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PV-Anlage anmelden – Anmeldung einer Photovoltaikanlage

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann

Foto von Smileus – stock.adobe.com

Sie mรถchten eine eigene PV Anlage betreiben und hierdurch Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten sowie Energiekosten senken? Dann sollten Sie daran denken, dass die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme an verschiedenen Stellen angemeldet werden muss. Wo Sie die PV-Anlage anmelden mรผssen und welche Fristen hierfรผr gelten, erfahren Sie nachfolgend. AuรŸerdem erklรคren wir Ihnen, was passiert, wenn Sie die Anlage nicht anmelden.

PV-Anlage anmelden โ€“ das Wichtigste auf einen Blick

  • Die meisten Solaranlagen mรผssen bei der Bundesnetzagentur und an weiteren Stellen angemeldet werden
  • Benutzen Sie einen Speicher, muss dieser ebenfalls angemeldet werden
  • Die Registrierung kann online durchgefรผhrt werden und ist kostenlos
  • Melden Sie die Solaranlage nicht oder zu spรคt an, kann ein hohes BuรŸgeld drohen
  • Fรผr die sogenannte Inselanlage ist keine Anmeldung notwendig

Warum muss die PV Anlage angemeldet werden?

Die Anmeldung der PV-Anlage ist notwendig, damit der Strommarkt โ€žรผberwachtโ€œ werden kann. So mรถchte der Staat beispielsweise wissen, wie viele Solaranlagen aktuell betrieben werden und wie viel Strom diese erzeugen kรถnnen, denn dies dient unter anderem als Ausbaugrundlage fรผr die erneuerbaren Energien. Deshalb sind auch Privatpersonen verpflichtet, die technischen Daten ihrer Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragen.

Welche Fristen mรผssen fรผr die Anmeldung der PV Anlage beachtet werden?

Fรผr die Anmeldung der Photovoltaikanlage haben Sie nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Kaufen Sie spรคter einen Stromspeicher hinzu, muss dieser innerhalb einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann es schnell teuer werden, denn es besteht die Mรถglichkeit, dass ein BuรŸgeld gegen Sie verhรคngt wird. Die Grundlage hierfรผr ergibt sich aus ยง95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wo muss die PV Anlage angemeldet werden?

Neben der Bundesnetzagentur mรผssen Sie die Solaranlage auch noch an weiteren Stellen anmelden, vor allem, wenn Sie Strom in das รถffentliche Netz einspeisen. Sie erhalten dann nรคmlich die Einspeisevergรผtung, welche entsprechend versteuert werden muss. Die Anmeldung muss daher an den folgenden Stellen erfolgen:

Photovoltaik anmelden bei der Bundesnetzagentur

Fรผr diese Anmeldung mรผssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister eintragen lassen. Dies gilt sowohl fรผr die Solaranlage als auch fรผr den Speicher, der separat registriert werden muss. Sie kรถnnen sich dafรผr einfach auf der Website registrieren. Auch spรคtere Erweiterungen der Photovoltaikanlage oder KWK-Anlagen muss man dort angeben. Die Photovoltaikanlage muss nicht vom Betreiber angemeldet werden, auch ein Solarinstallateur mit Bevollmรคchtigung kann das erledigen.

Die Anlage kann schon bis zu 14 Tage vor der eigentlichen Inbetriebnahme registriert werden, und zwar als โ€žgeplante Inbetriebnahmeโ€œ. Nach der Inbetriebnahme haben Sie 28 Tage Zeit.

PV Anlage anmelden beim Netzbetreiber

Die nรคchste Stelle, an der Sie die Photovoltaikanlage anmelden mรผssen, ist der zustรคndige Netzbetreiber. Hier ist zu beachten, dass die Anmeldung schon erfolgen muss, ehe die Montage erfolgt. Das ist wichtig, damit der Netzbetreiber eine Prรผfung durchfรผhren kann, ob Ihre Anlage รผberhaupt kompatibel ist. Hierbei spricht man von der โ€žNetzvertrรคglichkeitsprรผfung.โ€œ Diese Prรผfung kann rechtlich bis zu 8 Wochen dauern, bei kleinen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 10 kWp geht das jedoch wesentlich schneller. Sobald Sie die Zusage erhalten haben, ist es mรถglich, die Anlage zu installieren und ein Inbetriebnahmeprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll muss nun an den Netzbetreiber รผbersendet werden, und zwar gemeinsam mit der Bescheinigung, die Sie von der Bundesnetzagentur erhalten.

