Wer Drainagepflaster verlegen lässt, zahlt 80 bis 155 € je m² für die fertige Fläche, Aushub und Unterbau eingerechnet. Der Stein allein liegt im Handel 10 bis 16 € je m² über vergleichbarem Normalpflaster. Dafür versickert in der Fläche 50 bis 70 % des Regens an Ort und Stelle, und viele Gemeinden setzen sie bei der Niederschlagswassergebühr nur die Hälfte an. Ob sich das trägt, hängt vom Boden unter der Fläche ab und von der Gebührensatzung Ihrer Gemeinde.
Was Drainagepflaster von normalem Pflaster unterscheidet
Drainagepflaster ist der Handelsbegriff; die Regelwerke sprechen von Sickerpflaster. Unterschieden werden zwei Varianten. Bei der einen bleiben die Fugen dauerhaft aufgeweitet, gewöhnlich zwischen 15 und 30 mm. Bei der anderen trägt der Stein selbst die Öffnungen, als Loch, Kammer oder seitliche Aussparung, mit einem Öffnungsanteil von mindestens 10 %.
Beide werden nicht mit Sand verfüllt, sondern mit gebrochener Gesteinskörnung der Körnungen 1/3, 2/4 oder 2/5. Eine konventionelle Betonsteinfläche hat dagegen nach ZTV Pflaster-StB 20 bei Steindicken unter 120 mm eine Sollfuge von 4 ± 1 mm, geschlossen mit feinem Brechsand. Als dritte Variante werden die Öffnungen begrünt statt verfüllt, wie bei Rasengittersteinen.

| Merkmal | Konventionelles Pflaster | Versickerungsfähiges Pflaster |
|---|---|---|
| Sollfuge bei Betonstein unter 120 mm | 4 ± 1 mm | 15 bis 30 mm bei aufgeweiteter Fuge |
| Fugen- und Bettungsmaterial | Brechsand 0/4 oder 0/5 | gebrochene Körnung 1/3, 2/4 oder 2/5 |
| Neigung der Oberfläche | 2,0 bis 2,5 % | 1,0 bis 2,0 %, so flach wie vertretbar |
| Tragschicht | Schotter, auch aus Recyclingmaterial | korngestufter Kies oder Naturschotter |
| Zulässige Belastung | nach Belastungsklasse der Fläche | höchstens Bk0,3 |
Wie viel Regen nimmt die Fläche auf?
Das Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen der FGSV setzt für Sickerpflasterflächen einen Abflussbeiwert von 0,3 bis 0,5 an. Beim Bemessungsregen, auf den die Entwässerung ausgelegt wird, laufen damit 30 bis 50 % der Menge oberflächlich ab. Die übrigen 50 bis 70 % gehen durch die Fläche hindurch in den Untergrund.
Bei schwächeren Niederschlägen nimmt die Fläche mehr auf und verdunstet einen Teil wieder. Bei Starkregen müssen Sie umgekehrt mit kurzem Aufstau rechnen, weil die Neigung bewusst flach gehalten wird. Wasserwirtschaftlich zählt die Fläche deshalb nur anteilig. Was stark versiegelte Flächen insgesamt kosten, zeigen die Daten des Umweltbundesamts zur Bodenversiegelung.
Wann Ihr Boden das Wasser freigibt
Damit Regenwasser versickern kann, muss nicht nur der Belag wasserdurchlässig sein. Entscheidend ist auch der Boden darunter. Er muss das Wasser aufnehmen und weiterleiten können. Dafür gelten bestimmte Mindestwerte für die Wasserdurchlässigkeit. Sand- und Kiesböden erfüllen diese Anforderungen in der Regel, Lehm- und Tonböden dagegen meist nicht.
Ebenso wichtig ist der Abstand zum Grundwasser. Zwischen der Unterkante des Pflasteraufbaus und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand sollte mindestens 1 m durchlässiger Boden liegen. Diese Bodenschicht filtert das Regenwasser, bevor es ins Grundwasser gelangt.
Ob der Untergrund geeignet ist, lässt sich mit einem einfachen Test prüfen. Dazu wird ein abgedichteter Ring mit 30 cm Innendurchmesser auf den freigelegten Boden gesetzt und mit 2 l Wasser gefüllt. Versickert das Wasser innerhalb von höchstens 6 Minuten, ist der Boden ausreichend durchlässig. Dauert es 6 bis 10 Minuten, sollte eine genauere Messung mit einem Infiltrometer erfolgen. Benötigt das Wasser mehr als 10 Minuten, eignet sich der Untergrund für eine Versickerung in der Regel nicht.
