Neue Meldungen zum Diesel-Fahrverbot

Wie geht es mit Diesel-Fahrverbot weiter?

Letzte Aktualisierung am 25. September 2019 von

Nach wie vor sorgt Unwissenheit für Bedenken unter Handwerkern in Bezug auf das am 27. Februar verkündete Urteil zum Diesel-Fahrverbot in Städten mit hoher Stickoxidbelastung. Doch die Handwerkskammer Köln warnt vor überstürzten Handlungen, denn zunächst sollten Diesel-Fahrer die Entscheidungen der jeweiligen Kommunen und genauere Bewertungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.

Entwarnung für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-5

Für eine gewisse Entlastung sorgen die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Stuttgart zum Urteil. Denn das gibt Entwarnung. Es sagt aus, dass Fahrer von Euro-5-Fahrzeugen dürften diese noch mindestens bis Herbst 2019 in einer Umweltzone nutzen.

Doch, was hat es eigentlich mit Begriffen wie Euro-5 auf sich? Dabei handelt es sich um Klassifizierungen nach der Abgasnorm, die seit 2007 gilt. Diese Abgasnorm oder auch Euro-Norm legt Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxiden, Kohlenwasserstoffen oder Kohlenstoffmonoxid fest. Sie werden jedoch je nach Art des Motors und dem Kraftfahrzeug-Typen unterschieden.

Verhältnismäßigkeit bei der Einführung von Fahrverboten

Für Dr. Ortwin Weltrich, den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, spielt vor allem das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Einführung von Fahrverboten eine besondere Rolle. Die Überprüfung der Luftreinhaltepläne sollten ebenfalls nach diesem Prinzip begutachtet werden. Beim Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt in Deutschland: Der Schaden darf nicht im groben Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Stattdessen sollten auch mildere Mittel, die Betroffene oder Dritte weniger beeinträchtigen, in Betracht gezogen werden.

So spricht Weltrich sich gegen generelle flächenbezogene Fahrverbote: “Sofern Fahrverbote unvermeidbar werden sollten, dürfen diese nur streckenbezogen festgelegt werden. Dies steht auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Diesel-Fahrverbote dürfen nur für die Straßenabschnitte, in denen es zu massiven Überschreitungen des Stickoxidgrenzwertes kommt, ausgesprochen werden, nicht für ganze Innenstädte.” Andernfalls wären Handwerksbetriebe und Arbeitsplätze in den Metropolregionen der Großstädte gefährdet. Zusätzlich könnten Engpässe bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen von Bewohnern der Innenstädte entstehen.

Problematisch wäre das Fahrverbot jedoch nicht nur für die Firmenfahrzeuge. Selbst, wenn es hier Ausnahmegenehmigungen gäbe, könnten Arbeitnehmer zum Teil ohne ihr Fahrzeug gar nicht mehr zum Arbeitsort kommen.

Jetzt lukrative Aufträge finden!

Neues zum Diesel-Fahrverbot von der Bundesregierung

Mögliche Entwarnung kommt auch von der kürzlichen Kabinettsklausur der großen Koalition im Schloss Meseberg. Bundeskanzlerin Merkel ist zuversichtlich, dass sich Zahl der meisten Städte, die Schadstoff-Grenzwerte überschreiten, in den nächsten Jahren noch weiter reduzieren würde. Für die etwa zehn übrigen Städte, bei denen dies nicht der Fall sein dürfte, sollten “besondere Maßnahmen” mit der Bundesregierung besprochen werden.

Darüber hinaus bekräftigt die Kanzlerin aber, die Bundesregierung würde von Vorhaben wie Fahrverboten oder blauen Plaketten größtenteils absehen und stattdessen lieber auf andere Maßnahmen setzen.

Skeptisch zeigte sie sich hinsichtlich der Diesel-Nachrüstung, aufgrund von enormen Kosten. Dort würde derzeit noch nach Lösungen gesucht werden, bei denen Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ein Ergebnis soll in den nächsten Wochen folgen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden zum Thema Diesel-Fahrverbot!

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

3 Kommentare zu „Wie geht es mit Diesel-Fahrverbot weiter?“

  1. hallo, ich habe ca 7000 euro verloren wenn ich meinen hyundai santa fee bj 08.2015 jetzt verkaufe. durch den ganzen dieselirrsinn, wer bezahlt mir das, ist das steuerlich absetzbar, wie kann ich den verlust wieder wieder bekommen mfg h, reuder

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Herr Reuder, danke für Ihre Frage. In einem solch spezifischen Fall, empfehlen wir Ihnen sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine optimale rechtliche Beratung zu erhalten.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen