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Badewanne durch Dusche ersetzen: Kosten, Varianten und Förderung
24. Sep. 2026
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Treppenbau
23. Sep. 2026

Treppenbau
23. Sep. 2026
Der deutsche Bausektor bleibt 2026 von hohen Baukosten, veränderten Förderbedingungen und neuen gesetzlichen Vorgaben geprägt. Nach dem starken Rückgang der Baugenehmigungen im Jahr 2024 hat sich die Entwicklung 2025 wieder etwas verbessert: Für 2025 wurden rund 238.500 Wohnungen genehmigt, 10,8 % mehr als im Vorjahr. 2024 waren es noch rund 215.900 Wohnungen gewesen.
Auch bei den Baupreisen gibt es weiterhin Preissteigerungen. Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude lagen im zweiten Quartal 2026 um 5,0 % über dem Vorjahresquartal. Im ersten Quartal betrug die Steigerung 3,3 %.
Bei der energetischen Sanierung hat sich die Rechtslage im Sommer 2026 verändert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Form. Die pauschale Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Damit können neben Wärmepumpen, Wärmenetzen, Hybrid- und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Für fossile Brennstoffe gelten allerdings künftig Vorgaben zur schrittweisen Erhöhung klimaneutraler Brennstoffanteile.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Kosten beim Hausbau und bei der Sanierung entstehen können, welche Anforderungen für Gebäude und Bauteile gelten und welche Förderprogramme 2026 relevant sind. Weitere Informationen finden Sie unter anderem zu Haustypen, Baugenehmigung und Bauantrag und Altbausanierung.
Auf einen Blick
- Ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus kostet 2026 ohne Grundstück häufig etwa 2.200 bis 3.800 € pro m² Wohnfläche. Je nach Ausstattung, Region und Leistungsumfang sind auch höhere Preise möglich.
- Eine Altbausanierung kann von einigen hundert Euro pro m² für einzelne Maßnahmen bis zu mehr als 1.500 € pro m² bei einer umfangreichen Kernsanierung reichen.
- Die Heizungsförderung über KfW 458 bietet 2026 weiterhin eine Grundförderung von 30 %. Zusammen mit möglichen Boni sind höhere Fördersätze möglich. Seit Juli 2026 gelten jedoch neue Förderhöchstbeträge und Bonusregelungen.
- Der Steuerbonus nach § 35c EStG ermöglicht bei selbst genutzten Wohngebäuden eine Steuerermäßigung von insgesamt bis zu 40.000 €.
- Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen ist 2025 nach drei Rückgängen wieder gestiegen.
Die Baukosten für ein Einfamilienhaus hängen vor allem von Wohnfläche, Bauweise, Ausstattung, Grundstück, regionalem Preisniveau und Umfang der Eigenleistungen ab. Für ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus können 2026 ohne Grundstück grob 2.200 bis 3.800 € pro m² Wohnfläche angesetzt werden. Bei gehobener Ausstattung oder besonderen energetischen Anforderungen können die Kosten darüber liegen.
Bei einem 140 m² großen Einfamilienhaus ergeben sich daraus beispielsweise rund 308.000 bis 532.000 € reine Hausbaukosten. Hinzu kommen Grundstück, Erwerbsnebenkosten, Hausanschlüsse, Außenanlagen und weitere Baunebenkosten.
Die Baupreise steigen weiterhin. Destatis weist für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im zweiten Quartal 2026 einen Anstieg von 5,0 % gegenüber dem zweiten Quartal 2025 aus.
| Bauweise | Preisrahmen pro m² | 140-m²-Haus |
|---|---|---|
| Massivbau | ca. 2.200–3.400 € | ca. 308.000–476.000 € |
| Fertighaus | ca. 2.000–3.200 € | ca. 280.000–448.000 € |
| Holzrahmenbau | ca. 2.300–3.600 € | ca. 322.000–504.000 € |
| Haus mit hohem Eigenleistungsanteil | individuell | abhängig von Eigenleistung |
| Energetisch sehr hochwertiger Neubau | ca. 2.800–4.200 € | ca. 392.000–588.000 € |
