Handwerker und Person im Anzug halten Geldscheine

SOKA-BAU: Welche Vorteile hat die Sozialkasse?

Letzte Aktualisierung am 2. September 2020 von

Auch wenn sich die rechtliche Lage in den letzten Jahren stark verbessert hat, ist die Soka-Bau bei vielen selbstständigen Handwerkern immer noch umstritten. Da man als Handwerker im Baugewerbe aber weiterhin Beiträge zahlen muss, sollte man die Leistungen der Soka-Bau auch möglichst gut nutzen. Immerhin regelt der zugehörige Tarifvertrag der Soka-Bau mittlerweile nicht nur den Urlaub, sondern auch Mindestlohn und Rente im Baugewerbe.

Welche Leistungen bietet die Soka-Bau?

Urlaub unabhängig vom Arbeitgeber

Die Soka-Bau wurde eigentlich nur als Urlaubskasse gegründet, um die beschäftigungs- und damit urlaubsfreie Zeit der Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe zu überbrücken. Unabhängig vom Arbeitgeber und der Saison sollten Arbeitnehmer im Baugewerbe gut abgesichert sein und Urlaubsgeld erhalten, ohne dass der Staat einschreiten muss. Wenn Arbeitnehmer bei der Soka-Bau versichert sind, führen sie das Urlaubskonto nicht beim Arbeitgeber, sondern bei der Sozialkasse. Der Urlaubsanspruch ist dadurch unabhängig von der Beschäftigungszeit in einem Betrieb und richtet sich nach der Beschäftigungszeit in der Baubranche. Nach zwölf Beschäftigungstagen bekommen Arbeitnehmer einen Urlaubstag und können so insgesamt 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr sammeln.

Tipp
Zusätzlich zum Urlaub der SOKA-Bau gibt es auch noch das Saison-Kurzarbeitergeld für das Baugewerbe. Diese staatliche Leistung ist darauf ausgelegt, den Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März zu überbrücken.

Höhe der Urlaubsvergütung

Die gesamte Urlaubsvergütung richtet sich nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe und beträgt 14,25 Prozent der Bruttolohnsumme, die bis zum Urlaubstag im Kalenderjahr verdient wurde.
→ 14,25 % der Bruttolohnsumme = Urlaubsvergütung

Das Urlaubsgeld pro Tag ergibt sich aus der gesamten Urlaubsvergütung geteilt durch die gesammelten Urlaubstage.
→ (Urlaubsanspruch in EUR)/Urlaubstage = Tagessatz

Beispielrechnung:

10.000 EUR Bruttolohn
10 gesammelte Urlaubstage
5 Tage genommener Urlaub

Gesamte Urlaubsvergütung: 10.000 * 0,1425 = 1425 Euro

Urlaubsgeld pro Tag: 1425 / 10 = 142,50 Euro

Urlaubsgeld für den gesamten Urlaub: 712,50 Euro

Finanzierung der Berufsausbildung

Die Soka-Bau bietet auch bei der Ausbildung finanzielle Unterstützung an und finanziert die überbetriebliche Ausbildung. Wenn ein Arbeitgeber alle Ausbildungsleistungen selbst erbringt, übernimmt die Soka-Bau folgende Anteile an der Ausbildungsvergütung:

  • Im ersten Ausbildungsjahr → zehn Monate der Ausbildungsvergütung
  • Im zweiten Jahr → sechs Monate
  • Im dritten Jahr → einen Monat

Bei der überbetrieblichen Ausbildung erstattet die Soka-Bau dem Ausbildungsbetrieb die gesamten Gebühren und Kosten für die Ausbildung und Internatsunterbringung sowie die Fahrtkosten von der Wohnung bis zur Ausbildungsstätte. Dafür muss der Auszubildende für die überbetriebliche Ausbildung freigestellt werden, die Ausbildungsstätte muss in der Liste der SOKA-BAU eingetragen sein und die Qualitätskriterien nach § 25 BBTV nachweisen.

Tarifrente-Bau

Die Tarifrente-Bau gehört zu den Standardleistungen der Sozialkasse und ist damit auch in den Pflichtbeiträgen enthalten. Nach § 4 TZA Bau gewährt sie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Unfallrente. Sie sichert folgende Berufsgruppen ab:

  • gewerbliche Arbeitnehmer
  • Angestellte mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten und nach § 5 Betriebsverfassungsgesetz nicht darunter fallende Personen
  • Auszubildende auf Grundlage des Tarifvertrags über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV)

Zusätzliche Versicherungs- und Vorsorgeleistungen

Auch zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Soka-Bau beziehen. Die Beiträge dafür sind aber nicht für alle Mitglieder verpflichtend, sondern werden über freiwillige Zahlungen von beziehenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Wer muss Beiträge an die Soka-Bau zahlen?

