Letzte Aktualisierung am 20. Oktober 2023 von Mika Lehmann
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Als Handwerker gehören Autofahrten zum Alltag und es entstehen Fahrtkosten. Darf man diese Fahrtkosten in Rechnung stellen? Und wie berechnet man sie überhaupt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Fahrtkosten im Handwerk, denn für die Berechnung der Fahrtkosten gibt es klare Regeln aber auch Spielräume.
Darf man die Fahrtkosten in Rechnung stellen?
Ja. Fahrtkosten sind eine Investition, die im Rahmen einer Dienstleistung nötig ist. Sie unterscheiden sich damit nicht von den Kosten für Material und der durchgeführten Arbeit.
Um die Fahrtkosten in Rechnung zu stellen, muss man die Kunden und Kundinnen aber vor Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten informieren. Die Fahrtkosten sollten schon auf dem Angebot aufgeführt werden. Das ist übrigens im Notfall auch am Telefon möglich, zum Beispiel bei kurzfristigen Reparaturen. Für die höchste Rechtssicherheit sollte man aber auch für diesen Fall Vordrucke vorbereiten und den Auftrag inklusive Fahrtkosten und Verzicht auf das Widerrufsrecht vor Ort schriftlich bestätigen lassen.
Formulierungsbeispiel für Angebot und Vertrag
“Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Fahrtkostenpauschale X Euro pro Termin. Für diesen Auftrag wird ein Termin benötigt.”
Fahrtkosten nach § 312a BGB (Absatz 2)
“Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus Artikel 246 Absatz 1 Nummer 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat. Die Sätze 1 und 2 sind weder auf außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge noch auf Fernabsatzverträge noch auf Verträge über Finanzdienstleistungen anzuwenden.”
Zusammensetzung der Fahrtkosten
Zur genauen Berechnung der Fahrtkosten pro Kilometer muss man sämtliche Ausgaben berücksichtigen, die mit Anfahrt und Rückfahrt zusammenhängen.
- Anschaffungskosten des Fahrzeugs
- Treibstoffverbrauch pro Kilometer
- Versicherung
- Wartung und Reparaturen
- Lohnkosten der Arbeiter während der Fahrzeit
Für die Fahrzeugkosten lohnt sich ein Blick in diese Tabelle des ADAC. Dort werden die Kosten pro gefahrenen Kilometer angegeben, die du auch in unserem Rechner oben verwenden kannst. Kosten von 50 bis 80 Cent pro Kilometer sind üblich.
Bei den Lohnkosten werden einfach die normalen Stundensätze der Arbeiter verwendet. Gerade bei unbekannten Strecken sollten Handwerker die Zeit im Angebot wegen möglichem Stau lieber etwas großzügiger schätzen. Falls es doch schneller geht, freuen sich die Auftraggeber über die günstigere Rechnung. Auch die Fahrtkosten der Azubis dürfen hier mit ihrem niedrigeren Stundensatz abgerechnet werden, wenn sie auch mitarbeiten.
Pauschale als Alternative
Da die einzelne genaue Berechnung der Kosten pro Auftrag und Kilometer kompliziert ist, verwenden viele Handwerker eine Pauschale. In diesem Fall kann man Anfahrtsstrecken nach Kilometern staffeln und Fahrzeiten und anteilige Fahrzeugkosten einberechnen. Man kann dafür zum Beispiel zwischen 5, 10, 20 und 30 Kilometern unterscheiden und Fahrzeugkosten und Fahrzeiten einkalkulieren.
Wichtig: Handwerker müssen sich entscheiden. Entweder sie nutzen eine genaue Berechnung oder eine Pauschale. Die Methoden dürfen nicht kombiniert werden. In beiden Fällen sollten Handwerker möglichst transparent mit der Berechnung sein. So entstehen keine Missverständnisse.
Wie berechnet man die Fahrtkosten bei mehreren Anfahrten?
Manchmal kann man nicht genau wissen, wie viele Anfahrten für einen Auftrag nötig sein werden. Dann sollte man im Angebot und beim Vertragsabschluss die Fahrtkosten pro Termin festhalten und die Ungewissheit klar kommunizieren. Die maximalen Kosten sollten immer transparent kommuniziert werden. Bei Fahrten zu verschiedenen Baustellen wird nur die Dauer und Strecke zur nächsten Baustelle in Rechnung gestellt.