Die Werte dienen ausschließlich der ersten Budgetplanung. Entscheidend ist, welche Leistungen im jeweiligen Angebot tatsächlich enthalten sind. Ein scheinbar günstiger Quadratmeterpreis kann beispielsweise Grundstück, Bodenplatte, Hausanschlüsse, Außenanlagen, Malerarbeiten oder Bodenbeläge ausklammern.
Zusätzlich zu den eigentlichen Hausbaukosten entstehen unter anderem:
Eine pauschale Aussage, dass Baunebenkosten immer 15 bis 20 % betragen, ist daher zu ungenau. Die tatsächliche Höhe hängt stark davon ab, ob Grundstück, Planung, Erschließung und Außenanlagen bereits im genannten Preis enthalten sind.
Der Haustyp beeinflusst Grundstücksbedarf, Baukosten, Wohnfläche und spätere Unterhaltungskosten. Eine pauschale Rangfolge nach dem Motto „Einfamilienhaus ist immer teurer“ ist allerdings nicht belastbar. Grundstückspreise und Ausstattungsstandard können den Kostenunterschied stärker beeinflussen als die Bauweise selbst.
Das Einfamilienhaus bietet viel Gestaltungsfreiheit und eignet sich besonders für Haushalte, die dauerhaft auf einer eigenen Grundstücksfläche wohnen möchten.
Typische Grundstücksgrößen liegen je nach Region und Bebauungsplan beispielsweise zwischen 400 und 800 m². Eine feste Mindestgröße gibt es jedoch nicht.
Doppel- und Reihenhäuser benötigen häufig weniger Grundstücksfläche als freistehende Einfamilienhäuser. Durch gemeinsam genutzte beziehungsweise angrenzende Bauteile können sich Vorteile bei Grundstücks- und Baukosten ergeben.
Wie hoch diese tatsächlich ausfallen, hängt von Grundstück, Baukörper, Ausstattung und Energiequalität ab. Eine pauschale Energieeinsparung von 15 bis 25 % lässt sich nicht allgemein belegen.
Mehrgenerationenhäuser können mehrere abgeschlossene oder teilweise gemeinsam genutzte Wohnbereiche miteinander verbinden. Wirtschaftliche Vorteile entstehen vor allem dann, wenn Grundstück, Haustechnik und bestimmte Gebäudebestandteile gemeinsam genutzt werden.
Eine pauschale Einsparung von 25 bis 35 % bei den Wohnkosten lässt sich nicht allgemein auf alle Mehrgenerationenhäuser übertragen.
Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig, genehmigungsfreigestellt oder verfahrensfrei ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Aussage, dass jeder Neubau, Anbau oder größere Umbau eine Baugenehmigung benötigt.
Grundlage sind insbesondere die jeweilige Landesbauordnung sowie das Baugesetzbuch (BauGB).
Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, muss das Bauvorhaben dessen Festsetzungen einhalten. Dazu können unter anderem gehören:
Existiert kein Bebauungsplan, kann innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile § 34 BauGB relevant sein. Dann muss sich das Vorhaben unter anderem nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Im Außenbereich gilt grundsätzlich § 35 BauGB. Dort sind Bauvorhaben nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Kleinere Bauvorhaben können je nach Bundesland verfahrensfrei sein. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Gartenhäuser, Carports oder kleinere Anbauten.
Verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei. Auch ohne Baugenehmigung müssen beispielsweise Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Bebauungsplan und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach Landesrecht und dem jeweiligen Bauvorhaben. Eine pauschale Aussage von 0,3 bis 0,7 % der Bausumme ist deshalb nicht zuverlässig.
Hinzu können Kosten für Architekt, Statiker, Vermesser, Energieplanung und weitere Fachplaner kommen.
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber Baugenehmigung und Bauantrag sowie zur Grenzbebauung.
Der Grundstückskauf gehört zu den größten Kostenpositionen beim Hausbau. Wie hoch der Anteil an den Gesamtkosten ausfällt, hängt vor allem von der Region ab.
Vor dem Kauf sollten Sie nicht nur den Quadratmeterpreis betrachten. Entscheidend sind auch Bebaubarkeit, Erschließung, Bodenbeschaffenheit und mögliche Belastungen.
