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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Letzte Aktualisierung am 12. August 2020 von

In den letzten Jahren ist der Umweltschutz, die Nachhaltigkeit und das umweltschonende Leben insgesamt immer mehr zum alltäglichen Thema geworden. Die Thematik hat selbstverständlich auch ihren Weg in den Wohnungs- und Hausbau gefunden. Es gibt viele Wege, den eigenen Neubau umweltschonend zu gestalten. Von der hochwertigen Isolierung der Wände über Möglichkeiten zum Auffangen von Regenwasser bis hin zu Heizungen, die größtenteils oder vollständig auf erneuerbaren Ressourcen basieren: Beinahe in jedem Bereich lässt sich etwas machen, um Ihren ökologischen Fußabdruck zugunsten der Umwelt zu verändern. Etwas schwieriger ist es, bereits bestehende Gebäude umweltfreundlich umzugestalten. Weil die Regierung weiß, wie schwierig diese Umgestaltung ist und mit wie viel Aufwand und Kosten sie verbunden sein kann, stellt sie verschiedene Förderangebote zur Verfügung.

Möchten Sie an einem alten Gebäude eine energetische Sanierung durchführen, soll es ab 2020 einige Neuerungen im Bereich der Fördermittel geben. Eine energetische Sanierung hat in der Regel das Ziel, den Energieverbrauch für Heizung, Strom, Lüftung und warmes Wasser dauerhaft zu senken und so nicht nur Ressourcen, sondern auch bares Geld zu sparen. Diese Sanierung kann aus verschiedenen Maßnahmen bestehen. Die Außenwände und das Dach können beispielsweise durch eine modernere Isolierung zusätzlich oder ersatzweise gedämmt werden. Türen und Fenster, die häufig viel Wärme aus dem Gebäude lassen, können durch leichte Maßnahmen wie eine Abdichtung oder einen Wechsel zu einem weniger wärmeleitenden Material verbessert werden. Des Weiteren kann man bestehende Systeme zur Energieerzeugung erweitern, indem man zum Beispiel die vorhandenen Heizungsgeräte durch Solarenergie oder andere, nachhaltige Maßnahmen zur Wärmeerzeugung unterstützt.

Diese energetischen Sanierungen können durch bedeutende Geldmittel erleichtert werden. Mit dieser finanziellen Unterstützung verspricht sich die Regierung ein erhöhtes Umweltbewusstsein der Bevölkerung und daraus resultierend eine Hilfe beim Einhalten der international vereinbarten Klimaziele. Diese sehen vor, dass der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 40 % reduziert werden soll. Da dieses Ziel für Deutschland nach wie vor sehr schwer zu erreichen ist, soll die Zusammenlegung von KfW und bisheriger BAFA-Förderung dazu motivieren, die EU-Richtlinien durchzusetzen und die EU-weiten Ziele zu erreichen.

Wer hat Anspruch auf die Fördermittel und wie viel können Sie erwarten?

Eine energetische Sanierung ist wünschenswert, steigert den Wert einer Immobilie und wird auch vom Staat gern gesehen. Doch auch, wenn nach einer energetischen Sanierung im laufenden Betrieb große Einsparungen an Kosten zu erwarten sind, so scheuen viele Menschen eine solche Sanierung. Die Kosten für die Anschaffung entsprechender Geräte und Materialien und auch für den Einbau und Umbau scheinen vielen Menschen zu hoch, oder sie haben schlicht nicht die Mittel, dies zum aktuellen Zeitpunkt zu bezahlen.

Um dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen und die energetische Sanierung für Besitzer von Häusern oder Wohnungen attraktiver zu machen, gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bis zum Jahr 2020 bestand diese Förderung aus zwei Teilen – zum einen aus einem Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen aus Mitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese beiden Fördermittel sollen nun zur Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst werden. Ob und wann diese Fördermittel in der geplanten Form tatsächlich zur Verfügung stehen, ist leider noch ungewiss.

Die Pläne sind jedoch schon sehr konkret: Im Zuge der Umstrukturierung der Fördermittel soll sich auch die Zielgruppe deutlich vergrößern. Das bedeutet, dass wesentlich mehr Leute als zuvor Anspruch auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude haben. Dazu gehören nun nicht nur private Besitzer von Immobilien, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsunternehmen sowie private oder gewerbliche Mieter oder Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen. Die Änderung soll nicht nur den Kreis der potenziellen Empfänger erweitern, sondern auch den Zugang zu den Fördermitteln erleichtern und die Prämien erhöhen. Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt ganz von den Arbeiten ab, die im Zuge Ihrer energetischen Sanierung durchgeführt werden, und auch davon, welche Art von Energieerzeugung vorher genutzt wurde. Im Durchschnitt beträgt die Prämie um die 10 % der Kosten der Neuanschaffung, beziehungsweise des Umbaus. Haben Sie vor, eine ölbetriebene Heizung durch eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung zu ersetzen, können Sie mit bis zu 40 % der Umbaukosten rechnen.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie mit einer Bewilligung der Fördermittel rechnen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt prinzipiell alle Menschen oder Vereinigungen, die ihre eigenen Immobilien sanieren wollen, um die Wärme- und Energieerzeugung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wenn Sie also die Art Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien umstellen wollen oder aber die Wärmedämmung Ihres Gebäudes durch eine neue Isolierung oder verbesserte, dichtere Fenster und Türen verstärken wollen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen entsprechenden Antrag stellen und damit rechnen, eine prozentuale Beteiligung an den Anschaffungs- oder Umbaukosten zu erhalten.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude haben, bietet sich auch eine steuerliche Förderung an. Verschiedene Maßnahmen zum Umbau Ihrer Gebäude können Sie von der Steuer absetzen. Dazu gehören Dämmungen und Abdichtungen ebenso wie verschiedene Handwerkerkosten. Diese steuerliche Erleichterung soll dafür sorgen, dass nicht nur bedürftige, sondern alle Hausbesitzer gleichermaßen einen Anreiz haben, Ihre Immobilien umweltfreundlich umzugestalten oder von vornherein so zu bauen.

Wie läuft der Antrag ab und was müssen Sie beachten?

Den Antrag auf die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Im Zuge des Antrags werden Sie verschiedene Angaben machen müssen. Dazu gehört, welche Art von Maßnahmen Sie genau durchführen wollen und welche herkömmlichen Systeme zur Energiegewinnung dabei ersetzt werden sollen. Von der Art der alten Heizmöglichkeit und der Art der neuen Heizmöglichkeit hängt die Höhe der Förderung ab, die Ihnen zusteht. Zusätzlich ist die Höhe Ihres Einkommens relevant. Steuerbescheide oder Einkommensnachweise sollten also idealerweise direkt dem Antrag beigefügt werden. Auch ein Kostenvoranschlag von einem ansässigen Handwerker für die Kosten des Umbaus und Nachweise über die zu erwartenden Materialkosten können helfen, die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen.

Informieren Sie sich am besten vorab darüber, welche Nachweise in welcher Form Sie erbringen müssen und auch darüber, in welcher Höhe Sie eine Förderung erwarten können. So ersparen Sie sich unnötigen Briefverkehr und somit viel Zeit und böse Überraschungen.

Bild: Marco2811 / stock.adobe.com

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