Befindet sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, gelten je nach Schutzzone unterschiedliche Vorgaben. Ein generelles Verbot für versickerungsfähige Pflasterflächen gibt es nicht. Ob eine Versickerung zulässig ist, teilt die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises mit. Für die Planung und Bemessung von Versickerungsanlagen gilt das DWA-Arbeitsblatt A 138.
Unter der Oberfläche sieht der Aufbau anders aus
Unter einer versickerungsfähigen Fläche liegt kein Recyclingschotter. Die ZTV Pflaster-StB 20 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Infiltrationsleistung von Tragschichten aus RC-Baustoffen eingeschränkt sein kann. Für eine Fläche, die versickern soll, fällt das günstige Material damit weg. Stattdessen kommt eine korngestufte Kies- oder Schottertragschicht direkt auf das Planum. Wie die Schichten im Regelfall aufeinander folgen, steht im Schichtaufbau einer Pflasterfläche.
Tiefer als gewohnt wird der Aufbau nur auf frostempfindlichem Boden.
| Untergrund | Pkw-Zufahrt der Belastungsklasse Bk0,3 | Geh- und Radweg |
|---|---|---|
| F1, frostsicher, mit Schottertragschicht | 40 cm | 30 cm |
| F1, frostsicher, mit Kiestragschicht | 50 cm | 30 cm |
| F2 oder F3, Frosteinwirkungszone I und II | 60 bis 70 cm | 40 bis 50 cm |
| F2 oder F3, Frosteinwirkungszone III | 70 bis 80 cm | 50 bis 60 cm |
Die Werte sind Richtwerte für die Dicke des frostsicheren Unterbaus, abgeleitet aus der RStO 12. Das Maß reicht von der Pflasteroberkante bis zur Unterkante der Frostschutzschicht und schließt Stein und Bettung ein.
Auch das Gefälle fällt flacher aus. Konventionell sollen 2,5 % erreicht und 2,0 % nicht unterschritten werden. Bei versickerungsfähigen Flächen wird die Neigung bewusst reduziert und sollte 1,0 % nicht unterschreiten, damit das Wasser Zeit zum Einsickern hat. Dafür ist die Decke weniger verformungsbeständig als eine konventionelle, weil Bettung und Fuge aus grober, offener Körnung bestehen. Eine Beimischung von rund 10 % der Körnung 0/2 gleicht das teilweise aus.
Der Aufpreis gegenüber konventionellem Pflaster
Verlegt kostet die Fläche 80 bis 155 € je m², bei einer 40 m² großen Zufahrt also 3.200 bis 6.200 €. Konventionell gepflastert liegt dieselbe Fläche bei 70 bis 140 € je m², wie der Beitrag zu den Kosten einer gepflasterten Einfahrt zeigt. Der Unterschied steckt fast vollständig im Material.
- Der Stein liegt im Handel 10 bis 16 € je m² über einem vergleichbaren Normalstein. Auf 40 m² macht das 400 bis 640 € aus.
- Fugen- und Bettungsmaterial sind gebrochene Körnungen 1/3, 2/4 oder 2/5 statt des üblichen Brechsands, meist Sonderlieferung statt Lagerware.
- Im Unterbau fällt der günstige Recyclingschotter weg. Es bleiben Naturschotter und Kies.
Auf durchlässigem, frostsicherem Boden bleibt der Unterbau mit 40 bis 50 cm im selben Bereich wie bei einer konventionellen Zufahrt. Erst auf frostempfindlichem Untergrund erhöht er sich auf 60 bis 80 cm, und dann kostet jeder zusätzliche Zentimeter Aushub, Schotter und Entsorgung.
Ab wann sich der Aufpreis über die Gebühr rechnet
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der befestigten Fläche, die an die Kanalisation angeschlossen ist. Viele Gemeinden setzen versickerungsfähige Flächen dabei nur zur Hälfte an, manche rechnen mit dem Abflussbeiwert von 0,3 bis 0,5. Im Hintergrund steht § 55 Abs. 2 WHG, wonach Niederschlagswasser ortsnah versickert oder verrieselt werden soll.
Rechnen wir mit einem Satz von 1,40 € je m² und Jahr; den tatsächlichen Wert nennt die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde. Halbiert sich der Ansatz, sinkt die Gebühr auf 0,70 € je m². Die jährliche Ersparnis beträgt also 0,70 € je m², bei 40 m² sind das 28 € im Jahr. Dem stehen 400 bis 640 € Mehrpreis für den Stein gegenüber.
