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BAFA oder KfW: Welche Förderung passt zur Dachsanierung?
27. Aug. 2026
Handwerker-Vermittlung
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Eine Dach- oder Fassadensanierung verbindet 2026 bauliche, energetische und finanzielle Fragen. Für bestehende Gebäude gelten Anforderungen an den Wärmeschutz, wenn bestimmte Bauteile erneuert oder geändert werden. Gleichzeitig können energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt dabei eine wichtige Neuerung: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen. Für die Sanierung von Dach und Fassade bleiben die Anforderungen an den Wärmeschutz jedoch relevant.
Für Eigentümer kommt es deshalb darauf an, die geplanten Arbeiten frühzeitig zu planen, die Anforderungen an die Gebäudehülle zu prüfen und Fördermittel vor Beginn der förderrelevanten Maßnahme richtig einzuordnen.
Das GModG enthält weiterhin Anforderungen an bestehende Gebäude. Für die energetische Nachrüstung der obersten Geschossdecke ist insbesondere die Regelung zur Dämmung relevant.
Die gesetzliche Anforderung betrifft grundsätzlich oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die den vorgeschriebenen Mindestwärmeschutz nicht erfüllen. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die oberste Geschossdecke entsprechend gedämmt wird oder das darüberliegende Dach die Anforderungen erfüllt. Der maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient beträgt grundsätzlich 0,24 W/(m²·K).
Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen gibt es eine besondere Regelung für selbstnutzende Eigentümer. Hat der Eigentümer eine Wohnung bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt, wird die Nachrüstpflicht grundsätzlich erst bei einem späteren Eigentümerwechsel ausgelöst. Die Frist beträgt dann zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Bundesministerium der Justiz.
Passend dazu:
Wird ein bestehendes Gebäude saniert und werden Außenbauteile wie Dach oder Fassade erneuert oder verändert, können energetische Anforderungen an das jeweilige Bauteil greifen.
Die gesetzlichen Anforderungen und die technischen Mindestanforderungen der Förderung sind allerdings nicht dasselbe. Eine Maßnahme kann deshalb nach dem GModG zulässig sein, ohne automatisch förderfähig zu sein.
Für eine Förderung über die BEG gelten zusätzliche technische Voraussetzungen. Bei geförderten Dachflächen liegt der maximale U-Wert nach den technischen Mindestanforderungen grundsätzlich bei 0,14 W/(m²·K). Dieser Wert gilt unter anderem für Dachflächen von Schrägdächern und zugehörige Kehlbalkenlagen sowie für oberste Geschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume.
Der angestrebte U-Wert beeinflusst unter anderem:
Die aktuellen Förderbedingungen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Infos:
Die Kosten einer Dachsanierung hängen vom Zustand des Dachs und vom Umfang der Arbeiten ab. Eine reine Neueindeckung kostet weniger als eine energetische Sanierung mit neuer Dämmung, Unterkonstruktion und Neueindeckung.
| Sanierungsart | Kosten pro m² | Förderfähigkeit |
|---|---|---|
| Neueindeckung ohne Dämmung | 80–130 € | in der Regel nein |
| Neueindeckung mit Lattung | 110–170 € | in der Regel nein |
| Zwischensparrendämmung | 50–90 € | bei Erfüllung der Förderbedingungen ja |
| Aufsparrendämmung inklusive Neueindeckung | 220–340 € | bei Erfüllung der Förderbedingungen ja |
| Dachstuhl-Komplettsanierung | 350–600 € | abhängig vom Maßnahmenumfang |
Die tatsächlichen Preise können regional und je nach Dachform, Material, Gerüst, Entsorgung, Dachfenstern und notwendiger Reparatur des Dachstuhls abweichen.
Bei einem Einfamilienhaus mit rund 120 m² Dachfläche können für eine Aufsparrendämmung mit neuer Dacheindeckung beispielsweise 26.000 bis 41.000 € anfallen.
Vertiefend:
Bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes sollte die Dachform nicht allein nach dem Preis beurteilt werden. Auch Dachfläche, Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Statik spielen bei einer geplanten Photovoltaikanlage eine Rolle.
Das Satteldach ist deshalb nicht grundsätzlich die wirtschaftlichste Dachform. Bei einer Sanierung zählt der vorhandene Bestand.
Mehr dazu:
Tonziegel und Betondachsteine unterscheiden sich vor allem bei Materialpreis, Gewicht, Optik und erwartbarer Lebensdauer. Die tatsächliche Haltbarkeit hängt stark von Qualität, Witterung, Dachneigung, Wartung und Einbausituation ab.
| Material | Preis pro m² | mögliche Lebensdauer |
|---|---|---|
| Tonziegel | 25–55 € | etwa 60–80 Jahre |
| Betondachsteine | 18–35 € | etwa 40–60 Jahre |
| Schiefer | 70–130 € | bis etwa 100–150 Jahre |
| Metall-Stehfalz | 55–95 € | etwa 50–80 Jahre |
Die Werte sind Orientierungswerte für das Material und keine vollständigen Kosten einer Dacheindeckung. Unterkonstruktion, Lattung, Befestigung, Arbeitskosten und Nebenarbeiten kommen hinzu.
Weitere Beiträge zu Dachdeckungsarten:
Ein Dachausbau kostet häufig etwa 800 bis 1.700 € pro m² Wohnfläche. Bei hochwertigem Ausbau, statischen Eingriffen, neuen Dachfenstern oder einer umfangreichen Änderung des Dachaufbaus können die Kosten höher liegen.
Vor dem Ausbau sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Ob ein Dachausbau genehmigungspflichtig ist, hängt vom konkreten Vorhaben und vom jeweiligen Landesrecht ab.
Mehr dazu:
Bei Flachdächern kommen unter anderem Kunststoffbahnen und Bitumenbahnen zum Einsatz. Die Lebensdauer hängt nicht nur vom Material, sondern auch von Dachaufbau, Verarbeitung, UV-Belastung, Wartung und Entwässerung ab.
| Material | mögliche Lebensdauer |
|---|---|
| EPDM | etwa 40–50 Jahre |
| Bitumenbahnen | etwa 30–40 Jahre |
| PVC/FPO | etwa 25–35 Jahre |
EPDM-Dachbahnen können eine hohe Lebensdauer und gute Witterungsbeständigkeit erreichen. Welche Abdichtung für ein bestimmtes Flachdach geeignet ist, hängt jedoch vom vorhandenen Dachaufbau und der geplanten Nutzung ab.
Weiterführend:
Bei der Fassadensanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist häufig eine wirtschaftliche Möglichkeit, die Außenwand energetisch zu verbessern. Eine vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) bietet konstruktive Vorteile und erlaubt eine große Auswahl bei der äußeren Bekleidung.
Die geeignete Lösung hängt unter anderem von Wandaufbau, Zustand der Fassade, Brandschutz, Gestaltung, Grundstücksgrenzen und den gewünschten energetischen Eigenschaften ab.
| Fassadenart | Kosten pro m² |
|---|---|
| Putzfassade mit WDVS | 130–200 € |
| Klinkerfassade | 180–280 € |
| Holzfassade | 150–260 € |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 200–350 € |
Die Preise sind Orientierungswerte und können durch Dämmstoff, Unterkonstruktion, Gerüst, Fensteranschlüsse, Sockelbereich und vorhandene Schäden variieren.
Vertiefende Inhalte:
Ein Wärmedämmverbundsystem besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Schichten. Dazu gehören Dämmstoff, Befestigung, Armierungsschicht und Außenputz.
Bei einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade wird die Außenbekleidung mit einer Unterkonstruktion vor der Dämmebene befestigt. Zwischen Bekleidung und Dämmung befindet sich eine Hinterlüftungsebene.
Beide Systeme können bei einer energetischen Sanierung sinnvoll sein. Eine pauschale Aussage, dass eine Variante immer wirtschaftlicher oder langlebiger ist, lässt sich nicht treffen.
Entscheidend sind unter anderem:
Mehr dazu:
Die Auswahl des Dämmstoffs beeinflusst Wärmeleitfähigkeit, Aufbauhöhe, Brandschutz, Schallschutz und sommerlichen Wärmeschutz.
| Material | Eigenschaften |
|---|---|
| EPS | leicht, vergleichsweise günstig, häufig im WDVS eingesetzt |
| Mineralwolle | nicht brennbar, guter Schallschutz |
| Holzfaser | gute Wärmespeicherung und sommerlicher Wärmeschutz |
| PUR/PIR | hohe Dämmwirkung bei geringer Aufbauhöhe |
Bei der Auswahl sollte nicht allein die Wärmeleitfähigkeit betrachtet werden. Für Dach und Fassade sind auch Brandschutz, Feuchteverhalten, Konstruktion und Anschlussdetails wichtig.
Gerade im Dachbereich können Holzfaserplatten aufgrund ihrer Wärmespeicherfähigkeit Vorteile beim sommerlichen Wärmeschutz bieten.
Weiterführend:
Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das BAFA gefördert.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung:
15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = bis zu 20 % Förderung
Der iSFP-Bonus setzt voraus, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Die förderfähigen Ausgaben sind grundsätzlich auf 30.000 € je Wohneinheit begrenzt. Bei Maßnahmen mit iSFP-Bonus kann die Obergrenze auf 60.000 € je Wohneinheit steigen. Die entsprechenden Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bei einem Einfamilienhaus können damit bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von 60.000 € und bestehendem iSFP beispielsweise bis zu 12.000 € Zuschuss möglich sein.
Dazu gehören unter anderem Maßnahmen an:
Die jeweilige Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
Die offiziellen Programme:
Bei einer geförderten Gebäudehülle muss die Antragstellung beziehungsweise Vertragsgestaltung entsprechend den aktuellen BAFA-Vorgaben erfolgen. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag kann unter den vorgesehenen Bedingungen bereits vor der Antragstellung geschlossen werden, wenn er eine geeignete aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Bei bestimmten Konstellationen gelten Ausnahmen.
Deshalb sollte vor der Unterschrift unter einen Handwerkervertrag geklärt werden:
Ein Energieeffizienz-Experte sollte insbesondere bei größeren energetischen Sanierungen frühzeitig eingebunden werden.
Eine umfassende energetische Sanierung kann über das KfW-Programm 261 Wohngebäudekredit finanziert werden.
Der Kredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienzhausstufe und weiteren Voraussetzungen ab. Nach dem aktuellen Förderstand sind beispielsweise folgende Tilgungszuschüsse vorgesehen:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % |
| Effizienzhaus 40 NH | 15 % |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % |
| Effizienzhaus 55 NH | 10 % |
| Effizienzhaus 70 NH | 5 % |
| Effizienzhaus 85 NH | 5 % |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % |
| Effizienzhaus Denkmal NH | 10 % |
Für bestimmte Sanierungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Beim Worst Performing Building (WPB) ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten möglich. Für bestimmte serielle Sanierungen kann ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt werden.
Ein Energieeffizienz-Experte ist für die Förderung erforderlich. Die Förderung steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Eigenleistungen sind bei einer Sanierung grundsätzlich möglich. Bei Arbeiten an Dach und Fassade sollten jedoch Sicherheits- und Fachanforderungen berücksichtigt werden.
Geeignet können beispielsweise sein:
Fachbetriebe sollten insbesondere bei folgenden Arbeiten eingesetzt werden:
Bei Asbest gelten besondere Schutzvorschriften. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 enthalten die Anforderungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien.
Eigenleistungen sind nicht automatisch förderschädlich. Bei BEG-Einzelmaßnahmen können unter den jeweiligen Voraussetzungen Materialkosten für Eigenleistungen förderfähig sein. Die Arbeitsleistung des Eigentümers selbst wird dagegen nicht als förderfähige Handwerkerleistung angesetzt.
Gerade bei einer geförderten Sanierung sollte deshalb vor Beginn der Eigenleistung geklärt werden, welche Kosten nach dem konkreten Förderprogramm anerkannt werden.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG genutzt werden.
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen und wird über drei Jahre verteilt:
Insgesamt sind bis zu 40.000 € je begünstigtem Objekt möglich.
Die steuerliche Förderung kann nicht für dieselben Kosten genutzt werden, für die bereits eine entsprechende öffentliche Förderung in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens in Anspruch genommen wurde.
Details bietet das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen.
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Entscheidend sind Investitionssumme, Einkommensteuersituation, Förderfähigkeit und Art der Sanierungsmaßnahme.
