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Symboldbild für Fahrtkosten: Ein Spielzeugauto, um das ein 50-Euro-Schein gewickelt wurde

Was darf ein Handwerker für die Anfahrt verlangen?

Lesedauer 3 Minuten

Handwerker dürfen für die Anfahrt grundsätzlich nur die tatsächlichen Aufwendungen verlangen, im Schnitt 0,30 bis 0,50 € pro Kilometer plus eine Anfahrtspauschale von 30 bis 80 €. Die rechtlichen Grenzen sind klar: Fahrtkosten müssen im Voraus vereinbart werden, dürfen nicht im Stundenlohn versteckt sein und müssen sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wir zeigen Ihnen, welche Beträge zulässig sind und wann Sie sich wehren können.

Zulässige Fahrtkosten im Überblick

PositionZulässiger BereichWas rechtlich gilt
Kilometerpauschale (pro km)0,30 bis 0,50 €Orientiert sich an steuerlicher Kilometerpauschale
Anfahrtspauschale (pauschal)30 bis 80 ۆblich bei kurzen Distanzen, deckt Anfahrt
Wegezeit (pro Stunde)50-80 % des StundenlohnsNur wenn schriftlich vereinbart
Reine FahrtzeitbezahlungNicht zulässigWenn nicht im Vorhinein vereinbart
Notdienstaufschlag50-150 %Bei Wochenende/Nacht zulässig

Die Anfahrtspauschale ist die häufigste Form. Sie deckt Hin- und Rückweg ab. Bei längeren Strecken wird eine Kilometerpauschale verwendet, oft kombiniert mit Anfahrtspauschale für Aufwand.

Wann sind Fahrtkosten zulässig?

  • Schriftliche Vereinbarung vor Auftragserteilung: Im Angebot oder Werkvertrag aufgelistet (Position “Anfahrt”, “Wegezeit”, “Kilometerpauschale”)
  • Transparenz über die Höhe: Konkrete Beträge müssen genannt sein, nicht “Anfahrt nach Aufwand”
  • Tatsächliche Aufwendungen: Bezug zu realen Kosten muss erkennbar sein (Distanz, Spritpreis)
  • Üblichkeit für die Branche: Was Handwerker üblicherweise verlangen ist meistens auch zulässig
  • Bei Festpreisaufträgen: Anfahrt ist im Festpreis enthalten, separater Posten nicht zulässig

Wann können Sie sich wehren?

  • Anfahrt war nicht im Angebot: Wenn auf Rechnung erstmals auftaucht, Streichung verlangen oder Rabatt verhandeln
  • Überteuerter Kilometerpreis: Über 0,60 € pro km ist meist nicht zulässig, außer es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor
  • Pauschale + Kilometer: Kombination möglich, aber muss schriftlich klar definiert sein
  • Fahrtkosten höher als 30 % des Auftrags: Bei kleinen Aufträgen oft als überzogen anzusehen
  • Mehrfachanfahrt für gleichen Auftrag: Wenn Handwerker Material vergessen hat und nochmal fährt, normalerweise nicht zu zahlen
  • Wegezeitentschädigung ohne Vereinbarung: Reine Fahrtzeitbezahlung erfordert klare schriftliche Zusage

Beispiele aus der Praxis

  • Klempner für WC-Reparatur (15 km Anfahrt): Anfahrtspauschale 60 € – zulässig, sie dokumentiert die Aufwendungen für Hin- und Rückweg. Die kompletten Preise zeigt der Beitrag Toilette tauschen
  • Heizungsmonteur (35 km Anfahrt): Kilometerpauschale 0,40 € x 70 km (hin + zurück) = 28 € plus Anfahrtspauschale 30 € = 58 € insgesamt
  • Dachdecker für Sturmschaden (50 km Anfahrt am Wochenende): Anfahrtspauschale 80 € plus Notdienstaufschlag 80 % = 144 €
  • Tischler 3 km Distanz für Türeneinbau: Pauschale 35 € wäre überzogen, üblich 15-25 €
  • Maler 80 km für Auftrag mit 4 Stunden Arbeit: Hin und Rück 160 km x 0,30 = 48 € plus Pauschale 50 € = 98 €

Was sagt das Gesetz zur Anfahrt?

Es gibt keine spezifische Regelung im BGB für Handwerkerfahrtkosten. Maßgeblich ist die Rechtsprechung zur “Üblichkeit” nach §632 BGB. Was für die Branche üblich ist, gilt als zulässig. Bei strittigen Beträgen entscheidet meist das Amtsgericht oder Landgericht.

  • BGB §632 (Vergütung): Wenn nichts vereinbart, gilt “übliche Vergütung”. Anfahrt fällt darunter, wenn branchenüblich
  • Wegezeitentschädigung im Baugewerbe: Tarifvertrag regelt Wegezeit für Bauarbeiter. Mehr unter Wegezeitentschädigung im Baugewerbe
  • Steuerliche Kilometerpauschale (§9 EStG): 0,30 € pro km gilt für Arbeitnehmer als Werbungskosten, ist aber gleichzeitig Richtwert für übliche Fahrtkostenerstattung
  • Verbraucherschutz: Bei B2C-Verträgen Aufschluss über alle Nebenkosten Pflicht (PAngV)

