Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden zukünftig mit höheren Bußgeldern belegt. Darauf haben sich Bund und Länder auf der Verkehrsministerkonferenz am Freitag, 16. April 2021, verständigt. Der neue Bußgeldkatalog 2021 ist nun am Dienstag, 9. November, in Kraft getreten.
Welche Änderungen der neue Bußgeldkatalog genau vorsieht und was bei Verstößen im Straßenverkehr droht, erklären wir hier im Beitrag!
Welche Änderungen sieht der neue Bußgeldkatalog 2021 vor?
Die Diskussion um die StVO-Novelle und die damit einhergehende Änderung des Bußgeldkatalogs zog sich bereits seit längerem hin. Zunächst war die Änderung der StVO zwar beschlossen, aufgrund eines Formfehlers dann allerdings wieder aufgehoben worden. Das hatte zur Folge, dass weiterhin die zuvor geltenden Regeln und Strafen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten des alten Bußgeldkatalogs Bestand hatten. Zuletzt konnten Andreas Scheuer (CDU) und die anderen Verkehrsminister*innen dann doch noch zu einer Einigung kommen.
Mit der Novelle des Bußgeldkatalogs geht die Anhebung von Geldbußen einher. Zusätzlich werden neue Tatbestände aufgenommen. Konkreter sieht der Bußgeldkatalog unter anderem folgende Änderungen vor:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei zu schnellem Fahren kommen dem neuen Bußgeldkatalog nach künftig höhere Strafen auf Autofahrer*innen zu.
Sobald die Neuerungen im Bußgeldkatalog in Kraft treten, gelten für PKW-Fahrer*innen folgende Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Innerorts | | Außerorts | |
| Bisheriges Bußgeld | Künftiges Bußgeld | Bisheriges Bußgeld | Künftiges Bußgeld |
10 km/h | 15 € | 30 € | 10 € | 20 € |
11 – 15 km/h | 25 € | 50 € | 20 € | 40 € |
16 – 20 km/h | 35 € | 70 € | 30 € | 60 € |
21 – 25 km/h | 80 € | 115 € | 70 € | 100 € |
26 – 30 km/h | 100 € | 180 € | 80 € | 150 € |
31 – 40 km/h | 160 € | 260 € | 120 € | 200 € |
41 – 50 km/h | 200 € | 400 € | 160 € | 320 € |
51 – 60 km/h | 280 € | 560 € | 240 € | 480 € |
61 – 70 km/h | 480 € | 700 € | 440 € | 600 € |
Mehr als 70 km/h | 680 € | 800 € | 600 € | 700 € |
Punkte & Fahrverbote
Einen Punkt in Flensburg erhalten Autofahrer*innen weiterhin bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Die Fahrerlaubnis wird mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung bei insgesamt acht Punkten entzogen. Zusätzlich können mit dem neuen Bußgeldkatalog auch Vergehen von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen mit einem Bußgeld und Punkten geahndet werden. Letzteres gilt allerdings nur für Radfahrer*innen. Auf ein Fahrverbot für alle, die ein 30er-Schild übersehen wurde vorerst verzichtet.
Demnach gelten größtenteils die bisherigen Regelungen zum Fahrverbot. Dementsprechend muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen,
- wer innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h (bzw. 26 km/h bei Wiederholung) zu schnell fährt
- wer außerorts 41 km/h (bzw. 26 km/h bei Wiederholungen) zu schnell unterwegs ist.
Ein Fahrverbot droht in Zukunft zusätzlich für alle, die bei einem Stau keine Rettungsgasse bilden oder diese selbst befahren. Bei einem solchen Vergehen wird der Führerschein dann für einen Monat eingezogen, zusätzlich wird eine Geldstrafe von 200 bis 320 Euro fällig.
Falsches Parken
Auch, wer falsch parkt, muss künftig mit einem höheren Bußgeldbescheid als dem aktuellen Bußgeldkatalog nach rechnen. Die neuen Bußgelder für falsches Parken sehen hier zukünftig, wie folgt aus:
Vergehen | Künftiges Bußgeld |
Allgemeiner Park- und Halteverstoß, Überschreiten der Höchstparkdauer | Verschiedene Bußgelder bis zu 55 € |
Parken in zweiter Reihe | 55 – 90 € |
Blockieren von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Rettungsfahrzeugen | 55 – 100 € |
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen | 55 € |
Unzulässiges Parken auf Geh- oder Radwegen | 55 – 80 € |
Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge oder elektrisch betriebene Fahrzeuge | 55 € |
Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen | Bis zu 55 € |
Rechtswidriges Parken im Schienenraum | Bis zu 70 € |
Unberechtigtes Halten oder Parken auf Bussonderstreifen oder im Haltestellenbereich | Bis zu 100 € |
Weitere Änderungen
Mit der Novelle des Bußgeldkatalogs beziehungsweise der StVO kommt es in vielen weiteren Punkten im Verkehrsrecht und im Straßenverkehr zu neuen Regeln, die bei Verstoß mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden. Mitunter sieht der novellierte Bußgeldkatalog noch folgende Geldbußen vor:
- LKW-Fahrer*innen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie rechts abbiegen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet.
- Verursachen unnötigen Lärms durch Kfz: Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm und Abgas verursacht – beispielsweise durch unbegründetes Hin- und Herfahren oder durch sogenanntes Posing – muss ebenfalls mit einer höheren Geldbuße rechnen. Hier wird eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro fällig.
- Vorschriftswidrige Nutzung von Rad- oder Gehwegen, Seitenstreifen: Wer mit seinem Fahrzeug Seitenstreifen, Geh- und Radwege vorschriftswidrig nutzt beziehungsweise blockiert, muss nach der Novellierung des Bußgeldkatalogs mit einer höheren Geldbuße rechnen. Die Strafe beträgt hier künftig etwa 80 Euro – mit einer Sachbeschädigung sogar 100€ – statt wie bisher bis zu 20 Euro Bußgeld.
Wann treten die neuen Regelungen des Bußgeldkatalogs in Kraft?
Auf Teilnehmer*innen am Straßenverkehr kommt mit der StVO-Novelle und den damit verbundenen Anpassungen im Bußgeldkatalog mitunter zu neuen Sanktionen und deutlich höheren Strafen. Ab wann müssen sich Verkehrsteilnehmer also auf die neuen Regeln und höhere Bußgelder einstellen? Die Novelle ist am 9. November 2021 offiziell in Kraft getreten und der neue Bußgeldkatalog wird somit ab sofort angewendet.
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