Kostenvoransch

Kostenvoranschlag und Angebot richtig machen

Letzte Aktualisierung am 16. Februar 2022 von

Kostenvoranschlag und Angebot werden leider noch oft verwechselt. Doch zwischen beiden Dingen besteht ein großer Unterschied, den sowohl Auftraggeber und Dienstleister gut kennen sollten! Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema.

Was muss im Kostenvoranschlag stehen?

Im Kostenvoranschlag müssen alle mit dem Auftrag anfallenden Kosten als Bruttopreise aufgelistet sein. Die Preise müssen also mit eingerechneter Umsatzsteuer angegeben werden. Für Handwerker sind besonders Arbeitszeit, Material und Fahrtkosten wichtig. Bei der Arbeitszeit kann man entweder Stundenlohn oder Tagessätze angeben, abhängig vom Handwerksbereich und der eigenen Vorliebe. Auch die Zeit zwischen Abnahme und Rechnung sollte angegeben werden.

Wie hoch darf der Rechnungspreis vom Kostenvoranschlag abweichen?

Leider gibt es dazu keine klare Gesetzgebung. Es hängt davon ab, ob der Preis wesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht und ob das Unternehmen die höheren Kosten unverzüglich mitteilt. Was “wesentlich” bedeutet, haben in der Vergangenheit verschiedene Gerichte entschieden. Dabei lag die wesentliche Überschreitung in der Regel bei 10 bis 20 Prozent. Ein Kostenvoranschlag sollte also keine grobe Schätzung sein, sondern genau berechnet werden! Nur dann können Handwerker ihre Vergütung erhalten. Bei großen Abweichungen nach oben können Auftraggeber den Vertrag kündigen und müssen nicht zahlen. Berechnet man die Kosten im Kostenvoranschlag aber zu hoch, um kein Risiko einzugehen, kann der Auftrageber abgeschreckt werden und zu einem anderen Dienstleister gehen.

Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist standardmäßig unverbindlich. Das heißt, dass sich der Preis zwischen Kostenvoranschlag und Angebot noch ändern kann. Da der Kostenvoranschlag unverbindlich ist, darf auch der Rechnungspreis nach der Fertigstellung auch leicht höher sein, sofern man dem Auftraggeber das direkt bei Änderungen mitteilt. Das kann zum Beispiel auch dadurch passieren, dass der Auftraggeber falsche Eckdaten angegeben hat.

Wann ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

“Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.”So steht es in § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kostenvoranschlag ist also immer dann kostenlos, wenn der Dienstleister nichts anderes angegeben hat. Wenn Handwerker für den Kostenvoranschlag vergütet werden wollen, müssen sie dem Auftraggeber die Höhe der Kosten vorher mitteilen und brauchen seine Zustimmung. Eigentlich gehört ein Kostenvoranschlag aber zur Akquise dazu. Man sollte ihn nur dann in Rechnung stellen, wenn die Erstellung besonderen Aufwand benötigt oder dabei auch Teile der eigentlichen Aufgabe erledigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Kostenanschlag?

Kostenanschlag und Kostenvoranschlag sind zwei Begriffe für die selbe Sache. Eigentlich ist Kostenanschlag der ursprüngliche Begriff, der auch im BGB verwendet wird. In der Umgangssprache wird aber häufiger “Kostenvoranschlag” benutzt.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Kostenvoranschlag ist nur eine unverbindliche, aber trotzdem möglichst genaue, Berechnung der wahrscheinlichen Kosten. Das Angebot ist dagegen in der Regel verbindlich für den Dienstleister. Wenn der Auftraggeber es annimmt, muss der Auftrag auch wie beschrieben ausgeführt werden.

Wie verbindlich ist ein Angebot?

Ein Angebot ist standardmäßig immer verbindlich. Nur wenn ausdrücklich klargemacht wird, dass das Angebot unverbindlich ist, ist es nicht bindend. Ohne diese Freizeichnungsklausel sind Sie an das Angebot gebunden und können nicht vom Preis abweichen. Zusätzliche Kosten kann man nicht in Rechnung stellen.

Was bedeutet Freizeichnungsklausel im Angebot?

Eine Freizeichnungsklausel sorgt dafür, dass das Angebot nicht mehr bindend für das Unternehmen ist. Angebote sind entsprechend nur dann unverbindlich, wenn sie eine Freizeichnungsklausel enthalten.Beispiele für Angebote mit Freizeichnungsklauseln”Angebot ist bis zur Besichtigung unverbindlich””Unverbindliches Angebot / Angebot unverbindlich””Angebot freibleibend””Angebot gültig bis zum 20. August””solange der Vorrat reicht”

Kostenvoranschlag und Angebot richtig anwenden

Ein Kostenvoranschlag lohnt sich vor allem dann, wenn eine Ausschreibung genug Details enthält, um eine erste unverbindliche Kalkulation zu machen. Bei der Gelegenheit können Sie auch einen Besichtigungstermin ausmachen. Wenn alles gut läuft können Sie dem Auftraggeber vielleicht schon vor Ort ein verbindliches Angebot machen. Wenn das noch nicht klappt, ist das aber auch nicht schlimm. Sie sollten das Angebot erst machen, wenn alle wichtigen Daten vorliegen und es sollte möglichst fehlerfrei sein. Natürlich können auch nachträglich noch Änderungen vorgenommen werden, aber nur wenn unvorhersehbare Umstände auftauchen. Zum Beispiel kann erst während der Arbeit Schimmel oder morsches Gebälk hinter einer Wand auftauchen, von denen auch der Auftraggeber nichts wusste.

Bilderquellen: Ralf Geithe/stock.adobe.com

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1 Kommentar zu „Kostenvoranschlag und Angebot richtig machen“

  1. Ist der Satz “Hinweis: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Materialverbrauch und Zeitaufwand” als Freizeichnungsklausel zu verstehen und muss der Handwerker auf eine Verteuerung vor Beginn der Arbeit hinweisen?

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