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Alternative Heizungen - Heizen ohne Gas und Öl

Lesedauer 4 Minuten

Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, wie abhängig Deutschland lange Zeit von russischen Gas- und Ölimporten war. Inzwischen hat sich die Situation auf dem Energiemarkt verändert, und Deutschland hat seine Energieversorgung stärker diversifiziert. Trotzdem bleibt das Ziel bestehen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Wärmeversorgung langfristig klimafreundlicher zu gestalten. Dafür stehen verschiedene Heizsysteme zur Verfügung. Wir stellen Ihnen alternative Heizmethoden sowie weitere Möglichkeiten des Heizens ohne Gas und Öl vor und zeigen, welche Lösungen sich für unterschiedliche Gebäude eignen.

Heizen ohne Gas und Öl: Welche Möglichkeiten gibt es?

Gas- und Ölheizungen dürfen nicht pauschal seit einem bestimmten Datum nicht mehr eingebaut werden. Für bestehende Gebäude gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung. Neue Heizungen müssen nach dem GEG grundsätzlich einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vor Ort greifen.

In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe bereits seit dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude greifen die Regelungen abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern musste die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, für kleinere Kommunen gilt grundsätzlich eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Wird eine Wärmeplanung früher verbindlich veröffentlicht, können die entsprechenden Vorgaben auch früher greifen.

Für Hauseigentümer bedeutet das: Bei einem geplanten Heizungstausch sollte nicht nur der aktuelle Energiepreis berücksichtigt werden. Auch die gesetzlichen Anforderungen, die langfristigen Betriebskosten und mögliche Förderungen spielen eine wichtige Rolle.

Holz- und Pelletheizungen

Bei Pelletheizungen werden Holzpellets verwendet, die überwiegend aus Holz beziehungsweise Holzresten wie Sägemehl oder Hobelspänen hergestellt werden. Die Anlagen arbeiten ähnlich wie Öl- oder Gasheizungen weitgehend automatisch und benötigen einen Lagerraum für die Pellets.

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, steht aber nicht unbegrenzt zur Verfügung. Deshalb sollte die Verfügbarkeit von Brennstoffen bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Pelletheizungen verursachen außerdem Feinstaubemissionen und benötigen mehr Platz für Lagerung und Anlagentechnik als viele andere Heizsysteme.

Pellet- und andere Biomasseheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der KfW-Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude förderfähig sein. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Für Biomasseheizungen beträgt die Grundförderung 30 %. Weitere Boni können unter bestimmten Voraussetzungen hinzukommen.

Ein luftgeführter Pelletofen, der lediglich einen einzelnen Raum beheizt, ist davon zu unterscheiden. Solche Einzelraumfeuerungen gehören nicht zur geförderten Heizungsanlage. Wasserführende Pelletöfen können dagegen Bestandteil einer förderfähigen Biomasseheizung sein, wenn die technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fernwärme und Nahwärme

Eine weitere Möglichkeit zum Heizen ohne eigene Gas- oder Ölheizung ist der Anschluss an ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz. Dabei wird Wärme beispielsweise aus Kraft-Wärme-Kopplung, industrieller Abwärme, Müllverbrennung oder erneuerbaren Energiequellen über ein Wärmenetz zum Gebäude transportiert.

Beim Verbraucher ist kein eigener Heizkessel und kein Brennstofflager erforderlich. Stattdessen wird eine Wärmeübergabestation installiert.

Wie klimafreundlich die Wärmeversorgung ist, hängt von der Zusammensetzung des jeweiligen Wärmenetzes ab. Bei einem Anschluss sollten Sie deshalb prüfen, aus welchen Energiequellen der Netzbetreiber die Wärme erzeugt und wie sich der Energiemix langfristig entwickeln soll.

Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann unter bestimmten Voraussetzungen über die KfW-Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude gefördert werden. (KfW)

Wärmepumpen

Wenn Sie ein Gebäude ohne fossile Brennstoffe beheizen möchten, ist die Wärmepumpe eine wichtige Möglichkeit. Sie nutzt Wärme aus der Umgebung und benötigt dafür Strom. Je nach System stammt die Wärme aus der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser.

