Wer einen Handwerksbetrieb führt, muss den Überblick über viele Dinge behalten: Man trägt unter anderem sowohl für die Auftragslage, den Materialeinkauf, die Planung aber auch für die Mitarbeiter Verantwortung. Mit der Zeit kann dies sehr schwierig werden und man braucht Unterstützung im Arbeitsalltag. Oft sehen viele Handwerkerinnen eine/n Steuerberaterin als wichtigen Unterstützer, vor allem wenn es um steuerliche, buchhalterische und betriebswirtschaftliche Fragen geht. Wir erklären Dir hier, wie eine/n Steuerberater*in im Handwerk hilfreich sein kann.
Ein Steuerberater für den eigenen Handwerksbetrieb: Lohnt sich das?
Die Steuergesetzgebung ändert sich ständig und wird immer komplizierter, sodass immer mehr steuerliche, buchhalterische und betriebswirtschaftliche Fragen aufkommen können. Selbstständige mit eigenem Handwerksbetrieb müssen bei Themen rund um die Steuer aufpassen. Denn auch hier muss stets korrekt gearbeitet werden! Weil das Steuerrecht immer komplizierter ist, haben sich immer mehr Steuerkanzleien auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert. So gibt es auf das Handwerk spezialisierte Steuerberater*innen.
Steuerberaterinnen im Bereich des Handwerksbetriebes bieten besonders in Sachen Buchhaltung vertiefte Kenntnisse. Das kann Handwerkerinnen zum Beispiel bei der Lohnbuchführung ihres Unternehmens zugutekommen. Denn je nach Branche sind besondere Abrechnungsformalitäten einzuhalten. Zudem helfen Steuerberater*innen dabei, die richtige Steuererklärung für das Finanzamt zu fertigen. Denn auch hier müssen je nach Unternehmensform Handwerksbetriebe eine andere Art von Steuererklärung abgeben. Das Wissen eines Experten kann hier besonders für neu gegründete oder kleine Handwerksbetriebe von Vorteil sein, da diese Hilfe rund um das Thema Steuern oft gut gebrauchen können.
Auch abseits der klassischen Buchhaltung und Steuerberatung können qualifizierte Steuerberaterinnen für Handwerkerinnen eine große Hilfe sein. Sie können den Selbstständigen nämlich auch bei Finanzierungsthemen, der Liquiditätsplanung und auch, wenn es um Investitionen geht, beratend zur Seite stehen. Zudem verfügen auf das Handwerk spezialisierte Steuerberater*innen auch über das Thema Nachfolge, Veräußerungen des Betriebes oder Kauf von anderen Unternehmen über viel Wissen und können hier Handlungsvorschläge geben.
Mögliche Nachteile durch eine Steuerberatung
Es kann vorkommen, dass Unternehmen an ein/e Steuerberaterin kommen, der/die nicht ordnungsgemäß arbeitet. Entweder arbeiten sie nachlässig, wodurch von Fall zu Fall Fehler entstehen oder arbeiten nicht zukunftsorientiert. Das kann für die Unternehmerinnen zu Liquiditätsproblemen führen. Daher solltest Du auf der Suche nach einer/m guten Steuerberaterin darauf achten, dass diese/r Referenzen aus deiner Branche vorweisen kann. Zudem sollten der/die Steuerberaterin technisch auf dem neuesten Stand sein und zeitgemäße Software einsetzen. So bist Du auf der sicheren Seite. Auch sollte Dein/e Steuerberater*in flexibel sein und auf individuelle Wünsche aber auch komplexe Sachverhalte eingehen können.
Die Kosten einer Steuerberatung
Ein weiterer Nachteil, den ein/e Steuerberaterin mit sich bringen kann, sind die Kosten, die mit einer professionellen Beratung rund um die deutsche Steuer aufkommen können. Die Bezahlung von Steuerberaterinnen ist zwar in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt, dennoch bleiben ihnen Spielräume bei der Preisgestaltung. Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt vor allem davon ab, welcher Faktor je nach Gegenstandswert angesetzt wird. Der Gegenstandswert setzt sich je nach Leistung aus verschiedenen Beträgen zusammen. Bei einer Umsatzsteuererklärung ist beispielsweise der Gegenstandswert 10 Prozent der Summe aus dem Gesamtbetrag der Entgelte und der Entgelte, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, jedoch mindestens 8.000 Euro. Bei der Buchführung ist es der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder aus der Summe des Aufwandes ergibt.
Aus einem gegebenen Gegenstandswert wird der volle Gebührensatz mithilfe von verschiedenen Faktoren ermittelt. Die Berechnung kann beispielsweise wie folgt aussehen:
- Umsatzsteuererklärung: Die Gebühren für eine Umsatzsteuererklärung sind in Tabelle A der Verordnung festgehalten. Bei einem Gegenstandswert von 30.000 Euro beläuft sich die volle Gebühr (10/10) derzeit auf 946 Euro. Der Gebührenrahmen (Faktoren) liegt zwischen 1/10 und 8/10 davon. Also liegt der Gebührensatz zwischen 94,60 Euro und 756,80 Euro.
- Buchführung: Für die Finanzbuchhaltung wird die Gebühr nach Tabelle C der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Der jeweilige Gebührensatz bewegt sich im Rahmen zwischen 2/10 und 12/10 der vollen Gebühr des maßgeblichen Gegenstandswerts.
Damit es keine böse Überraschung gibt, sollten die möglichen Kosten im Erstgespräch mit dem/der Steuerberater*in transparent dargelegt werden. So kannst Du besser einschätzen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis angemessen ist. Im weiteren Verlauf kann dann das Angebot detailliert besprochen werden und eventuell ein Pauschalbetrag vereinbart werden.
Gute Alternativen zu einer Steuerberatung
Mit der/m richtigen Steuerberater*in können Selbstständige und kleine Unternehmen nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Steuerlast senken, langfristig Geld sparen und somit auch die Gewinne erhöhen. Natürlich kannst Du aber auch die Arbeit rund um die Steuer selbst erledigen. Es gibt nämlich auch die entsprechende Software, die verschiedene Tätigkeitsbereiche abdecken kann. Tools wie DATEV, Lexoffice oder sevDesk bieten mittlerweile automatisierte Workflows für Belege, Bankabgleiche und die E-Rechtspflichten, was die Buchhaltung deutlich erleichtert.
Ein wertvoller Tipp: Viele Buchhaltungsprogramme kannst Du direkt gemeinsam mit ELSTER nutzen. Die Programme haben entsprechende Schnittstellen, womit Du beispielsweise die Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisiert erstellen und direkt online an das Finanzamt übermitteln kannst. Es gibt auch Lohnsteuerhilfereine, die in Sachen Steuern beraten können. Allerdings dürfen einige Berufsgruppen, wie beispielsweise Selbstständige und Gewerbetreibende, dieses Angebot gemäß Steuerberatungsgesetz nicht in Anspruch nehmen.
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