Handwerker in Schutzkleidung steht bei der Asbestsanierung auf einer Leiter

Asbestschutz als Handwerker

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann

Foto von Ecology – stock.adobe.com

Asbest ist ein Thema, das Handwerkerinnen und Handwerker schon seit Jahrzehnten beschäftigt und bei Berufskrankheiten die häufigste Todesursache bei der BG Bau. Es ist bekannt für seine Gefährlichkeit und die strikten Vorschriften, die mit seiner Handhabung einhergehen. In diesem Artikel erfährst du, wie du dich vor Asbest schützen kannst, wie eine Asbestprobe korrekt genommen wird und welche Änderungen die neue Gefahrstoffverordnung bringen könnte.

Asbest erkennen und Probe nehmen

Doch woher weiß man eigentlich, ob die Schutzausrüstung nötig ist? Das erste Indiz ist das Baujahr, bei Gebäuden aus den Jahren 1900 bis 1990 solltest du immer vorsichtig sein. Asbest wurde an sehr vielen Stellen eingesetzt, zum Beispiel:

  • Zement
  • Putz
  • Fliesenkleber
  • Bodenbelägen
  • Nachtspeicheröfen
  • Brandschutztüren
  • Spachtelmasse

Im Idealfall findet man schon in alten Bauplänen heraus, dass asbesthaltige Produkte verwendet wurden. Ist das nicht der Fall, braucht man eine Asbestprobe. Der TÜV Süd empfiehlt diese Vorgehensweise:

  1. Sorge dafür, dass niemand ohne Schutzausrüstung den Raum betritt und lege eine partikelfiltrierende Halbmaske an (mindestens FFP2).
  2. Mische Wasser mit zwei Tropfen Spülmittel und besprühe das Material. So werden keine Fasern in die Luft freigesetzt.
  3. Ein kleines Stück des Materials vorsichtig entfernen und in einem luftdichten Behälter verpacken, zum Beispiel einen Gefrierbeutel. Bei der Auswertung von Farbe und Innenputz sollten Proben an fünf verschiedenen Stellen genommen werden, ungefähr 1 bis 2 Esslöffel. Als Werkzeuge kannst du Zange, Cutter, Schraubenzieher oder Stechbeitel nutzen. Bohrer oder Flex dürfen nicht verwendet werden, sie würden viele Fasern freisetzen.
  4. Das Werkzeug unter fließendem Wasser gründlich abspülen.
  5. Die Stelle der Abnahme mit Farbe oder Lack überstreichen, um Faserfreisetzung zu vermeiden.
  6. Die Probe kennzeichnen und für die Analyse in ein spezialisiertes Labor senden.

Risikoeinschätzung

Freigesetzter Asbest ist zwar gefährlich, aber es gibt wissenswerte Unterschiede: Es gibt stark gebundenen und schwach gebundenen Asbest. Stark gebundenen Asbest findet man zum Beispiel als Asbestzement in Dacheindeckungen, Deckenplatten oder Wandverkleidungen. Er steckt in festen Platten und ist damit relativ ungefährlich, wenn man sie nicht beschädigt. Besonders gefährlich ist der schwach gebundene Asbest, den man zum Beispiel in Dämmungen und Brandschutzverkleidungen finden kann.

Die Akzeptanzkonzentration für die Atemluft liegt bei 10.000 Fasern pro Kubikmeter und gilt für die tägliche Exposition über das ganze Arbeitsleben. Bleibt man unter diesem Wert, ist das Risiko niedriger. Ab einer Konzentration von 100.000 Fasern pro Kubikmeter wird es sehr gefährlich. In solchen Räumen sind Schutzmaßnahmen Pflicht und man sollte sich auch dann nur so kurz wie möglich dort aufhalten. Nach einer erfolgreichen Sanierung sollte der Wert wieder unter 500 Fasern pro Kubikmeter sinken. Mehr Infos dazu findest du in der TRGS 910.

Schutz vor Asbest

Asbest ist eigentlich ein sehr praktisches Material, weil es so widerstandsfähig ist. Leider sind die Fasern so robust, dass unsere Körper sie nicht abbauen können, und das macht es so gesundheitsschädlich. Bei Arbeiten, bei denen Asbeststaub entstehen kann, ist daher größte Vorsicht geboten. Diese Vorsicht ist nicht nur zu deinem Schutz und dem deiner Mitarbeiter wichtig. Auch die Bewohner des Hauses könnten die Fasern einatmen und müssen immer geschützt werden. Wenn Handwerksbetriebe einfach anfangen und Asbest im Gebäude und der Luft verteilen, können Eigentümer Schadenersatz verlangen.