Ein Grundstück kann trotz günstigen Kaufpreises teuer werden, wenn beispielsweise Bodenaustausch, Hangabsicherung oder eine aufwendige Gründung notwendig sind.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Grundstück kaufen.
Ein Baugrundgutachten ist nicht pauschal in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Für eine sichere Planung und Bemessung der Gründung ist die Baugrunderkundung bei einem Neubau jedoch fachlich sehr wichtig.
Die Kosten liegen häufig im Bereich von etwa 1.500 bis 4.000 €, können bei schwierigen Grundstücken aber höher ausfallen.
Unter anderem können untersucht werden:
Die frühere Einteilung in sieben Bodenklassen nach DIN 18300 ist für die heutige Ausschreibungspraxis nicht mehr als alleinige Grundlage geeignet. Die VOB/C verwendet inzwischen eine andere Systematik zur Beschreibung von Boden und Fels.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Bodengutachten und Fundament.
Holz ist ein wichtiger Baustoff im deutschen Wohnungsbau. Die Vorteile liegen unter anderem in der hohen Vorfertigung, dem geringen Eigengewicht und der Möglichkeit, Bauteile mit hoher Dämmwirkung zu kombinieren.
Bei der Holzrahmenbauweise werden tragende Holzständer und Beplankungen zu Wand-, Decken- und Dachelementen kombiniert. Viele Bauteile können im Werk vorgefertigt werden, wodurch sich die Montagezeit auf der Baustelle verkürzt.
Eine bestimmte Wandstärke garantiert jedoch nicht automatisch einen bestimmten U-Wert oder einen bestimmten Effizienzstandard. Entscheidend ist der gesamte Wandaufbau einschließlich Dämmung, Wärmebrücken und Luftdichtheit.
Für tragende Bauteile werden häufig Nadelhölzer wie Fichte oder Tanne eingesetzt. Konstruktionsvollholz und Brettschichtholz können je nach Bauteil ebenfalls verwendet werden.
Die Holzart sollte nicht allein anhand des Preises beurteilt werden. Festigkeitsklasse, Feuchte, Sortierung und Einsatzbereich sind entscheidend.
Holz ist brennbar, kann aber in geeigneten Konstruktionen hohe Feuerwiderstände erreichen. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von Gebäudeklasse, Nutzung, Bauteil und Landesbauordnung ab.
Eine pauschale Aussage „Holzrahmenbau erfüllt F30 bis F90“ ist daher zu ungenau. Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer muss für die konkrete Konstruktion nachgewiesen werden.
Fenster beeinflussen Wärmeschutz, Schallschutz, Sicherheit und Wohnkomfort. Beim Vergleich sollte nicht nur der U-Wert der Verglasung betrachtet werden.
Entscheidend ist insbesondere der Uw-Wert des gesamten Fensters.
Moderne Dreifachverglasungen erreichen je nach Konstruktion sehr niedrige Ug-Werte. Für das gesamte Fenster sind Rahmen, Randverbund, Größe und Konstruktion ebenfalls entscheidend.
| Material | Preis inkl. Montage* | Pflege | Typische Lebensdauer** |
|---|---|---|---|
| Kunststoff | ca. 380–700 €/m² | gering | ca. 30–40 Jahre |
| Holz | ca. 550–950 €/m² | höher | ca. 40–60 Jahre |
| Holz-Aluminium | ca. 900–1.400 €/m² | gering | häufig 50 Jahre und mehr |
| Aluminium | ca. 700–1.200 €/m² | gering | häufig 40–60 Jahre |
* Grobe Marktspanne, abhängig von Fenstergröße, Verglasung, Profil, Montage und Region.
** Keine garantierte Nutzungsdauer.
Der Uw-Wert beschreibt die Wärmedämmung des gesamten Fensters. Ug steht dagegen für die Verglasung und Uf für den Rahmen.
Neben den technischen Werten ist ein fachgerechter Einbau wichtig. Anschlussfugen müssen luftdicht und schlagregendicht ausgeführt werden. Eine bestimmte „RAL-Montage“ ist dabei nicht automatisch eine eigene Montageart; entscheidend ist die fachgerechte Planung und Ausführung des Baukörperanschlusses.
Bei intakten Bestandsfenstern kann eine Erneuerung der Fensterdichtung eine kostengünstige Maßnahme sein.
