Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Auch wenn Sie es kaum glauben mögen – Deutschland ist ein Sonnenland. Gebietsweise scheint die Sonne in Deutschland sogar über fast 2000 Stunden im Jahr. Und genau dieser Sonnenreichtum macht sich auch in der Erzeugung regenerativer Solarenergie bemerkbar. So liefern aktuell die deutschlandweit über 2.000.000 Fotovoltaikanlagen etwa 50 Milliarden Kilowattstunden regenerativen Strom. Allerdings könnte diese Ausbeute weitaus höher sein. Experten zufolge bieten die Hausdächer Platz für eine Solarstromerzeugung, die fünfmal so hoch ist. Denn werden alle Gebäudeflächen addiert, so wird in Deutschland für die Solarenergieerzeugung aktuell gerade mal 2,5 % des eigentlichen Potenzials ausgenutzt. Dieses ungenutzte Potenzial hat auch die Regierung erkannt und den Ausbau der Solarenergie deutschlandweit als einen wichtigen Baustein zum Erreichen der selbst gesteckten Klimaneutralität bis 2050 erklärt. Doch um die dafür nötige Ausbaugeschwindigkeit realisieren zu können, muss die Solarenergienutzung noch deutlich gefördert werden. Die viel diskutierte Solarpflicht könnte hier bundesweit ein hilfreiches Instrument darstellen.
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Was plant die neue Bundesregierung?
Mit der neuen Bundesregierung dürften die Diskussionen um eine allgemeine Solarpflicht wieder deutlich an Fahrt gewinnen. Denn wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, sieht die neue Regierung vor, alle geeigneten Dachflächen zukünftig für Solarenergie zu nutzen. Diese Solarpflicht soll insbesondere für gewerbliche Neubauten verpflichtend werden. Bei privaten Neubauten soll es hingegen zur Regel werden. Somit kündigt die neue Regierung eine Solarpflicht an, die jedoch nicht für alle zwingend geltend sein soll. Zudem sollen durch den Abbau bürokratischer Hürden zusätzliche Anreize geschaffen werden. Durch finanzielle Entlastungen und den Abbau administrativer Hürden sollen auch private Bauverantwortliche zur Installation einer Fotovoltaikanlage oder Solarthermie motiviert werden.
In welchen Bundesländern gibt es eine Solarpflicht?
Während deutschlandweit die Umsetzung einer Solarpflicht erst noch in Planung ist, sind einige Bundesländer diesbezüglich bereits weiter:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist bundesweit das erste Bundesland, das flächendeckend eine umfassende Solarpflicht einführt. Mit diesem Beschluss wird die bereits bestehende Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude ab dem ersten Mai 2022 auch auf Neubauten ausgeweitet. So müssen neben Bürogebäuden, Einkaufsmärkten, Schulen und Parkplätzen zukünftig auch Neubauten mit Fotovoltaik- oder Solaranlagen ausgestattet werden. Ab dem ersten Januar 2023 wird diese Pflicht auch für Dachsanierungen gelten, die an Bestandsobjekten vorgenommen werden.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt ab Januar 2022 mit einer Reform der Landesbauverordnung eine Solarpflicht auf Parkflächen um. Im Zuge dessen müssen alle geeigneten, neuen Parkflächen, die über mehr als 35 Parkplätze verfügen, überdacht und zusätzlich mit einer Fotovoltaikanlage versehen werden. Betroffen sind von dieser neuen Verordnung allerdings nur für solche Parkflächen, die zu Nicht-Wohngebäuden zählen.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird die Solarpflicht ab 2023 vorgeschrieben und richtet sich grundsätzlich an alle gewerblichen Neubauten. Diese müssen dann mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet werden. Zudem muss im Rahmen dieser neuen Verordnung auch die Dachfläche von neu gebauten, überdachten Parkplätzen, die über mehr als 50 Stellplätze verfügen, zu 60 % mit Solarmodulen versehen werden. Alternativ zur Installation einer Fotovoltaikanlage ermöglicht Rheinland-Pfalz zur Erfüllung der ab 2023 geltenden Solarpflicht auch die Installation einer solarthermischen Anlage, die zur Wärmeerzeugung verwendet wird.
Hamburg
Eine Installationspflicht für Fotovoltaikanlagen tritt in Hamburg ab 2023 für Neubauten in Kraft. Für Bestandsgebäude, deren Dach vollständig umgedeckt wird, greift die Verordnung erst ab 2025. Wie groß die Fläche der zu installierenden Fotovoltaikanlagen sein soll, wird in Hamburg nicht vorgeschrieben. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Gebäude, bei denen der Amortisationszeitrum der Fotovoltaikanlage länger als 20 Jahre dauern würde. Auch Gebäude, bei denen die Installation einer Solaranlage technisch nicht möglich ist, sind von der Solarpflicht ausgenommen.
