In den vergangenen Jahren sind Energieeffizienz, Klimaschutz und ein möglichst geringer Energieverbrauch zu wichtigen Themen beim Wohnen geworden. Auch bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Energiebedarf zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise eine bessere Dämmung von Dach und Außenwänden, neue Fenster und Türen, eine optimierte Heizungsanlage oder der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien.
Gerade bei älteren Gebäuden kann eine energetische Sanierung mit hohen Investitionen verbunden sein. Deshalb unterstützt der Staat verschiedene Maßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Welche Förderung infrage kommt, hängt davon ab, welche Arbeiten geplant sind. Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist insbesondere das BAFA zuständig, während der Austausch einer bestehenden Heizung bei privaten Eigentümern über die KfW gefördert wird.
Eine energetische Sanierung hat das Ziel, den Energiebedarf eines Gebäudes dauerhaft zu reduzieren. Dazu können unter anderem Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen gedämmt werden. Auch der Austausch von Fenstern und Außentüren kann die energetische Qualität eines Gebäudes verbessern. Darüber hinaus können Maßnahmen an der Anlagentechnik, beispielsweise zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, gefördert werden.
Wer hat Anspruch auf Fördermittel und wie viel können Sie erwarten?
Eine energetische Sanierung kann den Energieverbrauch eines Gebäudes senken und gleichzeitig den Wohnkomfort verbessern. Die Investitionskosten können jedoch beträchtlich sein. Deshalb gibt es für verschiedene Sanierungsmaßnahmen staatliche Zuschüsse und Förderkredite.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die BEG-Grundförderung derzeit 15 % der förderfähigen Kosten. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein. Damit sind bei solchen Maßnahmen insgesamt bis zu 20 % Zuschuss möglich. Die Förderung für diese Einzelmaßnahmen wird über das BAFA abgewickelt.
Für eine neue Heizung gelten andere Förderbedingungen. Der Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude wird bei privaten Eigentümern über die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen. Die maximale Förderquote kann aktuell bis zu 80 % betragen.
Die Höhe der tatsächlich möglichen Förderung hängt unter anderem von der Maßnahme, den förderfähigen Kosten und – bei der Heizungsförderung – von der persönlichen Situation ab. Einen pauschalen Fördersatz für eine komplette energetische Sanierung gibt es daher nicht.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Fördermittel erhalten?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm und Sanierungsmaßnahme. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen unter anderem die technischen Mindestanforderungen der BEG eingehalten werden. Gefördert werden beispielsweise Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Für den Austausch einer Heizung gelten eigene Förderbedingungen. Über die KfW-Heizungsförderung 458 werden unter anderem förderfähige Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien sowie bestimmte Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze unterstützt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Auch eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus kann gefördert werden. Dafür steht unter anderem der KfW-Kredit 261 zur Verfügung. Er kann für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus eingesetzt werden und bietet neben dem Kredit einen Tilgungszuschuss. Für das Programm ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Eine weitere Möglichkeit ist die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können selbst genutzte Gebäude über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG berücksichtigt werden. Eine Förderung über die Steuer und eine Förderung derselben Maßnahme aus der BEG kann allerdings nicht beliebig kombiniert werden.
Welche Förderungen gibt es für eine neue Heizung?
Beim Heizungstausch müssen Sie zwischen der Heizungsförderung und den Förderungen für andere energetische Sanierungsmaßnahmen unterscheiden.
Für private Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes ist die KfW-Förderung 458 das zentrale Zuschussprogramm für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung. Die Grundförderung beträgt 30 %. Je nach Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Seit dem 21. Juli 2026 wurden die Bonusregelungen angepasst und stärker auf die finanzielle Situation und bestimmte Haushaltskonstellationen ausgerichtet.
Bei einem Einfamilienhaus werden für die Heizungsförderung derzeit bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge: 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Die Förderhöchstbeträge verändern sich künftig. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 € reduziert. Anschließend sind weitere halbjährliche Absenkungen vorgesehen.
Welche Förderungen gibt es für Dämmung und Fenster?
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist weiterhin die BEG-Förderung über das BAFA relevant. Dazu gehören unter anderem:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
- Erneuerung von Fenstern
- Erneuerung von Außentüren
- bestimmte Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Die Grundförderung beträgt 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 % hinzukommen.
Auch Maßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht unmittelbar zur Heizungsanlage gehören, können als energetische Einzelmaßnahme gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Lüftungsanlagen oder digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Welche Rolle spielt ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann bei einer schrittweisen energetischen Sanierung sinnvoll sein. Er zeigt auf, welche Maßnahmen an einem Gebäude sinnvoll miteinander kombiniert werden können und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.
Bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen kann ein iSFP außerdem zu einem zusätzlichen 5-prozentigen Förderbonus führen. Die Voraussetzungen sollten vor Beginn der Maßnahme geprüft werden.
Welche Förderkredite gibt es?
Neben Zuschüssen können für umfangreichere Sanierungen auch Förderkredite infrage kommen.
Mit dem KfW-Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ können Sie eine Immobilie zum Effizienzhaus sanieren. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Je nach erreichtem Effizienzhausstandard kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Für die Planung und Bestätigung ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen gibt es außerdem den Ergänzungskredit 358/359. Damit können förderfähige Maßnahmen zwischenfinanziert werden, wenn bereits eine Zuschusszusage vorliegt. Der Kredit kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen.
Wie läuft der Förderantrag ab?
Entscheidend ist, vor Beginn der Maßnahme die jeweiligen Förderbedingungen zu prüfen. Je nach Programm unterscheiden sich Antragstellung und Voraussetzungen.
Bei der KfW-Heizungsförderung 458 registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen dort den Antrag. Nach der Durchführung müssen unter anderem die förderfähigen Rechnungen und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch gelten die jeweiligen Anforderungen der BAFA-Förderung. Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie deshalb klären, welches Programm für die geplante Maßnahme zuständig ist und welche Nachweise benötigt werden.
Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Der Experte begleitet die energetische Planung und bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen.
Was sollten Sie vor der energetischen Sanierung beachten?
Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sollten Sie zunächst feststellen lassen, welche Maßnahmen am Gebäude tatsächlich sinnvoll sind. Eine Dämmung, neue Fenster und eine neue Heizung sollten nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle beeinflussen beispielsweise den späteren Wärmebedarf und damit auch die Dimensionierung einer neuen Heizung.
Bei größeren Sanierungsvorhaben kann eine Energieberatung deshalb sinnvoll sein. Sie erhalten dadurch eine bessere Grundlage für die Entscheidung, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten und welche Fördermöglichkeiten infrage kommen.
Wichtig ist außerdem, die Förderbedingungen vor der Beauftragung und vor dem Maßnahmenbeginn zu prüfen. Förderprogramme können geändert werden, und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind begrenzt.
Was hat sich bei der BEG-Förderung 2026 geändert?
Zum 21. Juli 2026 wurden mehrere Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Besonders relevant ist die Heizungsförderung: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %, während sich die Bonusregelungen geändert haben. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sind entfallen. Gleichzeitig wurden die Regelungen für einkommensabhängige Boni angepasst.
Für Eigentümer bedeutet das: Nicht mit alten Fördersätzen aus früheren BEG-Versionen kalkulieren. Vor der Planung einer energetischen Sanierung sollten immer die aktuell gültigen Bedingungen des zuständigen Förderprogramms geprüft werden.
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