Die Beiträge an die Soka-Bau müssen nur von Arbeitgebern gezahlt werden, die durch den Tarifvertrag am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnehmen. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge zahlen.

Da der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, müssen alle Betriebe aus dem Baugewerbe einzahlen. Dazu gehören aber nur die Betriebe, in denen “eine bauliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit ausgeübt wird.” In der Vergangenheit gab es leider immer wieder Probleme, weil Betriebe zu Zahlungen verpflichtet wurden, die eigentlich wenig mit dem Baugewerbe zu tun hatten. Besonders bei Elektroinstallateuren und Dachdeckern gab es dadurch oft Probleme. Ob Sie auch Beiträge zahlen müssen erfahren Sie mit der unverbindlichen Teilnahmeprüfung auf der Website der Soka-Bau.

Elektrohandwerkliche Betriebe müssen nicht in die Soka-Bau einzahlen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Mitgliedschaft und Fachlichkeit. Sie müssen bereits tarifgebundenes Mitglied im ZVEH oder einem Mitgliedsverband des ZVEH sein und überwiegend elektrohandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können. Die Fachlichkeit ist automatisch erfüllt, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglieder einer Innung des ZVEH waren. Auch bei späterem Beitritt gilt die Fachlichkeitsvermutung, die aber widerlegt werden kann. Die Beweislast liegt dann aber bei der Soka-Bau.

Die Ausbildungsumlage (2,4 Prozent der Bruttolohnsumme) müssen mittlerweile übrigens nur noch Betriebe zahlen, die auch Mitarbeiter beschäftigen. Bis zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August 2017 mussten sogar Solo-Selbstständige die Umlage bezahlen, obwohl sie nicht als Arbeitgeber agieren und auch keine Auszubildenden haben.

Höhe der Beiträge seit 2019

Die Beitragshöhe ist abhängig vom Arbeitsverhältnis. Bei gewerblichen Arbeitnehmern ergibt sich der Beitrag prozentual aus der Summe der Bruttolöhne aller gewerblichen Arbeitnehmer, die im Betrieb beschäftigt sind. Für Angestellte gibt es feste Beiträge.

Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer

  • Urlaubskasse und Tarifrente Bau → 15,4 %
  • Berufsbildung → 2,4 %
  • Zusätzliche Altersversorgung (optional) → 3 % West / 1% Ost
  • Maximaler Gesamtbeitrag → 20,8 Prozent

Als Solo-Selbstständiger kann man also auf einen Betrag von 15,4 Prozent kommen, wenn man keine zusätzliche Altersversorgung über die Soka-Bau bezieht. Größere Betriebe müssen ohne Zusatzversorgung 17,8 Prozent der Bruttolohnsumme an die Soka-Bau zahlen.

Beiträge für Angestellte

  • Tarifgebiet West & Berlin West: 63 Euro pro Monat oder 3,15 Euro pro Tag
  • Tarifgebiet Ost & Berlin Ost: 25 Euro pro Monat oder 1,25 Euro pro Tag

Verbesserungen aus dem aktuellen Tarifvertrag

In der Vergangenheit wurden gegen die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) für den Tarifvertrag der Soka-Bau immer wieder geklagt, weil viele Handwerksbetriebe zahlen mussten, die sich selbst nicht zum Baugewerbe zählen würden – für die Jahre 2007 bis 2014 auch mit Erfolg. Am 20. November 2018 hat das BAG die letzte AVE seit 2016 und die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG aber bestätigt.

Auch für neuesten Tarifverträge der Sozialkasse gilt eine Allgemeinverbindlicherklärung, sie sind also für alle Arbeitgeber der Branche verpflichtend – egal ob tarifgebunden oder nicht. Besonders wichtig sind dabei der Bundesrahmentarifvertrag und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

Auch wenn die Beiträge erhöht wurden hat man jedoch auch auf die Kritik vieler Handwerksbetriebe gehört und diese Verbesserungen im Tarifvertrag festgelegt:

  • Saldierung von Beitrags- und Erstattungsleistungen
  • Verkürzung der Verjährungsfrist für Beitragsansprüche auf drei Jahre
  • Verzugszinssatz von 1 % auf 0,9 % pro Monat gesenkt
  • Solo-Selbstständige und Betriebe ohne Mitarbeiter zahlen keine Ausbildungskostenumlage

Der Bundesrahmentarifvertrag gilt seit dem 1. Januar 2019 und hat kein festgelegtes Ablaufdatum. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember jeden Jahres gekündigt werden.

Bildquelle: Robert Kneschke / stock.adobe.com

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