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Schornsteinfegerkosten: Das zahlen Sie wofür

Lesedauer 4 Minuten

Der Schornsteinfeger kostet im Einfamilienhaus je nach Heizungsanlage und Anzahl der vorgeschriebenen Arbeiten etwa 80 bis 150 € pro Jahr, mit Kaminofen 100 bis 200 €. Dahinter stehen klar geregelte Einzelposten: Kehrung, Abgasmessung und die hoheitliche Feuerstättenschau. Wir schlüsseln die Gebühren auf, erklären, was Sie frei vergeben dürfen und wo der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gesetzt ist.

Die Kosten im Überblick

LeistungTurnusKosten
Schornstein kehren (Festbrennstoff)1-3x jährlich je nach Nutzung30 bis 60 € pro Termin
Abgaswegüberprüfung Gasheizungalle 1-2 Jahre40 bis 80 €
Abgasmessung Ölheizungalle 1-2 Jahre50 bis 90 €
Feuerstättenschau (hoheitlich)2x in 7 Jahren100 bis 150 €
Feuerstättenbescheidnach der Schau10 bis 30 €
Abnahme neuer Feuerstätteeinmalig50 bis 150 €

Wie oft welche Arbeit ansteht, legt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nach Anlagentyp fest. Der Feuerstättenbescheid listet Ihre persönlichen Pflichten und Fristen auf. Wer ausschließlich mit Wärmepumpe oder Fernwärme ohne Feuerstätte heizt, benötigt in der Regel keinen Schornsteinfeger mehr.

Freie Wahl oder Pflicht des Schornsteinfeger?

Seit 2013 gilt die Trennung: Kehrungen, Überprüfungen und Messungen dürfen Sie an jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben. Hier kann man Preise vergleichen, die Unterschiede erreichen 10 bis 30 %. Hoheitlich bleiben nur Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen: Dafür ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig, dessen Gebühren die KÜO bundesweit festlegt. Wichtig bei freier Vergabe: Sie selbst müssen die fristgerechte Durchführung nachweisen. Der Formularnachweis geht an den Bezirksschornsteinfeger.

Beispielrechnungen nach Heizungstyp

  • Gasbrennwertheizung: Abgaswegüberprüfung alle 2 Jahre plus anteilige Feuerstättenschau, im Schnitt 60 bis 100 € pro Jahr
  • Ölheizung: Messung plus Kehrung der Abgasanlage, 90 bis 150 € pro Jahr
  • Kaminofen zusätzlich zur Zentralheizung: 2 Kehrungen jährlich plus Schauanteil, 80 bis 140 € pro Jahr extra, abhängig von der Nutzung und den Kehrintervallen
  • Holzzentralheizung: bis zu 3 Kehrungen plus Messung, 150 bis 250 € pro Jahr

Bei neuen Öfen kommt einmalig die Abnahme dazu. Was der Bezirksschornsteinfeger dabei prüft, zeigt der Beitrag zur Kaminofenaustauschpflicht; die Regeln zur Feuerstättenschau haben wir separat erklärt.

Mehr als Kehren: Wofür Sie eigentlich zahlen

Hinter den Gebühren steht handfeste Sicherheitsarbeit: Die Kehrung verhindert Rußbrände im Schornstein, die Abgasmessung deckt schleichende Kohlenmonoxidquellen auf, bevor sie gefährlich werden, und bei der Feuerstättenschau prüft der Bezirksschornsteinfeger die komplette Anlage vom Aufstellraum bis zur Mündung. Dazu kommt die Beratungsrolle: Viele Schornsteinfeger besitzen zusätzlich eine Qualifikation als Energieberater und kennen den Zustand der Feuerungsanlage aufgrund der regelmäßigen Prüfungen sehr gut. Die Einschätzung zur Restlebensdauer des Kessels oder zur Machbarkeit eines Kaminofens gibt es beim Pflichttermin kostenlos dazu.

Gebühren verstehen: So rechnet die KÜO

Die hoheitlichen Gebühren entstehen aus Arbeitswerten: Der Geldwert eines Arbeitswertes wird regelmäßig angepasst und ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt und liegt aktuell bei rund 1,10 bis 1,20 €. Die Feuerstättenschau eines Einfamilienhauses umfasst je nach Anlagenzahl 60 bis 100 Arbeitswerte plus Anfahrtspauschale. So kommen die 100 bis 150 € zustande. Auf der Rechnung dürfen Sie die Aufschlüsselung verlangen; wer die Positionen kennt, erkennt auch, welche Posten zur freien Vergabe taugen und welche hoheitlich fix sind. Die frei vereinbarten Leistungen kalkuliert jeder Betrieb dagegen selbst. Dort entscheidet der Marktvergleich.

