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Balkonkraftwerk anmelden und anschließen: Mann steckt den Stecker der Anlage in die Außensteckdose neben der Balkontür, das Modul hängt am Geländer

So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk richtig an

Lesedauer 4 Minuten

Für ein Balkonkraftwerk ist heute nur noch eine einzige Anmeldung nötig: die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese erledigen Sie selbst online, kostenlos und in wenigen Minuten. Die frühere zweite Meldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket entfallen. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung, erklärt die Frist, klärt die Rolle des Netzbetreibers beim Stromzähler und zeigt, was für Mieter und Wohnungseigentümer gilt.

Wo müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden?

Ihr Balkonkraftwerk melden Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Das ist das zentrale amtliche Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Die Registrierung ist Pflicht, aber unkompliziert und ohne Kosten. Sie erreichen das Register direkt online unter Marktstammdatenregister.

Früher mussten Betreiber ihre Anlage zusätzlich beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Mit dem sogenannten Solarpaket wurde dieser Schritt für steckerfertige Anlagen gestrichen. Der Netzbetreiber wird über das Register automatisch informiert. Für Sie bedeutet das: ein Vorgang, ein Formular, keine doppelte Bürokratie.

AnmeldungFrüherHeute
MarktstammdatenregisterPflichtPflicht
Meldung beim NetzbetreiberPflichtentfällt
Vereinfachtes Anmeldeformularneinja

Schritt für Schritt durch die Anmeldung

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister dauert nur wenige Minuten. Halten Sie vorab ein paar Angaben bereit, dann läuft der Vorgang reibungslos. Notwendig sind Ihre Adresse, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung von Modulen und Wechselrichter. Diese Werte stehen im Datenblatt Ihres Sets.

  • Rufen Sie das Marktstammdatenregister auf und legen Sie ein Benutzerkonto an.
  • Wählen Sie die Registrierung einer neuen Stromerzeugungsanlage und geben Sie an, dass es sich um ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine steckerfertige Solaranlage handelt.
  • Tragen Sie den Standort, das Inbetriebnahmedatum sowie die Modul- und Wechselrichterleistung ein.
  • Prüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Registrierung ab. Sie erhalten eine Bestätigung zu Ihren Unterlagen.

Nach dem Absenden ist die Pflichtanmeldung erledigt. Bewahren Sie die Bestätigung auf, falls später Nachfragen zum Zähler oder zur Anlage kommen. Welche Leistung Ihr Wechselrichter tatsächlich einspeist, erklärt der Ratgeber zum Wechselrichter.

Welche Frist gilt und was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und sollte zeitnah nach der Inbetriebnahme erfolgen. Als Orientierung gilt, die Anlage innerhalb weniger Wochen nach dem ersten Betrieb zu registrieren. Wer die Anmeldung vor der Inbetriebnahme vorbereitet, ist auf der sicheren Seite und vergisst den Schritt nicht.

Gebühren fallen weder für die Registrierung noch für den späteren Zählertausch an. Auch der Betrieb selbst ist kostenfrei. Sie zahlen also nur einmal die Anschaffung des Sets, die weiteren Schritte kosten kein Geld. Was das Set und die Halterung kosten, lesen Sie im Beitrag zu den Kosten eines Balkonkraftwerks.

Was passiert mit Ihrem Stromzähler?

Nach der Registrierung prüft der Netzbetreiber, ob Ihr Stromzähler für den Betrieb geeignet ist, und tauscht ihn bei Bedarf aus. Alte Zähler ohne Rücklaufsperre könnten rückwärts laufen, wenn Sie Strom ins Netz abgeben, und das ist nicht zulässig. Deshalb ersetzt der Netzbetreiber solche Geräte durch einen modernen Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungsmessung.

Um diesen Tausch müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Der Netzbetreiber wird über das Register informiert, meldet sich bei Ihnen und führt den Wechsel durch. Für den Zählertausch entstehen Ihnen keine Kosten. Bis der neue Zähler eingebaut ist, dürfen Sie die Anlage bereits betreiben.

Dürfen Mieter und Wohnungseigentümer eine Anlage anbringen?

Mieter und Wohnungseigentümer haben seit einer Gesetzesänderung grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft kann die Montage nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Über die Art der Befestigung, etwa um die Fassade zu schonen oder die Sicherheit zu wahren, darf jedoch weiterhin mitgeredet werden.

