tauschen, Schlösser gängig machen, Silikonfugen erneuern |
| Winterdienst | Gehwege räumen und streuen bei Schnee und Glätte |
| Gartenpflege | Rasen mähen, Hecken schneiden, Außenanlagen pflegen |
| Reinigung | Treppenhaus, Hof und Außenflächen sauber halten |
Jeder dieser Bereiche lässt sich auch einzeln beauftragen, und für die laufenden Kosten gibt es eigene Ratgeber. Die Sätze für den Winterdienst hängen von der Fläche und der Zahl der Einsätze ab, die Kosten für das Rasenmähen von der Gartengröße. Übernimmt der Service die Treppenhausreinigung gleich mit, muss die Rechnung diese Position getrennt ausweisen, damit die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar bleibt. Fällt bei einem Mieterwechsel eine Kellerentrümpelung an, finden Sie die Preise im Ratgeber zu den Kosten der Entrümpelung.
Was darf ein Hausmeister und was nicht?
Ein Hausmeisterservice erledigt kleine, ungefährliche Arbeiten, für die keine besondere Zulassung nötig ist. Dazu zählen der Austausch von Leuchtmitteln, das Nachziehen von Schrauben, kleinere Malerarbeiten oder das Abdichten von Fugen. Sobald es um sicherheitsrelevante Technik geht, endet die Zuständigkeit. Arbeiten an der festen Elektroinstallation, an Gasleitungen oder an der Heizungsanlage dürfen nur zugelassene Fachbetriebe ausführen. Ein seriöser Hausmeisterservice erkennt diese Grenze und beauftragt oder empfiehlt für solche Aufgaben einen Fachhandwerker, statt selbst Hand anzulegen.
Diese Abgrenzung ist nicht nur eine Frage der Haftung, sondern auch des Versicherungsschutzes. Wird eine elektrische oder gastechnische Arbeit unsachgemäß von einem nicht qualifizierten Dienstleister ausgeführt und entsteht ein Schaden, kann der Versicherungsschutz entfallen. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, welche Arbeiten der Service selbst übernimmt und welche er an Fachbetriebe weitergibt.
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Die Kosten für den Hausmeister sind grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht und die Leistungen laufend anfallen. Umlagefähig sind wiederkehrende Tätigkeiten wie Gartenpflege, Winterdienst und die Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen sowie Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben, denn diese trägt der Eigentümer. Übernimmt der Service beides, muss die Rechnung die Anteile trennen. Der Vermieter darf zudem nur wirtschaftlich handeln und keinen überteuerten Vertrag auf die Mieter abwälzen.
Beauftragen Sie den Hausmeisterservice dagegen für Ihren eigenen Haushalt, etwa in einem Einfamilienhaus, zählen die haushaltsnahen Anteile zu den absetzbaren Leistungen nach §35a EStG. Sie ziehen 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten von der Steuerschuld ab, für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € und für reine Handwerkerleistungen bis zu 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung gegen Rechnung.
Externer Service oder fest angestellter Hausmeister?
Ein externer Hausmeisterservice rechnet nach Stunden oder Pauschale ab und bringt Personal, Geräte und Versicherung mit. Ein fest angestellter Hausmeister rentiert sich erst bei großen Wohnanlagen mit dauerhaft hohem Bedarf, denn als Arbeitgeber tragen Sie Lohn, Sozialabgaben, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für die meisten Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser ist der externe Service flexibler: Sie zahlen nur für die tatsächlich vereinbarten Leistungen, und bei Ausfall stellt der Betrieb selbst eine Vertretung. Ein weiterer Vorteil ist die klare Abgrenzung im Vertrag, die festhält, welche Arbeiten der Service abdeckt und welche gesondert berechnet werden.
