Die Arbeitskleidung sorgt für Sicherheit im Handwerk

Die richtige Arbeitskleidung im Handwerk

Letzte Aktualisierung am 21. Juli 2020 von

Im Vergleich zu einem Job im Büro, sind Handwerker durch ihre Arbeit auf Baustellen einem besonders großen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besonders für diejenigen, die bei Wind und Wetter stets draußen ihre Arbeit verrichten, steigt die Unfallgefahr noch weiter an. Gerade aus diesem Grund ist es insbesondere für diese Berufsgruppe sehr wichtig, bei der Arbeit eine passende, schützende Arbeitskleidung zu tragen.

Vorschriften bei der Arbeitskleidung

Es gibt Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte im Baugewerbe und Handwerk, die eine geeignete Ausstattung mit Sicherheitsschuhen und Arbeitsschutzkleidung für eine ordnungsgemäße Sicherheit bei der Arbeit vorsieht. Die Betriebsvereinbarungen des jeweiligen Arbeitgebers, sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verordnen in diesem Zusammenhang allen betroffenen Beschäftigten eine Nutzung der sogenannten „persönlichen Schutzausrüstung“ (PSA).

Wie eine geeignete Arbeitskleidung auszusehen hat, legt die “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung” fest. Unter Arbeitsschutzkleidung versteht man lediglich spezielle Kleidung, die man nur während der Arbeitszeit trägt. Mittlerweile schreiben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch eine einheitliche Arbeitsschutzkleidung vor, um den Wiedererkennungswert zu unterstreichen.

Arbeitskleidung im Sommer

Auch bei großer Hitze auf einer Baustelle müssen die Vorschriften des Arbeitgebers zur Arbeitskleidung stets eingehalten werden und die nötige Sicherheitskleidung ist Pflicht. Seit 2018 gehört auch spezielle UV-Schutzkleidung zur “Persönlichen Schutzausrüstung” nach Verordnung EG 2016/425 und das mit gutem Grund: Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland und besonders riskant für Dachdecker und andere Handwerker, die im Freien arbeiten. Aus diesem Grund ist es auch eine anerkannte Berufskrankheit. Selbst im Schatten nimmt man noch 50 Prozent der UV-Strahlung auf und auch ohne einen Sonnenbrand wird die Haut beschädigt.

UV-Schutzkleidung

Es gibt kein Gesetz, das Vorschriften für den generellen UV-Schutz von Arbeitskleidung macht. Arbeitskleidung ist zwar tendenziell dicker als Alltagskleidung, schützt aber nicht zwingend vor UV-Strahlung. Um Ihre Mitarbeiter und sich selbst zuverlässig zu schützen, achten Sie darauf, speziell ausgewiesene UV-Schutzkleidung zu kaufen, die gleichzeitig auch die anderen Anforderungen erfüllt.

Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, die Mitarbeiter vor Berufskrankheiten zu schützen und ausreichende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Sind Sie Mitglied der BG BAU, bekommen Sie einen großen Teil der Kosten erstattet.

Damit schützen Sie sich nicht nur gegen die UV-Strahlung und Hautkrebs, sondern auch bis zu einem gewissen Grad gegen Überhitzung. Je mehr Sonnenstrahlen die Kleidung abhält, desto kühler bleibt es auch darunter. Außerdem werden Materialien verwendet, die auch für eine gute Belüftung sorgen. Arbeitsshirts mit langen Ärmeln führen deswegen nicht unbedingt zu mehr Hitze, auch wenn die Mutmaßung nahe liegt.

Diese Berufsgruppen sind besonders gefährdet:

  • Bauarbeiter
  • Bademeister
  • Dachdecker
  • Gärtner
  • Maurer

Diese Normen muss UV-Schutzkleidung erfüllen:

  • EN ISO 13688:2013
  • EN 13758-2:2003+A1:2006
  • bzw. AS/NZS 4399:1996 

Möglichkeiten für Sonnenschutz bei der Arbeitskleidung

  • Langärmelige Funktionsshirts und Jacken
  • Warnshirts mit UV-Schutz
    • Ersetzen Warnweste und halten so kühler als mit zwei Schichten
    • Lange Ärmel
  • Schutzhelm mit Nackenschutz und Kühleinlage
  • Falls Schutzhelm nicht nötig ist: Andere Kopfbedeckung mit UV- und Nackenschutz
  • Sonnenbrille mit UV-Schutz
  • Kühlwesten

Bei Sonnenbrillen sollte man auch darauf achten, dass sie die Farbwahrnehmung nicht zu stark beeinflussen. Das ist für Signalanlagen auf Baustellen wichtig.

Arbeitsschutzprämie der BG BAU

Bei der Anschaffung von Sonnenschutzkleidung übernimmt die BG BAU bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Folgende Maximalbeträge gelten dabei:

  • Maximal 100 € pro Stück bei Kühlwesten
  • Maximal 30 € pro Stück für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz
  • Maximal 20 € pro Stück für Sonnenbrillen (gilt nicht für Schweißerschutzbrillen)

Wie viel hilft Sonnencreme?