Eine moderne Haustür verbindet Wärmeschutz, Witterungsschutz und Einbruchschutz.
Bei neuen Haustüren sind je nach Produkt niedrige Ud-Werte möglich. Für den Einbruchschutz sind geprüfte Widerstandsklassen nach DIN EN 1627 aussagekräftiger als einzelne Ausstattungsmerkmale.
RC2 kann beispielsweise einen sinnvollen Sicherheitsstandard für viele Einfamilienhäuser darstellen. Welche Ausstattung sinnvoll ist, hängt vom Gebäude und der Einbausituation ab.
Preise können je nach Material, Größe, Verglasung, Schloss, Sicherheitsausstattung und Montage stark variieren.
Die Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung und weiteren technischen Regeln.
Bei Einfamilienhäusern sind die Anforderungen aufgrund der meist geringen Gebäudeklasse häufig niedriger als bei größeren Wohngebäuden. Trotzdem müssen unter anderem Flucht- und Rettungswege, Bauteilanforderungen und Rauchwarnmelder berücksichtigt werden.
Rauchwarnmelder sind in Deutschland landesrechtlich geregelt. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich in Details zwischen den Bundesländern.
Räume wie Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Besondere Anforderungen können sich aus der Heizungsleistung, dem Brennstoff und der Feuerstätte ergeben. Für Feuerstätten gelten außerdem Vorgaben des Schornsteinfegerrechts, der Feuerungsverordnung und technischer Regeln.
Die erforderlichen Abstände zu brennbaren Bauteilen müssen anhand der konkreten Feuerstätte und Herstellerangaben bestimmt werden. Pauschale Angaben wie „50 cm vor dem Ofen und 20 cm seitlich“ sind daher nicht für jede Feuerstätte richtig.
Die Kosten einer Altbausanierung lassen sich nur über die konkrete Sanierungstiefe sinnvoll abschätzen. Einzelne Maßnahmen können einige hundert Euro pro m² kosten, während eine umfassende Kernsanierung mit neuer Haustechnik, Gebäudehülle und Innenausbau 1.500 € pro m² und mehr erreichen kann.
Eine pauschale Energieeinsparung von 60, 70 oder 80 % lässt sich ebenfalls nicht seriös garantieren. Sie hängt stark vom Ausgangszustand, den Maßnahmen und dem Nutzerverhalten ab.
| Sanierungsumfang | Grober Kostenrahmen |
|---|---|
| Oberflächliche Renovierung | ca. 100–300 €/m² |
| Einzelne energetische Maßnahmen | ca. 200–600 €/m² |
| Umfangreiche energetische Sanierung | ca. 600–1.200 €/m² |
| Kernsanierung | ca. 1.200–2.500 €/m² und mehr |
Die Grenzen überschneiden sich bewusst. Eine energetische Sanierung eines technisch guten Hauses kann wesentlich günstiger sein als die Sanierung eines stark vernachlässigten Altbaus.
Bei energetischen Sanierungen sollte die Reihenfolge auf das konkrete Gebäude abgestimmt werden. Häufig sinnvoll ist:
Mehr dazu im Beitrag Altbausanierung.
Der Energieausweis enthält Angaben zur energetischen Qualität eines Gebäudes. Er kann als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Bewertung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch.
Für bestimmte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten gelten besondere Vorgaben. Insbesondere bei Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Die häufig genannte pauschale Aussage „unter fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977“ ist daher zu verkürzt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Energieausweis.
Die Förderlandschaft hat sich 2026 erneut verändert. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Neubau, energetischer Einzelmaßnahme, Heizungstausch und Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Die KfW fördert mit dem Programm 458 den Einbau klimafreundlicher Heizungen beziehungsweise den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in bestehenden Wohngebäuden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Der Förderhöchstbetrag liegt bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit aktuell bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge.