Hausmeisterservice für Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentümergemeinschaft
Der passende Vertrag hängt von der Objektart ab. Für ein Einfamilienhaus reicht meist eine stundenweise Beauftragung für einzelne Aufgaben, etwa die Gartenpflege im Sommer und den Winterdienst in der kalten Jahreszeit. Im Mehrfamilienhaus macht eine feste Monatspauschale Sinn, weil regelmäßig Reinigung, Grünpflege und Kleinreparaturen zusammenkommen. In der Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über die Vergabe, und die Kosten fließen über das Hausgeld in die Jahresabrechnung ein. In allen Fällen sollte der Vertrag den Leistungskatalog, die Häufigkeit und die Vertretung bei Ausfall regeln. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum professioneller Betriebe gibt der Ratgeber zur professionellen Gebäudereinigung.
So vergleichen Sie Angebote richtig
Vergleichbar werden Angebote nur, wenn ihnen dasselbe Leistungsverzeichnis zugrunde liegt. Holen Sie deshalb mindestens drei Angebote mit identischem Umfang ein und achten Sie auf diese Punkte:
- Ist im Angebot genau aufgeführt, welche Leistungen die Pauschale abdeckt?
- Welche Arbeiten werden gesondert nach Stunden abgerechnet?
- Sind Anfahrt, Material und Streugut enthalten oder kommen sie oben drauf?
- Besteht eine Betriebshaftpflicht für Schäden am Objekt?
- Wie ist der Winterdienst geregelt, gerade bei nächtlichem oder frühem Schneefall?
- Gibt es Referenzen oder Bewertungen aus vergleichbaren Objekten?
Vereinbaren Sie für den Anfang eine überschaubare Vertragslaufzeit und eine faire Kündigungsfrist, damit Sie den Anbieter bei anhaltend schlechter Qualität wechseln können. Eine Probezeit von einigen Monaten zeigt schnell, ob Zuverlässigkeit und Ergebnis stimmen.
Häufige Fragen zum Hausmeisterservice
Was kostet ein Hausmeisterservice pro Stunde?
Der Stundensatz liegt bei 25 bis 50 €, je nach Region und Qualifikation. Einfache Hilfstätigkeiten sind günstiger, anspruchsvollere technische Arbeiten teurer. Hinzu kommen oft eine Anfahrtspauschale sowie die Kosten für Material und Streugut, die Sie sich vorab schriftlich bestätigen lassen sollten.
Was kostet die Objektbetreuung pro Monat?
Für ein kleines Mehrfamilienhaus mit bis zu zehn Einheiten liegen die Monatspauschalen bei 150 bis 350 €, größere Wohnanlagen kosten mehr. Der Preis hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab, also davon, ob nur Reinigung oder auch Gartenpflege, Winterdienst und Kleinreparaturen enthalten sind.
Darf der Hausmeister Elektro- und Gasarbeiten ausführen?
Nein. Arbeiten an der festen Elektroinstallation, an Gasleitungen und an der Heizung sind zugelassenen Fachbetrieben vorbehalten. Ein Hausmeisterservice übernimmt nur ungefährliche Kleinarbeiten und gibt sicherheitsrelevante Aufgaben an einen Fachhandwerker weiter. Andernfalls drohen Haftungs- und Versicherungsprobleme.
Sind Hausmeisterkosten steuerlich absetzbar?
Für den eigenen Haushalt ja. Die haushaltsnahen Anteile sind mit 20 % der Arbeitskosten absetzbar, bis zu 4.000 € im Jahr, reine Handwerkerleistungen bis zu 1.200 €. Als Vermieter legen Sie die umlagefähigen Betriebskosten stattdessen auf die Mieter um. Voraussetzung ist jeweils eine Rechnung mit Zahlung per Überweisung.
Welche Hausmeisterkosten sind auf Mieter umlegbar?
Umlagefähig sind laufende Tätigkeiten wie Gartenpflege, Winterdienst und die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Reparaturen sowie Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben trägt der Eigentümer und darf sie nicht umlegen. Übernimmt der Service beides, muss die Rechnung die Anteile getrennt ausweisen.