Praktisch bedeutet das: Holen Sie vor der Montage die Zustimmung ein und stimmen Sie die Befestigung ab. Dokumentieren Sie die Absprache am besten schriftlich. Achten Sie besonders bei Montage in der Höhe auf eine sichere, sturmfeste Halterung, damit kein Modul herabfallen kann. Wie eine große Dachanlage angemeldet wird, unterscheidet sich davon und steht im Ratgeber zum Anmelden einer Photovoltaikanlage.

Was droht, wenn Sie die Anmeldung versäumen?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister anmeldet, verstößt gegen eine gesetzliche Pflicht. Grundsätzlich ist bei einer versäumten Registrierung ein Bußgeld möglich. In der Praxis geht es zunächst meist um die Aufforderung, die Anmeldung nachzuholen. Trotzdem sollten Sie den Schritt nicht auf die lange Bank schieben, denn die Registrierung ist schnell erledigt und kostet nichts.

Ein weiterer Grund für die pünktliche Anmeldung ist der Zähler: Betreiben Sie eine Anlage an einem alten, rückwärtslaufenden Zähler, kann das rechtlich problematisch werden. Die Anmeldung stößt den Zählertausch an und bringt Sie damit auf die sichere Seite. Was ein Balkonkraftwerk grundsätzlich leistet, erklärt der Überblick zum Balkonkraftwerk.

Was Sie sonst noch zur Anmeldung wissen sollten

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, die frühere separate Meldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket entfallen. Es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber erhält die nötigen Daten von dort und meldet sich bei Ihnen, falls der Stromzähler getauscht werden muss. Sie müssen also nur noch einen einzigen Vorgang erledigen.

Wie lange dauert die Registrierung?

Die eigentliche Eingabe im Marktstammdatenregister ist in wenigen Minuten erledigt, wenn Sie die Angaben zu Standort und Leistung bereithalten. Etwas Zeit kostet nur das einmalige Anlegen des Benutzerkontos. Bis der Netzbetreiber den Zähler prüft und gegebenenfalls tauscht, können anschließend einige Wochen vergehen, was den Betrieb der Anlage aber nicht aufhält.

Was muss ich bei einem Umzug tun?

Nehmen Sie die Anlage bei einem Umzug mit, aktualisieren Sie im Marktstammdatenregister den Standort und geben die alte Adresse ab. Am neuen Wohnort gilt die Anlage dann als dort betrieben, und der neue Netzbetreiber prüft bei Bedarf den Zähler. Der Aufwand ist gering, weil Sie kein neues Konto brauchen, sondern nur die vorhandenen Daten anpassen.

Bekomme ich eine Vergütung für eingespeisten Strom?

Für ein einfaches Balkonkraftwerk erhalten Sie keine Einspeisevergütung. Der Nutzen entsteht durch den Eigenverbrauch, nicht durch die Abgabe ans Netz. Wie die Vergütung bei größeren Anlagen funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Einspeisevergütung. Für ein Balkonkraftwerk lohnt es sich daher, den erzeugten Strom möglichst selbst zu nutzen.

Brauche ich für die Anmeldung einen Fachbetrieb?

Nein, die Registrierung im Marktstammdatenregister erledigen Sie selbst online, ganz ohne Fachbetrieb. Ein Elektriker ist nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Elektroinstallation prüfen lassen oder eine spezielle Einspeisesteckdose setzen möchten. Diese technische Prüfung hat mit der Anmeldung selbst nichts zu tun und ist für ein steckerfertiges Set nicht vorgeschrieben.

Corinna Fröhling, Redakteurin für Kosten und Sanierung

Verfasst von

Corinna Fröhling Redakteurin für Kosten und Sanierung

Corinna Fröhling verantwortet als Redakteurin einen Großteil der Kosten-Ratgeber auf Blauarbeit und prüft neue Beiträge vor der Veröffentlichung. Seit 2019 schreibt sie über Kosten und Preise rund um Haus, Garten und Sanierung, daneben quer durch alle Gewerke. Ihr Anspruch: Preisspannen, mit denen man wirklich planen kann, statt Lockangebote und Schaufensterzahlen.

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