Handwerker gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

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Handwerker-Auftrag: Ablauf von der Suche bis zur Zahlung

Letzte Aktualisierung am 11. September 2020 von

Viele Leute fragen sich, wie ein Handwerkerauftrag eigentlich von Anfang bis Ende abläuft und worauf man achten sollte. Wir beleuchten hier alle Aspekte, von der Handwerkersuche bis zur Zahlung.

Handwerker finden

Der erste Schritt ist die Handwerkersuche. Wie lange sie dauert hängt immer von der Region, dem Gewerk und der Größe des Auftrags ab. Manchmal findet man direkt eine Menge Handwerker, manchmal dauert die Suche auch eine Weile.

Auftrag online ausschreiben

Diese Variante ist wahrscheinlich die einfachste: Sie beschreiben Ihren Auftrag mit möglichst vielen Details und Handwerker schicken Ihnen Preisvorschläge zu. Anhand der Preise, den Profilen der Handwerker und ihren Bewertungen können Sie sich einen Handwerker aussuchen.

Handwerker kontaktieren

Alternativ zur Auftragsausschreibung können Sie auch einen Handwerker direkt kontaktieren, zum Beispiel über das Branchenbuch von Blauarbeit. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie in der Vergangenheit schon gute Erfahrungen mit einem bestimmten Betrieb gemacht haben.

Kostenvoranschlag einholen

Beim Kostenvoranschlag handelt es sich um eine erste finanzielle Einschätzung des Auftrags seitens des Handwerkers. Er kann auch mehrere Ausführungsvarianten enthalten, von denen sich Auftraggeber eine aussuchen können. Es lohnt sich, mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern einzuholen und zu vergleichen.

Der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es kann auch vorkommen, dass der Endpreis bis zu 20 Prozent vom Kostenvoranschlag abweicht. Darüber müssen Handwerker jedoch direkt informieren und die Preissteigerung begründen.

Ein Kostenvoranschlag ist fast immer kostenlos und muss nur von Ihnen bezahlt werden, wenn das vorher explizit mit dem Handwerker ausgemacht wurde. In der Regel bietet der Handwerker an, die Kosten des Kostenvoranschlags auf der Endabrechnung zu verrechnen.

Besichtigung und Aufmaß

Oft muss ein Handwerker sich den Auftragsort anschauen, um sich ein Bild von den Arbeiten machen zu können, bevor er ein verbindliches Angebot machen kann.

Um unnötige Termine zu vermeiden, sollten Sie alle wichtigen Maße und Details in die Auftragsbeschreibung aufnehmen. Fotos helfen dem Handwerker dabei, den Aufgabenumfang richtig einzuschätzen.

Angebot

Hat der Handwerker alle wichtigen Details zusammen, kann er Ihnen ein konkretes Angebot machen. Dabei gibt es keine Vorgabe zur Form, in der Regel wird es aber schriftlich unterbreitet. Der Preis im Angebot ist für den angegebenen Zeitraum verbindlich und darf im Gegensatz zum Kostenvoranschlag nicht überschritten werden. Ein „freibleibendes“ oder „unverbindliches“ Angebot kann dagegen auch abweichen. Bei solchen Angeboten sollten Sie vorsichtig sein!

Jedes Angebot sollte folgende Details enthalten:

  • Leistungen
  • Materialien
  • Termine für Arbeitsbeginn und Fertigstellung
  • Fahrtkosten

Werkvertrag

Ein Vertrag zwischen Handwerker und Auftraggeber heißt rechtlich Werkvertrag. Er kommt zustande, sobald der Handwerker von Ihnen beauftragt wird. Dieser Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und schreibt vor, dass der Handwerker nach der Abnahme einen Erfolg – ein einwandfreies Werk – schuldet. Da es bei Handwerksaufträgen oft um viel Geld geht, sollten Sie den Werkvertrag schriftlich ausmachen.

Folgende Punkte müssen im Werkvertrag stehen:

  • Detaillierte Beschreibung des Werks oder der Aufgabenstellung
  • Termin der Fertigstellung
  • Höhe der Vergütung (siehe § 632 BGB)

Kommt es beim Auftrag zu erheblichen Umbaumaßnahmen, dann muss ein Verbraucherbauvertrag ausgemacht werden. Dabei ist die Textform sogar rechtlich vorgeschrieben.