Der beste Schutz vor Asbest ist, Kontakt zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA) unerlässlich. Dazu gehören:

  • Atemschutzmasken (mindestens FFP3)
  • Schutzanzüge, die nach Gebrauch fachgerecht entsorgt werden
  • Handschuhe und Schutzbrillen
  • Dekontaminationsschleusen
  • Luftdichte Verkleidung für Außenfassaden
  • Industriestaubsauger

Des Weiteren solltest du für eine gute Belüftung sorgen und feuchte Arbeitsverfahren verwenden, um Staubentwicklung zu vermeiden. Schulungen und Unterweisungen zum richtigen Umgang mit Asbest sind Pflicht und sollten regelmäßig aufgefrischt werden. Für die Ausrüstung kannst du auch die Arbeitsschutzprämien der BG BAU nutzen. Dort gibt es auch weitere Tipps zum Umgang mit Asbest.

Änderungen durch neue Gefahrstoffverordnung

Seit März 2023 gibt es einen Referentenentwurf für die neue Gefahrstoffverordnung, die einige Dinge im Umgang mit Asbest verändert. Wann genau die Verordnung beschlossen wird und in Kraft tritt, ist noch nicht klar.

Der neue Paragraph 5a ist eine Entlastung für Handwerker, denn er gibt den Veranlassern einer Baumaßnahme eine größere Verantwortung. Diese müssen vor der Beauftragung eines Unternehmens herausfinden, ob Asbest im Gebäude ist und zu einer besonderen Gesundheitsgefährdung führen kann. In Absatz 2 steht: “Das Vorhandensein von Asbest wird in der Regel dann vermutet, wenn mit dem Bau des Objekts vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde.”

Diese Vermutung kann nur “durch eine historische oder technische Erkundung widerlegt werden.” Also durch klare Dokumentation des Bauprozesses oder eine Asbestprobe und Laboruntersuchung. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und vor der Baumaßnahme an das beauftragte Unternehmen gegeben werden. Die Regel gilt auch für Privathaushalte. Wichtig ist hier auch der neue § 11a: Handwerker müssen vor der Arbeit prüfen, ob die Ergebnisse auch plausibel sind und das Risiko einschätzen. Im Zweifelsfall sollte man lieber eine eigene Asbestprobe nehmen, besonders wenn noch keine gemacht wurde.

Nach § 10a müssen Unternehmen zukünftig ein Verzeichnis mit allen Beschäftigten erstellen, die mit Asbest oder ähnlichen Gefahrstoffen arbeiten. Dort müssen die Tätigkeit und die Höhe und Dauer der Exposition stehen. Das Verzeichnis muss aktuell bleiben und nach Ende der Tätigkeit mindestens 40 Jahre lang aufbewahrt werden. Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss er einen Auszug aus diesem Verzeichnis erhalten oder es wird an die zuständige Unfallversicherung geschickt. Diese Dokumentation ist so wichtig, weil der Zeitraum zwischen dem Kontakt und einer Krankheit über 30 Jahren liegen kann. Ohne Dokumentation ist eine Anerkennung als Berufskrankheit schwieriger.

Generell müssen Asbestsanierungen spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten bei einer Behörde angezeigt werden. Für Arbeiten in Bereichen mit hohem Risiko brauchen Unternehmen eine behördliche Zulassung.

Was tun bei Verdacht auf Erkrankung?

Du hast den Verdacht, dass deine Krankheit durch den früheren Umgang mit Asbest verursacht wurde? Dann solltest du das dem behandelnden Arzt, zum Beispiel Lungenarzt oder Hausarzt, mitteilen. Der teilt diesen Verdacht dann dem zuständigen Unfallversicherungsträger mit. In der offiziellen Liste stehen aktuell vier Berufskrankheiten im Zusammenhang mit Asbest:

  • BK 4103: Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verur­sachte Erkrankungen der Pleura (Brustfell)
  • BK 4104: Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Ar­beitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]}
  • BK 4105: Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards
  • BK 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyk­lischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung ei­ner kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 (Fundstelle: BGBl. I 2009, S. 1274) entspricht.

In einigen Fällen kann es schwierig sein, die Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Zum Beispiel wenn es um Lungenkrebs geht und man zwar zeitweise Kontakt mit Asbest hatte, aber auch viele Jahre lang geraucht hat.

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