Bei einer energetischen Dach- oder Fassadensanierung sollten Eigentümer deshalb vor Beginn der Arbeiten vergleichen:
Dieselbe Ausgabe darf nicht mehrfach für unterschiedliche Förderungen angesetzt werden.
Eine gemeinsame Sanierung kann sinnvoll sein, wenn ohnehin ein Gerüst benötigt wird. Bei einer Fassadendämmung und einer Dachsanierung lassen sich beispielsweise Gerüst- und Planungsaufwand teilweise gemeinsam organisieren.
Technisch sollten insbesondere folgende Anschlüsse abgestimmt werden:
Eine energetische Sanierung sollte deshalb nicht nur nach einzelnen Gewerken geplant werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel der Bauteile.
Eine Dach- oder Fassadensanierung sollte 2026 nicht nur nach dem Quadratmeterpreis geplant werden. Entscheidend sind der vorhandene Gebäudezustand, die Anforderungen des GModG, der gewünschte energetische Standard und die verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Für die Gebäudehülle bietet die BEG weiterhin 15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus kann zusätzlich der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss interessant sein.
Vor der Beauftragung sollten Eigentümer deshalb:
Eine gut geplante Sanierung verbessert den Wärmeschutz des Gebäudes, kann den Energieverbrauch reduzieren und langfristig den Werterhalt der Immobilie unterstützen.
Wer 2026 Dach oder Fassade saniert, muss technische Anforderungen, Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben zusammendenken. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet bestimmte Eigentümer zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs. Gleichzeitig fördert der Staat energetische Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Entscheidend ist dabei: Fördermittel gibt es nur, wenn die Maßnahme die gesetzlichen Mindeststandards übertrifft.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer frühzeitig plant und die Sanierung technisch sauber aufsetzt, kann erhebliche Zuschüsse sichern und langfristig Heizkosten senken.
Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet bestimmte Eigentümer zur energetischen Nachrüstung bestehender Gebäude. Besonders relevant ist § 47 GEG: Danach müssen neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, sofern die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
Maßgeblich ist dabei der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert). Für Dachflächen und oberste Geschossdecken gilt ein maximal zulässiger U-Wert von 0,24 Watt/(m²•K).
Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die das Gebäude bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
Die gesetzliche Grundlage stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Bundesministerium der Justiz bereit.
Passend dazu:
Förderfähig sind energetische Maßnahmen nur dann, wenn die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Diese liegen regelmäßig deutlich über den gesetzlichen Mindestwerten des GEG.
Für geförderte Dachdämmungen verlangen die aktuellen technischen Mindestanforderungen einen maximalen U-Wert von 0,14 W/(m²•K).
Das beeinflusst unmittelbar:
Die aktuellen Förderbedingungen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Infos:
Die Kosten hängen stark vom Umfang der Arbeiten ab. Eine reine Neueindeckung ist deutlich günstiger als eine energetische Komplettsanierung mit Aufsparrendämmung.
| Sanierungsart | Kosten pro m² | Förderfähig |
|---|---|---|
| Neueindeckung ohne Dämmung | 80–130 € | Nein |
| Neueindeckung mit Lattung | 110–170 € | Nein |
| Zwischensparrendämmung | 50–90 € | Ja |
| Aufsparrendämmung inkl. Neueindeckung | 220–340 € | Ja |
| Dachstuhl-Komplettsanierung | 350–600 € | Teilweise |
Ein typisches Einfamilienhaus mit rund 120 m² Dachfläche erreicht bei Aufsparrendämmung und neuer Eindeckung häufig Gesamtkosten zwischen 26.000 und 41.000 €.
Vertiefend:
Das Satteldach bleibt die wirtschaftlichste Lösung im Bestand. Die Konstruktion ist vergleichsweise einfach, gut zu dämmen und ideal für Photovoltaik geeignet.
Mehr dazu:
Tonziegel sind teurer in der Anschaffung, erreichen aber meist deutlich längere Standzeiten. Betonsteine sind günstiger und heute technisch ausgereift, jedoch etwas schwerer und oft weniger langlebig.
