Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Ein Werkvertrag kommt zwischen einem Handwerker und einem Vertragspartner (Auftraggeber) zustande. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Handwerker gegenรผber dem Auftraggeber zur Erstellung eines Werkes gegen Zahlung des Werklohns. Der Handwerker entscheidet beim Werkvertrag selbst, wie, mit wie vielen Kollegen und mit welchem Zeitaufwand er die Arbeit erledigt. Wichtig beim Werkvertrag ist, dass dieser strikt vom Dienstvertrag und Werklieferungsvertrag abgegrenzt wird.
Was also genau ist ein Werkvertrag?
Der Werkvertrag ist ein im Bรผrgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Vertrag, der zwischen Dienstleister und Auftraggeber geschlossen wird. Der Dienstleister verpflichtet sich beim Werkvertrag fรผr die Herstellung des vereinbarten Werkes. Der Auftraggeber hingegen ist zur Entrichtung der vereinbarten Vergรผtung verpflichtet (ยง 631 Abs. 1 BGB). Es handelt sich hierbei um einen sogenannten gegenseitigen Vertrag, das bedeutet, dass einer Leistung eine Gegenleistung (Entlohnung) gegenรผbersteht. Die Werkleistung und die Entlohnung (Gegenleistung) stehen in einem Gegenseitigkeitsverhรคltnis.
Der Gegenstand eines Werkvertrages kann die Herstellung einer unbeweglichen Sache oder die Verรคnderung einer Sache sein, zum Beispiel bei einer Renovierung des Daches. Auch andere Arbeiten zum Erreichen des Erfolges, wie das Erstellen eines Gutachtens sind weitere Gegenstรคnde eines Werkvertrages.
Der Werkvertrag ist ausschlieรlich an ein konkretes Ergebnis (eines Werkes) gebunden. Nicht die ausfรผhrende Leistung, wie beispielsweise der Arbeitseinsatz, fรผhrt zur Schuldbefreiung, sondern die Erzeugung des vertraglich festgehaltenen Erfolgs.
Was ist ein Dienstvertrag?
Beim Dienstvertrag verpflichtet sich jemand, eine Entlohnung zu bezahlen und dafรผr eine bestimmte Dienstleistung zu erhalten. Die Vergรผtung erfolgt erst nach Beendigung der Dienstleistung. Im Dienstvertrag kรถnnen aber auch Teilzahlungen oder andere Regelungen vereinbart werden.
Im Bรผrgerlichen Gesetzbuch (ยง 611 BGB) ist der Dienstvertrag geregelt. Er bezieht sich auf Leistungserbringungen von sรคmtlichen Diensten. In Abgrenzung zum Werkvertrag ist es dabei irrelevant, ob ein Dienst selbststรคndig oder als Arbeitnehmer erbracht wird. Ein weiterer Unterschied ist die Dienstleistung selbst: Das Ergebnis eines Dienstes (also das Werk) spielt zunรคchst keine Rolle. Im Dienstvertrag sind folgende Aspekte geregelt:
- Art der Leistung
- Umfang der Leistung
- Ort der Leistung
- Entgelt
- Zeitdauer
Dienst- und Werkvertrag grenzen sich somit รผberwiegend durch den Umstand voneinander ab. Der Dienstvertrag hingegen regelt die Ausfรผhrung einer Dienstleistung, allerdings ist die Leistungserfรผllung an keinen Erfolg gebunden. So bringt ein Lehrer seinen Schรผlern beispielsweise eine Fremdsprache bei, ist aber nicht fรผr den spรคteren Erfolg oder fรผr gute Noten verantwortlich.
Was ist ein Werklieferungsvertrag?
Die Erstellung eines konkreten Werkes, einer Dienstleistung haben Werkvertrag und Werklieferungsvertrag gemeinsam. Der Unterschied zum Werklieferungsvertrag (ยง 650 BGB) liegt darin, dass der Werklieferungsvertrag sich auf die Herstellung beweglicher Sachen beschrรคnkt. Bei diesem Vertrag steht die รbertragung von Besitz und Eigentum an der jeweiligen Sache im Vordergrund. Weitere Leistungen, wie zum Beispiel die Montage einer Sache, spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Der Name setzt sich zusammen aus dem Werk, also der hergestellten Sache und der Lieferung. Mit โLieferungโ ist aber nicht die รbersendung der Sache gemeint, sondern die รbergabe der Sache an den Auftraggeber. Deshalb liegt ein Werklieferungsvertrag auch dann vor, wenn der Auftraggeber nach dem Vertrag verpflichtet ist die erstellte Sache beim Hersteller abzuholen.
Beispiel: Verpflichtet sich ein Dienstleister zur Herstellung eines Maรanzuges und der Lieferung des benรถtigten Stoffes, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor. Der Dienstleister ist also zur Herstellung einer beweglichen Sache und zur Lieferung verpflichtet.
Zusammenfassung der einzelnen Vertrรคge:
Werkvertrag:
- Verpflichtung des Dienstleisters zur Erstellung eines Werkes nach bestimmter Vorgabe des Auftraggebers
- Vereinbarung einer entsprechenden Vergรผtung nach individueller Absprache zwischen beiden Vertragspartnern
- Abnahme des Werks als Grundlage fรผr Anspruch von Gewรคhrleistungsrechten und fรผr die Fรคlligkeit der Vergรผtung
- Bei Mรคngeln: Nachbesserungsrecht des Auftraggebers und Nachbesserungspflicht des Dienstleisters
Dienstvertrag:
- Regelung fรผr Ausfรผhrung einer Dienstleistung
- Leistung und Entgelt werden im Vertrag festgehalten
- Leistungserfรผllung ist an keinen Erfolg gebunden
- Beispiele fรผr Dienstvertrรคge: Anwalts- oder Arztleistungen
Werklieferungsvertrag:
- Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender bewegliche Sachen zum Gegenstand hat
- Dienstleister verpflichten sich zur Herstellung einer beweglichen Sache und der Lieferung
- รbertragung von Besitz und Eigentum an der jeweiligen Sache steht im Vordergrund