Chef zeigt entlassenem Mitarbeiter die Tür

Kündigungsgründe: Wann ist eine Entlassung rechtens?

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich ein Arbeitgeber für eine Entlassung eines Arbeitnehmers entscheidet. Zu unterscheiden sind betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte und krankheitsbedingte Kündigungen. Bei den beiden erst genannten Kündigungsgründen handelt es sich meist um eine ordentliche Kündigung, bei der verhaltensbedingten dagegen kann auch von einer außerordentlichen die Rede sein. Diese kann dann auch oft fristlos ausgesprochen werden.

Kündigungsgründe

Betriebsbedingte Kündigung

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse gekündigt hat, handelt es sich um eine betriebliche Entlassung. Als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Entlassung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt ist, in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann. Das gilt, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, nicht möglich ist.

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Entlassung durch den Arbeitgeber ist allerdings erst möglich, wenn dieser zuvor untersucht hat, ob dem Arbeitgeber ein leidensgerechter Arbeitsplatz bereitstellen oder verweigert der Arbeitnehmer einen zumutbaren Arbeitsplatz, dann kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Dazu müssen jedoch im Fall einer Entlassung einige Voraussetzungen gegeben sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss man künftig mit erheblichen Leistungsminderungen des Arbeitnehmers rechnen. Dadurch entstehen starke Beeinträchtigungen im Unternehmen.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten des Arbeitsvertrages verstoßen hat, darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter entlassen. Hier liegt also eine verhaltensbedingte Entlassung vor. Aufgrund dieser Verstöße kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr aufrechterhalten.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine Entlassung durch Krankheitsfälle ist durchaus möglich. Allerdings kann der Arbeitgeber darüber nicht willkürlich entscheiden, sondern muss in jedem Fall in drei gesetzlich geregelten Schritten vorgehen: Der Arbeitgeber muss erstens eine Gesundheitsprognose erstellen, zweitens er muss die erheblichen Beeinträchtigungen seiner betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nachweisen, falls die Prognose negativ ist. Drittens muss der Arbeitgeber eine sogenannte Interessenabwägung in Angriff nehmen und prüfen, inwiefern er dem kranken Arbeitnehmer eine andere Stelle im Unternehmen anbieten kann. So oder so, der Kündigungsgrund sollte immer hinterfragt werden, denn ein fehlender oder nicht anerkannter Grund macht eine Entlassung unwirksam.

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