Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt den Anteil eines Grundstücks an, der bebaut werden darf. Man findet sie im Bebauungsplan als GRZ I. Um die bebaubare Grundfläche zu berechnen multipliziert man die GRZ mit der Gesamtfläche des Grundstücks.
GRZ x Fläche des Grundstück = Maximal bebaubare Fläche
Bei einem Grundstück von 500 Quadratmetern und einer Grundflächenzahl von 0,5 darf man also maximal 250 Quadratmeter bebauen. Eine Grundfläche von 1 würde bedeuten, dass man das gesamte Grundstück bebauen darf. Das kommt zum Beispiel in Städten an Stellen vor, an denen sich Büros, Geschäfte oder kulturelle Einrichtungen befinden. In ländlichen Gebieten findet man eher Grundflächenzahlen von 0,6.
Die Grundflächenzahl sollte man nicht mit der kompletten Wohn- oder Nutzfläche verwechseln. Es handelt sich nur um eine Angabe, wie viel der Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf. Dazu gehören das Haus und seine Außenmauern, Terrassen, Balkone und Kellerabgänge. Es gibt aber keine Vorschrift, diese Fläche auch komplett zu bebauen.
Darf man die GRZ I überschreiten?
Ja, man darf sie auf Antrag um bis zu 50 Prozent oder bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschreiten. Das gilt jedoch nur für Nebenanlagen nach § 14 BauNVO. Dazu gehören:
- Stellplätze und ihre Zufahrten
- Garagen
- Wege
- Gartenhäuser
- Öltanks
- Unterirdische bauliche Anlagen
Diese Möglichkeit der Überschreitung wird auch als GRZ II angegeben.
GRZ II = 0,5 x GRZ I
Warum ist die GRZ so wichtig?
Die Grundflächenzahl ist ein guter Indikator für den Wert des Grundstücks. Immerhin zählt nicht nur die komplette Fläche des Grundstücks, sondern auch wie viel von dieser Fläche bebaubar ist. Auch bei gebrauchten Immobilien ist das wichtig, wenn Gebäude erweitert werden sollen.
Für die Stadtplanung ist die Grundflächenzahl sehr wichtig, damit genügend Freiflächen auf privaten Grundstücken übrig bleiben. Diese Flächen können bepflanzt werden und so die Artenvielfalt in Städten sichern. Außerdem kann Regenwasser auf unversiegelten Flächen gut versickern.
Geschossflächenzahl
Neben der Grundflächenzahl (GRZ) spielt auch die Geschossflächenzahl (GFZ) eine große Rolle im Bebauungsplan. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind. Wie diese Fläche dann auf verschiedene Geschosse verteilt wird bleibt dem Eigentümer überlassen.
Alternativ oder ergänzend zur Geschossflächenzahl kann im Bebauungsplan eine maximale Anzahl der Vollgeschosse stehen, die Geschosszahl.
Die Festlegung von Geschossflächenzahlen dient bei der Stadtplanung vor allem dazu, zu hohe Häuser zu verhindern, die anderen Gebäuden in der Umgebung das Licht nehmen.
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