Häufige Fragen zu Schornsteinfegerkosten

Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig und absetzbar?

Vermieter legen die Gebühren als Betriebskosten vollständig auf die Miete um. Selbstnutzer holen sich 15 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistung über die Steuererklärung zurück, die Rechnung per Überweisung zahlen, Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Was passiert, wenn ich den Termin verstreichen lasse?

Nach Erinnerung und Fristsetzung meldet der Bezirksschornsteinfeger die Anlage der Behörde. Dann drohen Zwangsdurchsetzung und Bußgeld. Im Schadensfall kann eine unterlassene Wartung oder fehlende Kehrung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Termine verschieben ist dagegen problemlos möglich.

Warum sind die Preise regional unterschiedlich?

Die hoheitlichen Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt, die freien Leistungen kalkuliert jeder Betrieb selbst, nach Anfahrt, Aufwand und Wettbewerb vor Ort. Zwei bis drei Vergleichsangebote für Kehrung und Messung sparen ohne Qualitätsverlust; beim Kaminbau gehört die Schornsteinfegerabstimmung ohnehin ins Projekt.

Muss ich beim Termin anwesend sein?

Jemand muss Zugang gewähren. Das können auch Nachbarn oder eine Schlüsselübergabe sein. Bei der Feuerstättenschau ist die Begehung der Aufstellräume Pflicht, hier hat die persönliche Anwesenheit noch einen Vorteil: Fragen zur Anlage beantwortet der Bezirksschornsteinfeger direkt vor Ort.

Wie finde ich einen freien Schornsteinfeger für Kehrung und Messung?

Zugelassene Betriebe stehen im Schornsteinfegerregister des Bundes; auch über Marktplätze wie Blauarbeit.de lassen sich Angebote vergleichen. Wichtig: Der Betrieb muss die Arbeiten fristgerecht ans Kehrbuch des Bezirksschornsteinfegers melden, der ausführende Betrieb stellt den erforderlichen Nachweis aus. Für die fristgerechte Vorlage beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bleibt der Eigentümer verantwortlich.

Drei legitime Wege, beim Schornsteinfeger zu sparen

Erstens die freie Vergabe: Kehrung und Messung beim günstigsten zugelassenen Betrieb beauftragen statt automatisch beim Bezirksschornsteinfeger. Bei 10 bis 30 % Preisunterschied summiert sich das über die Jahre. Zweitens Termine bündeln: Wer Kehrung, Messung und kleine Wartungsarbeiten in einen Besuch legt, zahlt die Anfahrt nur einmal. Drittens ehrlich ausmisten: Ein Kaminofen, der seit Jahren kalt bleibt, kostet trotzdem jede Kehrperiode Gebühren. Die formale Stilllegung beim Bezirksschornsteinfeger beendet die Pflicht, und eine spätere Wiederinbetriebnahme bleibt mit Abnahme möglich. Nicht sinnvoll ist dagegen das Aussitzen von Terminen: Das endet mit Zwangsgebühren, die jede Ersparnis auffressen.

Was zahle ich ohne Kamin und mit Wärmepumpe?

Wer ausschließlich mit Wärmepumpe oder Fernwärme ohne zusätzliche Feuerstätte heizt, zahlt in der Regel keine Schornsteinfegergebühren mehr. Wärmepumpe und Fernwärme haben keine Abgasanlage, damit entfallen sämtliche Schornsteinfegerpflichten und -gebühren dauerhaft. Beim Heizungstausch gehört dieser Posten von 80 bis 200 € pro Jahr in die ehrliche Vergleichsrechnung der Betriebskosten.

Kann ich den Bezirksschornsteinfeger wechseln?

Nicht individuell. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird alle 7 Jahre per öffentlicher Ausschreibung für den Kehrbezirk bestellt. Was Sie selbst steuern, sind die freien Leistungen: Kehrung, Überprüfung und Messung vergeben Sie an jeden zugelassenen Betrieb Ihrer Wahl. Bei echten Konflikten mit dem Bezirksschornsteinfeger ist die Aufsichtsbehörde (meist das Landratsamt) die richtige Anlaufstelle.

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Bild: Canva

Verfasst von

Corinna Fröhling Redakteurin für Kosten und Sanierung

Corinna Fröhling verantwortet als Redakteurin einen Großteil der Kosten-Ratgeber auf Blauarbeit und prüft neue Beiträge vor der Veröffentlichung. Seit 2019 schreibt sie über Kosten und Preise rund um Haus, Garten und Sanierung, daneben quer durch alle Gewerke. Ihr Anspruch: Preisspannen, mit denen man wirklich planen kann, statt Lockangebote und Schaufensterzahlen.

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