Die Anmeldung ist fรผr die Fรคlle wichtig, in denen der erzeugte Strom den Eigenverbrauch รผbersteigt und daher fรผr die Versorgung der รถffentlichen Netze verwendet werden kann.

Photovoltaik anmelden beim Finanzamt

Betreiben Sie eine Solaranlage mit Einspeisung, entspricht dies einer gewerblichen Tรคtigkeit und die ist steuerlich relevant. Innerhalb eines Monats mรผssen Sie daher dem Finanzamt mitteilen, dass Sie eine entsprechende Gewerbetรคtigkeit aufgenommen haben. Das kรถnnen Sie auch online mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erledigen.

Seit 2023 betrรคgt die Umsatzsteuer fรผr Anlagen, die bis zu 30 kWp erzeugen, 0 Prozent. Sie werden also sozusagen von der Steuer befreit. Die Anmeldung beim Finanzamt muss dennoch erfolgen. Grundsรคtzlich fallen fรผr den Betrieb der Solaranlage folgende Steuern an, wenn Sie Strom einspeisen und hierdurch Geld verdienen:

Einkommensteuer

Fรผr alle Gewinne, die Sie erwirtschaften, muss die Einkommensteuer bezahlt werden. Dies gilt also nicht nur fรผr Ihr Gehalt oder Mieteinnahmen, sondern auch fรผr die Einnahmen, die Sie fรผr den Verkauf des eingespeisten Stromes erzielen. Sie zahlen dann keine Einkommensteuer, wenn die Leistung der Anlage bei unter 30 kWp liegt.

Umsatzsteuer

Kaufen Sie eine kleine Photovoltaikanlage, liegt die Umsatzsteuer im Jahr 2023 bei 0 Prozent. Wir empfehlen, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen, und zwar in den folgenden Fรคllen:

  • wenn die Anlage im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro und
  • in den Folgejahren jeweils weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielt.

Nach Beantragung der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

PV Anlage anmelden beim Gewerbeamt

Wie erwรคhnt, รผben Sie grundsรคtzlich eine gewerbliche Tรคtigkeit aus, wenn Sie erzeugten Strom in das รถffentliche Netz einspeisen und hiermit Geld verdienen. Jedoch hรคngt es von der Hรถhe des Gewinns ab, ob Sie ein Gewerbe anmelden mรผssen. Bei Einnahmen von mehr als 24.500 Euro pro Jahr ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Sie erhalten dann einen Gewerbeschein. Mit einer privaten Photovoltaikanlage auf dem Dach erreichen Sie diese Einnahmen wahrscheinlich nicht.

Anmeldung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke – auch Stecker-Solargerรคte genannt – mรผssen genau wie Dach-Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das kommende Solarpaket 1 soll den bรผrokratischen Aufwand reduzieren und nur noch eine Anmeldung wird nรถtig sein.

In welchen Fรคllen muss ich die PV Anlage nicht anmelden?

Im Grunde gibt es nur einen Fall, in dem die Photovoltaikanlage nicht angemeldet werden muss, und zwar wenn es sich um eine sogenannte Inselanlage handelt. Diese wird nicht an das รถffentliche Stromnetz angeschlossen, sodass folglich auch kein Strom eingespeist wird.

Betreiben Sie eine normale PV Anlage, speisen den Strom aber nicht in das รถffentliche Netz ein, wรผrde rein theoretisch auch keine Anmeldung beim Finanzamt notwendig sein. In der Praxis ist dieser Fall jedoch normalerweise ausgeschlossen, denn es wird Ihnen schlichtweg nicht oder nur in sehr seltenen Fรคllen gelingen, die vollen einhundert Prozent des erzeugten Stromes ausschlieรŸlich selbst zu verbrauchen.

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