Was gilt bei der Probezeit?

Probezeit – Wichtige Infos zur Probezeit neuer Mitarbeiter

Letzte Aktualisierung am 20. Dezember 2019 von Mika Lehmann

Neue Mitarbeiter beginnen ihr Beschäftigungsverhältnis im Betrieb in der Regel zunächst mit einer Probezeit. Das gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Möglichkeit zu testen, ob der neue Mitarbeiter zum Betrieb passt. Was gilt aber rechtlich bei der gesetzlichen Probezeit? 

Wozu dient die Probezeit?

Grundsätzlich dient die Probezeit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zur Orientierung. So kann herausgefunden werden, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist. Der Arbeitnehmer kann die Kenntnisse und die Leistungsfähigkeit des neuen Mitarbeiters kennenlernen und abschätzen, während der Arbeitnehmer sich ein Bild von den Arbeitsbedingungen machen kann. Sollte sich in der Probezeit zeigen, dass eine dauerhafte Beschäftigung von einer der beiden Seiten aus nicht gewünscht ist, kann das Arbeitsverhältnis so relativ kurzfristig und einfach beendet werden. 

Eine Probezeit gilt nur dann, wenn sie auch im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dementsprechend geht nicht jedes neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit einher. 

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit wird entweder im Arbeitsvertrag festgelegt oder durch den für die Branche geltenden Tarifvertrag geregelt. Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die maximale Dauer der Probezeit bei sechs Monaten liegen – Längere Probezeit sind nicht zulässig. Die Probezeit kann aber durchaus kürzer ausfallen und beispielsweise nur drei Monate betragen. Aber in einem solchen Fall kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern, sodass diese bis zu sechs Monate dauern kann. Die Probezeit verlängern kann der Arbeitgeber auch mithilfe eines sogenannten Aufhebungsvertrages, welche dem Arbeitnehmer eine weitere Möglichkeit bieten soll, sich mit der eigenen Leistung doch noch zu bewähren. 

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis schneller aufgelöst werden, da die gesetzliche Kündigungsfrist noch nicht gilt. So können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber innerhalb einer zweiwöchigen Frist kündigen – sofern das auch so im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Andere Kündigungsfristen während der Probezeit regeln die Tarifverträge. Wird während der Probezeit gekündigt, ist auch keine Angabe einer Begründung oder eines Kündigungsgrundes nötig. Jedoch darf die die Kündigung nicht aufgrund von Diskriminierung erfolgen. Eine fristlose Kündigung kann ebenfalls aus wichtigem Grund erfolgen. Den allgemeinen Kündigungsschutz erhalten Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern regulär nach sechs Monaten Beschäftigung. 

Zusätzlich gilt für einige Personengruppen ein Kündigungsschutz, dazu zählen beispielsweise Schwangere oder Schwerbehinderte. Im Fall einer Schwangerschaft, die innerhalb der Probezeit beginnt, darf die Arbeitnehmerin laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) ebenfalls nicht gekündigt werden. 

Probezeit: Kann man Urlaub nehmen?

Während der Probezeit besteht kein Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub, dieser gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten besteht. Der Urlaubsanspruch wird während der Probezeit jedoch theoretisch angesammelt, kann allerdings nur anteilig genommen werden. Dementsprechend ist es auch während der Probezeit möglich ein paar Tage Urlaub zu nehmen, verweigert werden darf das nur aus dringenden betrieblichen Gründen, im Krankheitsfall oder aufgrund von Urlaub von anderen Mitarbeitern. Resturlaub kann zum Ende des Jahres in das folgende Jahr übertragen werden.

Krankheit während der Probezeit

Im Krankheitsfall zahlt das Unternehmen dem Mitarbeiter bis zu sechs Wochen lang sein reguläres Gehalt weiter – das gilt auch in der Probezeit, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit vier Wochen besteht. Wird der Arbeitnehmer bereits vor Vollendung dieser vier Wochen krank, zahlt die gesetzliche Krankenkasse diesem Krankengeld. Eine Kündigung in der Probezeit entbindet den Betrieb jedoch nicht von seinen Verpflichtungen. 

Probezeit in der Ausbildung

Auch eine Ausbildung beginnt regulär mit einer Probezeit. Allerdings gelten hier anderen Fristen, so muss diese mindestens einen Monat betragen und kann maximal sechs Monate lang dauern. Hier gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, allerdings können minderjährige Auszubildende nur mit der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich ebenfalls an den gesetzlichen Vertreter.

Bildquelle: Kana Design Image/stock.adobe.com

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