Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann
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Winter und Schnee sehen Gebäudeeigentümer ungern, denn durch die Räumpflicht muss man Grundstücke und die Wege vor ihnen zwischen 7 und 20 Uhr frei von Schnee und Glätte halten. Erledigt man das nicht, haftet man für Unfälle und auch eine Versicherung schützt nicht mehr. Aus diesem Grund lohnt es sich, für die Schneeräumung und das Streuen einen professionellen Winterdienst zu nutzen und Preise zu vergleichen.
- Winterdienst-Preise
- Wer muss sich um den Winterdienst kümmern – Vermieter oder Mieter?
- Lohnt sich ein professioneller Winterdienst?
- Kann man die Kosten für den Winterdienst von der Steuer absetzen?
- Welches Streugut eignet sich im Winter am besten?
- Wie und wann muss man streuen?
- Schnee richtig lagern
- Was passiert, wenn kein Winterdienst gemacht wird?
Posten | Land und Kleinstädte | Großstädte |
---|---|---|
Handräumung | 1,75 | 7 |
Maschinenräumung | 1,25 | 4,50 |
Streugut | 0,35 | 0,35 |
Winterdienst-Preise
Für die Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Manche Unternehmen rechnen nach Quadratmetern und pro Einsatz ab. Andere Betriebe machen jedoch auch Pauschalangebote für die Monate November bis März oder kombinieren beides. Ob sich das lohnt, müssen Sie im Einzelfall nachrechnen, denn ein milder Winter kann dafür sorgen, dass man zu viel zahlt.
Materialkosten – Streugut
Das Streugut selbst ist wesentlich günstiger als die Arbeitskosten für Räumung und Streuen. Meistens handelt es sich um Splitt, der zwischen 20 und 50 Cent pro Quadratmeter kostet. Je mehr man davon gleichzeitig kauft, desto höhere Rabatte sind möglich. Firmen oder Vermieter mit vielen Gebäuden haben hier also einen kleinen Vorteil.
Arbeitskosten – Räumung und Streuen
Bei den Arbeitskosten spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: Die Art der Räumung und der Ort. Wird von Hand oder mit einer Maschine geräumt? Maschinenräumungen sind günstiger. Liegt das Grundstück eher ländlich oder in einer Großstadt? Generell kann man davon ausgehen, dass die Quadratmeterpreise in ländlichen Regionen eher niedriger sind und steigen je dichter besiedelt die Stadt ist. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge, denn die Flächen in Städten sind auch wesentlich kleiner.
Eine Pauschale von 80 bis 160 Euro pro Monat ist für private Kunden üblich. Für den ganzen Winter, also November bis März, zahlen Sie in diesem Fall also ungefähr 640 Euro. Teurer wird es für gewerbliche Auftraggeber mit großen Flächen, zum Beispiel Parkplätze. Hier kommen Sie schnell auf mehrere tausend Euro pro Monat.
Eine Bereitschaftspauschale ist auch üblich. Diese monatliche Pauschale von ungefähr 20 bis 60 Euro dient als Ausgleich dafür, dass Winterdienste oft sehr spontan bei vielen Kunden sein müssen, wenn es plötzlich schneit. Dazwischen kann es jedoch auch lange ruhig bleiben.
Zuschläge für Feiertage und Nacht
Winterdienst am Wochenende oder Feiertagen kann ungefähr 50 bis 75 Prozent teurer werden. Auch bei Arbeiten in der Nacht – also zwischen 20 und 5 Uhr – sollte man mit einem Zuschlag von 30 bis 40 Prozent rechnen.
Die hier genannten Preise dienen nur als Anhaltspunkt. Die wirklichen Kosten unterscheiden sich je nach Region und Betrieb. Um einen besseren Überblick zu bekommen, lohnt es sich, mit Blauarbeit Angebote von Winterdienst-Betrieben aus der Region einzuholen.
Wer muss sich um den Winterdienst kümmern – Vermieter oder Mieter?