Abnahme

Das Werk ist erst dann fertig, wenn der Auftraggeber es abgenommen hat (§ 640 BGB). Bei der Abnahme muss der Handwerker beweisen, dass sein Werk mängelfrei ist. Sobald Sie alles abnehmen beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist und die Beweislast für spätere Mängel liegt nicht mehr beim Handwerker. Nach Werkvertragsrecht ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Werk abzunehmen, wenn es keine wesentlichen Mängel gibt. Die Vergütung muss erst gezahlt werden, wenn der Auftraggeber das Werk abgenommen hat.

Ob ein Mangel wesentlich ist, hängt vor allem davon ab, wie teuer eine Beseitigung des Mangels wäre. Ein kleiner Mangel mag unwesentlich sein, aber viele kleine Mängel können zu Problemen und hohen Kosten führen und sind damit wesentlich.

Für eine rechtssichere Abnahme sollte man ein Abnahmeprotokoll nutzen, in dem Mängel und noch zu erledigende Arbeiten aufgeführt werden. Das Protokoll wird dann vom Handwerker und vom Kunden unterschrieben und beide erhalten ein Exemplar. Bei Mängeln werden diese dort festgehalten und auch, bis wann die Mängel behoben werden. Bei kleinen Handwerksarbeiten reicht es, dem Handwerker die Mängel zu zeigen und er wird sie noch am selben Tag beheben. Ist das zeitlich nicht möglich, sollten Sie einen Folgetermin ausmachen. Lassen Sie sich nie dazu nötigen, ein unvollständiges Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Eine Abnahme von Teilleistungen ist auch möglich und die Vergütung muss dann anteilig gezahlt werden. Üblich ist das jedoch eher bei Bauverträgen, wo es um größere Gelbeträge geht und viele Bautermine nötig sind. Sie können bei handwerklichen Arbeiten davon ausgehen, dass die Abnahme und Zahlung erst nach der Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt. Es sei denn, der Handwerker teilt Ihnen vorher etwas anderes mit.

Rechnung und Zahlung

Bei der Rechnung sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen und Materialkosten so wie im Angebot aufgeführt sind. Arbeitslohn und Anfahrtskosten sollten auch ausgewiesen werden. Für die Zahlung haben Sie nach Erhalt der Rechnung 30 Tage Zeit. Sind keine Mängel vorhanden ist es jedoch höflich, die Zahlung nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu zahlen. Immerhin gehen Handwerker immer in Vorleistung. Lassen Sie sich nicht dazu nötigen, direkt nach der erledigten Arbeit in bar zu zahlen. Sie können Handwerkerleistungen nur von der Steuer absetzen, wenn Sie per Überweisung zahlen.

Mängelrüge bei versteckten Mängeln

Mit der Abnahme geben Sie dem Handwerker die Bestätigung, dass das Werk einwandfrei ist, er nicht mehr daran arbeiten muss und seine Bezahlung einfordern kann. Trotzdem kann es sein, dass wesentliche Mängel bei der Abnahme nicht sichtbar sind und erst später auffallen. Was macht man dann?

Glücklicherweise gilt auch im Handwerk die gesetzliche Gewährleistung, die Sie vor versteckten Mängeln schützt. Die Gewährleistungsfrist beginnt, sobald Sie das Werk abgenommen haben und dauert zwei Jahre bei nicht fest verbauten Werken. Bei Bauwerken ist sie sogar fünf Jahre lang.

Handelt es sich um einen Werkvertrag nach BGB, müssen Sie dem Handwerker eine schriftliche Mängelrüge schicken und eine Frist zur Nacherfüllung vorgeben. Wir empfehlen eine Frist von 14 Tagen. Behebt der Handwerker die Mängel nicht innerhalb dieser Frist, haben Sie das Recht, sie selbst zu beheben oder von einem anderen Handwerker beheben zu lassen. Die Rechnung für die Mängelbehebung muss dann der ursprüngliche Handwerker bezahlen.

Bewertung schreiben

Dieser Schritt ist zwar nicht unbedingt nötig, aber sehr zu empfehlen. Egal wie der Auftrag gelaufen ist – wenn Sie dem Handwerker online eine Bewertung hinterlassen, hilft das zukünftigen Auftraggebern sehr weiter. Natürlich sind Bewertungen auch für Handwerker wichtig, vor allem wenn es sich um junge Unternehmer handelt. Eine Bewertung kostet nicht viel Zeit, aber lohnt sich sehr!

Bild: Alexander Raths / stock.adobe.com

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