Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Bild: Manuel Schönfeld – stock.adobe.com
In einem Haus oder einer Wohnung entstehen beim Laufen auf dem Fußboden, beim Begehen von Treppen sowie beim Rücken von Möbeln, Stühlen oder anderen Gegenständen Geräusche, die sich in Form von Trittschall ausbreiten. Dabei handelt es sich beim Trittschall um eine besondere Form des Körperschalls, der die Eigenschaft besitzt, sich auch durch fest verbundene Bauteile verbreiten zu können. Und genau diese Schallausbreitung kann bei Mehrfamilienhäusern oder mehrstöckigen Einfamilienhäusern zu einer herausfordernden Belastung Ihrer Mitbewohner werden. Hält die Lärmbelästigung dabei über einen längeren Zeitraum an, kann dies im schlimmsten Falle auch eine dauerhafte Beeinträchtigung der Wohnqualität zur Folge haben. Um die Ausbreitung dieser Geräusche und somit auch die Lärmbelästigung der Mitbewohner zu vermeiden, bietet sich unter anderem die Verwendung von weichen Materialien an. Diese verhindern die weitere Ausbreitung der Geräusche, indem sie die Schallwellen einfach verschlucken. Ein bekanntes weiches Material, das in Ihren vier Wänden für eine angenehme Ruhe sorgt, ist der Teppichboden. Doch wie verhindern Sie die Verbreitung des Trittschalls, wenn Sie in Ihrem Eigenheim keinen Teppichboden, sondern ein Parkett verlegen wollen? Genau dann kommt die Trittschalldämmung ins Spiel.
Warum ist Trittschalldämmung bei Parkett so wichtig?
Da Bodenbeläge wie Parkett heutzutage gerne schwimmend verlegt werden, kommt einer Trittschalldämmung hierbei eine besondere Bedeutung zu. Denn nicht verklebte Bodenbeläge besitzen die Eigenschaft, jeden Schritt abzufedern. Dabei wirken die Bodenbeläge wie ein Resonanzkörper, der den Trittschall auf den darunter befindlichen Estrich überträgt und somit verstärkt. In Abhängigkeit der baulichen Gegebenheiten kann dies zur Folge haben, dass Ihre Nachbarn oder Ihre Mitbewohner über oder unter Ihnen jeden Schritt zu hören bekommen. Um diese Schallbelästigung zu minimieren, sollten Sie unter Ihr Parkett unbedingt eine Trittschalldämmung legen. Denn durch die Dämmung werden die Federungen des Parketts gedämpft und nicht an den Estrich und die angrenzenden Räume weitergeleitet. So werden Geräusche, die beim Begehen des Bodens sowie beim Rücken von Stühlen oder Möbeln entstehen, nicht mehr über den Fußboden an angrenzende Räume oder andere Stockwerke übertragen. Bei der Verwendung eines guten Dämmstoffes kann der entstehende Trittschall im darunterliegenden Raum beispielsweise um etwa 17 bis 20 Dezibel reduziert werden. Außerdem trägt die Trittschalldämmung zum Ausgleich von kleinen Unebenheiten im Untergrund bei, wodurch der anschließende Bodenbelag eine kompaktere Auflage erhält. Des Weiteren besitzt die Trittschalldämmung eine Isolations- und Wärmespeicherfähigkeit. Folglich unterstützt die Dämmung bei einer vorhandenen Fußbodenheizung den Wärmefluss. Sollte keine Fußbodenheizung vorhanden sein, trägt die Dämmung zu einer Isolation gegen Kälte bei und hält den Boden somit warm.
Welche Schallschutzvorgaben müssen bei einem Neubau oder einer Sanierung eingehalten werden?
Die Anforderungen, die Sie im Rahmen eines Neubaus in Bezug auf die geltenden Schallschutzvorgaben einhalten müssen, sind in der Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt und sollen Menschen in Arbeitsräumen sowie in Wohngebäuden vor belästigender Schallübertragung schützen. Welche konkreten Anforderungen Ihre Trittschalldämmung laut der Norm dabei erfüllen sollte, ist vom Bauteil sowie von der Art des Gebäudes abhängig. Decken und Treppen in Mehrfamilienhäusern, in Bürogebäuden sowie in gemischt genutzten Gebäuden müssen entsprechend der DIN-Norm 4109 einen Trittschalldämmwert von 50 Dezibel oder weniger aufweisen. Treppenabläufe dürfen hierbei einen Trittschalldämmwert von 53 Dezibel nicht überschreiten und Balkone einen Wert von 58 Dezibel. Diese Werte gelten jedoch nicht für Reihen- und Doppelhäuser. Für diese Gebäudearten legt die DIN-Norm lediglich einen maximalen Trittschalldämmwert für Treppenläufe fest, der die Marke von 46 Dezibel nicht überschreiten darf. Wollen Sie einen Bestandbau sanieren, so gelten bei einer unveränderten Nutzung der Räume und des Gebäudes die Schallschutzvorgaben, die bei der Errichtung des Gebäudes verbindlich waren. Handelt es sich im Zuge der Sanierung jedoch um eine Nutzungsänderung der Räume oder des Gebäudes, so sind die aktuell geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus der DIN-Norm 4109 ergeben, zu beachten.
Was muss man bei der Auswahl der Trittschalldämmung beachten und welche Arten gibt es?
