Renovierungswelle in der EU: Neue Richtlinien und Normen vorgestellt

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich aufgrund der existenziellen Bedrohung durch den Klimawandel verpflichtet, bis 2050 komplett klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission neue, überarbeitete Richtlinien und Mindestnormen vorgeschlagen, die besonders die Sanierung von alten Gebäuden betreffen. Um welche Richtlinien und Mindestnormen es sich handelt und was das für Sie bedeuten könnte, erfahren Sie hier.

Green Deal: Überarbeitete Richtlinien und Mindestnormen sollen Renovierungswelle fördern

Mit dem europäischen Grünen Deal wollen die Mitgliedsstaaten der EU gegen den Klimawandel und die Umweltzerstörung ankämpfen. Durch den Deal soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Europa geschaffen werden. So sollen bis 2050 alle Mitgliedsstaaten klimaneutral sein.

Ein Teil des grünen Deals beschäftigt sich mit sanierten, energieeffizienten Gebäuden. So soll im Rahmen einer Renovierungswelle die Renovierungsquote zur Senkung von Emissionen, zur Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung und zur Verringerung von Energiearmut verdoppelt werden. Um die Renovierungs- und Sanierungsrate von nicht energieeffizienten Gebäuden zu fördern, hat die EU-Kommission Mitte Dezember überarbeitete Richtlinien und Mindestnormen vorgeschlagen.

Wie sehen die Vorschläge der EU-Kommission aus?

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein müssen. Im öffentlichen Raum müssen alle Neubauten bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Hinsichtlich Renovierungen soll es EU-weit neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz geben. So sollen alle Gebäude, die die schlechteste Energieeffizienz aufweisen, energetisch saniert werden. Für Nichtwohngebäude muss dies bis 2027 geschehen und für Wohngebäude bis 2030. In der EU wären 15 Prozent des Gebäudebestandes von diesem Vorschlag betroffen.

Im Grunde bedeutet dies, dass die Gebäude nur wenig Energie verbrauchen dürfen und vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Vor Ort sollen zudem keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittiert werden.

Wie sollen die Vorschläge zur Förderung der Renovierungswelle umgesetzt werden?

Neuer Energieausweis für Gebäude

Um die Energieeffizienz der Gebäude einheitlich bewerten zu können, soll ein neuer Energieausweis Aufschluss darüber geben, wie viel Lebenszyklusemissionen ein Gebäude verursacht. Bis 2025 müssen alle Energieausweise für Gebäude vereinheitlicht sein und auf einer Skala von A (höchste Energieeffizienzklasse) bis G (niedrigste Energieeffizienzklasse) beruhen. Die von der Renovierungswelle betroffenen 15 Prozent des Gebäudestandes innerhalb der EU müssen demnach von der Klasse G auf mindestens Klasse F gebracht werden.

Ausweitung der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises

Eine weitere Maßnahme stellt die Ausweitung der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises dar. Es gilt: Bei größeren Renovierungen von Gebäuden, bei Verlängerungen von Mietverträgen und bei zum Verkauf oder zur Vermietung angebotenen Gebäuden muss die Energieeffizienzklasse ermittelt und angegeben werden. Dies gilt auch für alle öffentlichen Gebäude. Die Energieeffizienzklasse muss bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, zudem in allen Werbeanzeigen sichtbar sein.

Renovierungspass als Hilfe für Sanierungen

Um Eigentümer bei der Planung und dem Ablauf von Sanierungen zu unterstützen, hat die EU-Kommission den sogenannten „Renovierungspass“ vorgeschlagen. Es soll die Planung erleichtern und dabei helfen, eine schrittweise Sanierung durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu ermöglichen. Dadurch sollen möglichst hohe Kosten vermieden werden.

Um das zu erreichen, soll ein Renovierungspass eine Art Schritt-für Schritt-Anleitung beinhalten. In dieser sind laut aktuellem Stand Pläne für aufeinander aufbauende Maßnahmen definiert, die bei der Realisierung von emissionsfreien Gebäuden bis 2050 helfen sollen. Zusätzlich soll es Angaben zu möglichen Einsparungen in Bezug auf Energie, Energiekosten und Treibhausgasemissionen. Außerdem soll es Informationen zu positiven Einflüssen von emissionsfreien Gebäuden auf Gesundheit, Komfort und das Klima beinhalten. Darüber hinaus sollen Eigentümer über finanzielle Fördermöglichkeiten und technische Hilfestellungen informiert werden.

Kein finanzieller Anreiz für fossile Brennstoffe

Um dafür sorgen zu können, dass vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittiert werden, soll es ab 2027 keine finanziellen Anreize für den Einbau von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, geben. Laut dem Vorschlag sollen die Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit bekommen, die Nutzung von fossilen Brennstoffen in Gebäuden rechtlich verbieten zu können. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung soll bis spätestens 2040 erfolgen.

Was bedeuten die neuen Richtlinien und Normen für Eigentümer?

Die von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinien und Normen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet worden. Sollte es so weit kommen, sind Sie natürlich verpflichtet, diese Normen einzuhalten und den Richtlinien möglichst zu folgen. Neben neuen Pflichten würden diese allerdings auch einige Vorteile für Sie bringen. So kann Ihnen beispielsweise ein Renovierungspass dabei helfen, mögliche Vorteile Ihres Eigenheims auf den Klimawandel zu erkennen. Außerdem könnten neue Förderungen für energieeffizienten Neubau und Sanierungen kommen. Da es sich zum aktuellen Zeitpunkt bei den Richtlinien und Normen der EU-Kommission lediglich nur um Vorschläge handelt, besteht für Sie derzeit kein Handlungsbedarf. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Artikel teilen:

Handwerker in deiner Nähe

Nach oben scrollen