So vermeiden Sie Überraschungen bei der Rechnung

  • Angebot schriftlich anfordern: Mit allen Posten inklusive Fahrtkosten, vor Auftragserteilung lesen
  • Bei Reparaturen vorab fragen (wie Sie teure Überraschungen vermeiden, zeigt auch der Beitrag Kleine Reparatur, große Rechnung): “Welche Anfahrtskosten kommen dazu?” – die Antwort schriftlich bestätigen lassen
  • Mehrere Angebote vergleichen: Unterschiede bei Fahrtkosten zeigen Marktstandard
  • Lokale Handwerker bevorzugen: Bei kleinen Reparaturen lohnt der Betrieb aus dem Stadtteil oder Nachbarort – die Anfahrt bleibt minimal
  • Anfahrt im Festpreis verhandeln: “Festpreis inklusive Anfahrt” ausverhandeln, dann keine Überraschungen
  • Bei Notdienst Aufschlag prüfen: 50-150 % für Wochenende/Nacht zulässig, aber muss bei Beauftragung kommuniziert sein

Häufige Fragen zu Handwerkerfahrtkosten

Muss ich Fahrtkosten zahlen?

Wenn schriftlich im Angebot vereinbart: ja. Wenn überraschend auf der Rechnung: nein, Streichung verlangen. Übliche Beträge (30-80 € Pauschale, 0,30-0,50 €/km) sind in der Regel zulässig auch ohne explizite Erwähnung, wenn branchenüblich.

Was ist üblich pro Kilometer?

0,30 bis 0,50 € pro Kilometer. Untergrenze entspricht der steuerlichen Pauschale, Obergrenze deckt höhere Fahrzeugkosten oder Premium-Service. Bei spezialisierten Handwerkern (z.B. Smart-Home-Technikern) sind auch 0,60-0,80 € üblich.

Wann darf der Handwerker doppelt fahren?

Wenn Material vergessen oder defekt war, in der Regel nicht zu Ihren Lasten. Fordern Sie als Kunde dagegen selbst Material nach, gehen die Kosten der zweiten Anfahrt zu Ihren Lasten. Bei Mehrtagesaufträgen ist jede Anfahrt zulässig zu berechnen, sofern schriftlich vereinbart.

Kann ich eine Rabattverhandlung führen?

Bei großen Aufträgen oft ja. Ein bewährter Vorschlag: Fahrtkosten erlassen, dafür bekommt der Betrieb den Zuschlag. Bei kleinen Reparaturen schwieriger, aber bei längeren Vertragsbeziehungen (Wartung, Stammkunde) möglich.

Was gilt beim Notdienstaufschlag?

50-150 % Aufschlag auf Stundenlohn und Anfahrt für Wochenende, Nacht oder Feiertag zulässig. Muss aber bei Beauftragung kommuniziert sein. Bei überraschend hohen Aufschlägen Reklamation möglich, oft Verhandlung erfolgreich.

Wie zeige ich Überteuerung auf?

3 Vergleichsangebote für ähnlichen Auftrag einholen. Marktübliche Beträge dokumentieren. Bei der Rechnungsreklamation auf die Vergleichswerte verweisen. Bei Festhalten des Handwerkers Verbraucherschutz-Anwalt oder Schiedsstelle der Handwerkskammer einschalten.

6 Kommentare zu „Was darf ein Handwerker für die Anfahrt verlangen?“

  1. Ich habe letzten Monat einen Monteur für die Reparatur meines Wasserhahnes im Bad bestellt , die Reparatur dauerte ca. 15 – 30 min.
    auf der Rechnung stand pro Mitarbeiter 1,5 Std. + Azubi + Fahrkosten + Material. Ist das richtig das der Azubi mit auf die Rechnung gesetzt wird ? Denn ich bin der Meinung das der Ausbildungsbetrieb für seine Azubi bezahlen muss und nicht der Kunde.

    1. Redaktion Blauarbeit

      Das kommt ganz darauf an, ob der Azubi an der Reparatur beteiligt war. Besonders Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr können bei Reparaturen auch mithelfen und dürfen auch auf der Rechnung stehen. Sie können in diesem Fall überprüfen, ob die Höhe der berechneten Arbeit angemessen war. Dabei können diese Richtwerte der Handwerkskammer Köln helfen.

  2. Hey, ich wollte mich mal für die vielen nützlichen Informationen auf eurer Seite bedanken und habe auch mal eine andere Frage. In wieweit lassen sich die Kosten für eine Umzugsfirma von der Steuer absetzen? Ich nehme wohl nächstes Jahr einen Job an, der 200km weg ist und dementsprechend auch einen teuren Umzug mit sich bringt. Was kann man da wiederholen?

    1. Redaktion Blauarbeit

      Freut uns sehr, das zu hören!
      Je nach Art der Kosten lassen sie sich als Werbungs- oder sonstige Umzugskosten von der Steuer absetzen. Wie viel genau Sie zurückholen können hängt aber stark von den einzelnen Kostenarten ab und wir können es in diesem Kommentar leider nicht beantworten. Wir haben die Anregung aber aufgenommen und es wird auch noch von uns einen ausführlichen Artikel zu dem Thema geben!

  3. Ich habe einen Techniker der Firma TKE herbestellt, weil unsere Liftanlage nicht mehr funktionierte. Der Techniker kam von seinem Wohnort, 2 km entfernt von unserem Haus. Arbeitszeit inklusive Anfahrt war 0,5 Std.
    Für die Anfahrt wurden 153 € netto berechnet.
    Selbst wenn eine Anfahrt von Mannheim aus zu berechnen gewesen wäre (was de facto nicht der Fall war), dann hätte der Techniker 49 km zurückgelegt. Kann ich etwas gegen eine solche Wucherrechnung tun?

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