Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Viele Leute fragen sich, wie ein Handwerkerauftrag eigentlich von Anfang bis Ende ablรคuft und worauf man achten sollte. Wir beleuchten hier alle Aspekte, von der Handwerkersuche bis zur Zahlung.
Handwerker finden
Der erste Schritt ist die Handwerkersuche. Wie lange sie dauert hรคngt immer von der Region, dem Gewerk und der Grรถรe des Auftrags ab. Manchmal findet man direkt eine Menge Handwerker, manchmal dauert die Suche auch eine Weile.
Auftrag online ausschreiben
Diese Variante ist wahrscheinlich die einfachste: Sie beschreiben Ihren Auftrag mit mรถglichst vielen Details und Handwerker schicken Ihnen Preisvorschlรคge zu. Anhand der Preise, den Profilen der Handwerker und ihren Bewertungen kรถnnen Sie sich einen Handwerker aussuchen.
Handwerker kontaktieren
Alternativ zur Auftragsausschreibung kรถnnen Sie auch einen Handwerker direkt kontaktieren, zum Beispiel รผber das Branchenbuch von Blauarbeit. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie in der Vergangenheit schon gute Erfahrungen mit einem bestimmten Betrieb gemacht haben.
Kostenvoranschlag einholen
Beim Kostenvoranschlag handelt es sich um eine erste finanzielle Einschรคtzung des Auftrags seitens des Handwerkers. Er kann auch mehrere Ausfรผhrungsvarianten enthalten, von denen sich Auftraggeber eine aussuchen kรถnnen. Es lohnt sich, mehrere Kostenvoranschlรคge von verschiedenen Handwerkern einzuholen und zu vergleichen.
Der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es kann auch vorkommen, dass der Endpreis bis zu 20 Prozent vom Kostenvoranschlag abweicht. Darรผber mรผssen Handwerker jedoch direkt informieren und die Preissteigerung begrรผnden.
Ein Kostenvoranschlag ist fast immer kostenlos und muss nur von Ihnen bezahlt werden, wenn das vorher explizit mit dem Handwerker ausgemacht wurde. In der Regel bietet der Handwerker an, die Kosten des Kostenvoranschlags auf der Endabrechnung zu verrechnen.
Besichtigung und Aufmaร
Oft muss ein Handwerker sich den Auftragsort anschauen, um sich ein Bild von den Arbeiten machen zu kรถnnen, bevor er ein verbindliches Angebot machen kann.
Um unnรถtige Termine zu vermeiden, sollten Sie alle wichtigen Maรe und Details in die Auftragsbeschreibung aufnehmen. Fotos helfen dem Handwerker dabei, den Aufgabenumfang richtig einzuschรคtzen.
Angebot
Hat der Handwerker alle wichtigen Details zusammen, kann er Ihnen ein konkretes Angebot machen. Dabei gibt es keine Vorgabe zur Form, in der Regel wird es aber schriftlich unterbreitet. Der Preis im Angebot ist fรผr den angegebenen Zeitraum verbindlich und darf im Gegensatz zum Kostenvoranschlag nicht รผberschritten werden. Ein โfreibleibendesโ oder โunverbindlichesโ Angebot kann dagegen auch abweichen. Bei solchen Angeboten sollten Sie vorsichtig sein!
Jedes Angebot sollte folgende Details enthalten:
- Leistungen
- Materialien
- Termine fรผr Arbeitsbeginn und Fertigstellung
- Fahrtkosten
Werkvertrag
Ein Vertrag zwischen Handwerker und Auftraggeber heiรt rechtlich Werkvertrag. Er kommt zustande, sobald der Handwerker von Ihnen beauftragt wird. Dieser Vertrag kann mรผndlich oder schriftlich geschlossen werden und schreibt vor, dass der Handwerker nach der Abnahme einen Erfolg – ein einwandfreies Werk – schuldet. Da es bei Handwerksauftrรคgen oft um viel Geld geht, sollten Sie den Werkvertrag schriftlich ausmachen.
Folgende Punkte mรผssen im Werkvertrag stehen:
- Detaillierte Beschreibung des Werks oder der Aufgabenstellung
- Termin der Fertigstellung
- Hรถhe der Vergรผtung (siehe ยง 632 BGB)
Kommt es beim Auftrag zu erheblichen Umbaumaรnahmen, dann muss ein Verbraucherbauvertrag ausgemacht werden. Dabei ist die Textform sogar rechtlich vorgeschrieben.