Zusätzliche Boni können den Zuschuss erhöhen. Die seit Juli 2026 geltenden Einkommensboni betragen abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40 %. Für Haushalte mit Kindern gelten zusätzliche Regelungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde ebenfalls angepasst und wird künftig schrittweise reduziert.
Die aktuellen Förderbedingungen sollten vor Antragstellung direkt bei der KfW geprüft werden.
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bestimmte Anlagentechnik ist weiterhin die BEG-Einzelmaßnahmenförderung relevant.
Die Grundförderung beträgt beispielsweise für Maßnahmen an der Gebäudehülle 15 %. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizungsförderung.
Dazu können beispielsweise gehören:
Die genauen technischen Anforderungen und Förderhöchstgrenzen sollten vor Beauftragung anhand der aktuellen Förderrichtlinie geprüft werden.
Für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus ist KfW 261 weiterhin das zentrale Förderprogramm.
Es handelt sich nicht um einen normalen Zuschuss, sondern um einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Der Kreditbetrag kann bis zu 150.000 € je Wohneinheit betragen. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienzhausstufe und möglichen Zusatzboni ab.
Aktuell gelten unter anderem:
| Effizienzhausstandard | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| EH 85 EE | 5 % |
| EH 70 NH | 5 % |
| EH 55 EE | 5 % |
| EH 55 NH | 10 % |
| EH 40 EE | 10 % |
| EH 40 NH | 15 % |
Für ein Worst Performing Building kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten hinzukommen. Für bestimmte serielle Sanierungen sind zusätzliche 15 Prozentpunkte möglich.
Die frühere Aussage, KfW 261 biete grundsätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 %, ist deshalb für den aktuellen Stand nicht korrekt.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG besteht weiterhin.
Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude kann die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert werden:
Damit sind insgesamt 20 % der förderfähigen Aufwendungen möglich, maximal 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Voraussetzungen sind unter anderem:
Der Steuerbonus kann nicht zusätzlich für dieselben Kosten genutzt werden, für die bereits eine öffentliche Förderung beziehungsweise ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wurde.
Eine pauschale Aussage, dass eine bestimmte Reihenfolge 10 bis 18 % der Bausumme spart, lässt sich nicht seriös belegen. Eine gute Koordination verhindert jedoch unnötige Nacharbeiten, Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
Typischerweise werden die Arbeiten ungefähr in dieser Reihenfolge koordiniert:
Je nach Bauweise und Bauablauf können sich einzelne Arbeitsschritte überschneiden.
Vergleiche nicht nur den Endpreis. Prüfe auch:
Drei vergleichbare Angebote können bei größeren Vorhaben eine gute Entscheidungsgrundlage bilden. Bei Spezialgewerken kann die Zahl verfügbarer Fachbetriebe allerdings begrenzt sein.
Für ein 140 m² großes Einfamilienhaus können ohne Grundstück grob 308.000 bis 532.000 € für die reinen Baukosten angesetzt werden, wenn man mit etwa 2.200 bis 3.800 € pro m² kalkuliert. Grundstück, Erwerbsnebenkosten, Hausanschlüsse, Außenanlagen und weitere Baunebenkosten kommen hinzu.
Je nach Region und Ausstattung kann das Gesamtbudget deutlich höher liegen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Mehrkosten hängen von Gebäudeform, Dämmstandard, Haustechnik und gewünschter Ausstattung ab. Bei einer Sanierung kann der Effizienzhausstandard zusammen mit KfW 261 interessant sein. Dort hängt der Tilgungszuschuss von der erreichten Effizienzhausstufe und weiteren Voraussetzungen ab.