Berlin
Berlin verpflichtet mit seinem sogenannten Solargesetz Eigentümer von Neubauten ab dem ersten Januar 2023 zur Installation einer Fotovoltaikanlage auf ihrem Gebäudedach. Auch Eigentümer von Bestandsobjekten, die eine vollständige Dachsanierung vornehmen, müssen ab 2023 dann eine Fotovoltaikanlage installieren. Dabei muss die Fläche zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht mindestens 30 Prozent der Dachfläche umfassen. Als Alternative lässt das Bundesland auch die Installation der Anlage an der Gebäudefassade zu. Außerdem kann die bestehende Solarpflicht auch mit einer Solarthermieanlage anstelle einer Fotovoltaikanlage erfüllt werden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Gebäude, die über eine Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter verfügen. Auch bestimmte Härtefälle sowie Häuser, deren Dächer für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage ungeeignet sind, sind von der geltenden Pflicht befreit.
In welchen Bundesländern könnte die Solarpflicht noch kommen?
Auch andere Bundesländer planen im Moment an der Umsetzung einer Solarpflicht:
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein führt eine Solarpflicht für alle geeigneten Dachflächen bei Neubauten ein. Diese Pflicht gilt auch für Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden, bei denen mehr als zehn Prozent der Dachfläche erneuert werden. Außerdem müssen auch neu errichtete Parkflächen, die über mehr als 100 Stellplätze verfügen, mit Solaranlagen versehen werden. Auch Liegenschaften des Landes sollen dem Gesetz zufolge bei Neubau oder Sanierung mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet werden. Diese Regelungen sollen 2022 vor der Landtagswahl in Kraft treten.
Niedersachsen
Niedersachsen arbeitet ebenfalls an einem Gesetzesentwurf, der eine Solarpflicht vorsieht. Diese geplante Pflicht soll die Installation von Fotovoltaikanlagen auf mindestens der halben Dachfläche von gewerblichen Immobilien umfassen. Allerdings soll die Pflicht vorerst nur für alle Neubauten gelten, die eine Dachfläche von über 75 Quadratmeter verfügen und überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Private Bauherren müssen dem Entwurf nach für die Erstellung von Neubauten zwar keine Solaranlage installieren, dennoch aber deren Nachrüstung sicherstellen.
Sachsen
Pläne hinsichtlich einer Solarpflicht zieht auch Sachsen in Betracht. Allerdings sind diese noch nicht konkretisiert und befinden sich gerade in der Entwicklungsphase.
Bayern
Bayern hat immer wieder über die Einführung einer Solarpflicht diskutiert. Dabei wurden Pläne erarbeitet, die eine Installationspflicht von Fotovoltaikanlagen auf gewerblichen Immobilien regeln sollen. Auch eine Solarpflicht für private Wohnhäuser stand dabei zur Debatte. Allerdings ist ein Gesetz darüber bislang nicht umgesetzt worden.
Bremen
Bremen verfügt ebenfalls über einen Gesetzesentwurf zur Solarpflicht, der bislang allerdings noch nicht als Gesetz in Kraft getreten ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht dabei die Solarpflicht für alle privaten Neubauten sowie für gewerbliche Nicht-Wohngebäude vor. Aber auch alle Bestandsgebäude sollen im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung von der Installationspflicht einer Fotovoltaikanlage betroffen sein.
Welche Mehrkosten könnten entstehen?
Mit einer Solarpflicht bei Neubauten sehen sich die Bauverantwortlichen im Durchschnitt mit Mehrkosten zwischen 10.000 und 20.000 € konfrontiert. Für Einfamilienhäuser kann durchschnittlich mit Mehrkosten von etwa 13.000 bis 15.000 € gerechnet werden. Allerdings ist die Regierung davon überzeugt, dass sich diese Mehrkosten als Investition lohnen. Denn dank einer Kombination aus Einspeisevergütung und Stromkostenersparnis amortisieren sich die entstehenden Kosten nach 15 bis 20 Jahren wieder. Mit der Einführung entsprechender staatlicher Förderungen könnte diese Amortisationszeit nochmals deutlich verkürzt werden.
Hohes Potenzial in Deutschland
Viele Experten sehen beim Ausbau der Solarenergie auf Neubauten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ein enormes Verbesserungspotenzial. So nutzen Metropolen wie München, Frankfurt oder Berlin einer Studie des Ökostrom Anbieters LichtBlick zufolge weniger als 15 % der zur Verfügung stehenden Dachfläche von Neubauten zur Gewinnung regenerativer Sonnenenergie. Aber auch in führenden Städten wie Leipzig, Nürnberg oder Köln ist noch fast die Hälfte aller Dächer von Neubauten ohne Solaranlage. Diese Erkenntnisse spiegelt auch der Solarcheck von 2020 wider. Auch wenn nicht jede Dachfläche aufgrund ihrer Ausrichtung für die Erzeugung von Solarenergie genutzt werden kann, ist das zur Verfügung stehende Potenzial gigantisch. So standen 2015 deutschlandweit beispielsweise 1.600 Quadratkilometer Dachfläche von Neubauten zur Nutzung von Solarenergie bereit. Dies würde eine Solarstromerzeugung von rund 250 Milliarden Kilowattstunden Strom ermöglichen. Und alleine diese Stromerzeugung würde die Hälfte des deutschlandweiten Stromverbrauches abdecken. Demnach sind Gebäudeflächen, die für die Erzeugung regenerativer Solarenergie genutzt werden könnten, deutschlandweit in Fülle vorhanden.