Trittschalldämmungen werden aus unterschiedlichen Materialien, wie beispielsweise PE-Schaum, Kork oder Holzfasern hergestellt. Welche dieser Trittschalldämmungen die richtige für Sie ist, ist von den Eigenschaften der einzelnen Dämmarten sowie von den Eigenschaften des geplanten Einsatzbereiches abhängig. Ein wahrer Allrounder unter den Dämmungen stellt dabei der PE-Schaum dar, der sich für die Verlegung unter allen Bodenarten eignet und einen guten Schutz gegen die Ausbreitung von Schall bietet. Dieser ist beispielsweise ausreichend, wenn sich unterhalb des Bodens, auf dem eine Trittschalldämmung angebracht werden soll, keinerlei Wohnräume befinden. Soll mithilfe der Trittschalldämmung neben dem Schallschutz zudem eine Wärmeisolation erfolgen, eignen sich Dämmungen aus Kork hervorragend. Ebenfalls über eine gute Schallschutzdämmung und über eine hohe Wärmespeicherfähigkeit verfügen Trittschalldämmungen aus Holzfaserplatten. Diese bestechen des Weiteren durch ihre feuchtigkeitsregulierende Wirkung, die insbesondere bei der Verwendung einer Fußbodenheizung von besonderer Bedeutung ist.
Wie läuft der Einbau einer Trittschalldämmung ab?
Der Einbau einer Trittschalldämmung ist von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort abhängig. Soll ein Trittschallschutz im Rahmen eines Neubaus oder im Zuge einer Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes erfolgen, wird diese heutzutage in der Regel unter dem Estrich realisiert. Hierfür wird an den Rändern des Raumes ein umlaufender Randdämmstreifen angebracht. Anschließend wird die Dämmschicht mit einer Stärke von 2-3 cm dann schwimmend auf dem Rohfußboden aufgetragen. Diese schwimmend verlegte Dämmschicht sorgt später dafür, dass der entstehende Körperschall vom Estrich entkoppelt und nicht weitergeleitet wird. Dadurch bietet diese Art der Trittschalldämmung einen besonders hohen Schallschutz. Ist der Estrich in Ihrem Gebäude jedoch schon verlegt und soll nicht erneuert werden, wird die Trittschalldämmung auf dem bestehenden Estrich angebracht. Die Trittschalldämmung wird hierbei nicht schwimmend verlegt, sondern besteht aus einer dünnen Folie beziehungsweise aus dünnen Platten, die auf dem Estrich verlegt werden. Zur Auswahl stehen Ihnen hierbei die verschiedenen Trittschalldämmungen aus PE-Schaum, Polystyrol oder Hanffilz sowie Dämmungen aus Holz- oder Korkfasern.
Was kostet der Einbau einer Trittschalldämmung und eines Parketts?
Die Kosten für die Verlegung einer Trittschalldämmung inklusive Parkettverlegung sind insbesondere von der Größe des Raumes sowie der Art des Einbaus abhängig. Möchten Sie die Trittschalldämmung schwimmend unter dem Estrich anbringen lassen, belaufen sich die Materialkosten pro Quadratmeter auf etwa 5 bis 10 Euro. Hinzu kommen Kosten, die sich im Rahmen der Verlegung des Estrichs ergeben. Hierbei ist pro Quadratmeter mit circa 15 bis 30 Euro zu rechnen. Soll die Trittschalldämmung bei Ihnen jedoch nicht unter den Estrich verlegt, sondern auf einem bereits bestehenden Estrich angebracht werden, ergeben sich etwas niedrigere Preise. Denn grundsätzlich fallen sämtliche Arbeitsschritte und Materialien rund um die Estrichverlegung weg. Die entstehenden Kosten sind hierbei insbesondere vom verwendeten Material und dessen Dicke abhängig. Je nach verwendetem Material liegen die Kosten für einen Quadratmeter zwischen 2 und 10 Euro. Da der Einbau einer Trittschalldämmung auf einem bestehenden Estrich meist mit dem Verlegen eines neuen Bodens zusammenfällt, ist es ratsam, einen Bodenleger oder eine Bodenlegerin sowohl mit der Dämmung als auch mit der Bodenverlegung zu beauftragen. Dabei verlangen die meisten Betriebe zusätzlich zu den entstehenden Materialkosten für den Einbau der Trittschalldämmung pro Quadratmeter lediglich einen kleinen Aufpreis von ein bis zwei Euro. Hinzu kommen die Materialkosten für das Parkett, die je nach Parkettart zwischen 20 und 200 Euro pro Quadratmeter liegen. Weitere Kosten ergeben sich aus dem Stundenlohn des Bodenlegers oder der Bodenlegerin, der Endreinigung sowie der Fahrtkostenpauschale für die An- und Abfahrt.
Posten | Kosten für einen Raum mit 30 Quadratmetern |
---|---|
Materialkosten Trittschalldämmung |
60 Euro |
Materialkosten Parkett |
1300 Euro |
Parkettverlegung |
450 Euro |
Verlegung Trittschalldämmung |
60 Euro |
Endreinigung |
90 Euro |
Fahrtkosten |
30 Euro |
Die Kosten für den Einbau einer Trittschalldämmung auf einem bestehenden Estrich sowie die Verlegung eines Parketts belaufen sich bei einem Raum mit 30 Quadratmeter somit auf etwa 2.000 Euro. Soll die Trittschalldämmung jedoch unter dem Estrich verlegt werden, fallen die Kosten etwas höher aus.