Das wird im Mietvertrag geregelt. Ist es dort vorgeschrieben, müssen sich die Mieter abwechselnd darum kümmern. Sonst muss der Vermieter es selbst erledigen, einen Hausmeister oder einen anderen Betrieb für den Winterdienst beauftragen und kann den Preis über die Betriebskosten abrechnen. Im Mietvertrag sollte auch festgelegt sein, welche Mietpartei wann zuständig ist. So vermeidet man Streit zwischen Nachbarn.
Lohnt sich ein professioneller Winterdienst?
Das kommt vor allem darauf an, wie groß das Grundstück ist und wie viel man selbst erledigen kann und möchte. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Sichert man das Grundstück nicht und ein Unfall passiert durch Glätte oder eine Dachlawine, dann haften Sie und es kann teuer werden.
Gerade bei vielen oder größeren Flächen, zum Beispiel als Vermieter oder Hausverwaltung, kann man die Gehwege nicht mal eben nebenbei räumen. Man sollte sich dann sicher sein, dass der Winterdienst von einem professionellen Unternehmen erledigt wird und die Arbeit gewissenhaft ausgeführt wird. Aus diesem Grund sollte man auch nicht nur auf den Preis schauen. Extrem günstige Angebote helfen einem nicht, wenn die Arbeit nicht gründlich ausgeführt wird und ein Haftungsrisiko entsteht.
Kann man die Kosten für den Winterdienst von der Steuer absetzen?
Wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, können Sie die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Über die Steuererklärung lassen sich etwa 20 Prozent der Arbeitskosten für den Winterdienst von der Einkommensteuer absetzen. Insgesamt können Summen bis maximal 20.000 Euro anerkannt werden, im Jahr können also bis zu 4000 Euro eingespart werden. Zusätzlich lassen sich auch die Kosten für das Streugut von der Steuer absetzen.
Welches Streugut eignet sich im Winter am besten?
Am häufigsten werden Kies und Splitt eingesetzt. Man kann jedoch auch Sand oder Lavagranulat verwenden. Streusalz sollte man nicht mehr einsetzen, denn es gelangt beim Tauen in den Boden und schadet den Pflanzen und Tieren in der Umgebung. Aus diesem Grund ist es auch in vielen Kommunen verboten. Manche Städte machen jedoch Ausnahmen an besonders gefährlichen Stellen, zum Beispiel bei Eisregen.
Wie und wann muss man streuen?
Auf Gehwegen muss man so räumen und streuen, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Dafür reicht eine Breite von 1,20 Metern. Auf weniger genutzten Flächen – zum Beispiel einem Innenhof – reichen schmalere Wege aus, solange alle wichtigen Orte erreichbar sind. Glatte Flächen sollten immer gestreut werden, bevor man mit der Schneeräumung anfängt.
Erledigen muss man diese Arbeiten immer dann, wenn es geschneit hat oder ein Risiko für Glatteis entstanden ist. Die genauen Zeiten werden von der Kommune festgelegt, sie liegen aber in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr. Der Monat ist bei der Streupflicht egal. Sie gilt immer, wenn das Wetter es vorgibt.
Sobald der Winter sich dem Ende zuneigt und der Frühling vor der Tür steht, gibt es noch eine letzte Aufgabe für den Winterdienst zu erfüllen: Im Frühling muss das über den Winter gestreute Streugut wie Splitt oder Sand noch entfernt und entsorgt werden. Diese Aufgabe hat der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits als verpflichtend beurteilt.
Schnee richtig lagern
Ob professioneller Dienstleister oder nicht, der Schnee muss nach dem Räumen irgendwo hin. Sie sollten sich vorher Gedanken machen, welcher Ort sich am besten eignet. Er darf nicht die Sicht von Autofahrern versperren, Einfahrten, Straßen, Radwege oder Gullys blockieren.
Was passiert, wenn kein Winterdienst gemacht wird?
Missachtet man die Verkehrssicherungspflicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sind möglich. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass jemand auf dem Gehweg vor dem Grundstück oder darauf ausrutscht und sich verletzt. Diese Kosten und den Ärger sollte man sich und seinen Mitmenschen unbedingt sparen. Ein Schild mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ kann zwar die Schuld verringern, schützt jedoch nicht vor Bußgeldern.