Formulierungsbeispiel bei ungewisser Terminanzahl
“Für die Fahrtkosten zwischen Betrieb und Kunde berechnen wir gemäß unserer Fahrtkostenpauschale X Euro pro Termin. Für diesen Auftrag wird mindestens ein Termin benötigt, unter Umständen können aber auch zwei oder drei Termine nötig sein.”
Wichtig ist für die Rechnung am Ende auch der Grund für eine weitere Fahrt: Wenn ein Handwerker eigentlich nur eine Fahrt braucht, aber ein wichtiges Bauteil bei der ersten Fahrt vergisst, sollte er die zusätzliche Fahrt nicht in Rechnung stellen. Andersherum dürfen aber auch zusätzliche Fahrten abgerechnet werden, wenn das dem Auftraggeber vorher angekündigt wird und kein Verschulden des Handwerkers vorliegt.
Handwerker-Fahrtkosten in der Schweiz und Österreich
In der Schweiz darf die Anfahrt auch abgerechnet werden, aber das muss den Kunden nicht vorher mitgeteilt werden. Gesetzliche Vorgaben dazu gibt es kaum, daher sollten Auftraggeber am besten vorher genau nachfragen, was berechnet wird.
Auch in Österreich gibt es keine feste Regelung dazu, welche Preise akzeptabel sind. Falls der Handwerker nicht von selbst vor dem Auftrag etwas zu den Anfahrtskosten schreibt, sollte man lieber nachfragen.
Ich habe letzten Monat einen Monteur für die Reparatur meines Wasserhahnes im Bad bestellt , die Reparatur dauerte ca. 15 – 30 min.
auf der Rechnung stand pro Mitarbeiter 1,5 Std. + Azubi + Fahrkosten + Material. Ist das richtig das der Azubi mit auf die Rechnung gesetzt wird ? Denn ich bin der Meinung das der Ausbildungsbetrieb für seine Azubi bezahlen muss und nicht der Kunde.
Das kommt ganz darauf an, ob der Azubi an der Reparatur beteiligt war. Besonders Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr können bei Reparaturen auch mithelfen und dürfen auch auf der Rechnung stehen. Sie können in diesem Fall überprüfen, ob die Höhe der berechneten Arbeit angemessen war. Dabei können diese Richtwerte der Handwerkskammer Köln helfen.
…vielen Dank für ihre informative Antwort. Hatte einen ählichen Fall wie die Dame oben. Die HWK hat mir weiterhelfen könne.
Hey, ich wollte mich mal für die vielen nützlichen Informationen auf eurer Seite bedanken und habe auch mal eine andere Frage. In wieweit lassen sich die Kosten für eine Umzugsfirma von der Steuer absetzen? Ich nehme wohl nächstes Jahr einen Job an, der 200km weg ist und dementsprechend auch einen teuren Umzug mit sich bringt. Was kann man da wiederholen?
Freut uns sehr, das zu hören!
Je nach Art der Kosten lassen sie sich als Werbungs- oder sonstige Umzugskosten von der Steuer absetzen. Wie viel genau Sie zurückholen können hängt aber stark von den einzelnen Kostenarten ab und wir können es in diesem Kommentar leider nicht beantworten. Wir haben die Anregung aber aufgenommen und es wird auch noch von uns einen ausführlichen Artikel zu dem Thema geben!
Ich habe einen Techniker der Firma TKE herbestellt, weil unsere Liftanlage nicht mehr funktionierte. Der Techniker kam von seinem Wohnort, 2 km entfernt von unserem Haus. Arbeitszeit inklusive Anfahrt war 0,5 Std.
Für die Anfahrt wurden 153 € netto berechnet.
Selbst wenn eine Anfahrt von Mannheim aus zu berechnen gewesen wäre (was de facto nicht der Fall war), dann hätte der Techniker 49 km zurückgelegt. Kann ich etwas gegen eine solche Wucherrechnung tun?