Verträge kann man auch als Handwerker kündigen.

Wann darf man als Handwerker Verträge kündigen?

Letzte Aktualisierung am 11. September 2020 von

Schließt man als Handwerker einen Werkvertrag mit einem Auftraggeber verpflichtet man sich in der Regel dazu gegen eine vereinbarte Vergütung ein bestimmtes Werk erfolgreich abzuliefern. Doch manchmal beeinträchtigen Unstimmigkeiten mit dem Kunden den Erfolg der Arbeit, sodass man am liebsten aus dem Vertrag herauskommen würde. Das kann sich für Auftragnehmer mitunter aber schwierig gestalten. Wann darf man als Handwerker also Verträge kündigen?

Werkvertrag als Grundlage für die Handwerkerleistung

Egal, ob man einen Maler, einen Fliesenleger oder einen Elektriker bestellt – In der Regel schließt man dabei gemäß § 631 BGB einen Werkvertrag ab, der die Lieferung eines Werks gegen eine bestimmte Vergütung festlegt. Anders als bei anderen Vertragsarten wie dem Dienstvertrag, verpflichtet der Werkvertrag auch zu einem bestimmten Erfolg, indem man das vereinbarte Werk liefert. So soll der Maler beispielsweise die Wände streichen, der Fliesenleger im Badezimmer neue Fliesen legen oder der Elektriker einen Elektroherd anschließen. Ohne die Lieferung und Abnahme des Werks kann auch keine Vergütung erfolgen.

Kündigung des Werkvertrags

Mitunter kann es jedoch auch zur Auflösung eines Werkvertrages kommen. Während man als Auftraggeber gemäß § 648 BGB jederzeit den Werkvertrag kündigen kann, darf man als Handwerker nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine solche Kündigung steht beiden Vertragsparteien zu und kann erfolgen, ohne die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nach § 648a BGB erfolgen, wenn “dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann”. Eine Vergütung kann man dann nur für den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teil des Werks verlangen.

Hier sollte man als Handwerker jedoch vorsichtig sein, da eine Kündigung aus wichtigem Grund sich mitunter schwierig für ihn gestalten kann. Denn die Beweislast liegt dann bei ihm und ohne vorweisbare Gründe könnte die Kündigung aus wichtigem Grund für nichtig erklärt werden. Gerade vor Gericht müssten Beweise für die Rechtmäßigkeit der Kündigung vorgebracht werden. Sinnvoll ist es daher zunächst eher zu versuchen, Konflikte zu lösen, bevor man als Handwerker einen Vertrag kündigt. Vorab kann es auch sinnvoll sein, genau im Vertrag festzulegen, was zum Umfang des Auftrags gehört, um Streit über Zuständigkeiten zu vermeiden.

Aus welchen Gründen darf man als Handwerker kündigen?

Lassen sich die Unstimmigkeiten jedoch nicht beilegen und die Probleme mit dem Auftraggeber bestehen weiterhin in einem solchen Maß, dass die Lieferung des Werks für den Handwerker unzumutbar wäre, bleibt nur die Kündigung aus wichtigem Grund. Wie bereits erwähnt, müssen hier aber auch stichfeste Gründe vorgebracht werden können. Doch welche Gründe könnten das sein und wie kann man diese beweisen?

Als Handwerker sollte man Aufträge sorgfältig protokollieren.
Protokolle helfen Kündigungsgründe zu beweisen.

Typische Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund:

  • Fehlen oder Verzug von Zahlungen
  • Verletzungen des Vertrags
  • Fehlende Mitwirkung des Auftraggebers

Um die Gründe vorbringen und begründen zu können, lohnt es sich Aufträge ausführlich zu dokumentieren. Um das Fehlen oder den Verzug von Zahlungen zu dokumentieren, sollte man immer eine Handwerkerrechnung schreiben. Kommt es dann nicht zur Zahlung oder diese verzögert sich, sollte man Mahnungen schreiben. Ein Schriftstück sagt stets mehr aus als mündliche Vereinbarungen und hätte auch vor Gericht Bestand.

Kundengespräche sollte man protokollieren und durch den Auftraggeber unterschreiben lassen. Die eigene Arbeit sollte man stets durch Fotos dokumentieren, um falschen Behauptungen in Bezug auf Mängel entgegenwirken zu können.

Grundsätzlich sollte man als Handwerker Verträge nur kündigen, wenn auch wirkliche Gründe vorliegen und man diese auch beweisen kann. Andernfalls kann sogar Schadenersatz fällig werden.

Vorgehen bei einer Kündigung

Für den Erfolg der Kündigung, ist es wichtig die richtige Vorgehensweise zu wählen. Grundsätzlich sollte man stets versuchen, den Vertrag trotzdem ordnungsgemäß zu erfüllen. So lohnt es sich zunächst zu versuchen, die Kündigungsgründe zu beseitigen. Dazu kann man den Auftraggeber schriftlich auffordern. Zusätzlich sollte man eine Frist für die Beseitigung ansetzen und mit einer Kündigung drohen, falls dies nach Ablauf der Frist nicht umgesetzt wird.

Wenn das der Fall ist, kann man als Handwerker Verträge kündigen. Die Feststellung der Leistung sowie eine Abnahme sind aber trotzdem nötig. Nur so kann man auch eine Vergütung für die bisher geleistete Arbeit erhalten. Auch hier kann es sinnvoll sein diese Schritte zu protokollieren.

Unter gewissen Umständen kann man auch als Handwerker nach der Kündigung Schadenersatz einfordern. Dieser kann sich auf den Verdienstausfall oder bereits erworbene Materialien stützen.

Grundsätzlich kann es aber sinnvoll sein sich hier mit einem Fachanwalt zu beraten, um die Chancen auf eine rechtmäßige Kündigung aus wichtigem Grund abzuwägen.

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