400 € geteilt durch 28 € ergibt gut 14 Jahre, 640 € geteilt durch 28 € knapp 23 Jahre. Die Amortisation dauert somit 14 bis 23 Jahre, und das teurere Fugenmaterial sowie der Verzicht auf Recyclingschotter sind darin noch nicht enthalten. Wer allein wegen der Gebühr die Drainagesteine nutzt, rechnet knapp. Wer ohnehin neu pflastert und das Regenwasser nicht in den Kanal geben will, bekommt den Nutzen zu einem überschaubaren Mehrpreis dazu. Was weniger versiegelte Flächen sonst noch bringen, steht in Bodenversiegelung im Garten.
Prüfen Sie die Satzung, bevor Sie das Material bestellen. Der Satz weicht von Ort zu Ort ab, und die Ermäßigung setzt fast überall einen Antrag mit Nachweis der Fläche voraus. Ohne diesen Antrag ändert sich an der Gebühr nichts.
Was die Fläche braucht, damit sie durchlässig bleibt
Wasser kommt nur durch die Fugen und Öffnungen in den Aufbau, die Steine selbst sind dicht. Alles, was sich dort festsetzt, geht von der Versickerungsleistung ab: Feinschlamm nach Starkregen, Laub, Moos, Abrieb von Reifen.
- Kehren Sie die Fläche mindestens zweimal im Jahr ab, im Herbst nach dem Laubfall und im Frühjahr.
- Ergänzen Sie ausgespültes Fugenmaterial mit derselben Körnung, mit der die Fläche verfugt wurde. Feiner Sand aus dem Baumarkt dichtet die Fuge ab und macht die Versickerung zunichte.
- Lassen Sie den Hochdruckreiniger stehen. Er spült das Fugenmaterial aus, und leere Fugen nehmen den Steinen zusätzlich den seitlichen Halt.
- Streuen Sie im Winter kein Salz. Auf einer Sickerpflasterfläche läuft es ungefiltert Richtung Grundwasser, weshalb die Regelwerke Streusalz hier ausschließen. Splitt ist die Alternative.
Ob die Fläche nach Jahren noch arbeitet, zeigt derselbe Schnelltest wie beim Bau. Wie ausgespülte Fugen wieder gefüllt werden, beschreibt der Beitrag zum Erneuern von Pflasterfugen.
Häufige Fragen rund um Drainagepflaster
Darf ich Drainagepflaster in einem Wasserschutzgebiet verlegen?
Das hängt von der Schutzzone ab. Die RiStWag differenzieren nach Zonen, ein pauschales Verbot für ganze Wasserschutzgebiete gibt es nicht. Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises. Holen Sie die Auskunft ein, bevor Sie das Material bestellen.
Funktioniert Drainagepflaster auch auf Lehmboden?
Als Belag ja, als Versickerungsfläche nein. Lehm und Ton bleiben unter dem geforderten Durchlässigkeitsbeiwert von 5 × 10⁻⁵ m/s, das Wasser steht dann im Aufbau statt abzusickern. Auf solchen Böden braucht die Fläche eine Rigole oder eine Ableitung. Ob die Gemeinde eine solche Lösung bei der Gebühr anerkennt, klärt sie im Einzelfall.

Wie dick müssen die Steine für eine Zufahrt sein?
Innerhalb der Belastungsklasse Bk0,3 nennen die Regelwerke 80 mm Nenndicke, solange die Beanspruchung 100.000 äquivalente 10-Tonnen-Achsübergänge nicht überschreitet, darüber 100 mm. Eine Pkw-Zufahrt am Einfamilienhaus bleibt weit darunter, dort sind 80 mm die übliche Wahl.
Hält Sickerpflaster so viel aus wie normales Pflaster?
Nein. Versickerungsfähige Befestigungen sind auf die Belastungsklasse Bk0,3 beschränkt, also auf private Zufahrten, Stellplätze und Wege. Weil Bettung und Fuge aus grober, offener Körnung bestehen, ist die Decke weniger verformungsbeständig. Für regelmäßigen Lieferverkehr taugt sie nicht.
Senkt jede Gemeinde die Gebühr für versickerungsfähige Flächen?
Nein. Die gesplittete Abwassergebühr ist kommunales Satzungsrecht. Manche Satzungen kennen einen festen Faktor für teilversickernde Flächen, andere rechnen mit dem Abflussbeiwert, wieder andere sehen gar keine Ermäßigung vor. Ein Antrag mit Flächennachweis ist fast überall nötig.
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