Wärmepumpen arbeiten ohne Verbrennung. Ein Kältemittel nimmt Umweltwärme auf, wird durch einen Verdichter auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und gibt die Wärme anschließend an das Heizsystem des Gebäudes ab.

Eine Wärmepumpe kann auch in einem bestehenden Gebäude eingesetzt werden. Eine umfassende energetische Sanierung ist nicht grundsätzlich Voraussetzung. Entscheidend sind unter anderem der Wärmebedarf des Gebäudes, die vorhandenen Heizflächen und die benötigte Vorlauftemperatur. Auch in älteren Gebäuden können Wärmepumpen effizient arbeiten, wenn die Heizflächen ausreichend Wärme bei moderaten Vorlauftemperaturen übertragen können.

Vor dem Einbau sollte deshalb eine Heizlastberechnung erfolgen. Falls einzelne Räume mit der gewünschten Vorlauftemperatur nicht ausreichend warm werden, können beispielsweise einzelne Heizkörper ausgetauscht oder weitere energetische Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Installation einer Wärmepumpe wird bei bestehenden Wohngebäuden über die KfW-Heizungsförderung unterstützt. Die Grundförderung beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können je nach Voraussetzungen weitere Boni hinzukommen. (KfW)

Solarthermie

Solarthermieanlagen nutzen die Sonnenenergie zur Erzeugung von Wärme. Die Sonnenstrahlung erwärmt eine Solarflüssigkeit in den Kollektoren. Über einen Wärmetauscher wird die Energie anschließend beispielsweise an einen Warmwasser- oder Pufferspeicher übertragen.

Eine alleinige Wärmeversorgung eines Wohngebäudes über Solarthermie ist in Deutschland normalerweise nicht ausreichend. Gerade im Winter ist die solare Einstrahlung gering, während gleichzeitig besonders viel Heizenergie benötigt wird. Solarthermie wird deshalb meist zur Warmwasserbereitung oder als Heizungsunterstützung eingesetzt.

Eine Solarthermieanlage kann beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung kombiniert werden. Wie viel Energie tatsächlich bereitgestellt wird, hängt unter anderem von der Kollektorfläche, der Ausrichtung, der Verschattung, dem Speicher und dem Wärmebedarf des Gebäudes ab.

Auch solarthermische Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der KfW-Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude gefördert werden. Seit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 %. Weitere Boni sind abhängig von den persönlichen Voraussetzungen möglich.

Wärmepumpen, Biomasse und Wärmenetze: Welche Heizungen werden 2026 gefördert?

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden läuft für private Eigentümer über die KfW, insbesondere über das Programm 458. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 % und kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Austausch einer funktionierenden alten Heizung gewährt werden. Für selbstnutzende Eigentümer kann zusätzlich ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 % infrage kommen. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird die maßgebliche Einkommensgrenze durch einen Familienzuschlag von 10.000 € erhöht.

Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Einkommen kann die maximale Förderquote bis zu 80 % betragen. Die Förderhöhe hängt somit nicht allein von der gewählten Heizung ab, sondern auch von der persönlichen Situation und den jeweiligen Fördervoraussetzungen.

Die förderfähigen Kosten sind ebenfalls begrenzt. Bei Wohngebäuden können aktuell für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 € berücksichtigt werden. Für weitere Wohneinheiten gelten zusätzliche Kostenobergrenzen. Diese Obergrenzen werden ab dem 1. Februar 2027 schrittweise abgesenkt.

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt der Antragstellung. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die durch einen Fachbetrieb erstellt wird. Erst nach der Förderzusage ist der Zuschuss für das Vorhaben reserviert.

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Auch der frühere Emissionsminderungszuschlag wurde abgeschafft. (KfW)

Die Förderung kann außerdem mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombiniert werden. Dieser kann bei bereits bewilligten energetischen Einzelmaßnahmen zur Zwischenfinanzierung eingesetzt werden und beträgt bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit. (KfW)


Bild von thomasp24 – stock.adobe.com

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