Sonnencreme ist eine Möglichkeit, um sich bei der Arbeit im Freien vor der Sonne zu schützen. Um zu wirken muss sie aber dick aufgetragen werden, was für mehr Schweiß sorgt. Außerdem bleibt Staub gerne dran kleben, der auf Baustellen nicht zu knapp ist. Das ändert jedoch nichts daran, dass man sie auf allen Körperstellen nutzen sollte, die nicht von Kleidung abgedeckt werden können!

Bestandteile der Arbeitskleidung

Zur allgemeinen Arbeitsschutzkleidung gehören beispielsweise:

  • Arbeitsjacke
  • Arbeitsschutzhelm
  • Arbeitsschutzhose
  • Arbeitsweste
  • Gehörschutz
  • Hitzebeständige Schutzkleidung (zum Beispiel für Schweißer)
  • Kniepolster / Knieschützer
  • Sicherheitshandschuhe
  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe / Zehenschutzkappe und Durchtrittschutz
  • Schutzbrille
  • Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe
  • Schutzmaske (zum Beispiel gegen Staub)

Besonders wichtig auf der Baustelle sind vernünftige Schuhe.

Ziel des sogenannten Sicherheitsschuhs ist es, Unfälle oder Verletzungen auf Baustellen zu vermeiden. Eine genaue Kennzeichnung beschreibt bei jedem einzelnen Sicherheitsschuh die spezielle Ausrüstung: Hier wird nach sogenanntem Sicherheitsgrad unterschieden, S1 bis S4:

S1 = Zusatzanforderungen (A+FO+E)

S2 = wie S1 plus zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)

S3 = wie S2 plus zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)

S4 = wie S1 aber als wasserdichter Stiefel

A = antistatische Schuhe

E = Energieaufnahme im Fersenbereich

P = Durchtrittsicherheit

FO = Öl- und benzinresistente Sohle

WRU = Wasserdurchtritt und -aufnahme des Schuhoberteils

Um den eigenen Fuß besonders zu schützen, benötigt der Sicherheitsschuh folgende Eigenschaften und Extras:

  • Eingearbeitete Stahlkappe
  • Gelenkverstärkung
  • Fersenschutz
  • Knöchelschutz
  • Trittsichere Schuhsohle
  • Antistatisch
  • Rutschhemmend

Wer kommt für die Arbeitsschutzkleidung auf?

Arbeitsschutzkleidung ist nicht gerade günstig, da stellt sich die Frage: Wer bezahlt das? Der Arbeitgeber oder der Beschäftigte selbst? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesamte Kleidung zur Verfügung zu stellen und auch zu bezahlen. Dementsprechend hat jeder Mitarbeiter und Auszubildender das Recht auf seine eigene Arbeitsschutzkleidung. Es ist rechtlich nicht erlaubt, dass Arbeitskleidung geteilt wird. Außerdem ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sich die Arbeitskleidung in einem vernünftigen Zustand befindet.

Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsschutzkleidung anordnet, sind alle Arbeitnehmer des Unternehmens auch dazu verpflichtet diese ordnungsgemäß zu tragen. Missachtet der Arbeitnehmer diese Verordnung, muss er mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder einer Abmahnung rechnen, denn er riskiert so den gesetzlichen Unfallschutz.

Wenn ein Mitarbeiter allerdings wegen seines Berufes nicht zwingend eine Arbeitsschutzkleidung benötigt, sondern er diese aus persönlichen Gründen tragen möchte, ändert sich die ein oder andere Verpflichtung: Einige Arbeitnehmer wollen zum Beispiel die eigene private Kleidung nicht verschmutzen oder riskieren, dass ihre Kleidung beschädigt wird. In diesem Fall ist der Arbeitgeber keinesfalls dazu verpflichtet eine Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung zu stellen oder Kosten zu übernehmen. Hier darf er verlangen, dass sein Arbeitgeber selbst für die Bezahlung der Arbeitskleidung aufkommt.

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4 Kommentare zu „Die richtige Arbeitskleidung im Handwerk“

  1. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesamte Kleidung zur Verfügung zu stellen und auch zu bezahlen. – Welche Rechte habe ich hier, dies auch geltend zu machen. Ich habe schon mehrere Betriebe erlebt, wo dies nicht der Fall war.

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Frau Mads, vielen Dank! Wir hoffen, Sie konnten sich gut über die richtige Arbeitskleidung informieren. 🙂 Viele Grüße, das Team von Blauarbeit.

  2. Es gibt unterschiedliche Klassen von der Arbeitsbekleidung, wenn ich mich nicht irre. Unterliegen die alle der Steuererleichterung? Und noch was: falls die Kleidung ausgegeben wird, aber die Reinigung davon gehört zur Selbstsorge, gehört es auch zum Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses? Bin als Elektriker tätig, habe aber nie von der Gelenkverstärkung gehört? Wo wird die eigentlich eingesetzt? Meinen Dank für die Tipps zu den Verordnungen und den nützlichen Link dazu!

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