| Material | Preis pro m² | Lebensdauer |
|---|---|---|
| Tonziegel | 25–55 € | 60–80 Jahre |
| Betondachsteine | 18–35 € | 40–60 Jahre |
| Schiefer | 70–130 € | bis 150 Jahre |
| Metall-Stehfalz | 55–95 € | 50–80 Jahre |
Weitere Beiträge zu Dachdeckungsarten:
Ein Dachausbau kostet meist zwischen 800 und 1.700 € pro m² Wohnfläche und bleibt damit häufig günstiger als ein klassischer Anbau.
Entscheidend sind:
Mehr dazu:
Bei Flachdächern dominieren drei Systeme:
| Material | Lebensdauer |
|---|---|
| EPDM (Synthesekautschukbasis) | 40–50 Jahre |
| Bitumenbahnen | 30–40 Jahre |
| PVC/FPO (Kunststoff-Dachbahnen) | 25–35 Jahre |
EPDM (Synthesekautschuk) gilt als besonders langlebig und UV-beständig, ist jedoch kostenintensiver.
Weiterführend:
Die wirtschaftlichste Lösung im Bestand bleibt meist die Putzfassade mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) gelten dagegen als besonders langlebig und feuchteresistent.
| Fassadenart | Kosten pro m² |
|---|---|
| Putzfassade mit WDVS | 130–200 € |
| Klinkerfassade | 180–280 € |
| Holzfassade | 150–260 € |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 200–350 € |
Vertiefende Inhalte:
WDVS (Wärmedämmverbundsystem: mehrschichtige Konstruktion zur Außendämmung von Gebäudeaußenwänden) bleibt die Standardlösung bei energetischen Sanierungen. Die Dämmplatten werden direkt auf die Außenwand geklebt und anschließend verputzt.
Die vorgehängte hinterlüftete Fassade arbeitet dagegen mit einer Hinterlüftungsebene zwischen Dämmung und Außenhaut. Das verbessert den Feuchteschutz und erhöht die Lebensdauer.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Eigentümer die langfristige Wirtschaftlichkeit von Fassadendämmungen häufig unterschätzen.
Mehr dazu:
Die Wahl des Dämmstoffs beeinflusst sowohl Förderfähigkeit als auch sommerlichen Hitzeschutz.
| Material | Wärmeleitfähigkeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| EPS (Hartschaumplatten) | günstig | Standard im WDVS |
| Mineralwolle | nicht brennbar | guter Schallschutz |
| Holzfaser | hoher Hitzeschutz | ökologisch |
| PUR/PIR (synthetische Hartschaumplatten auf Erdölbasis) | sehr hohe Dämmleistung | geringe Aufbauhöhe |
Gerade im Dachbereich bietet Holzfaser Vorteile beim sommerlichen Wärmeschutz, weil sie Wärme langsamer ins Gebäudeinnere weiterleitet.
Weiterführend:
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle derzeit mit:
15 % + 5 % iSFP-Bonus = 20 % Förderung
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 € pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist. (Quelle: bafa.de)
Die offiziellen Programme:
Praxisberichte zeigen, dass viele Eigentümer den Energieberater zu spät einbinden und dadurch Förderpotenzial verschenken.
Eigenleistungen sind nur bei einfachen Arbeiten sinnvoll und rechtlich unkritisch.
Gerade bei geförderten Maßnahmen ist eine Fachunternehmererklärung verpflichtend.
Bei Asbest gelten zusätzlich die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519.
Alternativ zur BAFA-Förderung können Eigentümer energetische Sanierungen nach § 35c EStG steuerlich geltend machen. Dabei lassen sich über drei Jahre verteilt bis zu 20 % der Kosten von der Einkommensteuer abziehen.
Die steuerliche Förderung kann jedoch nicht zusätzlich mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden.
Details bietet das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen.
Wer Dach oder Fassade 2026 saniert, sollte technische Anforderungen, Förderbedingungen und Bauabläufe gemeinsam planen. Besonders wichtig sind dabei:
Eine sauber geplante energetische Sanierung erhöht nicht nur den Gebäudewert, sondern reduziert dauerhaft Energiekosten und verbessert den Wohnkomfort deutlich.

Auftraggeber
24. Sep. 2026

Dach und Fassade
27. Aug. 2026

Auftraggeber
24. Aug. 2026

Dach und Fassade
29. Juni 2026

Dach und Fassade
29. Juni 2026

Dach und Fassade
29. Juni 2026

Dach und Fassade
15. Juli 2026

Dach und Fassade
24. Okt. 2025

Dach und Fassade
13. Feb. 2023

Auftraggeber
24. Aug. 2026

Kosten & Preise
7. Apr. 2025

Auftraggeber
5. Sep. 2019