Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt den Anteil eines Grundstücks an, der bebaut werden darf. Man findet sie im Bebauungsplan als GRZ I. Um die bebaubare Grundfläche zu berechnen multipliziert man die GRZ mit der Gesamtfläche des Grundstücks.
GRZ x Fläche des Grundstück = Maximal bebaubare Fläche
Bei einem Grundstück von 500 Quadratmetern und einer Grundflächenzahl von 0,5 darf man also maximal 250 Quadratmeter bebauen. Eine Grundfläche von 1 würde bedeuten, dass man das gesamte Grundstück bebauen darf. Das kommt zum Beispiel in Städten an Stellen vor, an denen sich Büros, Geschäfte oder kulturelle Einrichtungen befinden. In ländlichen Gebieten findet man eher Grundflächenzahlen von 0,6.
Die Grundflächenzahl sollte man nicht mit der kompletten Wohn- oder Nutzfläche verwechseln. Es handelt sich nur um eine Angabe, wie viel der Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf. Dazu gehören das Haus und seine Außenmauern, Terrassen, Balkone und Kellerabgänge. Es gibt aber keine Vorschrift, diese Fläche auch komplett zu bebauen.
Darf man die GRZ I überschreiten?
Ja, man darf sie auf Antrag um bis zu 50 Prozent oder bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschreiten. Das gilt jedoch nur für Nebenanlagen nach § 14 BauNVO. Dazu gehören:
- Stellplätze und ihre Zufahrten
- Garagen
- Wege
- Gartenhäuser
- Öltanks
- Unterirdische bauliche Anlagen
Diese Möglichkeit der Überschreitung wird auch als GRZ II angegeben.
GRZ II = 0,5 x GRZ I
Warum ist die GRZ so wichtig?
Die Grundflächenzahl ist ein guter Indikator für den Wert des Grundstücks. Immerhin zählt nicht nur die komplette Fläche des Grundstücks, sondern auch wie viel von dieser Fläche bebaubar ist. Auch bei gebrauchten Immobilien ist das wichtig, wenn Gebäude erweitert werden sollen.
Für die Stadtplanung ist die Grundflächenzahl sehr wichtig, damit genügend Freiflächen auf privaten Grundstücken übrig bleiben. Diese Flächen können bepflanzt werden und so die Artenvielfalt in Städten sichern. Außerdem kann Regenwasser auf unversiegelten Flächen gut versickern.
Geschossflächenzahl
Neben der Grundflächenzahl (GRZ) spielt auch die Geschossflächenzahl (GFZ) eine große Rolle im Bebauungsplan. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind. Wie diese Fläche dann auf verschiedene Geschosse verteilt wird bleibt dem Eigentümer überlassen.
Alternativ oder ergänzend zur Geschossflächenzahl kann im Bebauungsplan eine maximale Anzahl der Vollgeschosse stehen, die Geschosszahl.
Die Festlegung von Geschossflächenzahlen dient bei der Stadtplanung vor allem dazu, zu hohe Häuser zu verhindern, die anderen Gebäuden in der Umgebung das Licht nehmen.
Häufige Fragen zur Grundflächenzahl
Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass bei einem 500 m² großen Grundstück grundsätzlich 200 m² Grundfläche zulässig sind.
Wie berechnet man die Grundflächenzahl?
Die Berechnung ist einfach:
GRZ = zulässige Grundfläche ÷ Grundstücksfläche
Bei einem 600 m² großen Grundstück und einer GRZ von 0,4 ergibt sich:
600 m² × 0,4 = 240 m²
Welche Flächen bei der Berechnung zusätzlich berücksichtigt werden müssen, hängt von den Vorgaben der Baunutzungsverordnung und des Bebauungsplans ab.
Was bedeutet eine GRZ von 0,4?
Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass grundsätzlich 40 Prozent der maßgeblichen Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Bei einem 800 m² großen Grundstück wären das zunächst 320 m² Grundfläche.
Die GRZ sagt allerdings nicht aus, wie viel Wohnfläche Sie bauen dürfen. Dafür sind unter anderem Geschossflächenzahl, Geschosszahl und weitere Festsetzungen relevant.
Werden Garage, Carport und Terrasse bei der GRZ berücksichtigt?
Ja, bestimmte Anlagen werden zusätzlich zur Grundfläche des Gebäudes berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und bestimmte Nebenanlagen. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO kann die zulässige Grundfläche für diese Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
Bei Terrassen kommt es auf die konkrete Ausführung und die rechtliche Einordnung an.
Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
Die GRZ beschreibt, wie viel Grundfläche eines Grundstücks überdeckt werden darf. Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt dagegen an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist.
Kurz gesagt: GRZ = Fläche am Boden, GFZ = Geschossfläche.
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