Eine feste Amortisationszeit von acht bis 15 Jahren lässt sich nicht seriös versprechen.
Ein Bodengutachten ist nicht pauschal in jedem Neubau gesetzlich vorgeschrieben. Für die sichere Planung der Gründung ist eine Baugrunderkundung jedoch fachlich dringend zu empfehlen.
Welche Untersuchungen erforderlich sind, hängt vom Bauvorhaben und Grundstück ab.
Die Lebensdauer hängt wesentlich von Planung, Konstruktion, Feuchteschutz, Wartung und Nutzung ab. Ein fachgerecht geplantes Holzgebäude kann eine lange Nutzungsdauer erreichen. Eine pauschale Lebensdauer von 100 bis 150 Jahren ist jedoch keine technische Garantie.
Hier ist eine wichtige Differenzierung notwendig.
Für bestimmte bestehende Gebäude bestehen weiterhin Nachrüstpflichten, beispielsweise bei der Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Daches. Auch bestimmte alte Heizkessel können unter die gesetzlichen Austausch- beziehungsweise Betriebsbeschränkungen fallen.
Allerdings ist die frühere Aussage, beim Hauskauf müsse generell innerhalb von zwei Jahren eine alte Heizung ausgetauscht werden, zu pauschal.
Insbesondere gelten Ausnahmen für bestimmte selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser. Die konkrete Verpflichtung muss anhand des Gebäudes, des Heizkessels und der Eigentümergeschichte geprüft werden.
Seit dem 29. Juli 2026 sind zudem die bisherigen Regelungen zur 65-%-Vorgabe und bestimmte Betriebsverbote durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz geändert worden.
Ja. Der Fenstertausch kann als energetische Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG förderfähig sein. Die Grundförderung beträgt 15 %. Bei Vorliegen eines förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplans kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein.
Alternativ kann unter den Voraussetzungen des § 35c EStG der Steuerbonus in Betracht kommen. Eine Kombination für dieselben Kosten ist nicht möglich.
Beide Bauweisen können eine hohe Qualität und Energieeffizienz erreichen. Entscheidend sind Planung, Materialqualität, Ausführung und Bauüberwachung.
Ein Fertighaus kann durch einen hohen Vorfertigungsgrad kurze Montagezeiten ermöglichen. Ein Massivhaus bietet andere Möglichkeiten bei Planung und Materialwahl. Einen pauschalen Vorteil beim Wiederverkaufswert von beispielsweise 5 bis 10 % gibt es nicht.
Eine umfangreiche energetische Sanierung kann je nach Ausgangszustand und Zielstandard etwa 600 bis 1.200 € pro m² kosten. Bei einer umfassenden Kernsanierung mit neuer Haustechnik, Gebäudehülle und Innenausbau können die Kosten auch 1.200 bis 2.500 € pro m² oder mehr erreichen.
Bei einem 130 m² großen Gebäude entspricht das bei 600 bis 1.200 € pro m² etwa 78.000 bis 156.000 €. Eine Kernsanierung kann dagegen deutlich teurer werden.
Welche Förderung möglich ist, hängt davon ab, ob Einzelmaßnahmen oder eine Effizienzhaussanierung durchgeführt werden. Für KfW 261 gelten aktuell die jeweiligen Effizienzhausstufen und Tilgungszuschüsse.

Auftraggeber
24. Sep. 2026

Gerüstbau
24. Aug. 2026

Kosten & Preise
3. Apr. 2025

Bauen und Sanieren
24. Aug. 2026

Bauen
6. Apr. 2023

Bauen
7. Dez. 2022

Auftraggeber
27. Aug. 2026

Kosten & Preise
29. Juli 2026

Kosten & Preise
29. Juli 2026

Kosten & Preise
27. Juli 2026

Kosten & Preise
27. Juli 2026

Kosten & Preise
27. Juli 2026

Auftraggeber
18. Jan. 2023

Auftraggeber
19. Dez. 2022

Auftraggeber
19. Dez. 2022

Kosten & Preise
3. Sep. 2026

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3. Sep. 2026

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2. Sep. 2026

Bauen und Sanieren
26. Juni 2026

Bauen und Sanieren
26. Juni 2026

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26. Juni 2026

Kosten & Preise
22. Sep. 2025

Kosten & Preise
16. Apr. 2025

Kosten & Preise
4. Aug. 2023