Abnahme
Das Werk ist erst dann fertig, wenn der Auftraggeber es abgenommen hat (ยง 640 BGB). Bei der Abnahme muss der Handwerker beweisen, dass sein Werk mรคngelfrei ist. Sobald Sie alles abnehmen beginnt die gesetzliche Gewรคhrleistungsfrist und die Beweislast fรผr spรคtere Mรคngel liegt nicht mehr beim Handwerker. Nach Werkvertragsrecht ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Werk abzunehmen, wenn es keine wesentlichen Mรคngel gibt. Die Vergรผtung muss erst gezahlt werden, wenn der Auftraggeber das Werk abgenommen hat.
Ob ein Mangel wesentlich ist, hรคngt vor allem davon ab, wie teuer eine Beseitigung des Mangels wรคre. Ein kleiner Mangel mag unwesentlich sein, aber viele kleine Mรคngel kรถnnen zu Problemen und hohen Kosten fรผhren und sind damit wesentlich.
Fรผr eine rechtssichere Abnahme sollte man ein Abnahmeprotokoll nutzen, in dem Mรคngel und noch zu erledigende Arbeiten aufgefรผhrt werden. Das Protokoll wird dann vom Handwerker und vom Kunden unterschrieben und beide erhalten ein Exemplar. Bei Mรคngeln werden diese dort festgehalten und auch, bis wann die Mรคngel behoben werden. Bei kleinen Handwerksarbeiten reicht es, dem Handwerker die Mรคngel zu zeigen und er wird sie noch am selben Tag beheben. Ist das zeitlich nicht mรถglich, sollten Sie einen Folgetermin ausmachen. Lassen Sie sich nie dazu nรถtigen, ein unvollstรคndiges Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Eine Abnahme von Teilleistungen ist auch mรถglich und die Vergรผtung muss dann anteilig gezahlt werden. รblich ist das jedoch eher bei Bauvertrรคgen, wo es um grรถรere Gelbetrรคge geht und viele Bautermine nรถtig sind. Sie kรถnnen bei handwerklichen Arbeiten davon ausgehen, dass die Abnahme und Zahlung erst nach der Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt. Es sei denn, der Handwerker teilt Ihnen vorher etwas anderes mit.
Rechnung und Zahlung
Bei der Rechnung sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen und Materialkosten so wie im Angebot aufgefรผhrt sind. Arbeitslohn und Anfahrtskosten sollten auch ausgewiesen werden. Fรผr die Zahlung haben Sie nach Erhalt der Rechnung 30 Tage Zeit. Sind keine Mรคngel vorhanden ist es jedoch hรถflich, die Zahlung nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu zahlen. Immerhin gehen Handwerker immer in Vorleistung. Lassen Sie sich nicht dazu nรถtigen, direkt nach der erledigten Arbeit in bar zu zahlen. Sie kรถnnen Handwerkerleistungen nur von der Steuer absetzen, wenn Sie per รberweisung zahlen.
Mรคngelrรผge bei versteckten Mรคngeln
Mit der Abnahme geben Sie dem Handwerker die Bestรคtigung, dass das Werk einwandfrei ist, er nicht mehr daran arbeiten muss und seine Bezahlung einfordern kann. Trotzdem kann es sein, dass wesentliche Mรคngel bei der Abnahme nicht sichtbar sind und erst spรคter auffallen. Was macht man dann?
Glรผcklicherweise gilt auch im Handwerk die gesetzliche Gewรคhrleistung, die Sie vor versteckten Mรคngeln schรผtzt. Die Gewรคhrleistungsfrist beginnt, sobald Sie das Werk abgenommen haben und dauert zwei Jahre bei nicht fest verbauten Werken. Bei Bauwerken ist sie sogar fรผnf Jahre lang.
Handelt es sich um einen Werkvertrag nach BGB, mรผssen Sie dem Handwerker eine schriftliche Mรคngelrรผge schicken und eine Frist zur Nacherfรผllung vorgeben. Wir empfehlen eine Frist von 14 Tagen. Behebt der Handwerker die Mรคngel nicht innerhalb dieser Frist, haben Sie das Recht, sie selbst zu beheben oder von einem anderen Handwerker beheben zu lassen. Die Rechnung fรผr die Mรคngelbehebung muss dann der ursprรผngliche Handwerker bezahlen.
Bewertung schreiben
Dieser Schritt ist zwar nicht unbedingt nรถtig, aber sehr zu empfehlen. Egal wie der Auftrag gelaufen ist โ wenn Sie dem Handwerker online eine Bewertung hinterlassen, hilft das zukรผnftigen Auftraggebern sehr weiter. Natรผrlich sind Bewertungen auch fรผr Handwerker wichtig, vor allem wenn es sich um junge Unternehmer handelt. Eine Bewertung kostet nicht viel Zeit, aber lohnt sich sehr!
Bild: Alexander Raths / stock.adobe.com